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gebraucht. Uvdt -schenkte ich stets -frieden« n» em-- rre >erg. seinen Anspruch auf Rückerstattung en bei der Hebeflelle anzumeiden teste einen Si»spr«chsfchei« -ur ivohnern :e Mit- S seither -triebene -äst Kiki-l- MVemrtterel. Petzold. Der Rath der Stadt. Rudolvb, RatbSaffessor. K-stistl. Sktßn» Mtsserhistichekti-st. I. B. Hoeland, vauinspektor. defst. r SN bittet Vaters^ sodäüs- mit sr- voitsr- 1 Lais er ä ditts W - unä Anlieferung von Granitsanlen. Zur Herstellung von Schutzschranken an der Südwestseite der Zwickau-Schwar zenberger Straße von Etat. 2,««° bs 3 »» oberhalb der Cain-dorfer Muldenbrücke werden 1S4 SM GranitMen Die in Gemäßheit von 8 9 Absatz 1 Ziffer 3 de» Reichsgesetzes über die Natural leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 — Reichsgesetzblatt Seite 261 flg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise de» Hauptmarktortes Zwickau im Mcnat April dieses Jahre- festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaften im Monat Mai dieses Jahres an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt: für je KO Kg Hafer 8 14 «4, Heu 3 - 94 - Stroh 2 - 89 - Zwickau und Schwarzenberg, am 25 Mai 1900. Die Königlichen Amtshauptmannschaften. vr Schnorr von CarolSfeld. Krug von Nidda. Sch. Die Fuhren für unsere Gasanstalt im BetriebSjahre 1900/1901 sollen vergebe» werden. Angebote find b.S 31. Mai 1900 verschlossen mit der Aufschrift .Fuhren für die Gasanstalt* versehe« bei uns einzureichen. Aue, den 28. Mat 1900. Der Rath der Stadt. vr Kretzschmar, B. unterliegt und daß ein den Anspruch auf Entschädigung auSschlteßender Umstand nicht vorliegt, und hierauf die Höhe der zu gewährenden Entschädigung festzusetzen. Der Versicherte ist verpflichtet, das geschlachtete Thier zvm festgesetzten Werthe zu übernehmen und diesen von der ihm -»kommenden Entschädigung sich kürzen zu lassen, wenn der Ausschuß oder die Gemeindebehörde eS nicht vorzieht, im Interesse der Ver- ficherungSanstalt der Verwerthung de» zu entschädigenden Thieres sich selbst zu unterziehen. Ueber die Ergebnisse ist ein von den AuSschußmitgliedern mit zu vollziehende» Protokoll aufzunehmen und an die Gemeindebehörde abzugeben, von dieser aber der Versicherungsanstalt zu überreichen. 10. Gegen die Entscheidung de» OrtSschätzungSauSschusse» steht dem Versicher ten die zur Vermeidung d-s Ausschlusses binnen 24 Stunden von Abschluß de» Proto kolle» an zu erhebende Beschwerde zu. Die Erhebung der Beschwerde hat bei dem unterzeichneten Rathe zu erfolgen; sie kann jedoch auch sofort vor dem OrtSschätzungsausschusse erhoben werden, so lange das Protokoll über die Schädenfestsetzung noch nicht abgeschlossen ist. Ueber diese Beschwerde entscheidet entweder der Verwaltungsausschuß der Ver sicherungsanstalt oder der hierzu zu wähdnde BezirksschätzttttgSattsschutz, je nachdem sie sich gegen die rechtliche Begründung der Vorentscheidung oder gegen die Höhe der durch die Vorentscheidung festgesetzte Entschädigung richtet. Die in 2. Instanz erthetiten Entscheidungen sind endgültig. Bei Zurückveisung der Beschwerde können dem Beschwerdeführer die entstandenen Kosten auferlezt werden. 11. Die Auszahlung der Entschädigungen erfolgt durch die Versicherungsanstalt unter Vermittelung der Gemeindebehörde. Aae, den 26. Mai 1900. Diese Säulen sind zu liefern 22 bis 24 om im Geviert stark, 1 m hoch rein bearbeitet, mit 60 vm hohem wilden Ansatz und mit einem auf der Milte der obere» Kopffläche eingearbetteten, 25 mm weiten und 100 mm tiefen Loche versehen, auch find die Kanten der Kopffläche auf 1,» bis 2 om abzufasen. Der zu verwendende Granit muß fest, von durchaus guter Beschaffenheit ohne Losungen und Verwitterungen sein. Die Säulen find zu liefern zur Hälfte b s 14. Juli, zur anderen Hälfte bis 11. August l. IS. Die Ablagerung hat auf den an der Baustrecke vorhandenen Material- lagerplätzen zu erfolgen. Ueber di« weiteren Bedingungen ertheilt die unterzeichnete Bauverwalteret auf Anlangen Auskunft. Bezügliche Angebote, welche auf das ganze Quantum oder auch nur auf einen Theil desselben sich erstrecken können, find bi- Mittwoch, den 6. Juni l. Js. vorm. 10 Uhr, portofrei und verschlossen sowie mit der Aufschrift .Anlieferung von Granitsäulen betr." versehen bet der unterzeichneten Bauverwalterei, Innere Plauensche Straß« Nr. 31 I. Obergeschoß Zimmrr Nr. 5 rinzurrtchen, wos«lbst zu der angegebenen Zeit die Eröff- nung der Preisangebot« in Grgrnwart der etwa erschienenen Bewerber erfolgen wird. Die Auswahl unter den letzteren, die bis zum 20. Juni ds». Jahres an ihr« Angebote gebunden find, und di« Entschließung über die Annahme der Gebote bleibt Vorbehalte«. Die bi» zum 20. Juni l. IS. unbeantwortet gebltebmen Angebote find alt abgelehnt zu betrachten. Zwickau, am 25. Mai 1900. innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Schlachtung ununterbrochen min desten- 2 Wochen außerhalb de- Königreichs Sachsen aufgestellt gewesen ist; o) wenn er durch schriftliche Bescheinigung eine» wissenschaftlichen Fleisch« beschauerS nachweist, daß da» Schlachtthier im lebenden Zustande al» zur , menschlichen Nahrung ungeeignet sich darstellt; SMMWstrWW ä) wenn er durch schriftliche Bescheinigung der OrtSpolizeibehörde oder de» BezirkSihterarztes nachweist, daß für da» zu schlachtende oder nothgeschlach tete Thier auf Grund reich»« oder landesgesetzlicher Vorschriften Ent schädigung von anderer Seite gewährt wird. 4. Wer die Befreiung von der Versicherung und damit von der Erlegung de« Versicherungsbeitrags in Anspruch nehmen will, kann dies schon vor der Anmeldung bei der EivhebungSstelle unter Vorlegung der unter Nr. 3 erwähnten Nachweise Im städtischen Schemamte beantragen. Ist der Antrag nach den beigebrachten Nachweisen gerecht fertigt, so wird auf dem Schauamte ein vefrestmg-scheil» ausgestellt. NWW Bringt der Schlachtende einen solchen BesreiungSschein gleich bei der Anmeldung in der Schlachtsteuerhebestelle bei, so findet eine Erhebung des Versicherungsbeiträge» nicht statt. 5. Bestreitet der Schlachtende bei der Anmeldung an der Schlachtsteuerhebestelle die Versicherung»pfl cht bez. de» zu schlachtenden ViehfiückS, ohne im Besitze eines Be- fretung-schrine» zu sein, so hat er gleichwohl den festgesetzten Versicherungsbeitrag zu er legen, gleichzeitig jedoch zur Vermeidung des Verluste» seinen Anspruch auf Rückerstatt des Beitrag» unter Angabe der begründeten Thatsach« Er erhält in diesem Falle von det Schlachtsteuerh-best weiteren Verfolgung seine» Anspruch» au-gehändigt. U«ber diesen Anspruch entscheidet der unterzeichnete Stadtrath. 6. Die staatliche Schlachwiehvrrflcherung schützt nach 8 * de» Gesetze» gegen diejenigrn Verluste, welche nach der Schlachtung der Thtere durch Ungenießbarkeit», oder Mind«rwerth»erk Lrung bei der Fleischbeschau entstehen. 7. Erhebt der Besitzer eine» geschlachteten ThiereS auf Grund dieser Gesetze», stelle auf Entschädigung Anspruch, so hat er diesen -ur Vermeidung de» Ausschlusse» längsten» binnen 24 Stunden, nachdem die Ungenießbarkeit oder Minderwerthigkeit de» Fleisches festgestellt ist, unter Abgabe der Beitragt quitturg, sowie de- »om Fleischbeschau«! autgrstelltrn BeanstandungSscheine» im städtischen Schauamte anzumelden. 8. Die Abschätzung de- der Versicherung unterliegenden Schaden- erfolgt durch einen in jeder Gemeinde zu diesem Zwecke einzusetzenden Orisfchätz«*gs«mtsch«tz. 9. Der Orts'chätzungSavSschuß hat auf Grund der von dem Versichert«» bei« -»bringende« Zeugnisse und Bescheinigungen und der sonst von ihm erforderlich «rach« teten Erörterungen fkstzustellen, daß da» geschlachtete Viehfiück der Derficherungkpflicht Tchlachtviehversicheruug in Ane betr. Wr geben hiermit bekannt, daß der auf Grund de- Gesetzes, die staatliche Schlachtvtehverficherung betr., vom 2. Juni 1898 einzusetzende OrtSschätzungSauSschuß bi» 1903 besteht au» den Herren: Brauereibefitzer und Stadtrath Edmund Becher, al- Vorsitzenden, Kaufmann und Stadtrath Huldreich B»ofl«s, als st- lloertr. Vorsitzende«, Gutsbesitzer und Stadtverordneten Christian Günther, i „ . FuhrwerkSbesitzer Hermann Georgi, / Mitglieder, GutSbesitz-r Heinrich Gustav Espig, i , » - . Gutsbesitzer Anton Günther, j stellvertr. Mitglieder, daß ferner al- Sachverständige für den Bezirksschätzung-au-schuß auf ein Jahr gewählt worden find die Herren: Gutsbesitzer Loui- Heinze, - Louis Mehlhorn jr., . Hermann Becher, Ziegeleibefitzer Paul Fischer. Aue, am 28. Mat 1900. Der Rath der Stadt. Rudolph, Raths «Assessor. Kühn. Die Staatliche Schlachtvieh -Versicherung in Aue betreffe«-. Da am 1. Juni dieses Jahres da» Gesetz, die staatliche Schlachtviehverficherung betreffend, vom 2. Juni 1898 in Kraft tritt, geben wir hierdurch die wesentlichsten Be stimmungen desselben und der dazu ergangenen Ausführungsverordnungen zur genauen Nachachtung bekannt: 1. Wer vom 1. Juni 1900 ab im Königreich Sachsen ein Bind oder Schwei« im Alter von 3 Monaten an aufwärts zu schlachten oder schlachten zu lassen beabsichtigt, hat die- vor der Tödtuug, in No hschlachtfällen vor der Zerlegung des Thieres bet der zür Erhebung der Versicherungsbeiträge zuständigen Stelle — da» ist in Aue die SchlachtstevetHebestelle — schriftlich oder mündlich in den zur Erhebung der Schlacht steuer bestimmten Dienststundrn zur Versicherung anzumelden und dabei den festgesetzten Versicherungsbeitrag zu erlegen. Bei schlachtsteuerpflichtigen Schlachtstücksn hat die An meldung zur Versicherung gleichzeitig mit der Anmeldung zur Versteuerung zu erfolgen. Die Anmeldung hat auch dann zu er'olgm, wenn der Schlachtende Befreiung von der Verpflichtung zur Versicherung behauptet. Fleischer und sonstige dritte Person«», welche zur Ausführung der Schlachtung etwa herangezogen werden, dürfen die Tödtung b«z. in Notbschlachtfällen die Zerlegung des Thieres nicht eher vornehmen, al» bi- die Anmeldung erfolgt ist. Nichtbeachtung dieser Vorschriften hat, soweit sie nicht al» Hinterziehung der Ver ficherung»b«tiräze anzusehen und deshalb mit der hä teren Strafe des 8 18 de» Gesetze» -u belegen ist, in jedem einzelnen Falle Geldstrafe bis -« 30 Mk. oder Haft bis z« einer Woche zur Folge. 2. Der gleichzeitig mit der Anmeldung bet der Schlachtsteuerhebestelle zu erlegende Versicherungsbeitrag ist für die Zeit vom 1. Juni bis 31. Dezember düse» Jahres von der Versicherungsanstalt mit Genehmigung de» Ministeriums de» Innern auf > 5 — «4 für ein weibliches Rind, 4 - — - - männliches - — . 75 - - - Schwein festgesetzt worden. 3. Die B.fceiung von der staatlichen Versicherung tritt ein: ») wenn der Schlachtende nachweist, daß das Schlachtthier innerhalb de» Zeitraums von einem Monate vor der Schlachtung auS einem außer- sächfischm Staate eingesührt worden ist (Als Nachweis gilt insbesondere da» UrsprungSzeugniß sViehvaßj, welche« von einer OrtSbehörde au», gestellt, ordnungsmäßig unterschrieben und unterstempelt ist); d) wen« er durch ortsbehördliche» Zeugniß nachwetst, daß da» Schlachtthier beng. VeretnS- reichem la»d sg. tssler. ErMb.Dolksfreund Tageblatt für Schneeberg und Umgegend t l. t ttfür die königl. Md städtischen Lthördm ill Ane, GriinhM, Hartenstein, Iohann- ^VNIövlffllgcorMstadt Lößnitz, Umstädtel, Schneeberg, Schwarzenberg bzw. Wildenfels. gegeben. Auswärtige Aufträge nur gegen Vorausbezahlung. Wr NilNggdc ?alikaana cingesandtcr Manuskripte macht sich die Rcdaetion nicht verantwortlich. Telegramm-Adresse: Volksfreund Schneeberg. Fernsprecher: Schneeberg Zf. Aue 25. Schwarzenberg fy. , Mittwoch, dm 30. Mai 1900 Post-ZeltungSlist- Nr. 2212. Jnseraten-Nnnahme siir die am Nachmittag erscheinende Nummer bis Vor mittag ll Uhr. Sine Biirgschast siir die nächsttägigcAusnahinedcrAnzeigcn bez. an den voraeschricbencn Tagen sowie an bestimmter Stelle wird nicht «artige Aufträge nur gegen Voransbezahlnng. Wr Niickgas * ----- " " i Der »Erzgedirgische «olkssreund« erscheint tiiglich mit Ausnahme der Tage nach den Sonn- und Festtage». Abonnement vierteljährlich I Marl 80 Psg. Inserate werden Pro UgespaltencZeile mitlOPsg., im amtlichen Theil die M». 2gcspaltcne Zeile mit 30 Psg., Rellamen die 3gcspaltc»c Zeile mit 25 Psg. berechnet; tabellarischer, außergewöhnlicher Satz nach erhöhtem Tarif.