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MchM MMss WMI, NO», MM» »ü die K»W»de». Amtsblatt für die Kgl. Umlsbauotmannschnft zu Weißen, das Kal. WmtsaeriKt und de» Ktadtratb zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 93. Freitag, den 29. November 1889. Bekanntmachung Die in Gemäßheit von Art. H 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. — nach de» Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Meißen im Monate October d. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert, erhöhte Ver gütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der Amtshauptmannschaft im Monate November d. I. an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt 8 Mk. 40 Pf. für 50 Kilo Hafer, 4 - 20 - - 50 - Heu, 3 - 67,5- - 50 - Stroh. Meißen, am 21. November 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. v. «Kirchbach. —— Bekanntmachung, die Einziehung des innengenannten Fußweges betreffend. Es ist die Einziehung des in der Flur Unkers-srf gelegenen Fußweges, welcher von dem Unkersdorf-Oberwarthaer CommunicationSfahr- wege in der Richtung nach Hühu-srf abzweigt, durch die Feld- und Wiesenparzellen No. 118 bis mit No. 123 des Flurbuches für Unkersdorf führt und endlich nach Durchschneidung des Weistropp - Unkersdorfer Communicationswezes in den nach Hühndorf führenden CommuntcationSweg einmündet, beantragt worden. Gemäß § 14 Abs. 3 des Wegebaugesetzes vom 12. Januar 1870 wird dieses Vorhaben mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß etwaige Widersprüche dagegen binnen 3 Wochen unter gehöriger Begründung hier anzubringen sind. Meißen, am 23. November 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Kirchbach. Bekanntmachung, die Aufzeichnung der Pferde und Rinder betr. Unter Hinweis auf die Verordnung vom 4. März 1881, die nach dem Reichsgesetze vom 30. Juni 1880 für die wegen Seuchen getödteten Thiere zu gewährenden Entschädigungen betr., werden die Herren Bürgermeister zu Wilsdruff und Siebenlehn, sowie die Herren Gemeindevorstände des hiesigen Verwaltungsbezirkes hierdurch veranlaßt, eine genaue Aufzeichnung der in ihrem Orte vorhandenen Pferde und Rinder innerhalb der letzten 14 Tage des Monates Dezember dieses Jahres nach Maßgabe der in der eingangs angezogcnen Verordnung erlassenen Vorschriften vorzu nehmen und die hierüber anzufertigenden Verzeichnisse, in den Spalten 1, 2 und 3 ausgefüllt, sofort nach der Aufzeichnung und spätestens bis zum 7. Januar 188V anher einzureichen. Meißen, am 25. November 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Airchbach. Aekanntmachung, innegebachte Krankenkasse betreffend. Zufolge Bekanntmachung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden vom 1. dieses Monates (Krcisverordnungsblatt Seite 57) hat sich die unter dem 11. April 1885 als eingeschriebene Hilfskasse zuzelassene, den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes entsprechende „Kranken- und Bcgräbnißkassc Humanität zu Dresden" (zu vergl. Kreisverordnunqsblatt No. 20 vom Jahre 1885 unter laufende Nummer 89) durch Beschluß der Generalversammlung gedachter Kasse vom 25. Juli 1889 aufgelöst und ist daher in dem bei der Königlichen Kreishauptmannschaft geführten, diesbezüglichen Verzeichnisse gelöscht worden. Die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn, ingleichen die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorstcher sowie die Vorstände der Orts- und Betriebs- (Fabrik-)Krankenkassen des hiesigen Verwaltungsbezirkes werden hiervon in Kenntniß gesetzt. Meißen, am 25. November 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Airchbach. Zwangsversteigerung^ Das im Grundbuche auf den Namen des Tischlers Gustav A-slf Döring eingetragene Grundstück, bestehend aus Wohnhaus und Garten Nr. 250 8 des Brandkatasters, Parzellen Nr. 307 und 309 des Flurbuches und Fol. 605 des Grundbuchs für Wilsdruff, im SchätzungS- werthe von 7425 Mark soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 8. Januar 18»», Vsrmittags io Nhr als Anmel-etermiu, ferner der 2S. Januar 18S», Vsrmittags zo Uhr als Versteigerungstermin, sowie der 8. Februar 18S», Vsrmittags 10 Nhr als Termin zu Verkündung -es Vertheilungsxlans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforder ungen, spätestens im Anmeldetermine anzumclden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichts- schreiberet des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Wilsdruff, am 25. November 1889. Königliches Amtsgericht. Vr. Ganglvff.