Volltext Seite (XML)
M«. 124. Mittwoch, den 2. Juni 18SV« Aachener Nachrichten. Kreisblnit Mr dm Kreis-Directions-Gestrk Santzm. Amtsblatt für Bautzen, Schirgiswalda, Königswartha «nd Weißenberg. Redacteur und Verleger: L. M. Monse in Bautzen. Die „Bautzener Nachrichten" werden täglich (außer Sonn- und Festtags) Nachmittags ausgegedcn. — Vierteljährliches Abonnement SO Ngr. Josertion-- bettag ä Spaltzeile l Ngr. — Nach 9 Uhr eingehende Inserate können erst in die Nummer des nächstfolgenden Tages ausgenommen werden. V e k a n n t m a ch u n g. Der zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Kirchenstaat am 22. April e. abgeschlossene Postvertrag kommt vom 1 Juni d. I. ab in Ausführung. Es können die nicht recommandirten Briese nach dem Kirchenstaate entweder bis zum Bestimmungsorte srankirt oder unsrankirt abgesandt werden. Das Gesammtporto beträgt: für frankirte Briefe nach dem Kirchenstaat 3 Groschen resp. IO Kr. pro Loth incl-, für unfrankirte Briefe aus dem Kirchenstaat 5 Groschen resp. 18 Kr. pro 15 Grammen incl. Drucksachen und Waarenprobc» werden gegen ein Porto von j Groschen resp. L Kr. für je 2H Loth incl. befördert, wenn sie srankirt sind; die Frankatur ist thunlichst unter Verwendung von Postfreimarken zu bewirken. Im klebrigen unterliegen Drucksachen und Waarcnproben denselben Versendungsbediugungen, welche für den inneren Verkebr des Norddeutschen Postgebiets maßgebend sind. Briese, Drucksachen und Waarenproben können auf Verlangen des Absenders unter Recommandation expedirt werden. Recommandirte Sendungen müssen stets srankirt werden und unterliegen nächst dem Porto, wie für gewöhnliche frankirte Sendungen gleicher Art, einer Recommandations- gebühr von 2 Groschen oder 7 Kr. Der Absender einer recommandirten Sendung kann durch Vermerk auf der Adresse beanspruchen, daß ihm das mn Empfänger vollzogene Necepisse zugestellt werde ; für die Beschaffung des Recepisse ist vom Absender eine weitere Gebühr von 2 Groschen oder 7 Kr. zu entrichten Die vorstehend bezeichneten Partosätze für gewöhnliche Briefe, für recommandirte Sendungen, so wie für Drucksachen und Waarenproben nach dem Kirchenstaat stimmen überein mit den Portosäßen sür die betreffenden Sendungen nach dem Königreich Italien. Berlin, den 30. Mai 1869. General-Post. Amt. von PhilipSboru. Bekanntmachung. Erst neuerdings sind allhier ein Paar Stiefel abgegeben worden, welche am Augustmarkte des vorigen Jahres auf der Neusalzaer Straße gefunden worden sein sollen. Der Eigcnthümer wird unter Hinweis aus § 239 und 243 des bürgerlichen Gesetzbuchs hierdurch aufgefordert, sich in der hiesigen Polizeicrpedition zu melden. Der Stadtrath zu Bautzen, am 29. Mai 1869. Heerklotz, Stadtrath. Freiwillige Subhastation. Erbtheilungshalber sollen die, Feld- und Wiescnparzellen No. 1502, 1503, 1513 des Flurbuchs für Ober- und Mittclsohland aus der Friedrich August Bombach'schen Gartennahrung zu Mittelsohland, Folium 26 des Grund- und Hypothekenbuchs für diesen Ort, ferner die Feldparzelle No. 1504 des Flurbuchs, Folium 162 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, de» 8. Juni dieses Jahres öffentlich an den Meistbietenden, vorbehältlich der Auswahl unter den Bietern, an Ort und Stelle zu Sohland an der Spree versteigert werden, was unter Hinweis auf den im Beckschen Erbgericht zu Oberfohland a. d. Sp. aushängenden Anschlag und mit dem Bemerken, daß daselbst von Vormittags 10 Uhr die Verhandlung beginnen wird, hierdurch bekannt gemacht wird. Königliches Gerichtsamt Schirgiswalda, am 13. Mai 1869. Seyfert. Bekanntmachung. Der im vorigen Jahre auf Antrag einer Anzahl hiesiger und auswärtiger Firmen begründete Saatmarkt in Leipzig wird in diesem Jahre am S. Juli in den Räumen des Schützenhauses gehalten werden. Leipzig, am 22.Mai 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Echleißnrr.