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Wiümrytt Tagtblali AMsdlett siir Leo AMrath WaldeubW. Zugleich wett verbreitet in den Städten Penig, Lunzenau, Lichtenstein-Calluberg und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Mstadt-Waldenburg, Bräunsdorf, Callenberg, St. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen- leuba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Obergräfenhain, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Steinbach, Wechselburg, Wiederau, Wolkenburg und Ziegelheim. Filialen: in Altstadtwaldenburg bei Herrn Kaufmann Otto Förster, in Langenchur L- darf bei Herrn H. Stiegler; in Penig bei Herrn Kaufmann Rob. Härtig, Mandelgafse; in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Wolkenburg bei Herrn Lrnft Rösche; in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. Erscheint iizllch «it Ausnahme der Lage , , »«ch Conn- und Festtagen. fimrhmr Inseraten für die nächster- Rmmner bi« nachmittag« 2 Uhr. A« Rionnemrntrprei« beträgt vierteljähr« , »4 L N». »S Pf. Ws-rat« pro Zeile 10 Pf., Linges. SO. Pf. Waldenburg, Obergass« SS1L. MldeMMt N«zeM M 45. Mittwoch, den 24. Februar 1892 Witteruugsbertcht, ausgenommen am 23. Februar, nachm. 4 Uhr. Zsrometerstau- 758 mm. rrducirt aus den Meeresspiegel. Thermometerftaud -s- 8' 0. (Morgens 8 Uhr -s- 5".) Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lambrechts Polymeter 61°/». Thaupuukt -s- 1 Grad. Windrichtung: Südost. Daher WttterungSausfichten für den 24. Februar: Halbheiteres bis heiteres, etwas dunstiges Wetter bet w-nig veränderter Temperatur. Bekanntmachung. Die Verpachtung der Parzelle 12 vom Forstacker und 9 der Galgeu- qutere am 3. März 1892 findet nicht statt. Waldenburg, am 23. Februar 1892. Fürstliche Rentverwaltung. Letz. "Waldenburg, 23. Februar 1892. Ein ebenso klares und verständnißvolles, wie ruhiges und leidenschastloses, ebenso wohlwollendes wie ent- ; schiednes Urthetl über den neuesten Entwurf eines preußischen Volksschulgesetzes veröffentlicht der Central vorstand des Evangelischen Bundes, dieses berufenen - Vertreters der nationalen wie der protestantischen In- s tereffen Deutschlands. Es heißt da: Zunächst erkennen wir dankbar und freudig das Be» streben des Entwurfs an, die religiöse Unterweisung i und Erziehung als Mittelpunkt der Volksschule zu er- i halten. Wir find ferner davon durchdrungen, daß in Preußen die konfessionelle Schule die normale Gestalt der Volksschule sein muß. Denn wie d°e christliche i Religion überhaupt, so ist insonderheit das evangelische j Christenthum ein Sauerteig, der alle Lebensverhält- § Nisse, auch die gesammte Erkenntniß durchdringen will. ! Auch die ganze Auffassung der Geschichte ist von ihm bedingt. Desgleichen muß das deutsche unterste Lese- j buch in der Volksschule evangelischen Charakter tragen, i Die größte Einbuße aber würbe der evangelische Volks- ! schulunterricht erleiden, wenn dem Lehrer verwehrt ' wäre, mit seiner ganzen Persönlichkeit für seine prote« j stantische Ueberzeugung einzutreten. Je mehr der Un- ' glaube jede göttliche Leitung der Weltgeschichte leugnet, und je kühner die römische Kirche die Geschichte nach ! ihrem Dogma zu „berichtigen" unternimmt, um so i nothwendiger ist es für die evangelische Bevölkerung, - nicht nur im Glauben, sondern auch in der gesamm- ten Welt- und Lebensanschauung der Reformation er- i zogen und befestigt zu werden. Auch gegen die confesfionelle» Schulvorstände haben ! wir von unserem Standpunkte aus nichts einzuwenden, erkennen für die Diaspora sie sogar als nothwendig i an und begrüßen überhaupt dankbar den verstärkten ! Schutz konfessioneller Minderheiten. Aber dieser unverkennbare Segen konfessioneller Schulen darf uns nicht vergessen lassen, daß es im- j wer Fälle gegeben hat und geben wird, in denen die i Simultanschule oder wenigstens die Anstellung eines Lehrers anderer Confessio» an einer sonst confesionellen ' Schule als Ausnahme gestattet sein muß. Daher halten wir die Unbedingtheit, mit welcher der Entwurf ! diese Einrichtung für die Zukunft ausschließt, nicht für rathsam. So warm wir für den evangelischen Charakter unsrer Schulen in wesentlicher Uebereinstimmung mit s den Beschlüssen der preußischen Generalsynode und mit anderen Kundgebungen auch aus Kreisen des Evang. , Bundes einlreten, so ernstlich müssen wir gegen mehrere i Bestimmungen des Entwurfs uns erklären, welche durch i das Interesse der evangelischen Kirche nicht geboten er scheinen, wohl aber der römischen einen Machtzuwachs verleihen, der gleicherweise dem Staate wie der evange- i lischen Kirche gefährlich werden würde. Hierzu rechnen wir das Veto des kirchlichen Commissars gegen die Befähigung eines Lehrers zum Religionsunterricht (8 112), das Recht des direkten Eingreisens der Kirche m dm Unterricht bis zur Ersetzung des ReligionS- lehrers durch den Geistlichen ohne wettere Sicherung als durch das „Einvernehmen mit dem Regierungs präsidenten" (tz 18), endlich den Mangel wirksamerer Cautelen bei Gründung von Privatschulen (8 81). Das Einvernehmen des Staates mit der Kirche über Stoff und Lehrmittel des Religionsunterrichts ist nöthig und bestehendes Recht; auch eine Mitaufsicht der Kirche über denselben ist vorhanden und würd- künftig bei oer dem Geistlichen im Schulvorstand ein geräumten Stellung erst recht gewährleistet sein. Aber im Entwurf handelt es sich um das Recht der Kirchen behörde, über die Befähigung eines Lehrers zum Re ligionsunterricht allein, über die Beseitigung eines Re- ligionslehrers fast allein zu entscheiden. Für den Staat wäre dies Recht unerträglich: denn er gäbe da durch die Einheit in der Schulleitung preis. Für die evangelische Kirche wäre dieses Recht ein zweifelhafter Gewinn: denn wenn gleich ein Mißbrauch von ihrer Sette schon bei ihrem ganzen Berhältniß zum Staate und nach ihren eigenen Grundsätzen nicht zu besorgen ist, so hätte sie doch beständig mit einem Mißtrauen der Lehrerwelt gegen sich zu kämpfen, während ihr alles auf das Vertrauen und den guten Willen der Lehrer ankommen muß. Endlich in den Händen der römischen Kirche wäre jenes Recht überaus gefährlich: denn derselben würde es dadurch möglich gemacht, den ganzen Lehrerstand ihres Bekenntnisses ebenso zu be herrschen, wie es mit der Geistlichkeit schon jetzt der Fall ist. Von einer solchen Lehrerschaft würde beider heute in der römischen Kirche herrschenden Richtung eine derartige Pflege der vaterländischen Gesinnung und der Volksbildung, wie unser Volk sie bedarf, nicht zu erwarten sein, dagegen die Kluft zwischen den Ange hörigen eines Volkes und Landes immer mehr vertieft werden. Die beabsichtigte Freigebung der Privatschule end lich gäbe dem Ultramontanismus die Waffe in die Hand, um den letzten Widerstand des Staates unwirk sam zu machen, und würde in überwiegend protestan tischen Gegenden immer neue Herde schaffen, um von ihnen aus die römische Propaganda zu betreiben. Gewiß ist die Möglichkeit, Privatschulen zu errichten, auch für die evangelische Kirche werthvoll, in der Diaspora sogar unentbehrlich; aber eine solche Frei gebung derselben, die auch Ordensleuten, wenn sie nur die im Entwurf bezeichneten Bedingungen erfüllen, das ungehinderte Recht zu ihrer Leitung gäbe, wäre nur ein neues Machtmittel der römischen Kirche in ihrem Kampfe gegen das gottgegebene Recht des Staates und gegen unsere Kirche. Daß auch die Socialdemokratie die Privatschule für ihre Zwecke ausnützen würde, sei hier nur angedeutet. Die preußische Staatsregierung hat kein Hehl dar aus gemacht, daß sie bei der Gestaltung des Entwurfs wesentlich mitbestimmt ist durch den Wunsch, den römischen Ansprüchen entgegen zu kommen. Umsomehr dürfen wir vertrauen, daß es ihr nicht weniger am Herzen liegen werde, den Befürchtungen des evange- lischen Volkes gerecht zu werden. Denn auch diejenigen Kreise, welche dem Entwurf wegen seiner Betonung der konfessionellen Schule die größte Sympathie entgegen tragen, werden sich den Gefahren nicht verschließen können, welche derselbe andererseits für die gedeihliche , Entwickelung unseres Staates wie unserer Kirche in sich birgt. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Der Kaiser unternahm am Montag Vormittag ! eine längere Spazierfahrt und hörte dann die laufen« ! den Vorträge. Mittags hatte der Monarch eine län« > gere Conferenz mit dem Hausminister von Wedell. , Am Abend besuchte der gesammte Hof die im Opern« ! Hause statlfindende Galavorstellung. Wie verlautet, sind auch die erneuten Verhandlungen der preußischen Staatsregierung mit dem Herzoge von ! Cumberland wegen des Welfenfonds resultatlos geblieben. Die Angelegenheit wird demnächst das preu« ! ßtsche Staatsministerium beschäftigen und dann die i definitive Vorlage über die Neuregelung des Welfen« fonds für das preußische Abgeordnetenhaus festgestellt ' werden. i Die Crefelder Seiden- und Sammetindustrie, i welche bisher der internationalen Ausstellung in CH!« j cago ablehnend gegenüberstand, hat sich nun doch zur , Theilnahme entschlossen. Der Entschluß ist hauptsäch lich auf ein persönliches Eingreifen des Kaisers zurück« zusühren. Die Budgetcommtssion des deutschen Reichstages berieth am Montag den Etat des Reichsamles des Auswärtigen. Die hart umstrittene Neuforderung des selben, dte Erhöhung der geheimen Fonds, die im Hin« ' blick auf die Neuregelung des Welfenfonds in Preußen s erfolgen soll, wurde in Höhe von 500,000 Mark, mit ! 16 gegen 6 Stimmen (Freisinnige und Socialdemo« ! kraten) genehmigt. ! Zur Bochumer Affaire bringt die konservative ' „Kreuzztg." folgende, etwas aufgeregt erscheinende Zei len: „Die Untersuchung gegen den Geheimen Commer- zienrath Baare in Bochum ist, wie jetzt festfleht, eröff« net worden. Nach dem uns zur Verfügung stehenden Material müssen wir sagen: es war die höchste Zett. Die wüthenden Ausfälle der „Köln. Ztg." und die schlecht verhehlte Hehler-Taktik anderer Blätter ändern ' nichts daran, daß ein längeres Zögern in dieser An« ! gelegenheit den peinlichsten Eindruck hervorgebracht haben würde." Der Proceß Ahlwardt ist am Montag iu Ber« lin wieder ausgenommen. Der Staatsanwalt bean tragte gegen den bekannten Antisemitenführer wegen Beleidigung des Berliner Magistrats und mehrerer dortiger Lehrer ein Jahr Gefängniß. Der Gerichts hof verurtheilte Ahlwardt zu 4 Monaten Gefängniß. Wie die „Nationalztg." mittheilt, schwebt gegen Ahl- i warbt bereits eine neue Voruntersuchung wegen Be» leidtgung des Justizministrrs von Schelling und des ! Finanzministers I)r. Miquel. In der Stellung seines Strafantrages im Ahlwardt-Prozesse führte der Staals- i anwalt aus, daß von allen Behauptungen, welche Ahl« warbt in seiner Brochüre ausgestellt habe, nichts er« ! wiesen sei. Sein Verfahren müsse deshalb als ge- z werbsmäßige Ehrabschneiderci behandelt und bestraft werden. Aus dem Osten gehen der „Schles. Ztg." folgende