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jyifckofsu»er-a, Gtolpen üttd Umgegend chtragen- Mittwoch, den 27. März tehen bleiben. Hofswerda. »f««rda. Siebenundjwanjigster Jahrgang. cheffel) groß, Meistbietende zu Franken- r Gemeinde- zu verkaufen Nr. 339. licher Weise nicht der Mana, in dessen Programm ein solcher Grundsatz paßt. So hat er denn auch einfach gefolgert: Ist das Concordat gelöst , so ist für die Regelung der kirchlichen Verhältnisse.! im; Elsaß nicht da» canonische, sondern da» pr eußi fch e Staatsrecht maßgebend. Gefällt da» dem Papste- nicht, so mag er um einen meutnVerwag bitten üsterfeiertag, >lr. 39d der hchkhettzsn agsstücken rc. vieü Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mtttwoech» «ad i chchd« yWeinendra ,,deU«lnftischen Beilage'' vietteljährlild 12's, .. früh 8 Uhr «igniemmra und kostet die gespalten» Eorpuszrift oder deren Raum 8 Pfennige. MM Starke 42, (30 Zoll), herkauft tk Burkau. Die Leser erinnern sich Wohl noch des Briefes, in welchem Cardinal Antonelli dem Bischof von Straßburg anzeigte, daß durch die Bereinigung des Elsaß mit dem deutschen Reiche das Concordat von 1801 „außer Kraft getreten sei": Das betr. Concordat wär nämlich der Curie nicht ganz an genehm, denn der damalige Papst hatte der fran zösischen Regierung gewisse Rechte bei Ernennung der Bischöfe, Pfarrer u. f. w. einräumen müssen. Bekanntlich verstand zu jener Zeit Napoleon l., wo es ihm auf die Feststellung staatlicher Rechte ankam, keinen Spaß. Sinn befand sich in dem Concordate ein Pass«», nach welchem die Rechte bei Ernennung der Bischöfe durch eine neue Convention geregelt werden sollten, falls einer der Nachfolger Napoleon'» Nichtkatholik wäre- Dieser Fall ist ini Jahre 1871 eingetreten, denn Kaiser Wilhelm ist zum großen Leidwesen der römischen Curie Protestant. Cardinal Antonelli be eilte sich also, das höchst unangenehme Concordat aus-der Welt zu schaffen und schrieb demnach jenen Brief, Selbstverständlich mußte dadurch die Re- gieMig des deutschen Reiches —so Nahm man wenigsten» in Rom an — in Verlegenheit gesetzt werden und Hch Hrerseits.auch beeilen,. der römischen schrieb flugs einen zweiten Brief an den Bischof von Straßburg, in welchem er erklärte: es sei ihm nicht eingefallen, das Concordat zu „kündigen", sondern er habe bloS gemeint, durch die Einverlei bung des Elsaß in'» deutsche Reich sei das Concor dat „außer Kraft gesetzt". i - Es mag Juristen überlassen bleiben, den Unter schied auszudüfteln, der zwischen den Ausdrücken: Ein Vertrag ist „gekündigt", und: Ein Vertrag ist „außer Kraft gesetzt" besteht. Wir wollen un» da rüber den Kopf nicht zerbrechen und Fürst Bismark scheint dies auch nicht zu thun ; ja wir glauben sogar, daß er weder auf „Friedensruhe" im Lauen- burg'schen noch in Berün wenig darüber nach- gxgrübelt hat und nachgrübeln wird, was . Cardinal Antonelli mit seinen beiden Briefen gemeint oder nicht gemeint hat. „Gekündigt" oder „außer Kraft gesetzt" — io viel ist sicher: das Concordat ist ge löst und zwar durch die Curie selbst. Die deutsche Regierung kann aber in aller Ruhe der Dinge warten, die da weiter kommen sollen. Wenn man jedoch die klerikalen Blätter liest, dann hat Fürst Bismark die Rechnung ohne den Wirth gemacht; denn nach ihrer „unfehlbaren" Meinung tritt nun das canonische Recht an Stelle des ConcordatS. Was ist kanonisches Recht? Je nun, dasselbe hat mit dem Civilrecht, dem Straf recht u. s. w. die sonderbare Eigenthümlichkeit, daß seine Bestimmungen von verschiedenen Rechtslehrern verschieden ausgelegt werden. Gesteht man Rom, zumal als Sitz der Unfehlbarkeit, das Auslegungs recht allein zu, so würde eS sich in dem allbekannten Satze verdeutlichen lasten: Rom befiehlt und die Curie in der neuen Convention alle möglichen Zu- Welt gehorcht! Lchessen^ Fürst^Bismark fft glück- gestäNdniste zu Machen. Aber mÄckwürdiger Weise kam die Sacho. ganz anders.) Die deutsche Regie rung erklärte nämlich sehr ruhig und trocken: sie nehme die „Kündigung" an. Ganz wohl, dacht« Antonelli; ,über wp bleiben denn die Zugeständnisse uilv di», neue Lonvegtiou? Ja, darüber schien nun Fürst.cBj«maÄk-.stt«rrseits ganz sonderbare! Gedanken üksllllicvkle - zu beziehen Da««» : Ruano vkruM. ber-Wilthen ial soll ver dat verkätfft Zu dem mst 1. April beginnenden 2. zu hegen; er blieb einfach bei der Annahme der Ouarlak des »yLolisisoUsL Lr-LLIsrs- Kündigung fügte aber kein Wort weiter hinzu. ^Da M wir. xV.-SL.'L'N? SÄLSM Pränvmeratlon gefälligst recht frühzeitig bet nennt — einen dummen Streich gemacht, und er den betreffenden Postanstalten bewirken zu -- - - - " «ollen, damit in der pünktlichen Lieferung des Mählers keine Unterbrechung eintritt. vje Lxpeöilivn lies „sijciisisetien Le/ükleps". mttblatt de» Königlichen Gerichtsamte» nnd de» Ata-rrathe» zu pischofswerda. » und koket einschließlich der Son»» niy:den bi« Dienstag« und Freitag«