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AM- Erstes Blatt. "WU für »risdr^^ -n:dt, Nossen, Siebeillehn und die Umgegenden Erschein'. wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag. Abonncmentsvreis virteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer k»stet 10 Ps. Jnseratenannabine Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 llbr. Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag Abonncmemspreis vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostet^« Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. für die Königl. AmtshauptiNMilschast zu Meißen, dtts slöttigl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Dreiundvierzigster Jahrgang. Nr. 102. Freitag, den 21. Dcccmbcr 1883. ' 1 " ' , .1- . - - ^-7-. kl—s-- — r — . Bekanntmachung. Der erste Bezirkstag im Jahre 1884 wird Gommbend den Z Januar von Vormittags 11^2 Uhr an im Saale der zweiten Bürgerschule am Neumarkte hier abgehalten. Anträge nach ß 12 der Geschäftsordnung, welche noch auf die Tagesordnung gebracht werden sollen, sind bis zum 24. dieses Mo nats hier einzureichen. Meißen, am 18. December 1883. Königliche Amtsbauptmaunschast. v. Bosse. Bekamlimachnn^ Nach Artikel 4 Z 33 a des Reichsgesches, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, vom 1. Jnli 1883 bedürfen diejenigen, welche gewerbsmäßig Singspiele, Gesangs- und deklamatorische Vorträge, Schaustellungen von Personen oder theatralische Vorstellungen, ohne -aß ein höheres Interesse der Jurist oder Wissenschaft dabei obwaltet, in ihren WirthschastS oder sonstigen Räumen össentlich veranstalten oder zu deren öffentlicher Ver anstaltung ihre Räume benutzen lassen wollen, zum Betriebe dieses Gewerbes der Erlaubnitz ohne Rücksicht auf die etwa bereits erwirkte Erlaubniß "zum Betriebe des Gewerbes als Schaufpielunternehmer. Diese Bestimmung tritt am 1. Januar 1884 in Kraft. Es haben demgemäß alle Personen, welche nach diesem Zeitpunkte innerhalb des hiesigen Verwaltungsbezirkes einen nach obigem Z 33a, zu beurtheilenden Gewerbebetrieb beginnen oder fortsetzen wollen, also insbesondere die Gaftwirthe, welche fernerhin ihre Räume zu öffentlichen Veranstaltungen der bezeichneten Ärt benutzen lassen wollen, die hierzu erforderliche Er- laubniß bei der unterzeichneten Behörde nachzusuchen. Meißen, am 18. December 1883. Königliche Amthauptmannschast. v. Bosse. Bekanntmachung, Durchschnittspreise für Marschfourage betr. Die Königliche Kreishauptmaunschaft Dresden hat die Durchschnittspreise für Marschfourage in dem Hauptmarktorte des hiesigen Bezirks, der Stadt Meißen, auf den Monat Oktober dieses Jahres folgendermaßen festgestellt: 7 Mark 36 Pf. für 50 Kilo Hafer, 4 - 51 - - 50 - Heu, 2 - 60 - - 50 - Stroh. Königliche Aintshauptmannschast Meißen, am 12. December 1883. v. Bosse. Bekanntmachung. Nachdem die Rekrutirungs-Stammrollen für die Ortschaften des hiesigen Bezirks berichtigt worden sind, werden die Herren Ge meindevorstände hierdurch veranlaßt, dieselben hierselbst abzuholen. Meißen, am 18. December 1883. Königliche J^V. - Bekanntmachung. Bis spätestens den 5. Januar L884 ist die Kandrente und .Handeskulturrente sowie das Schulgeld einschließlich Heizungsbeitrag pro 4. Quartal a. c. abzuentrichten. Zugleich werden alle diejenigen Einwohner, welche mit bereits fällig gewesenen Steuern und Abgaben sich noch in Rest befinden, aufgefordert, dieselben bei Vermeidung von Weiterungen ebenfalls bis zu genanntem Tage an die Stadtkämmerei zu bezahlen. Wilsdruff, am 20. December 1883. Der Stadtrath. Ficker, Brgmstr. A in ts h n u p t m a n n s ch a st Gilbert, Bez.-Ass. Jm Monat Januar 1884 ist die hiesige Sparkassen-Expedition jeden Wochentag außer Mittwochs geöffnet. Wilsdruff, am 18. December 1883. Der Stadtrath. Ficker, Tagesgeschichle. Berlin, 18. Dezember. Se. Majestät der Kaiser erfreut sich fortgesetzt des besten Wohlseins und unternimmt bei dem, wenn auch nassen, so doch milden Wetter täglich eine Spazierfahrt in den Thier garten; auch das Wohlbefinden Ihrer Majestät der Kaiserin ist ein über Erwarten gutes. Die hohe Frau besucht nach wie vor die ver schiedenen unter ihrem Protektorate stehenden Stiftungen und Hospi täler, denen sie das größte Interesse entgegen bringt. Mit dem be vorstehenden Weihnachtsfeste beschäftigt man sich auch schon lebhaft im königlichen Palais. Täglich werden von den hervorragendsten Geschäften auf Wunsch der Kaiserin ebenso schöne als werthvolle Ge- Brgmstr. genstände zur Auswahl unterbreitet, während der Kaiser nun bald mit der persönlichen Besorgung von Weihnachtsgeschenken für seine Angehörigen und seine Umgebung beginnen dürfte. Es ist dies eine Gepflogenheit, von welcher der Kaiser niemals abweicht; in verletzten Woche vor dem Feste hält in der frühesten Morgenstunde ein einfaches Coupee ohne Livreediener — im Volksmunde „des Kaisers Droschke" genannt — vor den Läden, deren Inhaber Tags zuvor von dem be vorstehenden Besuche avisirt sind. Diesem Wagen entsteigt der Mo narch ohne jede Begleitung, um ungestört zu wählen und die Empfänger vollständig zu überraschen. Durch die Rückkehr des Kronprinzen die am Tage vor heiligem Abend erfolgt, wird die Festfreude auch