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Hharandt, Wolfen, Sieöenleßn und die Wmgegenden u« Dienstag, de« 3. Oktober 1899 Jahrg. 37 .Flüssigkeit dieser unter 1—3 dein ^stehender Bedingungen geknüpft. vr. Müller T. die Tr. Nr. Müller stempel Tag und Jahr der Herstellung in Ziffern sowie der Name der Unter dem Viehbestände des Gehöftes Nr. 1346 Freib.-Str. in Wilsdruff ist Maul- uud Klauenseuche ansgebrochen Kgl. Amtshauptmannschaft Meißen, am 30. September 1899. »größeren Sicherung derselben wird deshalb über die Verwendung dieser »Müdes bestimmt: Mässig sind aus bementgutz oder Stampfbeton hergestellte Ver- ' Hauptgesimse und wirklich tragende Bautheile, sowie mehr als Mnde Simse. "nd nur aus Cement-Stampfbeton hergestellte ^hür- und Fenstergerüste, einschließlich deren Sohlbänken, Sockel M Stacketsäulen für Einfriedigungen sammt deren Eapitälen; Zreppenstufen uni Podestplatten, lobalo dieselben einer mindestens ^fachen Sicherheit entsprechen und bei mehr als 1,4 m freitragender Länge ^rch 4 Eisen verstärkt sind; «runnensteine, welche für gewöhnliche Brunnen mit 0,8—1 m lichter Müe bestimmt sind, wenn sie an schwächster Stelle mindestens 15 « starke besitzen. ^»jüssigkeit dieser unter 1—3 benannten Fabrikate wird jedoch noch an die Ättr inneren Enge. getauchten Gerüchte über erneute ernste Mein- Mhciteu in den leitenden Berliner Regierungs- g"llich über einen zwischen dem Reichskanzler Mlohe und dem Finanzminist r Or. v. Miquel Menten des preußischen Staatsministeriums lcharfen Gegensatz infolge der Kanalfrage, t/ Berliner offiziösen Blättern alsbald als un- i Mchner worden. Diese offiziösen Preßdementis gr jeweiligen Kriseugerüchle in Preußen ist uuserer öffentlichen Meinung, nachgerade so ^",daß man auch über die jetzigen Betheu- .- "Berl. Korresp." u. s. w., es sei im preußischen Mum nach wie vor Alles in bester Harmonie 's nur die Achseln zuckt. Denn daß es min- Zchherigen Verlaufe der Kanalangelegenheit Mungsverschiedenheitcn zwischen den in erster Mden Berliner Stellen gegeben hat, daran Gerlich zweifeln, man kann indessen zugeben, Zeilen verkleistert worden sind, wie denn anch A Woche vom Reichskanzler dem Finanz- s. üastete Besuch wohl als eine geflissentlich ins ^Bekundung des angeblich fortgesetzten Ein- i.Mschen beiden Staatsmännern zu betrachten M ist die Stellung Herrn v. Miquels beim ^"erschüttert, eine Wahrnehmung, die sich in- U in den führenden Stellen der preußischen und des Bundes der Landwirthe durchge- tonangebenden Preßorgane beider EU unverkennbar wieder den Rückzug in dem MUternommenen konzentrischen Angriff aut die E" v. Miquel's angetreten. Da auch die ge- Fabrik eingeprägt werden. Bei den Treppenstufen uud Podestplatten ist dieser Stempel 20 cm von den Kopfenden an gerechnet an der Ansichts- bez. Trittfläche auf beiden Seiten anzubringen. Erst nach Ablauf von 3 Monaten nach deren Herstellung dürfen die Fabrikate zu Baute» verwendet werden. el., Die Baupolizeibehörde beziehentlich deren Sachverständige sind berechtigt, in jedem einzelnen Baufalle eine Untersuchung der CemenHautheile durch Vor nahme der Prütung auf Druckfestigkeit bez. durch Zerschlagen beliebiger Stücke derselben vorzunehmen. Für die nach Ziffer 2 und 3 unter a, b, ei vorgesehenen Besichtigungen und Prüfungen werden, sofern sie nicht mit der vorzunehmenden Baurevision verbunden werden können Gebühren in Ansatz ^gebracht. Die Verwendung von Cementfabrikaten entgegen diesen Bestimm ungen ohne baupolizeiliche Genehmigung wird mit Geldstrafe vis zu 150 Mk. oder mit entsprechender Haft geahndet; überdem aber ist, wenn im Stück solcher Fabrikate den Bestimmungen nicht entspricht oder sich bei der Prüfung als ungenügend erweist, die ganze Lieferung, zu welcher es gehört, unverzüglich vom Bauplatze zu entfernen oder zu vernichten. Vorstehende Bestimmungen leiden jedoch auf solche aus Cement gefertigte Orna- meutc, welche keinerlei Konstruktions-Zwecken dienen, nicht Anwendung. Meißen, ain 26. September 1899. Aonigliche Amtshauptmannschaft. I. V.: politische Rundschau. Deutsches Reich. Kaiser Wilhelm hat auch in der Waldeseinsamkeit von Rominten neben der Aus übung des edlen Waidwerkes die Erledigung der laufenden Freitug, den 6. und Sonnabend, den 7. Oktober dieses Jahres bleiben die Kanzleiränme der Königlichen Amtshauptmannschaft wegen deren Reinigung geschloffen, und werden an beiden Tagen nur dringliche Geschäfte erledigt. Brand kassengeloer sind an beiden Tagen in Meißen nicht abzuliefern. Ronigl. Amtshauptmannschaft Meißen, am 27. September 1899. I B: vi. Müller. K tionalliberalen steht man demselben durchaus nicht mehr so schroff gegenüber, wie dies bei der Generaldebatte des Reichstages über die „Zuchthaus-Vorlage" der Fall war. Wenn man darum regierungsseitig einige Verbesserungen an letzterer, die sich als unbedingt nolhwendig erwiesen haben, vornehmen und die Vorlage dann in dieser abge- änderten Gestalt dem Reichstage wiederum präsentsten sollte, so dürfte sie dort zuletzt doch wohl in den rettenden Hafen einlaufen, zumal sich unterdessen die entschiedenen Zustimmungserklärungcn aus den Kreisen der Arbeitgeber zu dieser gesetzgeberischen Action der Reichsregierung be deutend vermehrt haben. Bei der weiteren Behandlung und Berathuug der Arbeitswilligen-Vorlage wäre es jedoch leicht möglich, daß Regierung und Conservative wieder friedlich zusammenkämen, die beide vorerst infolge der Caualvorlage noch immer in einem gespannten Verhältniß zu einander stehen. Ein Zusammengehen beider Faktoren im Reichstage in der ferneren Gestaltung der gedachten Vorlage dürfte sicherlich ihre veruhigende Einwirkung auf die gegenseitige Stellungnahme der Regierung und der Conservativeu im preußischen Abgeordnetenhause nicht ver fehlen, namentlich, wenn man regierungsseitig bei Wieder aufnahme der Eanalaction mit den verheißenen ferneren Compensationen an die Canalgegner hervortreten sollte. Freilich hängt ein friedlicher Schlußausgang der Canal- affaire zuvörderst noch von verschiedenen Umständen ab, die sich, wie die schleichende ministerielle Krisis in Preußen, noch immer jeder Berechnung entziehen. Wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf ' "te werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — äufertionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Amtsblatt Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, E nnt Landberg, Hübndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu- Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönbera mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach b. Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Ae Verwendung der Cementfabrikate bedarf vorheriger baupolizeilicher Ge- 7 i ^hmjgung und'dazu sind dieselben im Baugcsuche speziell zu benennen; ' Zie Genehmigung ist nur zu ertheilen, wenn die Fabrikate ans einer Fabrik > Mühren, welche im Besitze eines Zeugnisses der staatlichen PrüfungSaustalt Baumaterialien sich befindet und welcher nach Befinden auf Grund einer Zeit zu Zeit durch Sachverständige oder Beamte der Baupolizeibchörde ^zunehmenden Besichtigung und Prüfung ihrer Einrichtungen und Betriebs- ?tl, die Zulassung ihrer Erzeugnisse von der Königlichen Amtshauptmann- Aaft ausdrücklich gestattet worden ist. Jeder Bauende hat im Falle der Verwendung solchen Materials der Königlichen Amtshauptmannschaft gegen- ^er den Fabrikationsnachmeis für dasselbe zu erbringen und sich der Ver- wendungen desselben bis zur Gcnehmigungsertheilung zu enthalten. Diese Genehmigung wird nur mit Vorbehalt jederzeitigen, einen Schaden- "ispimch nicht begründenden Widerruss ertheilt und gilt lediglich für den ^reffenden einzelnen Baufall. Die Baupolizeibehörde übernimmt jedoch Mch Ertheilnng der Genehmigung in keiner Beziehung irgend welche Ver ölung für die Qualität des Materials. 'Mm Stück muß bei seiner Herstellung mittelst in die Form eingesetzter j genseitigen Katzbalgereien zwischen den Blättern der letzt- gedachten Richtungen und der Regierungsprcsse über die Canalangelegenheit und die Maßregelung der canalfeind lichen Verwaltungs- und Hofbeamten zunächst wieder auf gehört-haben, so ist in den Preßkämpfen und sonstigen politischen Aufregungen, welche durch die Canalfrage in Preußen erzeugt'worden ist, vorerst wieder ein gewisser Stillstand eingetreten. Als jüngstes Opfer der schleichenden inneren Crists aber erscheint der Präsident der preußischen Seehanolung, Freiherr v. ZedlitzMeukirch, Führer der freikonservativen Partei, insofern wenigstens, als dieser hochgestellte Beamte und einflußreiche Parlamentarier seiner Beziehungen zur „Post", die u. A. eine ganze Reihe von canalfeindlichen Leitartikeln und Entrefilets aus der Zed- litzschen Feder veröffentlichte, bekanntlich eingestellt hat, und zwar auf eine „Anregung" von Seiten der Regierung hin. Herr v. Zedlitz hat durch seine journalistische Thätig- keit in der „Post", soweit sie der Bekämpfung der Canal frage galt, sicherlich viel zu der herrschenden Verwirrung in Preußen beigetragen; daß er nunmehr veranlaßt worden ist, diese Thätigkeit einzustellen, kann darum nur mit Ge- nugthuung begrüßt werden. Im Uebrigen bleibt die weitere Entwickelung der Dinge noch völlig in der Schwebe, und zwar gilt dies von Preußen wie vom Reiche. In letzterer Beziehung ist vor Allem noch das Problem der „Zuchthaus-Vorlage" zu lösen, auf welche die Reichsregierung voraussichtlich nicht verzichten wird, so daß ihr Wiedererscheinen in der kommenden Wintersaison des Reichstages bestimmt zu er- ' warten ist. In der Zwischenzeit seit der ersten Lesung i des Gesetzentwurfes zum Schutze der Arbeitswilligen haben i sich indessen die Aussichten für diesen Entwurf zweifellos erheblich gebessert, auf Seiten des Centrums wie der Na- Bezirke der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannscbasl kommen fügend haltbare (Cementgustuud Stampf- ; sermenduckg, so daß dadurch die nothwendige Festigkeit der Bauten ge-