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MMMckM i früher Wochen- nnd Kachrichtsblail zugleich KeschsB-Ailzeiger für WMrf, Nüdlitz, Bernsdorf, Riisdorf, St. Wien, Heinrichsort, Atorieiio« »nd Mülsen. Amtsblatt für de« Stadttat zu Lichtenstein. — —— ——— SN. Jahrgang. — —— —- Nr. 81. Sonnabend, den 6. April 1889. Dieses Blatt erscheint, täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis: 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer S Pfennige. — Bestellungen (nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiserl. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene KorMszeilc oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. UM WH GeschäfLstags der Sparkasse zu Eaünberg r Montag, Donnerstag und Sonnabend. Einlagen werden mit 3'/>°/° verzinst, Zinsen für Ausleihungen möglichst billig vereinbart. Quittung. Infolge unseres Aufrufes vom 15. vorigen Monats find zu Gunsten des sächsischen Militär-Hilfsvereins in Dresden bis jetzt bei uns eingegangen 3 Mark von Herrn Bürgermeister Schmidt und je 1 Mark von A. S. und Herrn Bau unternehmer Wilhelm Schick, hier, zusammen 5 Mark. Weitere Beiträge werden noch kurze Zeit dankend angenommen. Callnberg, den 4. April 1889. Der Stadtgemeiuderat. S chmidt, Bürgermeister. Tagesgeschichte. — Lichtenstein, 5. April. Bei der in unserer gestrigen Nummer erwähnten Prüfung der Fachschüler der Barbier- und Friseurinnung in Glauchau wurde einem Lehrling des Herrn Friseur Lademann hier der 1. Preis zuerkannt. — Da Ostern dieses Jahr ungewöhnlich spät fällt, tritt hinsichtlich des Dienstbotenwechsels vielfach eine für den Betrieb der Landwirtschaft unbequeme Störung ein. Da nun in früheren Jahren der Mißbrauch sich eingestellt hatte, daß die Neukonfir mierten am Tage nach der ersten Abendmahlsfeier, also am Charfreitag, in ihren Dienst eintraten und dadurch die Feier dieses hohen Festtags beeinträchtigt wurde, schärfen die Kgl. Behörden eine früher er lassene Verordnung ein, wonach das Umziehen am Charfreitag nach A 366, 1 des Strafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bedroht wird. Es wird vielmehr empfohlen, am Dienstag nach Ostern den Dienstantritt zu voll ziehen. — Es dürfte vielen unserer Leser der Hinweis von besonderem Interesse sein, daß der 17. März d. I., also einer derjenigen Taye, an welchem sich infolge eines heftigen Orkans die furchtbare Kata strophe in dem Hafen von Apia ereignete, zu den von Professor Rudolf Falb in Bezug auf Naturereignisse als kritisch prophezeiten Tagen gehörte. Derselbe hat übrigens noch die folgenden Tage im laufenden Jahre als kritische erster Ordnung bezeichnet, und zwar mit der durch die beigefügten Zahlen markierten Heftigkeit und in der nachstehenden Reihenfolge: 15. April (108), 15. Mai (105), 24. Oktober (104), 9. Sept. (I02), 23. November (102) und 11. Aug. (100). (Der 17. März war mit 103 bezeichnet). Hoffen wir, daß von den noch kommenden ominösen Tagen sich keiner so folgenschwer für uns erweisen mag, als es der im vorigen Monat gethan hat. — Vom Kgl. sächs. Kriegsministerium ist jetzt bestimmt worden, daß die in Preußen betreffs des Honneur- und SalutschießeuS bestehenden Vorschriften auch in Sachsen in Kraft treten. Hiernach sind zur Feier des Geburtstages Sr. Maj. des Kaisers, sowie zur Feier des Geburtstages Sr. Maj. des Königs auf der Festung Königstein und in allen Garnison orten, in welchen sich Feldartillerie befindet, nämlich in Dresden, Riesa, Pirna, Freiberg und Roßwein 101 Salutschüsse aus Kanonen künftighin abzufenern. Ferner sind auf der Festung Königstein bei Empfang Sr. Maj. des Kaisers oder des Königs, ebenso zum Empfange I. Maj. der Königin 33 Salutschüsse, zum Empfange I. Königl. Hoh. der Prinzen des Königl. Hauses 21 Salutschüsse abzufeuern. — Der Witwer einer infolge eines Betriebsun falls verstorbenen Arbeiterin beanspruchte von der Be- russgenossenschaft auf Grund Z 6 Ziffer 2b des Un- fallversicherungsgesetzes die Unfallrente von 20"!, des Jahresarbeitsverdienstes seiner verstorbenen Ehefrau mit der Begründung, daß er erwerbsunfähig sei und feine Frau seinen Unterhalt aus ihrem Arbeits verdienste mit bestritten habe. Das Reichsversiche rungsamt hat die ablehnenden Entscheidungen der Be rufsgenoffenschaft und des Schiedsgerichts durch Urteil vom 14. Januar 1889 bestätigt. Nach Z 6, Ziffer 2b des Unfallversicherungsgesetzes haben die Ascenden- ten des infolge eines Betriebsunfalls Verstorbenen einen Anspruch auf Rente. Ascendenten sind aber nur die Eltern, Großeltern u. s. w.; der Ehegatte ist nicht — wie behauptet worden war — einem Ascen denten des anderen Ehegatten gleichzuachten. Ebenso wenig steht dem Hinterbliebenen Ehemanns auf Grund des ß 6, Ziffer 2u des Gesetzes ein Anspruch auf Be willigung einer Rente zu. DaS Gesetz gewährt einen solchen Anspruch lediglich der^Witwe, nicht aber dem Witwer. Der Gesetzgeber isr hierbei jedenfalls von der Voraussetzung ausgegangen, daß regelmäßig und in der Hauptsache der Mann für den Unterhalt der Frau und der Kinder zu sorgen hat. Wenn in einem ausnahmsweise gearteten Einzelfalle diese Voraussetzung nicht zutrifft, so berechtigt dies doch nicht, ohne ge setzliche Unterlage eine Entschädigungspflicht der Ve- rufsgenossenschaft festzusetzen. — Bierseidel brauchen nicht bis zum Füllstrich gefüllt zu werden. Eine Strafverfügung auf 30 Mk. ward vor kurzem einem Gastwirte zu Hamburg zuge stellt, weil er einem Gaste ein Seidel Bier verabreicht hatte, der nicht bis zum FMstrich gefüllt gewesen. Der Gastwirt erhob Einspruch und erkannte das Ge richt auf Freisprechung, da das Reichsgesetz vom 20. Juli 1881 zwar vorschreibt, daß die den Gästen von den Gastwirten vorgesetzten Gläser einen Füllstrich haben müssen, indes das G setz nicht verlangt, daß die Gläser bis zum Füllstrich angefüllt sein müssen. (?) — Aus allen Teilen Sachsens kommen Nach richten über Hochwasser und Klagen über Schaden, den es angerichtet hat. Bei Leipzig haben Elster, Pleiße und Parthe die Fluren überschwemmt. Viel fach ist von den Fluten der gute Humusboden mit weggespült worden und unter der Nässe haben die Saaten, da die Felder nicht selten weithin unter Wasser stehen, recht gelitten. Die gleichen Klagen kommen von den flachen Ufern der Mulde. Das Elbhochwasser schädigt besonders die Sieinbruchbesitzer. Die Dämme sind abermals auf längere Zeit unter Wasser gesetzt, wodurch das Einladen der Steinwaren zur Zeit in den Postelwitzer und Bornbrüchen unmöglich ist, trotz dem es höchste Zeit ist, den Geschäftsverbindungen nachzukommen. — Dresden, 2. April. Die hiesige Vereini gung Schleswig-Holsteiner Veteranen von 1849 ver anstaltet am 12. und 13. April eine 40jährige Erin nerungsfeier an die Erstürmung der Düppler Schanzen, zu welcher die Kameraden der damals nach Holstein entsendeten Königl. sächs. Brigade eingeladen werden. — Dresden, 4. April. Ihre Majestäten der König und die Königin haben heute die Kgl. Villa zu Strehlen bezogen. — Zwickau, 3. April. Der hiesigen Ein wohnerschaft ward gestern abend das seltene Schau spiel einer „Gasfinsternis" bereitet. Gegen 9 Uhr wurde von der Gasanstalt den Bezirkspolizeiwachen mitaeteilt, daß in einer Stunde das Ausbleiben des Gases zu erwarten sei und'streikte man sich deshalb den Restaurateuren zum Zwecke der Beschaffung anderweiter Beleuchtigungsmittel die zu erwartende Finsternis anzusagen. Um 10 Uhr trat denn auch dieselbe ein und gelangten nunmehr die von den Wirten herbeigeschafften Beleuchtungsmittel der ver schiedensten und primitivsten Art in Thätigkeit. Bei dem flackernden trüben Lichte der Stearinkerzen zechte man lustig weiter und trug diese Abwechslung nur zur Erhöhung der Kneipsreuden bei. Die Ursache zu dieser Finsternis war, daß infolge des hohen Wasserstandes der Mulde, Wasser in die im Souter rain gelegenen Gasöfen drang und die Gasbereitung verhinderte. — Zur Warnung! Mit welch' erstaunlichem Leichtsinn oftmals gegen die zur Sicherheit des Pu blikums angebrachten Einrichtungen bei Eisenbahnüber gängen gesündigt wird, schreibt der „S. L.-A.", zeigt wieder einmal der nachstehende Fall recht deutlich. Nahe von Hohenstein begegnet dieser Tage der vormittags 10 Uhr 55 Min. von Chemnitz nach Glauchau abgehende Güterzug dem uni jene Zeit von Zwickau kommenden gleichartigen Zuge. Als der letztere einen dortigen Wegeübergang eben über fahren hatte, öffneten zwei junge Damen eigenmächtig die ordnungsmäßig geschlossene Bahnbarriere und begaben sich auf den Uebergang, ohne zu bemerken, daß der Chemnitzer Zug eben heransuhr. Nur der Geistesgegenwart des Lokomotivführers, der sofort mit der Pfeife das Signal zum Bremsen gab, war es zu danken, daß die beiden Leichtsinnigen noch einige Spannen von den Puffern vor der Lokomitive vorbeikamen. Eine Sekunde hätte ihren gräßlichen Tod unter den Rädern unfehlbar herbeigeführt. Die Beiden suchten eiligst ihr Heil in der Flucht, wurden aber eingeholt und als zwei Mädchen aus Ernstthal ermittelt. Sie sehen nun der verdienten Bestrafung entgegen. — Waldenburg, 4. April. Auf erfolgte Präsentation Sr. Durchlaucht des Fürsten als hohem Patron des hiesigen Fürstlichen Seminars ist vom hohen Ministerium des Kultus und öffentlichen Un terrichts an Stelle des Herrn Oberlehrer Schreyer, welcher an das Königliche Seminar in Annaberg versetzt worden ist, Herr Oberlehrer Streubel in Annaberg designiert worden. Für dienen errichtete ständige Lehrerstelle an gedachter Anstalt wurde Herr eanä. paeck. Rost in Leipzig und an Stelle des Herrn Hilfslehrer Hering, welcher in Leipzig An stellung gefunden hat, Herr Hilfslehrer Singer in Lengenfeld i. V. designiert. — Aus Frankenberg schreibt man: Auf dem im Hafen von Apia untergegangenen deutschen Ka nonenboot „Eber" soll laut amtlicher Liste der verun glückten Mannschaften auch ein Obermatrose Heinrich Noack aus Frankenberg mit ertrunken sein. Eine Familie Noack ist aber gegenwärtig nicht am Orte, auch konnte man an maßgebenden Stellen keinen Aus weis erhalten, daß je eine Familie dieses Namens hier wohnhaft gewesen, noch unter diesem Namen ein Kind hier geboren worden sei. Der „Reichsanzeiger" nennt ausdrücklich „Frankenberg in Sachsen" als Ge burtsort des Mitverunglückten, und da die Persona lien bei Armee und Marine äußerst peinlich geführt werden, ist nur der eine Fall denkbar: der genannte Obermatrose sei zwar hier geboren und hier' getauft,