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Großenh Mer UnterhaltuW- L Anzcheblalt. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwortl. Redacteur: Herrmann Starke sen. Rmiskkatt äer Königs Rmts^upimmmsc^llst, lies Köliigf Anäsgcrickäs umi äes Nlllitrai^s zu Großmiimn. DnnStag' —- Inserate für die am Abend auSzugebende Nummer Mi M Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche V°raMW°rtt. RL.°ur: Herrmann St--,- -e°. - Donnerstag, den 10. Januar 1884. 72. Jahrgang. Die auf den Monat November vor. I. im Hauptmarktorte Großenhain fest- gestellten Durchschnittspreise für Marschfourage betragen: 7 M. 38 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 „ 64 „ „ 50 ,, Heu, 2 „ 55 „ „ 50 „ Stroh. Großenhain, am 3. Januar 1884. Die Königliche Amtshauptmannschast. von Weiffenbach. Tn. Bekanntmachung, den Verkehr auf öffentlichen Wegen, Stratzen und Plätzen betreffend. Zur Erhaltung der Sicherheit, Bequemlichkeit, Reinlichkeit und Ruhe auf den öffent lichen Wegen, Straßen und Plätzen der hiesigen Stadt werden folgende Bestimmungen getroffen: 1) Auf den Trottoirs und Bürgersteigen ist das Reiten, das Führen oder Treiben von Bieh, das Fahren mit Karren, Velocipedes, Kinder- und anderen Wagen oder Schlitten, ebenso das Tragen von Lasten aller Art, namentlich Wasserkannen, Trag- und Hebekörben, Holz, Heu, Stroh, Trögen, Leitern, Mulden und anderen umfangreichen Gegenständen verboten. 2) Auf den Fusttvegen und freien Plätzen der inneren Promenaden ist zwar das Fahren mit Kinderwagen gestattet, jedoch mit der Beschränkung, daß letztere nicht neben einander gefahren werden. Im Uebrigen leidet das Verbot unter 1. auch auf die Promenaden-Fustwege und Plätze volle Anwendung. 3) In der Apotheker-, Klempner-, Salz-, Markt- und kleinen Katharinen gaffe, sowie in dem Quer- und Pfändergästchen ist das Reiten, das Führen oder Stehenlafsen von Pferden, sowie das Fahren mit Last- und Kutschwagen verboten. 4) Der Fährverkehr durch den Walkhof ist mit Ausnahme der Fuhren von und zu den unmittelbar Anwohnenden verboten. 5) Das freie Umherlaufenlaffen von Hausthieren aller Art, namentlich Pferden, Kühen, Schweinen, Gänsen, Enten und Hühnern auf den öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ist verboten. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote werden nach § 366 Punkt 10 resp. Punkt 5 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geld bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft bestraft; außerdem haben bei Uebertretungen der unter 4 gedachten Art die betreffenden Eigen thümer resp. Führer den etwa angerichteten Schaden zu ersetzen. Großenhain, am 7. Januar 1884. Ststöträth. ——— — Herrmann. Bekanntmachung, Straßenbezeichnung betr. Der Straße Nr. XXII des Bebauungsplanes für den nördlichen Stadt- und Flur- theil von Großenhain, welche das früher zum Gasthofe zur goldenen Krone gehörige Areal durchschneidet, ist die Bezeichnung „Kronensiraße" beigelegt worden, was wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen. Großenhain, am 4. Januar 1884. StSötkäth. Herrmann. Bekanntmachung. Nach stattgehabter Ergänzungswahl besteht der Kirchenvorstand der Parochie Frauen« hain außer dem unterzeichneten Vorsitzenden z. Z. aus folgenden Mitgliedern: 1) Gemeindevorst. Gottlieb Zumpe in Frauenhain, stellvertr. Vorsitzender, 2) Kaufmann Karl Schellig in Frauenhain, Rechnungsführer, 3) Restaurateur Karl Sickert in Frauenhain, 4) Kaufmann Karl Haase in Frauenhain, 5) Kaufmann I. O. Fiedler in Gröditz, 6) Gießereiverwalter I. Th. Buschbeck in Gröditz, 7) Gutsbesitzer Karl Müller in Pulsen, 8) Gemeindevorstand Friedrich Gabriel in Raden, 9) Gemeindevorstand Wilhelm Richter in Treugeböhla, 10) Gutsbesitzer Carl Mittag in Merzdorf, 11) Gememdevorstand Gottlieb George in SeifertSmühle, 12) Gutsbesitzer Wilhelm Lindner in Wainsdorf, 13) Gutsbesitzer Gottfried Lehmann in Kotzschka. Solches wird in Gemäßheit der Verordnung vom 10. Februar 1870 hierdurch bekannt gemacht. Frauenhain, den 6. Januar 1884. Her KirchtNvorstand. Ranft, Pfr. Tagesnachrichlen. . Sachsen. Die erste Kammer beschloß am 7. Januar einstimmig, den Gesetzentwurf über Entschädigungen für Verluste infolge von Impfung der Lungenseuche zu geneh migen, nachdem seitens der königl. Staatsregierung ihr Einverständniß mit der von der Deputation vorgeschlagenen Abänderung der Ueberschrift „Impfung der Lungenseuche" in „Schutzimpfung gegen Lungenseuche" erklärt worden und Herr v. Schönberg-Bornitz unter Hinweis auf die Wichtigkeit des Inhalts des Gesetzentwurfs der königl. Staatsregierung den Dank der Landwirthschaft ausgesprochen hatte. Die Petition der Fischerinnungen zu Pirna, Dresden, Meißen und Strehla, die Erlaubniß zum Verkaufe auch anderer, nicht zur Gattung der Lachse gehöriger, während der Schon zeit gefangener Fische betreffend, ließ die Kammer nach dem Deputationsvorschlage auf sich beruhen. — Auf Antrag der Finanzdeputation genehmigte die zweite Kammer Kap. 17 und 18 des ordentlichen Staatshaushaltsetats (Landeslotterie und Einnahmen der allgemeinen Kassenverwaltung) in der von der Regierung vorgeschlagenen Höhe; die vier social demokratischen Abgeordneten stimmten gegen das erstere Kapitel. Hierauf wurde auf Antrag der Gesetzgebungs- Deputation der Gesetzentwurf, veränderte Bestimmungen über die Realschulen I. und II. Ordnung betreffend, un verändert genehmigt und außerdem beschlossen, die Staats regierung zu der Anordnung zu ermächtigen, daß die Realschulen I. und II. Ordnung andere, entsprechendere Bezeichnungen annehmen und gebrauchen. Am 8. Januar beschäftigte sich die zweite Kammer lediglich mit mehreren Privatinteressen betreffenden Eingaben. Das von der königl. Generaldirection der Staatseisen bahnen vor Jahresfrist auf der Dresden-Riesa-Leipziger Linie eingeführte Ergänzungsbillet zum Preise von 2,35 M. für alle drei Wagenklassen der Courierzüge (der früher an gewandte tarifmäßige Zuschlag betrug in I. Klasse 5,80 M., in H. Klaffe 4,70 M.) hat, wie man hört, eine sehr rege Benutzung gefunden. Die Einrichtung erstreckt sich auf alle zwischen Dresden und Leipzig verkehrende Courierzüge und soll hauptsächlich zur Entlastung der stark frequentirten Personenzüge dienen. Wie man aus Riesa meldet, hat Herr Bezirksarzt 0r. Gruner bei seiner dortigen Anwesenheit am 3. Januar sich dahin ausgesprochen, daß bei den jetzigen Gesundheits- Verhältnissen der Schulkinder kein Grund vorliege, den Unterricht länger als bis zum 7. d. auszusetzen. — Auch in Lommatzsch hat der wegen Kinderkrankheiten vorsichts halber ausgesetzte Schulunterricht am Montag wieder be gonnen. Die Nachricht, daß in der letzten Woche vor Weihnachten an einem Tage 13 Kinderleichen in der Lom matzscher Leichenhalle gelegen, hat sich als unwahr heraus gestellt; vielmehr wird von competenter Seite mitgetheilt, daß in den Tagen vom 15. bis 17. Decbr. 7 Leichen in der Todtenhalle untergebracht waren, vom 9. bis 20. v. M. 13 Kinder bis zu 8 Jahren und ein Knabe von 13Vr Jahren starben, seit dem 20. Decbr. aber kein derartiger Todesfall dagewesen ist. Von der Leipziger Neujahrsmesse, die betreffs der Tuch branche überhaupt keinen Anspruch auf Bedeutung machen kann, verlautet, daß die Detailkundschaft auch diesmal fast gänzlich fehlte; dagegen waren Käufer aus Süddeutschland und aus Holland erschienen, welche große Posten Tuch aus dem Markte entnahmen. Im Allgemeinen wurde ziemlich gekauft, die Stimmung war ruhig, die Preise stellten sich normal. — Die Ledermesse wurde mit mäßigen Zufuhren in ziemlich allen Gattungen Garleder belegt, während in starkem Sohlleder fast nichts vorhanden war. Der Kirchenvorstand zu Plauen i. V. beschloß., die Hauptkirche im Jahre 1884, längstens 1885 nach den Plänen des Architekten Löwe zu restauriren. Der Senator Gottlob Böhmer in Bischofswerda beging am 28. Decbr. sein 60jährigeS Tuchmachermeisterjubiläum. Als eine Frau aus Lobsdorf am 4. Januar auf dem Wege nach Glauchau einige hundert Schritte gegangen war, kam ein untersetzter jüngerer Mann, der erst vor ihr her geschritten war, auf sie zu und raubte ihr, nachdem er sie in den Straßengraben geworfen, eine Geldtasche mit über 20 M. Inhalt. Der Attentäter ist bereits in der Person eines Handarbeiters aus St. Egidien ergriffen worden; von dem geraubten Gelde wurde aber nichts bei ihm gefunden. Ein anderer Raubanfall wurde, wie das „Lpzg. Tgbl." berichtet, an einem der letzten Tage in der Nähe von Hohen- haida an dem Dienstknecht Kunze von dort verübt. Der selbe ist von einem unbekannten Manne, welcher sich ihm zugesellt, überfallen, gräßlich zugerichtet und seiner Baarschaft von 36 M. beraubt worden. Dringender Verdacht lenkt sich auf einen in den zwanziger Jahren stehenden Dienst knecht namens Ruhland aus Perssel in Preußen. In Reichenhain bei Chemnitz hat sich ein 18 Jahre alter Dienstknecht am Weihnachtsstollen todt gegessen; er ver zehrte am ersten Feiertage Abends den erhaltenen Stollen auf einmal und lag am anderen Morgen todt im Bett. Ein Unfall, welcher abermals durch das Fehlen von Schutzvorrichtungen an einer Scheunenbodenöffnung herbei geführt worden ist, wird aus der Umgegend von Radeberg gemeldet. Der einzige zwölfjährige Sohn der Besitzerin der Grundmühle zu Wachau wollte seinen Spielgenoffen eine Rutschpartie vom Boden der Scheune nach der Pansel vor machen ; mag nun der benutzte Strohhaufen sich verschoben oder der Knabe das Gleichgewicht verloren haben, er stürzte kopfüber durch das Aufsteckloch auf die Tenne herab und ver starb infolge der Gehirnerschütterung nach einige Stunden. Deutsches Reich. Die Grundzüge zu dem neuen , Gesetzentwürfe über die Unfallversicherung der Arbeiter ' liegen nunmehr vor. Die „Nordd. Allg. Ztg." bezeichnet als deren Schwerpunkt die Organisation der gejammten i Fabrikindustrie in Berufsgenossenschaften mit obligatorischem Beitritt, bei denen die Pole der ganzen Organisation seien: i daß die Genossenschaft den einzelnen Betrieb Kraft des Gesetzes ergreife und die ihr zugewiesenen Aufgaben in voller Freiheit und selbstthätiger Verwaltung löse. Die Genehmigung der Genossenschaftsbildung sei in die Hände des Bundesraths gelegt, dessen Zusammensetzung für eine von kleinlichen bureaukratischen Allüren freie Handhabung seiner Zuständigkeiten Gewähr biete. Jede Genossenschaft trage die volle Last der Unfallversicherung; die Reichs garantie trete nur für den fast unmöglichen Fall ein, daß die Genossenschaft leistungsunfähig werde. Den Arbeitern werde keinerlei Beitrag auferlegt. Den Arbeitnehmern werde jede durch ihr Interesse gebotene Mitwirkung an der Unter suchung der Unfälle, Feststellung der Entschädigungen und dem Erlasse von Vorschriften für die Unfallverhütung ge währt. Die Unfallversicherung werde auf Arbeiter beschränkt, > die bisher unter das Haftpflichtgesetz fielen, und die Aus dehnung auf weitere Arbeiterkreise Vorbehalten. Die Eröffnung der Reichstagssession soll angeblich auf Dienstag den 4. März festgesetzt sein. Oesterreich. Der Kaiser fuhr am Montag Mittag an der Rampe des neuen Parlamentsgebäudes vor und unterzog den Prachtbau einer eingehenden Besichtigung. Italien. Die königl. Familie wollte am 9. Januar, an welchem Tage die große Wallfahrt nach dem Grabe Victor Emanuel's stattfinden sollte, vollzählig in Rom ver sammelt sein. Zahlreiche Theilnehmer an dieser Wallfahrt waren bereits am Montag in Rom eingetroffen. Frankreich. Dem „Journal des Debats" zufolge wird die Regierung die Vorlage bezüglich der Verfassungs- Revision erst nach Ostern einbringen, und zwar zunächst beim Senat. Das Journal „Paris" erklärt, der Regierung sei noch keine Bestätigung der von den „Times" gebrachten Nach richt über die Unterwerfung der Hovas auf Madagaskar zugegangen. Das Blatt bemerkt, die Hovas könnten die Abtretung des nördlichen Theiles von Madagaskar nicht Vorschlägen, weil eö ihnen nickt gehöre. Bulgarien. Die Nationalversammlung setzte vor dem Sessionsschluß das Militärbudget um 4 Millionen herab, indem dieselbe blos 11 Millionen auswarf. Egypten. Der englische Generalconsul Baring wurde am Sonntag vom Khedive in Audienz empfangen und theilte demselben die Antwort der englischen Regierung auf die egyptische Note vom 2. d. mit. Das britische Cabinet hält die Wiedereroberung des Sudan mit den eigenen HilfSmit-