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2 2. Stück. Plauen, Sonnabends den zs. May r 818. KceiShaupkmannschaftswegen werden hierdurch alle 'diejenigen Stahtralhe und Dorfs Commuuen des Voigtländischeii Kreises, welche in der Zeil vom 12. May bis ulr.'Decbr. 1817 theils Heu» und Stroh-Rationen, an die während dieses Zeitraums bei ihnen im Quart«« gestandenen König!. Sachs. Officierö, theils auch Brodportionen an die zur Armee.Reserve gehörigen Mannschaften , ingleichen an die jum Behuf polizeilicher Maasregeln im Kreise sta- tionirtcn Schützen, und die zum Forst-Schutze commandirten Feldjäger verabreichet haben, aufgefordert, binnen -laio und z Wochen, und zwar die im Amte Plauen mit Pausa gelegt nen Ortschaften, längstens den 27sten Iunii rgiZ und die zum Amtsbezirke Voigtsberg gehörigen, längstens. den 29sten Iunii i8«8 resp. durch Abgeordnete, auch durch die Amtsschulzcn, Amts - und Dorfrichtere und Gemein- demeistcre auf der Kreisbauptmannichaftlichen Expedition allhier zu erscheinen, und der .Aus zahlung der Nations - Vergütungen sowohl als des für die abgegebenen Brodportionen bewil ligten Dockgeldes a 12 qr. s>r. Schfl so wie der Restitution des vorgeschossenen Kornes in n»- euf», soweit solche nicht bereite erfolgt seyn sollte, gegen auszustellende Geld- und Na tural-Quittungen gewärtig zu seyn. Plauen den 26. May 1818. Königl. Sächs. Doigtl. Kreishauptmannschaft, Edler von der Planitz. Alle diejenigen Stadtrathe und Dorf-Communen des Loigtländischen Kreises, welche iy dem Zeiträume vom isten Januar bis ult. März dieses Jahres an die während desselben bet ihnen im Quartier gestandenen Königl. Sächs. Officierö Heu - und Stroh-Rationen, inglei- chen an die zur Armee - Reserve gehörigen Mannschaften, so wie an die zu Handhabung po.ts zcilicher Maascegeln im hiesigen Kreise stehenden Schützen, und an die zum Forst-Schutze coms mandirtrn Feldläger Brodportionen verabreicht haben, werden hierdurch bei Verlust der Geld- Vergütung und des Natural-Ersatzes aufgefordert, binnen 14 Tagen, und längstens den i7len Iunii c. gerichtliche Liquidationen über sothane Rationen und Brodportionen, welche jedoch genau auf den vberwähnten Zeitraum zu berechnen sind, ohnfehlbar allhier cinzureichen. Plauen, den 27. May 1818- Königl. Sächs. Voigtl. Kreishauptmannschaft, Ebler von der Planitz. Zur Voigtländischen Chronik. inWcisensaudeinHausab, das einerWitt- Am Himmelfahrtstage Mittags brannte we gehörte, die ihren Sohn nebst kessen Frau und