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KWiMUMMW L Dienstag, den 6. Januar 1920. 73. Jahrg. Dr. 4. oder Gaspreis- uns Skrompreiserhöhung! Aue Aue, 5. Januar 1920. für seinen Bezirk zu^, Ler «al Ser Sla»l. Löbnitz, am 3. Januar >920. Mvr 1 1 1 1 1 1 1 Srietz Graupen 0,92 Mk. 0,7 l . 1,18 , 0,92 . 1.60 . 1,22 , 5,00 . 1.70 . Belieferung -ps Abschnittes 25 -er BezirlrsnShrmittelKarlen Leiaworen Kasernährmivel Sago Lüliensruchlmehl Margarine Quark 8ürK6r8vkuIs ru wsustLütsI. ^amvlcknox rler Ostern 1920 stier schulpllichtig «orckencken Klarier betr., Kunden in rler IVocsts vom 12. di, 17. 3snu»r, -lL-vben In rler IVocstv vom 1S. dl« 24. Isnuar tSslich rnrinkdea S nack 19 Ldr im ^mtsLlmmor 6es unterreicdneten Lüiulälrsktors im Nemes 8eduIkedLuüo. 8<ckvIpNirsttixk rvercien alle K'nkier, üls dls rum 1. Kprll a. c. lkr 6. l^denssadr vollends». Vorrvlegen ist kür »Ile XiuLer -er Impksedel»! 1'Or rlle ouswkrt» uedorenen Kincter ist «ukerriem «sie stnnrleenmlllcho OvdurteurduaSs nnck 81s pksrramtllcks Paukst e»r-vlllilk»U beirudrinki«. — 5»v ^nmeläung so» nur Nurck Lrwacdsons erloigen. Slun wolle lu^ nie recktLvnige Ssschalkung rler genannten 8cdrlftst9c>rs 8orgo tragsat Ker-stLätel, 8cn 2. Januar 1929. A. Mckler, 8cdulrUrvdtor. der Amkshaupkmannschaften Schwarzen- ^ugevruir * ^mrsmun berg und Zwickau, sowie der Staals- und Städtischen Behörden in Uue, Grünhain, Äarlenslein, Zohanngeorgensladk, Löhnitz, Neustädtel, S.hneeberg, Schwarzenberg bzw. Wildensels. Verlag ron L. M. Gärtner» Aue, Erzgeb. Fernsprech - Anschlüsse: 2ue 81, Lvhnitz (Amt Aue) 449, Schneeberg 19, Schwarzenberg 19. D.ahlanschrifl: Volksfreunü Aueerzgebirge. d) am Mittwoch, den 14. Januar 1929, vormittag» 8 Uhr am Bahnhof Wiesenbnrg, rechte Muldenseite — Straße nach Schönau mi» dm Ortschaft« ^7 -er Lmtsgerichtsbezirke Hartenstein, Wildenfels. Eömtlill)« Entleiher haben bestimmt mit ihren Pferden zu erscheinen. Bei Nichterscheinen eine» Entleihers verliert dieser die vom Landeskulturrat etwa zugestandene Berechtigung zum Aw» laus« des Leihpferdes. Nachwelse über bezahlte Leihgebühren für Oktober und November 1919 sind mitzubringen« Am gleichen Tage unmittelbar nach der Besichtigung findet der Derkauf der bei der Prüfung durch die Besichtigungskommission als d. u. befundenen Lohpferde durch den Landeskulturrat statt, Zwickau, am 2. Ianua« 1919. Di« Amtrhauptmauufchast. 8 2. Bei Aufgabe der offenen Stelle an eine Zeitung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die nach 8 1 bei dem zuständigen öffentlichen Arbeitsnachweis zu bewirkende Anmctdung gleichzeitig mit der Absendung der Anzeige an die Zeitung zu erstatten. Erfolgt die Anzeige in der Ze tung ohne Angabe der Adresse des Arbeitgebers, so ist die Zeitung verpflichtet, die Adresse des Arbeitgebers auf Ersuchen des öffentlichen Arbeitsnachweises diesem mitzuteilcn. 8 3. Zur Anmeldung nach ß 1 und 2 verpflichtet sind ässe privaten Arbeitgeber in Land wirtschaft, Gewerbe, Handel und Hauswirtschaft, sowie alle Reichs-, Staats- und Gemeindebehörden, insbesondere auch die Post und Eisenbahn sowie die militärischen Betrieb«, soweit d esc Zioilarbeiler beschäftigen. Anmeldepflichtig sind offene Stessen jeder Art, auch solche sür weibliches Personal, Heimarbeiter sowie Aushilssstcssen und Lehrstellen. Diese Verpflichtung trifft an Stelle des Arbeitgebers diejenigen Personen, welche von ihm allgemein oder sür den Einzel fall mit der Annahme von Arbeitskräften für seine Zwecke beauftragt sind. Welcher öffentlich« Arbe tsnachweis für den betreffenden Bezirk zuständig ist, test mmt in Stödten mit revidierter Städteordnung der Stadtrat, für die amtshauptmannschastlichen Bezirke die Amtshauptmannschaft. 8 4. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen unterliegen der Strafvorschrist in 8 6 der Verordnung über die wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. November 1913. 8 5 D'e für das Musikergewerbe bereit» erlassenen oder noch zu erlassenden Vorschriften werden durch diese Bekanntmachung nicht berührt. Zwickau, am 3. Dezember 1919. ' Kreishauptmann Dr. Morgenstern als Dcmobilmachnngskommissar. Slildlische Landtls. und Gewerbeschal« Schwarzenberg. Der IMrricht beginnt erst -En l». Tam»«. Pserdevorsührungl Ans Anordnung de» Abwickelungsamte» de» früheren Generalkommando» XIX. Armee- LogW» werde» all, B«sif:r von MUitiirpserden »ermit aufg,fordert, ihr geliehenen Ps«rde zur Kon- droWs durch eit»« militärisch« D» IchtIgung,»ammWon aorzuführen und zwar 'iü am Dimatag, den 1L Januar 192t. » 7n..l^>« 8 Uh- dem Hindiadmgpla» (früher Schi«banc«r) an» v- Ortschaft« Amtsg:richt»b^irt» v«t .Or»«»»tr»Uch« «N»U»I iigiue «u »»«ahm« Lag« »och Lraa» imd g«»!«»«». we»»»»vt««»> Ward r.«0 diu» dl« ««»vdgei im w» L««: durch bt» Voll d»zog«a rl«N«llSH>U<l> e.rv, monailw Marb L.lO. B»-««,««»r»>»> im Amisd!aUb«urd dm Nimm dn Up. aolon«licUe»2 Pla , aurwört, so M.. lm -mlllch«! I«l> »>« tz»td<2«U«rLSW».. lm VeklamUUl dl«2'lUL.00 Mb. p»Ntch«a.n,»«»i cuppg ^Ir irre». Vrol-, LebensmUlsl- und Karlofselmarken - Ausgabe. Donnerskas, den 8. Januar 1929 in dm bekannten 11 Ausgabestellen. In der 3., 5 , 6., 7. und S. Ausgabestelle findet die Ausgabe von 8—19 Uhr vormsllags, in der 8. und l>. Ausgabestelle findet die Ausgabe von nachmitlag^L—4 Uhr, in der 4. Slusgobestelle am Mittwoch, -en 7. Januar 1929 nachmittags 4-S Uhr statt. Die Marken sür die 1., 2. und 19. Ausgabestelle werden in der Lebensmilleladleilunz auszegeb« und zwar wie folgt: 1. Ausgabcflelle Donnerstag vorm. ^8—10 Uhr, 19. . " nachm. 2— 4 » ' Die Zeilen sind pünktlich einzuhallen, wer nicht zur vorgefchriebenen Zeil erscheint, must di« festge setzte Gebühr bezahlen. Droimarkcnialchen sind mitzubringm. Am Donnerslag ijt die Ledcnsmiilelableilunq für den dsfenllichen Verkehr geschlossen. Waren - Anmeldung. Die Anmeldung der Waren aus die neuen Lebensmittelkarten hat bis Sonnabend, den 19. Ja« nuar 1929 bei den Kändlern zu erfolgen. Die Kändler haben die eingesammelten Anmeldescheine dis Montag, den >2. Januar 1929 vormittags dis 19 Uhr gebündelt zu je 109 Stück in der Leveusmiitelod» leilung abzulieseru. Wer künftig seine Lebensm,llelbarien nicht zur vorgefchriebenen Zeit anmeidrt, wird «st in d«r Woche nach feiner Anmeldung mit Waren beliefert, dies gilt auch für Neuanmeldung. Krankenbutter ist nur bei R. Büchner, Kirchgasse, onzumelüen. > s Die mi« -er Stachanmekdung betrauten Geschäfte sind in der Lebensmitlelableilung Lurch Aushang zu ersehen. H l. Zeder Arbeitgeber ist verpflichtet: ' - ») jede offene Stelle spätesten» am zweiten Werktage, nachdem sie offen geworden ist, unter Angabe der Beschäftigungsart, sowie der Lohn- und Arbeitsbedingungen dem sür seinen Bezirk zu^ ständigen öffentlichen Arbeitsnachweis zu melden: b) falls die offene Stelle anher dem öffentlichen Arbeitsnachweis anderen nicht gewerbs mäßigen Stellenvermittlungen gemeldet worden ist, diese Lem öffentlichen Arbeitsnachweis bei der Anmeldung betanntzugeben; e) von jeder Besetzung der offenen Stesse, auch wenn sie durch den öffentlichen Arbe'ts- Nachweis erfolgt ist, diesem spätestens nm zweiten Werktage, nachdem sie besetzt ist, Unter Angabe des Namens und der Wohnung der eingestellten Person Mitteilung zu machen; 6) dem öffentlichen Arbeitsnachweis sofort anzuzeigen, wenn eine von diesem zugcwiesene Arbeitskraft ohne wichtigen Grund die Annahme der Arbeit ablehnt oder die Arbeit niedcriegt, oder wegen grober Pflichtverletzung entlassen werden muß; Bekaunlmachung, betreffend -ke Enlrfchrung der AmfaWeuer für das Kalenderfahr 1919. Hluf Grund des 8 51 der Aussührungsbestimmungen zum Umsatzstenergesetze vom 26. Juki 1918 werden die zur Entrichtung der Umsatzsteuer verpflichteten gewerbetreibenden Personen, Gesell, schäften und sonst gcn Perscncnvcreinigungen in der Stadt Lößnitz aufgefordert, die vorg«schrieb«nen Erklärungen über Len Gesamtbetrag Ler steuerpflichtigen Entgelte im Kalenderjahr 1919 bl» spätestens Ende Januar 1929 dem unterzc'chnctcn Umsal sicueramt schriftlich einzureichen oder die ersordrrlichen Angaben an Amtsslelle mündlich zu machen. Die bis zum Schlüsse dieses Kalenderjahres in das Geschäftsbuch eingetragenen Entgelte für auegefllhrte Lieferungen und bewirkt« sonstige Leistungen sind in den dem Umsatzsteuertzflichtigen zugestelltcn Anmcldcvordrucken, ohne Abzug der geschäftlichen »der hänsllch«» Ausgaben anzuzeigen. Als sleuerpfl chtigcr Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- unü Forstwirtschast, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues, sowie derBergwerksbetrieb. Di« Absicht der Eewinncrziclung ist nicht Doroussctzung sür das Borliegen eines Gewerbebetrieb» im Sinne des Umsatzstcuergesetes. Angchör'ge freier Berufe (Aerzte, Rechtsanwälte, Künstler usw.) stp- fiir den Stcucrabschmtt 1919 nicht steuerpflichtig. Die Steuer wird auch erhob««, wenn und soweit di« steuerpflichtige» Personen usw. Ceo.enstänöe au» dem eigenen Betriebe zum Selbstgebrauch »de» -verbrauch entnehmen. Als entgelt gilt im letzteren Falle der Betrag, der am Orte und zurzeit der Entnahme von Wiederverkäuscrn gezahlt zu werden pflegt. Von der allgemeinen Umsatzsteuer nach dem Satze von 5 v. T. sind diejenigen Personen usw. bbfreft, bei denen die Gesamtheit der Entgelte in einem Kalenderjahre nicht mehr als llvt-ü Mark beträgt. S'« sind daher zur Ein« re chung einer Erklärung n cht verpflichtet. Eine Mitteilung an das Utstfatzfleneramt über di« i» Anspruch genommene Steuerfreiheit ist jedoch erwünscht. Die Ntchteinreichung der Erklärung zieht eine Ordnungostrafe bis zu 150 Mark nach sich. Das llmsatzsleuergesctz bedroht denjenigen, der über den Betrag'der Gntgelte wissentlich unrichtige Angaben macht und vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht oder einen ihm Nicht gebühren« den Steuervorteil erschleicht, mit einer Geldstrafe bis zum Machen Betrage der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer. Kann dieser Steuerbctrag nicht festgestellt werden, so tritt Geldstrafe von 100 Mark bis 109 000 Mark ein. Ter Versuch ist strafbar. Diejen gen Steuerpflichtigen, denen Vordrucke zur Steuererklärung nicht zugestellt worden sind, können solche bei dem Umsatzsteueramt entnehmen^E^^^ sind zur Anmeldung der Entgelt« verpflichtet, auch wenn ihnen vordrrck« zur Steuererklärung nicht zugegangen sind. Die Abgabe der Erklärung kann im übrigen durch nöt gen» falls zu wiederholende Geldstrafen erzwungen werden, unbeschadet der Befugnis des Umsatzsteueramt», die Veranlagung auf Grund schätzungsweiser Ermittelung vor-unehmen. Lößnitz, am 31. Januar 1019. ' > § Der Rat der Stadt Lößnitz al» Umfatzfleneramt. "" > Die Kohlenpreise sind rückwirkend ob 1. Januar 1920 erhöht worden. Zum Ausgleich dieser Mehrausgabe muß der Gaspreis sowie der Strompreis dementsprechend ebenfalls rückwirkend auf den 1. Iauar 1920 erhöht werden. Die Höhe des Aufpreises wird Lurch Lie städtischen Körper« schäften noch fcstgelegt und bekannt gemacht werden. j Derkaofshvchfkpr«lfe r sür 1 Pfund. 4In»«tge»-«ii»ah»» sük dt» am Nachum«« «rtchchni»»« Numma dl» vormMag« k> Uhi t» den SaÜPlaelchLtlii Nellen. Sin« S-a>»de wr dl» Aulnadm» de» Anzaavi am oasgelchnebenen Tose owle an beglmmler Stell« wtr» nicht gegeben, auch nicht für dt« Rtchltglietl die durch Han» lpnchei autgegedenen Anzeige». -MrMckgab«un»«rta»gt «lng«Iandkr Echrlllltilch, übernimmt die Schüttle»«!, keine Verantwortung. - Unterbrechungen de» sachdft»- delriede» begründe» titln« Anjprüch«. Bet gablung»»«»j»g und Nontwrs gelte» Rabatt» al, nicht «retnbarl. yatiptgelchaltdjteN«» t» A«, Löbnitz, S»««d<w «S Schwarzenberg. Direktion der städt. Gas« und Elektrizitätsorrsorgung. 2«i«-au» den 3. Januar 1929. Dar Dezirstsverdind -er AnNahaupimannschasl. Amishauplmann Vr. Sartensteln. . ' Pon den ongemeldelen Nährmillelliarlm des Bezirksverdanües der Amlshauplmannschasi Mwa» werden beliefert: «»schnitt 2» »er ziegelrolen Äark« /I 'M, ' 125 «r Griesz zu 23 Pig. 259 «r Re s zu 120 Pfq. «bsrllnitt 25 L«r gelben Karle o 125 «r Grieb zu 23 Psg. 109 gr Sago zu 35 Psa. oder 109 gr Graupen zu 14 Pia. und 1t)9 xr Maisgriek zu 54 Pfg. «dschnttt 2S Ler hellrosoen «arte v 125 gr Grieb zu 23 Pfg. 259 gr Reis zu 129 Ptg. Vie Mssefenma der Abschnllie 25 durch die Kleinhändler und Konfumveninssiellm darf nlchl '»»» d«n 7. Januar lS2i» und nur gegen Kingobe des AezuLsabschniiles 25 erfolgen. .Belieferung der Bezirkslebensmillelkarl« in der Woche vom d. -ts 11. Januar 1929 r Martz« V 1 lür Kinder im 1. dis 4. Lebensjahre: 125 g Srieh, kvioleller und roicr Druck) 125 g Ketz.s und 1 Päckchen Mlchsüßspeiss. « V 1 (schwarzer Druck): 109 p- Rährmiiiel (Graupen oder Teigwarcn oder Lalernä^rmMel Gcrslenmchl), 59 g Sago und 1S9 g Lüljensruchlmehl, » V 2: 259 8 Gemüsekonserven, » V 4: 90 g Margarine, » V S: 75 g Quark, soweit vorhanden. Ketzs, Mikchsübspeise und Gerstenmehl (Pakclware) zum aufgedmckken Preis«. Autzerdcm werden aut Marke V 20 Ler Linsuhrzusatzkarie sür ausländische Rährmiiiel 125 g Erbsen zum Preise von 4,00 Mk. sür 1 Pfund rdgegeben werden. Sott«« infolge von Transporlschwierlgstetten in einzelnen Gemeinden -l« «dgade »er vedensmtltel nicht o»er »ich» in vollem Umfang« möglich sein» so wir» späler «in ««»gleich erfolge«. Schwarzenberg» om 5. Januar 1929. Der BezirltsverbanS »er Amkshaupkmannschasl Schwarzenberg. Nachstehend wird Verordnung de» Herrn Dcmobilmachungskommissars vom 3. Dezember 1919, die Verpflichtung zur Anmeldung von offenen Stellen usw., hiermit zur öffentlichen Kenntnis» nahm« gebracht. Als öffentlicher Arbc tonachwcis für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Zwickau wird gemäß ß 3 Absatz 3 der Verordnung der Bezirlsarbeftsnachweis Zwickau, Mtttelstraße 1, Fern ruf 249, hiermit bestimmt. Alle in 88 1—3 nachstehender Verordnung, den Arbeitgebern aufrrlegten Meldungen, find bei Vermeidung von Strafen an diesen Arbeitsnachweis zu richten. - Vordrucke für die Anmeldungen offener Stellen werden bei Len OrtsbehörLen niedergelegt und find dort zu diesem Zwecke zll entnehmen. Die Verordnung tritt mit dem Erscheinen in Krafts Zwickau, am 2. Januar 1920. Dl« Amlrhanxtmavnschast. Auf Grund der Verordnung über Lie wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. November EGBlmchSgsfttzblatt Seite 1292) wird nach Gehör Ler Demodilmachungoau-schüssr folgend:» be.