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Ilp.313 Sonnabend, den SL. December 1870. Aautzener Aachrichtm. Lreisblatt fiir den Lrns-Dirertions-SeM Lantzen. Linlsblall für die Gerichts- und Verwaltungsbezirk« Knutzen, 8chirgiswalda, Rönigswartha, Weitzenberg, Herrnhut, Mriß Rernstadt und Reichenau. Redacteur und Verleger: K. M. Moust tu Bautze«. Bekanntmachung, die erledigte Bezirksarztstelle tu Zittau betreffend. Nachdem durch das Ableben des vr. Just in Zittau die Bezirksarztstelle in dem aus den Amtsbezirken Zittau, Ostritz, Reichenau und Groß- schönem bestehenden IV. Medicinalbezirke zur Erledigung gekommen ist, so wird Solches zur Nachricht für diejenigen Aerzte, welche sich um die gedachte Stelle bewerben wollen, mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß zu deren Erlangung die staatsärztliche Prüfung bestanden sein muß. Etwaige Bewerbungsgesuche sind unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse bei der unterzeichneten Kreis-Direction einzureichen. Bautzen, am 28. Decembcr 1870. Königliche Kreis-Direction. von Beust. von Zezschwitz. Bekannt m er ch u n g. Adressirung der Korrespondenz nach Orten ohne Postanstalt. Um die richtige Spedition der Postsendungen nach solchen Orten zu sichern, woselbst sich eine Postanstalt nicht befindet, ist es zweckmäßig, daß von dem Absender außer dem eigentlichen Bestimmungsorte noch diejenige Postanstalt auf der Adresse angegeben werde, von welcher aus die Bestellung der Sendung an den Adressaten bewirkt wird. Die unrichtige Bezeichnung der Bestellungs-Postanstalt oder das gänzliche Fehlen einer bezüglichen Angabe können die rechtzeitige Ueber- tunst jener Postsendungen in Frage stellen. Es empfiehlt sich daher, daß Korrespondenten, an deren Wohnsitz sich eine Postanstalt nicht befindet, diejenigen Personen, mit welchen sie in Briefwechsel stehen, aus das gedachte Erforderniß aufmerksam machen und denselben dabei angeben, durch Vermittelung welcher Postanstalt ste ihre Postsendungen empfangen. Berlin, den 23. December 1870. General-Postamt. Stephan. Bekanntmachung Beförderung von Privatpäckereien an die in Frankreich befindlichen deutschen Civilbeamtcn. Auch für die in Frankreich befindlichen deutschen Civilbeamten können Päckereien mit Ausrüstungs- und Bekleidungsgegenständen zur Beförderung mit der Post in der Zeit vom 14. Januar bis zum Abend des 21. Januar 1871 bei sämmtlichen Postanstalten angenommen werden. Die Annahme dieser Päckereien erfolgt unter den in der Bekanntmachung vom 11. December angegebenen, für Sendungen mit Ausrüstungs- und Bekleidungsgegenständcn an die in Frankreich stehenden Offiziere und Militairbeamten vorgeschriebenen Bedingungen (Gewicht bis zu 12 Pfd., Frankirungszwang, Adresse per äufgeklebte Correspondenzkarte u. s. w.). Die Adresse muß außer der vollständigen Bezeichnung des Adressaten noch die Angabe des Bestimmungsortes enthalten. Berlin, den 28. December 1870. General-Post-Amt. Stephan. Bekanntmachung. Nach 8 3 des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung der Hundesteuer betreffend, sind alle Diejenigen, welche Hunde halten, bei der ans Hinterziehung der Hundestcner ««gedrohten Strafe verpflichtet, schriftlich anzuzeigen, welche Hunde sie besitzen. Indem man an diese Vorschrift erinnert, fordert man alle hiesigen Hundcbesitzcr auf, obige Anzeige spätestens bis z«m 10. Januar 1871 schriftlich anher zu erstatten und darin gleichzeitig besonders anzugeben, welche von den zur Anmeldung kommenden Hunden fortwährend an der Kette gehalten oder bei Ausübung eines Gewerbes zum Ziehen, Treiben resp. Hüten von Vieh benutzt werden. Der Stadtrath zu Bautzen, den 29. Decembcr 1870. Heerklotz, Stadtratb. Die Herren Gemeindevorstände des hiesigen Amtsbezirks werden in Gemäshefl § 3 der Ausführungs-Verordnung zum Gesetze vom iöVÄugust 1863, die allgemeine Einführung eurer Hundesteuer bctr., hiermit veranlaßt, genaue Verzeichnisse der innerhalb jeden Heimath- und Armcnversorgungsbezirks am 10. Januar 1871 vorhandenen steuerpflichtigen Hunde * bis zum 14. Januar 1871 bei Vermeidung von 1 Thaler Ordnungsstrafe anher einzureichen. Königliches Gerichtsamt Weißenberg, am 28. December 1870. Feurich. L. Bekannt macdung. Heute ist von uns Herr Schmiedebesitzcr Carl August Wiedemann hierselbst als Schul- und Armencassenverwalter eidlich in Pflicht genommen worden. Weißenberg, am 29. Decembcr.1870. Der Stadtrath daselbst. Martini. Erledigt hat sich die in No. 302 der diesjährigen Bautzener Nachrichten bezüglich des Knaben Friedrich August Reppes aus Ohorn erlassene Bekannt machung durch die erfolgte Aufgreisung jenes Knaben. Pulßnitz, am 28.December 1870. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. Bei Gelegenheit des am 21. vor. Atts, hier abgchaltenen Jahrmarktes ist von dem Verkaufstische einer Pfefferküchlcrbude ein schon sehr abgenutztes Porte monnaie von schwarzem Leder und mit Stahlbügel versehen mit einem Geldinhalt von mindestens zwei Thalern und einem alten Sächsischen Sechser, sowie einem Ehausfiezettel, ingleichen Abends, bei Gelegenheit der Tanzmusik aus hiesigem Schießhause, eine mit schwarzem Tuch überzogene und mit Borde besetzte Frauenpelz- kutte von weißem Petz entwendet worden. Da die bisherigen Erörterungen ohne Erfolg geblieben sind, so werden diese Diebstähle Behufs Entdeckung der Thäter und beziehentlich Wiedererlangung der gestohlenen Effecten hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Weißenberg, den 24. December 1870. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. — Feurich. Marche, Assess. Berichtigung. In dem in No. 311 der Bautzener Nachrichten abgedruckten, von dem k. Gcricktsamte Neusalza erlassenen Steckbriefe hat sich insofern ein Druckfehler eingeMrcheu, als der Verfolgte nicht, wie er wirklich heißt: Carl August Dutschke, sondern Dutschko genannt worden ist.