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MockerMM für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: ^ittwortz» und Wonnabenda früh 6 Uhr. MonnementSvreiS: Vierteljährlich lls Mark. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gespaltenen Corpus« Zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags n Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Dreißigster Jahrgang. Buchdruckern von Ernst Ludwig Förster in PulSnitz. Verantwortliche Redaktion, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstellen . für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen- Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig. Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Centralannoncenbureau für sämmtliche deutsche Zeitungen. 1S. Januar 1878 6. Sinnabend Vom 4. Albert Richard Locke, Pfarrer, Vorsitzender des Kirchenvorstands. 6. 7, 8-, 9. 10. 1. Januar l878 an besteht der Kirchcnvorstand der Parochie Schwepnitz aus folgenden Mitgliedern: Herrn Rittergutsbesitzer und Kollator Friedrich Clemens Eckelmann in Grüngräbchen; Herrn Mstr. Johann Friedrich Wilhelm Koppelt, Hausbes., Huf- und Waffenschmied in Schwepnitz, Kassirer; Herrn Johann Angnst Steinborn, Gutsbes. in Schwepnitz-, Herrn Friedrich Angnst Kirschner, Nestgntsbes. und Gemeindevorstand in Kosel, als Vicevorsitzendcn; Herrn Johann Gottlieb Jatzold, GntSbcs. in Kosel; Herrn Johann Gottfried Friedrich, Hausbes. und Zimmermann in Grüngrübchen; Herrn Johann Gottfried Naumann, Schenkengutsbes. und Gemeindevorstand in Grüngräb hen; Herrn Johann Christoph Höntsch, Hausbes. in Sella; zu erstatten. Kamenz, am 15. Januar 1878. Königliche A m t s h a u p t m a n n f ch a f t. Schäffer. Erlaß, die Hundesteuer betreffend. Die Königliche Amtshauptmannschast wünscht darüber unterrichtet zu sein/in welcher Höhe die Hundesteuer in den einzelnen Gemeinden erhoben wird und haben deshalb die Herren Gemeindevorstünde bezügliche Anzeige bis zum Ul. dieses Monats Herrn Johann Gottlieb Füssel, Hausbes. in Sella; dem unterzeichneten Pfarrer als Vorsitzenden. Schwepnitz, am 16. Januar 1878. B e k a rr n t m a ch nng, die Aufstellung der Hauslisten und Beitragspflichtigen-Verzcichnisse re. zum Zwecke der Einkommensteuer-Schätzung für bas Jahr 1878 betr. Den Gemeinderüthen der im Stcuerbezirk Kamen; gelegenen Ortschaften werden in den nächsten Tagen die Formulare zu den Hauslisten, ingleichen zu den Nach weisungen über das Hilfspersonal u. s. w., sowie zu den GehaltS-Verzeichnissen und zu den Declarations-Aufforderungen übersendet werden. Die Gemeinderüthe haben 1) für die Ausstellung der Hauslisien nach den Worscbkifte» in Z 34 des Einkommensteuergesetzes von, 22. December 1874 (Seite 482 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1874) und in KZ 1! und 12 der Ausführungsverordnung vom 6. December 1876 (Seite 588 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1876) Sorge zu tragen, 2) dieselben rücksichtlich ihrer Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und etwaige Mängel und Unvollständigkeiten nach 8 13 der angezogenen Verordnung zu beseitigen, - , - 3) die sämmtlichen eiugcgangencn Hauslisten nach der Reihenfolge der Brandversicherungs-Katasier-Nummer zu ordnen und in einen Band, welcher die Stelle des Beitragspflichtigen-Verzeichnisses (ß 33 des Einkommensteuergesetzes vom 22. December 1874) zu vertreten hat, zu vereinigen, 4) diejenigen Beitragspflichtigen, deren Einkommen nicht zweifellos unter dem Betrage von 1600 Mark bleibt, durch Anstreichen mit Rothstift auszuzeichnen und gleichzeitig an jeden dieser Beitragspflichtigen eine Aufforderung zur Declaration abzugeben, 5) nach 8 13 der mehrgedachtcn Ausführungsverordnung besondere Verzeichnisse aufzustellen, a) über die Personen, von welchen wegen Unvermögens ein Beitrag nicht zu erlangen ist, unter Angabe der Vrandcataster-Nummern ihrer Wohnungen, b) über die außerhalb Sachsens wohnenden Besitzer und Tbeilhaber von in der Ortsflur gelegenen Grundstücken oder gewerblichen Etablissements, und o) über die in einem anderen Einschatzungsdistricte wohnenden Besitzer von dergleichen Grundstücken oder Gewerbe-Etablissements, und 6) die in 35 und 36 des Einkommenstellergesetzes vorgeschriebenen Nachweisungen über das Hilspersonal u., s. w., sowie die Gehaltsverzeichnisse unter ge nauer Beobachtung der Bestimmungen in KK 16, 17 und 18 der Ausführungsverordnung (Seite 590 des Gesetz- und Verordnungsblattes von 1876) beizubringen. Die Gcmcinderäthe haben endlich die von ihnen nach K 13 der Ausführungsverordnung am Schlüsse rücksichtlich ihrer Richtigkeit und Vollständigkeit beglaubigten Hauslistenbände, die unter 5 erwähnten besonderen Verzeichnisse und die unter 6 gedachten Lohn- und Gehalts-Nachweisungen spätestens bis zum 28. Februar 1878 bei Vermeidung der in K 25 der Ausführungsverordnung vom 6. December 1876 bestimmten Ordnungsstrafe, an den unterzeichneten Bezirkssteuer-Jnspector einzmeichen. Kamenz, den 14. Januar J878. Lotze, Bez-rkssteuer-Jnspector. KrediLgewähr und Aanügeseß. Vor etwa Jahresfrist standen die Bestrebungen, welche auf eine Aushebung der Kreditgewähr im Klein- verkehr hinzielten, in voller Blüthe; eine vollständige Umgestaltung des deutschen Kreditwesens ward auf Grund abenteuerlicher Pläne für Verwerthung des Rabatts cr- träumt, und diese damals aus England importirten Ideen sanden viele Anhänger. Dum ward's fast ein Jahr lang still davon, und es hatte fast den Anschein, als sei die Kreditfrage erledigt; doch sie war nur durch die spannende politische Entwickelung in den Hintergrund gedrängt und trat am Schluß des Vorjahrs in einschnei dendster Weise auf einem anderen Gebiete um so schärfer hervor. Nach dem Fall der Ritterschaftlichen Privatbank in Stettin jagte ein Konkurs den andern , fast kein Tag verging, an dem nicht über eine Anzahl von Zahlungs- stockungen berichtet ward. Das Traurigste dabei war der Umstand, daß meistens kaum der vierte Theil der Forderungen Deckung fand. Umfangreiche und ausge dehnte Geschäfte erschienen vollständig mit fremdem Gelds geführt, und von diesem war der größte Theil verloren. Leider werden ähnliche Verhältnisse auch heute noch immer aufs Neue bekannt, und ein Fall zieht den andern nach sich. Wo liegt da die Schuld? Wo ist die Abhilfe zu suchen? Wo'nicht? Deni Neichsbankgesetz ist in letzter Zeit wiederholt der Vorwurf gemacht wordcn, daß es die Kreditbcwillig- ung erschwere. Börsenblätter haben noch letzthin be hauptet, daß der frühere wesentlich bedeutendere Bank- notcuumlauf seiner Zeit bequeme Verwendung gefunden habe, und daß es jetzt den Banken an Mitteln fehle, der Gcldnachfrage zu genügen. Dem gegenüber braucht nur darauf hingcwiescn zu werden, daß der Vertrieb der Noten einzelner Zettelbanken überhaupt nur durch künst liche Mittel möglich war; Agenten wurden zur Unter bringung derselben gehalten, und wiederholt Noten durch die Institute selbst oder durch ihre Filialen an den Börsen mit Disagio verkauft. Zur Verwerthung des Kapitals aber, welches diese Notenausgabe flüssig machte, haben sich einzelne Banken in Gründlings-, Spckulations- und Beleihungsgeschäfte eingelassen, welche noch bis ins Vor jahr hinein den Ertrag" dieser Institute wesentlich schmä lerten. Daneben dauern die Bestrebungen fort, Banken zu liquidircu oder das Grundkapital derselben herabzu setzen, weil sicv eben für die vorhandenen Mittel noch immer keine lohnende und sichere Beschäftigung bietet. Außerdem ist ein Geldzeichen, die Rcichskassenscheine, sehr wenig in den Verkehr gekommen. An Mitteln, den Kre ditanforderungen zu genügen, fehlt es mithin weder der Neichsbank noch andern Instituten und eben so wenig dem allgemeinen Verkehr. Ein Rückblick auf das Vor jahr zeigt sogar, daß die Kreditinanspruchnahme bei der Neichsbank von 403 Millionen im Jahre 1876 auf 364 Millionen Mark im Wechselverkehr und von 51 auf 48 Millionen Mark im Lombardverkehr durchschnittlich gefallen ist, während sich die Giroguthaben von 149 auf 152 Millionen Mark hoben. Dagegen hat das Bankgesetz dadurch, daß es die Regelung des Gell Verkehrs und die Verhinderung des Goldabflusses bei der Neichsbank verlangt, die ungünstige Wirkung gehabt, daß der durchschnittliche Zinsfuß in Deutschland 4,44 pCt. im Jahre 1877 gegen 4,16 pCt. im Jahre 1876 betrug. An sich erscheint diese Differenz nicht groß, indeß gewinnt dieselbe dadurch an Bedeutung, daß der Zinsfuß thatsächlich längere Zeit 6 pCt. betrug. Doch ist für die nächste Zukunft eine derartige Belästig ung weniger zu befürchten, und überhaupt anzunehmen, daß mit der vollständigen Durchführung der Münzreform eine .ruhigere, stetigere Entwickelung des Zinssatzes so- woll bei den Banken als am offenen Markte eintreten wird. Die Begründung der zunehmenden Kreditbeschränk ung liegt zunächst und vor allen Dingen in der abneh menden Kreditbedürftigkeit und in dem steigenden persön lichen Mißtrauen, welches immer wieder durch ebenso unberechenbare als tadelnswerthe Vorgänge auf dem ge- sammlcn Gebiete des Kreditwesens wachgerufen ward. Im Zusammenhänge damit stehen vielfach die Klagen über Krcditbeschränkung seitens der Reichsbank, welche namentlich seit dem Falle der Ritterschaftlichen Privat bank für Pommern immer lauter geworden sind. Aller dings mag es in den Zeit- und Geschäftsverhältnissen begründet sein, wenn die Verwaltung der Bank immer vorsichtiger in der Annahme von Wechseln wird, bei jeder Wiederkehr ähnlicher Abschnitte und gleicher Namen „Reitwechsel" wittert und gelegentlich, durch irgend welche