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Kaffee-Ersatzmittel. Hie Beliefernn» der Marke 3 kber '/r Pfund Kaffee-Ersatzmittel kann s»s,rt erfalßen. K.-I. »0. »» II. Herabsetzuva der Kartoffelration. Auf Anordnung des Herrn Staatssekretär des Reichsernährungsamtes wird vom 3. Februar 1918 ab einheitlich im ganzen Reich 1. die wordenttrcde Kartoffelration der Verfor^ungSbereckt'glen von V auf s Pfund 2. die läqiitv, Kartoffelration der Seldstverso qer mit mehr als 200 gm Kartoffel anbaufläche von 1'/, Pfund auf I Pfiind herabchefetzt. Dom 3. Februar ab sind die blaue» Wochenkartoffelmarken demnach nur noch mit je S Pfunb zu beliefern. Die Herabsetzung der Ration gilt auch fiir die Personen, die sich zentnerweise eingedeckt haben. Als Orfav für den der verf«-auaq»be„a»tigten Be»ölkerung hierdurch entstehenden Ausfall wird oom gleichen Tage an die wöchentliche Fl-ifed^-t»» silr Personen iib« 8 Jahre auf 250 Gramm und für Kinder bis 8 „ „ 128 „ erhöht. K.-8. Nr. 3«. ». UI. Neue Seisenkarten. Pie geltendell Seifenkarten lausen diesen Monat ab, die neuen, die m diese» Tagen durch die VrbobehGrde zur Ausgabe gelangen, gelten fiir weitere 6 Monate Februar—Islt IS 18. Hinsichtlich der Belieferung von Feinseife und Seifenpulver bleiben die bisherigen Be stimmungen in Kraft. Die Srtfenkarte'gilt unabhängig »om Orte der Ansstellung an allen Orten des Reiches. Glaachou, den 27. Januar 1S1S. Amtshauptmann Froihorr »o» Molch , fische Verkaufsstelle. Freitag ff Speisewürze, 100 Gramm 30 Pfg. 8—9: 4001—4950, S—18: 4881—8795, 18- N: 1-900. Ketr. Lteia-ilze, ' . Pfd. 2,00 Mk, <Srmiiseis»j»raes, Brstausstrich in Hsse«, Nährhefe. ^^gdttsche Erkauf Freitag nachm. 2—4 Uhr: Är«1auistrick iu Dafeu zu 4,SO, 2,30 und 2,80 Mk. Ausl. Leterwmchl-kir-Pvse 12,0» Mk, «latwurft, 10,0» Mk. Mkrai» Hacker, 1 Pfd. 3,80 Mk Jede Person 200 Gram«. 1—183 Florenz, Hütten- gruud, 281—270: Detter, Altmarkt, 271—811: Schneider, Altmarkt, 612—781: Weber, -resdner Sie., 782—1082: Fichtner. Dresdner Str., 1083-1851: «. Uhlig, Schubertstr., 1882-1730: Wer ner, Ailplatz, -731—190»: Koitzsch, Waisenhausstr., 1909-2248: «Irak, Karlstr., 2248- 2937: Sgerlaud, »rettestr., 2938-8087: Türke, Hoheftr, 3088-3483: F. M Wagner, Aentralstr., 3434 bis 3620: Küchler, Oststr , 4081—8788: Konsum-Berem. ri'Ntee KSs», 1 Person Pfd. --- 90 Pfg. 5281-5582: Lässt,, 3341-3820 und 8588 bis 8788: Horn, 1-1282 und 4001-4532: Schmidt, 1401-1S»0: Heyer. Bekanntmachung. Hie Demobilisation für Hoheastein-Ernstthal wurde seitens des Soldalen-Rates Hohenstein- Lrustthal nnterm 20. 1. 18 als beendet erklärt und dem Generalkommando X>X Leipzig Bericht erstattet. Rach Prüfung sämtlicher Quittungen nnd Belege des Soldaten-Rates durch den Arbeiter- Rat wurde» dieselben »oll nnd ganz in Ordnung gefunden und seitens des Arbeiter-Rates am 28. 1. 19 übernommen. De« Soldatearat wurde »olle Entlastung erteilt, die Befugnisse des T»ldaten-R«tes gehen somit auf den Arbeiter-Rat über. -ohevflein-Ervstchal, den 29. Iannar I9I9. Arbeiterrat. Soldaten; at. Dors. Grießbach. Dors. Boruschletzl Ärbesier-Nats-Sitzung Freitag, den 31. Iannar 1919, abends 8 Uhr findet im Sitzungssaale des Rathauses eine Sitzung des erweiterten Arbeiterrates statt. Hierzu «erden die Herren Fabrikdelegierten geladen. Hohensteiu-Ernftthal, am 30. Januar 1919. Grießbach, Vorsitzender. Die hiesigen Selbstverssrger haben ihre Mahlerzeugnisse Freitag, den 31. Januar, nachmittags von 3—4 Uhr bei Herrn Land wirt Iulius Kunze, Dismarckstraße, abzuholen. Hoheostein-Grnfttdal, am 29. Januar 1919. Der Lladtrat. - Stadtnerorbneten-Wahlen. Freitap, de« 31. Januar 1919, nachmittags 4 Uhr findet im Sitzungszimmer des Rat hauses die Festsetzung des Ergebnisses der Mahlen silr das Ttadtoerordneten-Kollegium statt. Dar Mahlkommiff«» für bi« Stabtverordnetcn-Wahlen Ptirgermeister vr. Patz. Re MlWze SlelchmkM»-. Die Reichsregierung hat sich iu den letzten Tagen mit dem Entwurf einer provisorischen Verfassung beschäftigt, won der Einzelbeilen be reits bekannt geworden sind. Wir veröffentlichen im Nachstehenden den Wvrltaul: 8 1. Tie Verfassunggebende Teutsclie Na> tivnalversammlung Hal die Aufgabe, die künftige Neichsverfassung sowie auch sonsliae dringende Neichsgesetze zu beschließen. 8 2. Die Einbringung von Vorlagen der RcichSregiernng bedarf unbeschadet des Absatzes 1 der Zustimmung des Siaatenansschusses. In dein Staatenansschnß bat jeder denlsche Freistaat mindestens eine Stimme. Bei den größeren Freistaaten entfällt grundsätzlich ans eine Million Landeseinwohner eine Stimme, wobei ein Ueber- schuß, der mindestens der Einwohnerzahl des lleinslen Freistaates gleichkommt, einer vollen Million gleich gerechnet wird. Kein Freistaat kann durch mehr als ein Drillet der Stimmen vertreten sein. Demgemäß sind nn Staatenans. schnß vertreten Preußen mit 19, Bayern mit 8, Sachsen mit 5, Württemberg und Baden mit je 3, Hessen mir 2 und die übrigen Bundesstaaten mit je einer Stimme. Ten Vorsitz im Staatcn- aus'chnß führt ein Mitglied der Reichsregierung. Genn Deutsch Oesterreich sich dein Deutschen Reiche anschließt, so erhält es das Recht der Teilnahme am Staatenansschnß mit einer dnrch seftzustetlendcn Sftnnnenzabt. Taransbin nimmt es mit beratender Stimme teil. Kommt eine Nebereinsliinmung zwischen Reichsregierung nnd Staatenansschnß nicht zustande, so kann jeder Teil seinen Entwurf der Nationalversamw lung zur Bejch!ußfassung vorlegen. ls 3. Tie Mitglieder der Neich^regiernng nnd des Slaatenausschusses können an den Verhand lungen der Nationalversammlung leilnebmen und jederzeit das Wort ergreisen, nm die Ansichten ibrer Negierungen zn 'vertreten l. Tie künftige Neichsverlassnng wird von der Nationalversammlung verabschiedet. Ter Gc- bietsbeftand eines Freistaates kann jedoch nur mit seiner Zustimmung geändert werden. Fm übrigen kommt ein (besetz dnrch Nebercinslnn umng üviichen Nationalversammlnng und Staa ienansschnß zustande. Ist eine solche Ilebcrein ftünmuna nicht zn erzielen, so hat der Reichs präsident die Entscheidung dnreb Volksabstnn- mnng herbeizusübren. tz 5. Auf die Nationalversammlung finden Artikel 21 bis 23 nnd 26 bis 32 der bisberig-n Neichsvcrfajsung entsprechende Anwendung. tz l>. Tie (Geschäfte des Reiches werden von einem Reichspräsidenten gesübit. Ter ReichSprä ftdent bat das Reich völkerrechtlich zn vertreten, im Namen des Reiches Verträge mit den auS- wäriigen Mächten einzngebcn sowie Gesandte ni beglaubigen und zn empfangen. Kriegserklärun gen und Friedensschlüsse erfolgen durch Rcichs- gesetz. Verträge mit fremden Staaten, die sich ans Gegenstände der ReichSgcsetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung der Nationalversamm- lnng und des' Staatenaustchnsses. Sobald das. Deutsche Reich einem Völkcrbnnd mit den« Ziele des Ausschlusses aller Geheimverträge beigetretcn sein wird, bedürfen alle Verträge mit den in dem Völkerbund vereinigten Staaten der Znftim- mnng der Nationalversammlung und des Staa- tenausschusseS. Der Reichspräsident ist verpflicht tet, die gemäß de» § 1 bis 4 nnd 6 beschlos ¬ senen Neicl^gesebe und Verträge im NeichSgefetz- blatt zu verkünden. tz 7. Ter Reichspräsident wird von der Na tionalversammlung mit einfacher Stnmnenmebr- heit gewählt. Sein Amt dauert bis zum Amts antritt des neuen Reichspräsidenten, der auf Grund der ReichSverfassnng gewählt wird. 8 8. Der Reichspräsident benttt für die Füh rung der ReichSregicrung ein ReichSininisternnn, dein sämtliche Reichsbehörden nnd die Oberste Heeresleitung unterstellt siud. Die Reichsminister bedürfen zu ihrer Amtsführung das Vertrauen der Nationalversammlung. H 9. Mc zivilen und, militärischen Anord- nunaen und Verfügungen des Reichspräsidenten lxdürleu zu ibrer Gülügkett der Gegenzeichnung duret« einen Reichsminister. Die Reichsiuinistei sind für die Führung ihrer Geschäfte der Na tionalversammlung verantwortlich. * Ter Entwurf ist in der vorliegenden Form aus den Beratungen der brindesstaatlichen Korn- Mission hervorgegangen. Er begegnet sowohl bei der Neichsregierung wie beim Zentralrat außer ordentlichen Bedenken, wird also voraussichtlich noch einigen Acndcrungen unterworfen werden, ebe er am heutigen Donnerstag noch einmal den ' bundesstaatlichen Vertretern zugeht. Tie Beden- ken machen sich vor allem dagegen geltend, jetzt bereits einen Reichspräsidenten für die Zeil der provisorischen Verfassung zu schasfon. Sie MsstnstMaM- Verhandln»«!!». Sitzungsbericht der Wassenftillstandskommisfton in Spa vvm 28. Januar: Das beim deutschen Rückzug zur Pflege der Verwundeten Im besetz ten Gebiet verbliebene deutsche Sanitätspersonal soll, wie die Entente in der Sitzung mitteilte, ebenso wie das in Gesangenschast geratene Sani- tätspersonal entlassen werden, sobald es nicht mehr henötigt wird. Das dentjche Ersuchen, das Sanitätspersonal keinen gerichtlichen Untersuchun gen nnd Bestraflingen anszusetzen, lehnten bie Alliierten ab. Tie Verfügung, nach der die deutschen Offi ziere die alliierten Offiziere znerft zu grüßen «laben, ist nach deutscher Feststellung nicht von MarsGall Foch, sondern vom englischen General Ferausson erlassen worden. Tie enali'che Kom mission wurde daber ersucht, siir schleunige Aus- Hebung dieser Vorschrift zn sorgen, welche bereit» zu unliebsamen lind nnwiii digen Auftritten Per- anlassnug gegeben hat. Ans die Erklärung der deulftben Regierung, mir dcr Enteilte über die Rüaerslatlnng der von Tentscbland in dem ehemals besetzten Gebiet be schlagnahmten Vermögenswerte erst dann in Ver- Handlungen einzniretcn, wenn der ihr bei Ab- schlnß des Trierer Vertrages nicht bekannte fran- löftsche Erlaß aufgehoben sei, welcher die Be> scl lagnabme des deutschen Eigentums in Elsaß- Lothringen verfügte, fiihrt die französische Kom- Mission aus, daß dieser Erlaß bereits am 7. Dezember iin französischen Staatsanzeiger ver öffentlicht worden sei Sie bat daher nochmal» nm Mitteilung des Standpunktes der deutschen Regierung. Die deutsche Kommijsiou setzt in einer Note die Alliierten in Kenntnis, daß einzelne deutsche Soldatcnräte in der Ukraine ohne Wissen und Gillen der dentschen Heeresleitung Verträge nnt der Sowjetregiernng in Moskau, betreffend die Hciulbefördernng der in der Ukraine befindlichen deutschen Truppen über Großrußland, abgeschlos sen baben Ourch ihr Verhalten gegenüber den deutschen .Truppen in Rußland trage die Entente den wesentlichen Teil der Schuld an diesem Echrittr, der eine Stärkung der Bolschewisten bedente W SMal der deutsche» Koloaie». ^ollandlch Nieuws Burean meldet: Bezüglich ver deutschen Kolonien ist aus der Pariser Kon sereuz folgende Vereinbarung getrosten worden: l Eine einzige Kolonie wird an Deutsch land zurückgegeben werden. 2. Die Kolonien werden vom Völkerbund üdernoumitn. Ta aber die Erfahrung gelehrt hat, daß die internationale Verwaltung don " Grundgelneten bis jetzt als mangelhafte Jnsti- tntion sich erwiesen hat, werden die Kolonie» von verschiedenen Staaten in vormundschaftliche Verwaltung genommen. Tein am Dienslag aus Paris übermittelten diplomatischen Sitnationsbericht über die Pariser Konferenz ist noch zn entnehmen: In der Nach mittagssitzung des Dienstag wurde die Frage der deutschen Kolonien besprochen. Die japani schen Vertreter setzten den Standpunkt ihres Rei ches i» Gegenwart von zwei besonders dazu her berufiueu «üuesftchen Vertretern «»«einander. ch