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^iSergerAnzej^ «n- Tageblatt Erscheint jede» Wochentag Abends '/,7 Uhr für den /I/O H ß IL anderen Tag. Preis vierteljährlich 8 Mk. 2S Pfg. «/ e- zweimonatlich 1 Mk. SO Pfg. u. einmonatlich 7ö Pfg. Inserate werden bis Vormittag 11 Uhr angenommen. Preis für die Spaltzetle 18 Pfg. H IkNGM Außerhalb deS Landgerichtsbezirks 1ö Pfg. Amtsblatt für die königlichen Md städtischen Behörden zu Freiberg nnd Brand. Verantwortliche Leitung: Georg Burkhardt. 49. Jahrgang. Sonntag, den 3. Mai. Bekanntmachung. Die in Großhartmannsdorf ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist wieder erloschen. Freiberg, am 2. Mai 1896. Königliche Amtshauptmannschast. Vi7. Für Hulda Sidonie verehel. Roufs geb. Seipt, — geb. 15. October 1864 in Großvoigts^ berg — zuletzt in Brocklvn z. Zt. unbekannten Aufenthalts, ist der Landwirth Friedrich Ehregott Wolf in Freiberg als Abwesenheitsvormund verpflichtet worden. Freiberg, de« SO. April 1896. Königliches Amtsgericht. 8r«l8vlm«1<1«r. Sekretär Gruhle. Die auf Folium 330 des Handelsregisters für die Stadt Freiberg eingetragene Firma «L LiuSIgs in Freiberg ist heute gelöscht worden. Freiberg, am 29. April 1896. Königliches Amtsgericht. — »r«1»vIu»«tSes. Schmidt. Beka«ntmachung. Das 5. und 6. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Hahre 1896, enthaltend: Nr. 27: Nachtrag I vom 30. März 1896 zur Prüfungsordnung für Beamte der Staats eisenbahn-Verwaltung ; Nr. 28: Bekanntmachung vom 31. März 1896, den zwischen dem Königreich Sachsen, dem Königreich Preußen und dem Herzogthum Sachsen-Altenburg wegen anderweiter Regelung der staatsrechtlichen Verhältnisse der Altenburg-Zeitzer Eisenbahn unter dem 12. November 1895 abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend; Nr. 29: Bekanntmachung vom 31. März 1896, den zwischen dem Königreich Sachsen und den: Herzogthum Sachsen-Altenburg wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung Altenburg-Langenleuba unter dem 12. November 1895 abgeschlossenen Staats vertrag betreffend; Nr. 30: Bekanntmachung vom 31. März 1896, den zwischen dem Königreich Sachsen und dem Königreich Preußen wegen anderweiter Regelung der staatsrechtlichen Ver hältnisse der Eisenbahnlinie Zittau-Nikrisch unter dem A Juni 1895 abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend; Nr. 31: Bekanntmachung vom 31. März 1896, den zwischen dem Königreich Sachsen und dem Königreich Preußen unter dem Juni 1895 wegen Uebergangs der zum früheren Berlin-Görlitzer Eisenbahnunternehmen gehörigen Strecke Zittau-Nikrisch in das Eigenthum des Sächsischen Staates abgeschlossenen Vertrag betreffend; Nr. 32: Bekanntmachung vom 11. April 1896, die Ernennung von Kommissaren für den Bau mehrerer Nebeneisenbahnen betreffend; Nr. 33: Bekanntmachung vom 11. April 1896, die Nebertragung eines Eisenbahnbaues an die Generaldirektion der Staatseisenbahnen betreffend; Nr. 34: Verordnung vom 10. April 1896, die veränderte Feststellung der Medizinal bezirke betreffend; Nr. 35: Verordnung vom 14. April 1896, die Abtretung von Grundeiaentbum zu Er bauung einer schmalspurigen Eisenbahn von Wilzschhaus nach Carlsfelo betreffend; Nr. 36: Verordnung vom 16. April 1896, die Gebühren für Erhebung der Einkommen steuer und Besorgung der übrigen den Gemeindebehörden bei der Einkommensteuer obliegenden Geschäfte in den Jahren 1896 und 1897 betreffend; Nr. 37: Gesetz vom 15. April 1896, die Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über die Zusammenlegung der Grundstücke vom 23. Juli 1861 betreffend; Nr. 38: Gesetz vom 15. April 1896 zu Ergänzung des Gesetzes vom 9. April 1888, die Aufbringung der Kosten bei Zusammenlegung der Grundstücke betreffend; Nr. 89: Gesetz vom 23. März 1896, die ärztlichen Bezirksvereine betreffend; Nr. 40: Verordnung vom 23. März 1896 zu Ausführung des Gesetzes vom 23. März 1896, die ärztlichen Bezirksvereine betreffend; ist bei uns emgegangen und liegt zu Jedermanns Einsicht in unserer Rathskanzlei aus. Freiderg, am 28. April 1896. Der Stadtrat h. »« »«vir. Wgr. BekaMtmachmig. Der sogenannte Münzgrabensteig in der Bertholdstadt wird wegen der behufs Erweiterung der Bahnhofsanlagen demnächst vorzunebmenden Dammschüttung auf die Strecke von der Eisen bahnunterführung ab bis an die Ausmündung auf die alte Frauensteinerstraße für den öffentlichen Verkehr bis auf Weiteres gesperrt. Freiderg, den 28. April 1896. Die Stadtpottzeibehörde. Versteigerung von Bäumen Die infolge der Bahnhofserweiterung zu beseitigenden Kirsch- nnd Kastanienbäume an dem von der Branderstraße abzweigenden Stollnhauswege sollen nächsten Dienstag, den 5. dss. Mts. Vormittags ^12 Uhr an Ort und Stelle meistbietend versteigert werden. Freiberg, den 2. Mai 1896. Das Stadtbauamt. »omrer. Lt Das Betreten oder Befahren PP. des an der Chemnitzer Straße gelegenen Exerzirplatzcs, außerhalb des nach dem Bahnübergang führenden Wirthschaftsweges, wird Unbefugten hiermit ausdrücklich verboten. Finden auf dem Platze Truppenübungen statt, so ist auch der vorgenannte Weg durchaus frei zu halten. Zuwiderhandelnde werden zur Bestrafung angezeigt evt. erfolgt sofortige Arretur. Freiberg, am 1. Mai 1896 Königliches Garnison-Kommando. LichtMärke ves Leuchtgases der städtischen Gasanstalt im Monat April gemessen an einem Normalargandbrenner bei einem Gasverbrauch von 15V2tt« pro Stunde und einem Druck von 2,8 mm Wassersäule 18,7 Normalkerzen Mittel aus 10 Messungen. Freiberg, den 1. Mai 1896. halb der Stationen 0,0 und 0,3, sowie 1,3 und 1,7 links der Olbernhau-KatharineNberger ZllT- straße bei Oberneuschönberg erforderlich werden, sind zu verdingen. Die Zeichnung«« Md Ausführungsbedingnngen liegen bei den unterzeichneten Dienststellen zur Einsichtnahme a«S. Verdingungsanschläge können ebendaselbst gegen Bezahlung von je 20 Pfg. entnommen WttAM und sind nach entsprechender Ausfüllung und Aufrechnung bis spätestens zum 13. Mai 1896, nachmittags 3 Uhr> verschlossen und mit der Aufschrift: „Abflachung der Felsenböschungen bei Oberneuschönbekg" versehen postfrei an die mitunterzeichnete Bauverwalterei einzusenden, bei welcher zu vorgedachter Zeit die Eröffnung der eingegangenen Angebote in Gegenwart der etwa erschienenen BeMkdkv erfolgen soll. Die Auswahl unter den Bewerbern und die gänzliche Zurückweisung^MangemefftMev Angebote bleiben ausdrücklich Vorbehalten. Sämmtliche Bewerber bleiben bis zum 31. Mai 1896 an ihre Angebote Minden mtd haben solche als abgelehnt zu betrachten, wenn ihnen bis dahin irgend welcher BMeid Sicht zugegangen ist. '/V Freiberg, am 30. April 1896. . Königliche Straßen- u. Wasser-Bauinspektion. Königliche MmivMpatt-rei. Svlitvx«. »lrnSkvMGWst Oeffentliche Zustellung. Der Schneidermeister Paul Anton Erler in Freiberg, vertreten durch Rechtsanwalt Blüher daselbst klagt gegen Frau Alma verehel. Braune geb. Bürger inMaris, jetzt un bekannten Aufenthalts, wegen 2000 Mk. s. A. mit dem Anträge auf Verurtheilung der Beklagten 1. dem Kläger 2000 Mk. sammt 4^/zO/o Zinsen davon auf die Zeit vom 1. Oktober 1895 M zum.Tage der Klagerhebung und Zinsen zu 5 °/g seit dem letzteren Tage, aus den Mitteln dG Nachlasses des Restaurateurs Ernst Dienegott Bürger in Freiberg zu bezahlen, 2. zur Befriedigung des Klägers wegen der erwähnten 2000 Mk. sammt Zinsen und Kosten die ZwangSverstemttMA und Zwangsverwaltung des ihr und ihrer Schwester gehörigen Grundstücks Fol. 801. .des Gründ- und Hypothekenbuchs für die Stadt Freiberg geschehen zu lassen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Freiberg auf Ven 3. Oktober 1396, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Ox. I. 44/96 Nr. 4. Sekretär tSvkvick, Gerichtsschreiber des Königlichen Laudgerichts. Auktion. Montag, den 4. Mai 1898 Nachmittags 3 Uhr soll im gerichtlichen AuetionS- locale 1 Fahrrad versteigert werden. Freiberg, den 1. Mai 1896. Sekr. ZIniUvvukvi'svs, G.-B. Auktion in Loßnitz. Dienstag, den s. Mai 1896 Nachmittags 3 Uhr sollen in der Fürstenmühl» daselbst untergebrachte Backgeräthschaften, Handwerkszeug, ca. 70 Ctr. Braunkohlen, 1 BrodwagtM u. s. w. versteigert werden. Freiberg, den 1. Mai 1896. Sekr. lHr»u«i78lt»vi7N«i7, G.-B. Auktion. Mittwoch, den 6. Mai er., Nachmittag von 2 Uhr an sollen im städtischen Auctions- lokale, am Dom Nr. 1, a. an Pfandgegenständen: 1 Schreibsecretär, 1 Kleiderschrank, 1 Sophatisch, 1 Spiegel, 1 Nähmaschine und 1 großer Schlitten; b. eine größere Partie Nachlaßsachen, unter Anderem: verschiedene Möbel, Kleidungsstücke, Federbetten, 2 Taschenuhren, 1 goldner Ring und 47 Stück Gipsfiguren, als: Wand teller nnd kleine Hunde gegen Baarzahluug öffentlich versteigert werden. Ein specielles Verzeichniß hängt in der Rathhausflur zur Einsichtnahme aus. Freiberg, am 29. April 1896. Der RathsvoklzieheL. 100000 Mark SPartassengelSer sind im Ganzen oder getheilt gegen vierprozentige Verzinsung hypothekarisch auszuleiheu. Die Beleihung der Grundstücke erfolgt in der Regel bis zu der Brandkasse, außerdem werd«« für jede knltnrfähige Grundstenercinheit bis zu 30 Mark gewährt. Gesuche sind unter Beifügung von Brandkassenschein, Besitzstandsvcrzeichniß und Folienabschrift anher einzureichen. Lommatzsch, den 22. April 1896. Der Stadtrath. 351 III. »L. V«»1. Keil. Bekanntmachung. Da hierorts die Maul- «nv Klauenseuche wieder erloschen, so wird das erlassene Verbot, Abhaltung des Ferkelmarkts betr. hiermit aufgehoben. Grotzhartmannsborf, am 2. Mai 1896. Die Ortspolizeibehörde. »»I»«L t L-Ivlit«»!»«^««. Die Lage der weiblichen Angestellten. Der Vorsitzende des Berliner Vereins für weibliche kauf männische Angestellte hat unter den Mitgliedern dieses Vereins eine Enquete über allgemeine und besondere Vorbildung dieser Art von Hilfspersonal veranstaltet. Es haben sich hieraus folgende beachtenswerthe Resultate ergeben. Unter 911 weiblichen Angestellten in Handlungshäusern hatten 46 Proz. nur bis zum 14. Lebensjahre eine Schule besucht, 33 Proz. bis zum 13. Lebens jahre; also rund 80 Proz. aller Beschäftigten hatten keine be sondere fachliche Berufsausbildung genossen. Gedachte Enquete erbrachte ferner den Nachweis, daß bei 288 mit schriftlichen kauf männischen Arbeiten beschäftigten weiblichen Angestellten 91, mithin nur etwa 30 Proz., einen Unterricht in Handels- und kauf männischen Fortbildungsschulen in der Dauer von 6 Monaten bis 2 Jahren genossen hatten. Man darf hier getrost annehmen, daß der größere Theil hiervon einen Fachunterricht von mehr als 6 Monaten bis zu 1 Jahre, während nur 29, also 10 Proz., einen Vorbildungsunterricht von 6 Monaten bis zu 2 Jahren genossen hatten, dagegen 115 weibliche Angestellte, mithin etwa 40 Proz., nur etwa 4 Wochen bis 6 Monate bei Privatleuten eine Vorbereitung erhielten. Bon 291 Buchhalterinnen hatten etwa 17 Proz. eine über 1 Jahr hinausgehende Lehrzeit durch- zumachcn gehabt, 53, also etwa 20 Proz., eine solche von nur 3 bis 6 Monaten und 184, also 63 Proz., hatten überhaupt gar keine Lehrzeit bestanden. Was die Privatverhältnisse jener weib lichen Angestellten betrifft, so wohnten unter 938 Gehilfin««-