Volltext Seite (XML)
Amts- M AiUiMt für den Abonnement viertelj. l M. 28 Pf. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. Schrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 14- Jahrgang. - - - ' -i^ Sonnabend, den 27. November Strafbefehl. Auf den Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen Sie wegen der Beschuldigung, am 19. Mai 1897 m Schönheide 1) außerhalb des Gemeindebezirkes Ihres Wohnortes ohne Begründung einer gewerb lichen Niederlassung und ohne vorgängige Bestellung in eigener Person Maaren — bestehend in Schriftwerken — feilgebolen, mithin ein der Steuer vom Gewerbe betriebe im Umhcrziehen unterworfenes Gewerbe betrieben zu haben, ohne den dazu nöthigen Wandergewerbeschein eingelüst zu haben, 2) dieses der Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen unterworfene Geiverbe in Schönheide betrieben zu haben, ohne ein Verzeichnis der von Ihnen feilgebolenen Druckschriften bei sich zu führen, zu 1 Uebertretung gegen 8 1 und 16 des sächs. Gesetzes vom 1. Juli 1878, bctr. die Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umherziehen in Verbindung mit 8 148 Abs. 2 R.-G.-O., zu 2 Uebertretung gegen 88 56 letzten Abs. und 149,- R.-G.-L., wofür als Be weismittel bezeichnet ist: Zeugniß des Gendarm Triltzsch in Schönheide, zu 1: eine Geldstrafe von 10 Mark — und im Falle dieselbe nicht beigetricben werden kann, eine Haftstrafe von 3 Tagen —, zu 2: eine Geldstrafe von drei Mark — und im Falle dieselbe nicht beigetrieben iverden kann, eine Haftstrafe von einem Tage — festgesetzt. Zugleich werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Geldstrafe und die nachverzeichneten Kosten sind an die Amtsgerichtskasse zu Eibenstock zu zahlen. Dieser Strafbefehl wird vollstreckbar, wenn Sie nicht binnen einer Woche nach der Zustellung bei dem unterzeichneten Gerichte schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers Einspruch erheben. Eibenstock, den 2. Juli 1897. Königliches Amtsgericht. An Kostenberechnung. die Schaustellersehefrau 1- Gebühr für den Strafbefehl. . . 1,°» M. rur -r.- § 2. Kosten anderer Behörden u. Beamten — „ Iran KlaißLrerQe seuaat g S-hrcibgebühr o,>» „ aus Zwickau, 4. Sonstige Auslagen — „ z. Zt. unbekannten Aufenthalts. Za : i M Hierüber: Strafe 13,„ zusammen 14,v> M. Bekannt gemacht durch den Gcrichtsschreiber: W1nar I'rieäriok. Bekanntmalhun!i, dic diesjährige Stadtverordnetenwahl betreffend. Es wird hiermit nochmals besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die aus gestellte Tiste der Stimmberechtigten und der Wählbaren kür die am 13. Dezember 1897 stattfindende Staütvcrorünetenwabk bis mit 5. Dezember 1897 für jeden Bt- theiligten zur Einsicht an Rathsstelle ausliegt. Eibenstock, den 25. November 1897. Der Ratti dcr Stadt. Hesse. Gnüchtel. Auf dem die Firma «Seleldt in Schönheide betreffenden Folium 214 des Handelsregisters für den Landbezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute einge tragen worden, daß dic dem Kaufmann Herrn in Schönheide ertheiltc Proeura zurückgezogen worden ist. Eibenstock, am 24. November 1897. Königliches Amtsgericht. Ehrig. Hg. Bekanntmachung. Nach den hierorts bestehenden Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Handels gewerbe ist an den letzten vier Sonntagen vor Weihnachten der Geschäfts betrieb in allen Verkaufsstellen und die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern in allen Handelsgewerben während 9 Stunden und zwar in der Zeit von 11 Uhr Vormittags bis 8 Uhr Nachmittags, der Verkauf von Brod und weißer Bäckerwaare, von sonstigen Eß- und Materialwaaren, Milch, sowie der Kleinhandel mit Heizungs- und Beleuchtungsmaterial überdies von 6—9 Uhr früh, allenthalben unter Ausschluß der Zeiten des Gottesdienstes, gestattet. Eibenstock, den 25. November 1897. Der Rath dcr Stadt. Hesse. Müller. Bekauntmachllu g. Mit Rücksicht auf die Jahreszeit iverden die Haus- und Grundstücksbesitzer bcz. deren Stellvertreter erneut an die Erfüllung der ihnen durch die Bekanntmachung vom 15. Februar 1892 auferleaten Verpflichtung, dic Bürgersteige und Schnittge- rinne vis Bormittags 8 Uhr von Schnee und Gis zu reinigen und bei Glätte mit Tand zu bestreuen, mit dem Bemerken erinnert, dast die Polizei organe ermächtigt worden sind, wegen nicht rechtzeitiger Grsülluug dieser Verpflichtung ohne Weiteres eine Ordnungsstrafe von 1 Mark für jeden Z»,Widerhandlungsfall gegen entsprechende Quittung von dem säumigen Hausbesitzer oder seinem Stellvertreter zu erheben. Selbstverständlich bleibt im Falle der Zahlungsverweigerung oder bei wieder holter und andauernder Säumigkeit die Verfügung höherer «trafen gemäß dcr Ein gangs gedachten Bekanntmachung vorbehalten. Eibenstock, den 26. November 1897. Der Rath dcr Stadt. Hesse. Müller. BckaN»tmll ch ll ll,q. Nach Beschluß des Bundesraths hat am 1. Dezember dss. Js. eine allgemeine Zählung der Pferde, Rinder, Schaf« und Schweine zu erfolgen Die Erhebungen werden von der hiesigen Schutzmannschast durch Umfrage von Haus zu Haus vorgenommen werden. An die Hauseigenthümer bez. deren Stellvertreter ergeht deshalb hiermit Auf forderung, den Zählern dic erforderlichen Auskünfte bereitwilligst und der Wahrheit entsprechend zu geben. Eibenstock, den 18. November 1897. Dcr Rath dcr Stadt. Hesse. Müller. eine- Messer-, noch von Schreibmaterialien, wie Fever, Tinte, Papier und Bleistift, zu gestatten. Drehsu« sollte wie ein Verurtheilter gehalten werden. Dieser Befehl wurde später zurückgenommen auf die Einwendung Forzincttir, daß die« ungesetzlich sei. „Oberstlieutenant Aboville," schreibt Forzi- netti, „gab mir den Auftrag, die größte Wachsamkeit zu ent wickeln gegenüber den wahrscheinlichen Versuchen dcr Juden, DrehfuS zu befreien. Ich erkläre, daß kein Versuch dieser Art gemacht wurde. Man brachte DrehfuS am 15. Oktober in« Gefängniß, dcr Berhaft-befchl war jedoch vom 14. datirt, was beweist, daß dic Verhaftung bereit« verfügt war, ehe man Drcyfu» verhört hatte. Ich wie« DrehfuS die von Aboville ausgesuchte Zelle an. Von diesem Momente an war er lebendig eingemauert. Niemand durfte ihn sehen und nur in meiner Gegenwart durfte die Thür der Zelle geöffnet werden. Als ich DrehfuS besuchte, war er in unbeschreiblicher Aufregung. Ich hatte einen Mann vor mir, der in diesem Augenblicke fast nicht bei Sinnen war. Ich hatte aber den Eindruck, daß er unschuldig ist. DrehfuS erzählte mir die Umslänee seiner Verhaftung, welche ebenso unwürdig wie un militärisch waren. Später kam Oberstlieutenant Path de Elam, welcher DrehfuS verhaftet Halle. Er vernahm ihn zweimal, dik tiere ihtn verschiedene Phrasen au« dem Bordereau zum Zwecke der Schriftproben. Drehsu« betonte immer seine Unschuld. Man hörte ihn bi« in den Korridor hinau« wimmern, schreien und laut seine Unschuld bethcuern. Er schlief neun Tage nicht und aß keinen Bisten. Au, 24. Oktober war er förm lich geiste«gestört. Ich berichtete über seinen Zustand dem Gouverneur von Pari« sowie dem Krieg-Ministerium. Ick wurde zu dem Generalstab» Chef Boiideffre gerufen, welchem ich offen sagte: „man ist auf falschem Wege. Dieser Offizier ist unschuldig." Er befahl mir, Drehsu« durch Arzte unter suchen und ihm beruhigende Arzneimittel reichen zu lasten. Tagesgeschichte. — Deutschland. Dic „Nordd. Allg. Ztg." versichert, daß keinerlei Anzeichen und keinerlei irgendwie beglaubigte Kundgebung dafür zu Tage getreten sei, daß die Regierung daraus verzichten wolle, ihre Vorlagen auf ver fassungsmäßigem Wege im Reichstage durchzusetzen, daß die Regierung auch nur von ferne daran gedacht habe, über die Rechte de« Volke« und dcr VolkSvcitrcter binweg- zugehcn, und daß irgendein Minister, irgendeine im Staate maßgebende Persönlichkeit den Absolutismus an die Stelle unsere« Verfassung«lcben« setzen möchte. Alle der Regierung unterschobenen absolutistischen Hintergedanken seien lediglich Truggebilde de« Radikalismus, und alle maßgebenden Faktoren im preuß. Staate und im Reiche seien nach wie vor einig darin, dic Rechte der Volksvertretung und die Verfassung hochzuhalten. — Dem Vernehmen nach dürste ein Gesetz Entwurf zum Schutze derBauhandwerker fertiggestelll sein. Derselbe dürfte in nächster Zeit veröffentlicht werden, damit den Inter essenten, sowie allen den Kreisen, die sich mit der Frage be faßt haben, Gelegenheit gegeben wird, sich zu den einzelnen von der Regierung in Vorschlag gebrachten Maßnahmen zu äußern. — München, 24. November. Die Sammer der Ab geordneten begann heut» die Berathung de« Anträge« v. Boll- mar betreffend die Amnestirung der wegrn Haberfeld- treiben« Berurt heilten und de« Anträge« Pauli be treffend dic möglichst weitgehende Begnadigung der derurtheil- ten Haberer, die von Fall zu Fall erfolgen soll. Nackdem dic Antragsteller ihre Anträge eingehend begründet haben, erklärte der Justizminisler, der Erlaß einer Amnestie sei un ¬ möglich, weil die Gründe für die Berurlheilung bei den ein zelnen Personen sehr verschiedene waren und weil bei Erlaß einer Amnestie neue Ruhestörungen gerade in jenen Gebieten befürchtet werden müßten, welche man jetzt von dem Unwesen de« Haberfcldtrcibcn» befreit habe. Dagegen erklärte sich der Minister bereit, jede« berechtigte Begnadigungsgesuch zur Würdigung zu empfehlen. Im Laufe der Debatte wurde von ollen Seiten eingeräumt, daß die Bewohner der in Frage kommenden Gegenden durchweg sehr erfreut seien, doß dem Haberfeldtrciben ein Ende bereitet worden, und daß der von den Haderern auSgeüble Terrorismus verschwunden sei. — Oesterreich-Ungarn. JmWiener Abgeord neten Hause ist e« am Mittwoch zu den bedauerlichsten Ausschreitungen gekommen. Auf dic fortgesetzte Nicht achtung der Geschäftsordnung Seiten« de« Präsidiums der Opposition gegenüber antwortete diese, um ihren Rednern Gehör zu verschaffen, mit rücksichtslosen Maßnahmen, dic schließlich auf beiden Seiten zu rohen Gewaltthaten au»- arteten. Schimpfereien, Faustschläge, selbst gezückte Taschen messer spielten mit, um die großartigen Tumultszenen zu be leben. Dem Präsidenten Abrahamowitsch wurde von Sckönerer die Glocke entrissen, dcr sich selbst da« Wort crthcilte. Endlich wurde die Sitzung geschloffen. Gegen Sckönerer, Wolf und andere Abgeordnete soll Verhaftung wegen öffentlicher Gewalt- thätigkeit beschlossen worden sein. — Frankreich. Pari«, 2l. November. Der seiner Stellung enthobene Direktor de« Militär-Gefängnisse« Cherchc Midi, in welchem Kapitän Drehsu« bi« zu dcr Deportirunz internirt war, Major gorzinetti, publizirt im „Figaro" seine Wahrnehmungen während der Hast Drehsu»'. gorzinetti wurde vom Oberstlieutenant Aboville persönlich für diesen Häftling verantwortlich gemacht und beauftragt, den Gefangenen absolut zu iioliren, ihm weder den Besitz