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Jede Verunreinigung der Wege innerhalb des Stadt- "kzirks Rabenau ist verboten. Als Verunreinigung in diesem Sinne ist insbesondere Ach das Wegwerfen von Obstresten, Papier usw- zu verstehen. 8 2. Die Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, für die Reinhaltung der Fußwege längs ihrer Grundstücke mit be- zu sein und zu diesem Zwecke an jedem Sonnabend und A jedem sonst vor einen Feiertag fallenden Wochentage die mißwege gründlich zu reinigen oder reinigen zu lassen. 8 3- Die Reinigung hat zu erfolgen -Y bei gepflasterten Fußwegen durch sorgfältiges Kehren und nötigenfalls durch gründliches Spülen mit reinem Wasser. b) bei Kiesfnßwegen durch Beseitigen jedweden Unrates. Der zusammengekehrte Schmutz und Unrat ist sofort Af unschädliche Weise — am besten durch Unterbringung in "er Aschengrube — zu beseitigen. Derselbe darf also weder liegen gelassen, "och in die Schnittgerinue, auf die Fahrbahn "der in die Sinkkasten der Schleusen gekehrt werden. , 8 4 Die Benützung der Fußwege zum Ab tode,, von Materialien — Kohlen nnd der gleichen — ist verboten. 8 5. Bei Schneefall sind die Fußwege in gangbarem Mstande zu erhalten. Hierbei ist folgendes zn beachten: a) der frisch gefallene, lockere Schnee ist möglichst sofort vom Fußwege zu beseitigen, b) von den Dächern auf die Fußwege gefallene Schnee massen müssen umgehend entfernt werden. e) Wenn bei starkem, anhaltenden Schneefall eine fest getretene Schneedecke entsteht oder durch Frost, so genannter Glatteis eintritt, sind die Fußwege in ihrer ganzen Ausdehnung gehörig zu bestreuen. Das Streuen ist so oft zu wiederholen, als es die Sicherheit des Verkehrs erfordert. ä) Als Streumaterial ist Sand zu verwenden. . 8 6. Bei eintreteudem Tamvetter ist die auf A Fußwegen vorhandene Schnee- und Eisdecke mit tun- Mer Beschleunigung zu beseitigen; die abgelösten Eisstücke ""d klein zu schlagen und ans der Fahrbahn der Straße Aszubrciten. , An den Dächern überhängende Schnee- und Eismassen Eiszapfen) sind, soweit sie die Sicherheit des Verkehrs ge- ^hrden können, zn entfernen. 8 7- I» den Gehöften vorhandene Schneemassen dürfen ^>cht auf den Straßen aufgebracht werden. , H 8. Für die Erfüllung der vorstehenden Verpflichtungen Ad die Besitzer der Grundstücke und, wenn der Besitzer aus- ^lirts wohnt, auch die Verwalter der Grundstücke verantwortlich. 8 2. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu ?0M geahndet, anch ist die Stadtgemeinde berechtigt, nötigen- "Üs die Reinhaltung ans Kosten der säumigen Besitzer vor- ^hmen zu lassen. Rabena n am 7. November 1910. Der Bürgermeister. Bekanntmachung. Die für die bevorstehenden Stadtverordneten-Wahlen ^gestellten Listen der stimmberechtigten nnd wählbaren Bürger hiesiger Stadt liegen vom 26. November dieses Jahres A 14 Tage lang zn jedermanns Einsicht in der Natsexpe- "ivn aus. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß ?">aige Einsprüche gegen die Richtigkeit der Listen bis znm Mails des siebenten Tages, vom Beginne der Auslegung A. bei der unterzeichneten Stelle anzubringen sind uin daß Mger, welche nach Schluß der Listen in dieselben nicht ein- ^ragen sind, an den betreffenden Wahlen nicht eilnehmen können. Ra b en an, am 22. November 1910. Der Bürgermeister. Wittig. Aus Nab unü fern. Rabenau, den 23. November 1910. — Im Laufe dieser Woche mußten hier zwei weitere, Z leichtem Typhus erkrankte Personen nach dem Cnola- A'ckeuhaus in Dresden überführt werden. Bis jetzt sind acht .^'sonen von dieser Krankheit befallen worden. Bei den ge- Menen Vorsichtsmaßregeln dürfte wohl eine weitere Gefahr ^geschloffen sein. — Die hiesige Ortskrankenkasse hielt am Mon tag abend im „Sängerheim" eine Generalvelsammlung ab. Dieselbe war leider von seilen der Arbeitgeber nicht so besucht, wie man es im Interesse der Sache erwarten sollte. Von 12 Vertretern der Arbcitgeber waren außer den beiden Vor standsmitgliedern nur 5 Personell erschienen. Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Herr Kassierer Grohmann eine Geschäfts-Uebersicht auf die Zeit vom 1. Januar bis 31. Okt. ds. Js. Darnach wurden verausgabt fttc ärztliche Behand lung 11 800 M., für Arznei und Heilmittel 4500 M., Kran kengeld 9144 M, Angehörigen-Krankengeld 51 M., Wöch- nertunm-Unterstützung 216 M., Sterbegeld 385 M-, Kcauken- hauskosten 1750 M., Ersatzleistungen 1048 M-, persönliche Verwaltungsausgaben 2816 M, sächliche Verwaltungs-Aus gaben 745 M., Sonstiges (inkl. zu begl. Rechnungen) 545 M. Die Gesamtansgabett betragen 33 000 M., demn Einnahmen an Beiträgen von 33 000 M. nnd an anderen Einnahmen von 1200 M. gegenüberstehen. Bisher ist eine Mehrausgabe von rund 4000 M„ gegen den gleichen Zeitraum des Vor jahres zu verzeichnen. Als Rechnungsprüfer wurden die Herren Hermann Müller, Gehmlich und Lindner, als deren Stellvertreter die Herren Kurt Fuhrmaun u. Lützner gewählt. Aus dem Vorstände schieden aus die Herren Robert Hünich, R. Wustlich und C. Frenzel. Die beiden Eistgenannten wur den wieder- und anstelle des letzteren Herr Bildhauer Friedrich neugewählt. Der Geueralversammluug lag ein Antrag vor, zwei weitere Beitragsklaffen mit einem Tagesverdienst von 4,50 und 5 Mark einzuführen. Die Beiträge hierfür sollen 1,05 und 0,96 Mark betragen. Hierüber entspann sich eine sehr lebhafte Debatte, an welcher Arbeitgeber- nnd Arbeit nehmer-Vertreter leitnahmen. Schließlich wurde der Antrag gegen 3 Stimmen angenommen. Die Einführung der neuen Beitragsklaffen soll ab 1. Januar 1911 erfolgen. Nachdem noch über die Fassung des sich hierzu nötig machenden Nach trags abg-stimml worden war, schloß Herr Wustlich die Ver sammlung mit dem Wunsche, daß cS bald gelingen möge, die seit längerer Zeit hier auftretende thphuSartige Krankheit zu bezwingen- Bisher habe dieselbe ganz beträchtliche Anforde rungen an die Kaffe gestellt. — An das Elternhaus! Das ward schon oft gesprochen, doch spricht man's nie zu oft. Das Lesen ist ein hochbedeutsames Bildungs- und Erziehungsmittel, dem zum Schaden unseres Heranwachsenden Geschlechts immer noch nicht dis ihm gebührende Beachtung zuteil wird. In der Jugend ist die Seele eindrucksfähiger uud bildsamer als im späteren Leben. In dieser Zeit zeigt ste sich deshalb den Einwirkungen der L'ktüre am leichtesten zugänglich. Von guten Büchern kann reicher Segen ausgehen, sie vermögen die intellektuelle, die ethische und die ästhetische Bildung überaus wohltuend zu beeinflusse». Schlechte Bücher dagegen können in der Kinder seele eine unheilvolle, manchmal sogar eine ganz unheilbare Verwirrung, Verwilderung und Verwahrlosung anrichlcn. Es ist deshalb eine unabweisbare Pflicht der Erziehung, daS Lesen unserer Kinder als einen wesentlichen Teil des Erziehungs- Vorganges anzuerkennen und die Lektüre Planvoll und ziel bewußt zu leiten. Der Familie allein kann die Erledigung dieser Aufgabe nicht zufallen. Schon um deswillen nicht, weil die Lektüre, soll sie ihren Zweck wirklich erfüllen, auch mit in Beziehung zu dem gesamten Erziehungs- und Uutecrichts- plan gesetzt werden möchte. Nur dem eiuträchtigen und ver ständnisvollen Zusammengehen der Schule und des Hauses kann es gelingen, auf diesem wichtigen und schwierigen Ge biete erfolgreich zu wirken. Jede Schule, ja am besten jede Klaffe, müßte darum i» eiuer Bibliothek die geeignetsten Mittel besitzen, ihre Zöglinge vor schädlichem Lesestoffe zu bewahren, um sie den Segnungen guter Lektüre teilhaftig werden zn lassen. Zum Heile unserer Kinder muß sie sich bemühen, die ses Mittel zu erreichen und so wirksam als möglich zu ge stalten. Freunde der Jugend und der Schule sollen darum hier mit helfend eingreifen. Manch gnles Buch aus der Ju gendzeit liegt wohlverwahrt im Büchecspind oder schlummert unter anderen Erinnerungen ans der Kindheit in einem Kasten auf dem Boden! Wozu? Heraus damit! Hin zur Schule als Anfang oder Ecweitenmg der Schülerbibliothek. — In meh reren Orten der Oberlausitz war folgendes Brauch geworden: Die dankbaren Kmder, welche nach Ljährig^m Schnlbesuch die Schule verließen, geben nicht nur die gutgehallenkn Schul bücher zur Benutzung für ärmere Kinder an die Schule ab, sonder» stiftete» sür die Schiilbücherei (einzeln oder zusammen) mehrere gute Bücher mit ihren Namen versehen und widmeten sie den Zucückvleibendcn. Welch stattliche Bibliotheken sind dadurch entstanden! Welchen Segen haben sie gestiftet für Schule uud HauS, für Kind und für Gemeinde! Denn cs wurde viel und — da nur Gutes geschenkt werden durste — anch nur Gutes gelesen. Ist solcher Brauch nicht nachahmens wert? Man könnte hier auf unsere Ge Werbeverein s- bibliothek und deren Bemitzung Hinweisen. — Dem aber sei entgegengehalten: Diese Bücherei, so reich ste sonst sein mag, hat wenig Jugendschriftm. Es kommen deshalb dem Kinde auch Werke mit unkr die Hände, für deren Inhalt es noch nicht reif ist. Die Schule würde die Ueberweisung der Jugend schriften zur Gründung einer Schülerbibliothek daukbarst be ¬ grüßen. — Eltern und Lehrer müssen unbedingt den Lesestoff der Kinder überwachen, denn trotz aller Verbote nimmt die Schundliteratur immer mehr überhand uud außerordentlich auffallend mehren sich die durch solche Lektüre geborenen Ver gehen und Verbrechen. Millionen von Mark werden heute noch im deutschen Reiche für schmutzige Literatur, die oft im schönsten Gewände vor das Eltern- und Kindesauge tritt, aus- gegebeu. O könnte» doch diese Unsummen für Schöuliteratur in Bibliotheken Verwendung finden! Gewiß würden dadurch viele Klage« aus Eltennnund über ungeratene Kinder verstum men. Manche Verurteilung jugendlicher Missetäter würde unterbleibe» könne» und vielleicht würde auch der Verrohung und Unstttlichkeit unserer halbwüchsigen Jngend ein wenig Einhalt mit getan! — Darum, wer seine Kinder wahrhaft lieb hat, der wird ihre Lektüre überwachen, der wird bei der Answahl von Bücher Vorsicht walten lassen! Warum der Ruf jetzt? — Weihnachten steht vor der Lür! Mehr als mancher Tand und unnötiger Flilterkram gehört an erster Stelle ein gutes Buch mit auf den Gabentisch. Da die Schule nicht wie andere Jahre eine Ausstellung guter Bücher veranstalten kann, will sie in den folgenden Nummern des Rabenauer Anzeigers ei» Verzeichnis empfehlenswerter Jngendschriften veröffentlichen (unter Angabe von Alter, Geschlecht, für welches das Buch sich eignet und Preis), welches die „Vereinigten Deutschen Prüfungsausschüsse für Jugendschrifteu" als Niederschlag ihrer Prüfungsarbeit alljährlich zu Weihnachten bekannt geben, v, U. — Der sich allgemeiner Wertschätzung erfreuende Herr Postsekretäc Wissemann hier feierte am Dienstag sein 40jähriges Dienstjubtläum, beglückwünscht von Beamten, Un- terdeamte» uud zahlreichen Freunden. Möge es ihm vergönnt sein, noch viele Jahre in gleicher Rüstigkeit seinem Amte vorzustehen. — Im Butler'schen Gasthof in Posse» dorf wurde nachts kingebrochm und aus der Wurstkammer Fleisch- und Wurstwaren gestohlen. Jedenfalls handelt es sich um dieselbe» Diebe, die im „Jägerhaus" und Mockritz die Einbrüche verübt habe». Hoffentlich wird man der Diebe bald habhaft. — In die bei Oberinalter am Waldrande gelegene Villa „Paradies" wurde in kurzer Zeit zum dritten Male ein- gebrochen. Dem Dieb fiel nichts in die Hände. — Der Barbiergehilfe Karl Gründig, der das GastwirtS- ehepaar Göller in Burkersdorf ermordet und beraubt hatte, wurde vom Chemnitzer Schwurgericht zweimal zum Tode ver urteilt. Grüudig ist 1888 i» Freiberg geboren. — Der in Potschappel wohnende Pantoffelzwicker Stange, ein wiederholt wegen SittlichkeiiSvergchm vorbestrafter Mensch, wurde wegen eines gleichartigen Delikts zu ein Jahr 4 Monate Gefängnis verurteilt- — Beim Rodel» verunglückte in Lengefeld ein Junge aus GoerSdorf und verletzte sich so schwer, daß er hoffnungs los ins Krankenhaus gebracht wurde. — Kleine Notizen. Seit einigen Tagen wird der 13jährige Schulknabe Werner aus Göppersdorf vermißt. Ob ein Uuglückssall oder Verbrechen vocliegt, ist noch nicht auf geklärt. — Nach Unterschlagung von Postgeldern in Höhe von ca. 500 Mark ist der beim Postamt Wurzen beschäftigte Land- bciesträger Partzsch flüchtig geworden. — In Zittau ver suchte die 32 Jahre alte Frau des Klempnereiwerkführers Kraul ln ihrer Wohnung sich und ihren zehnjährigen Sohu zu töten. Sie schoß mit einer mit Schrot geladenen Pistole zuerst ihren Sohn in die Schläfe, wodurch dieser lebensgefährlich verletzt wurde. Darauf richtete sie die Waffe gegeu sich selbst und brachte sich einen Schuß in den Kopf bei, der ihren Tod zur Folge hatte- Der Beweggrund soll in ehelichen Zwistigkeiten zu suchen sein. — Der Drechsler Blank aus Zschopau wurde an der Waldkirchuer Straße am Straßengraben erfroren aufgefunden. — Die noch ausständigen Sticker in Plauen haben die Arbeit bedingungslos wieder ausgenommen. — In Krippen glitt der Schulknabe Ahlert beim Ueber- schreite» einer über einen Bach gelegten Brücke aus und er trank. — In Reichenbach ist ein Knabe beim Rodeln scharf gegen einen Stein gefahren und verletzte sich sehr schwer. Dresden. Auf dem Neubau des Dresdner Spar- nnd Bauveretns an der Ecke der Holbeinstraße stürzte ein Bau arbeiter aus dem 2. Stock und war sofort tot. — Mit Leuchtgas vergiftete sich die 39 Jahre alte Ehe frau des Verlagsbuchhäudlers Reuter iu ihrer Wohnung in Dresden, Tittmaiinstraße, in einem Anfälle von Schwermut. Die Unglückliche ist Mutter vo» 6 Kindern. — Die 57jährige Bauunternehmerswitwe Marquard in Dresden wurde auf der Wehletter Straße vom H e r z s ch lag getroffen und verstarb augenblicklich. — In Briesnitz wurde nachts in das Gotteshaus ein geb rochen. Die Diebe haben keine Wertsachen gefunden, da solche nicht in der Kirche anfbewahrt werden. — Das Schwurgericht Dresden verurteilte den Dienst knecht Fr. Herm. Rentzsch aus Uebigau, der am 24. Aug. die Scheune seines Dienstherrn deshalb in Brand setzte, weil er von diesem angeblich schlecht behandelt und schlecht entlohnt worden sei, unter Annahme mildernder Umstände zu 2 Jahren 6 Monaten Gefängnis und 5 jährigen Ehrenrechtsverlust.