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15 25. Februar 1862. Erschein, . Preis MWeißerih-Ieitung. HZ^ Amts- »ub Mtige-Klatt der Königlichen Gerichts-Jemter und Sta-trüthe M Dippoldiswalde, /rauenßeiv nvd Altenberg. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Die kurhessische Berfaffungsangelegenheit. Die Zerwürfnisse zwischen Regierung und Volk im deutschen Brudcrstamme, dem Kurfürstenthum Hessen, sind in letzter Zeit zu einer Spannung gelangt, wie sie länger, ohne völlige Auflösung des Staatslebens, nicht fortbesteben können, und haben die Aufnwrksamkeit nicht nur von Deutschland, sondern auch über dessen Grenzen hinaus, in einem solchen Grade rege gemacht, daß wir eS an der Zeit halten, unsere Leser einmal im Zusammenhänge mit jenen traurigen Verhältnissen be kannt zu machen. Indem wir zuerst einen geschichtlichen Rückblick versuchen, schließen wir uns in der Hauptsache an den Bericht an, der über diesen Gegenstand im vorigen Jahr der sächsischen Ständeversammlung vorgelegen hat. Unter dem Ministerium Eberhard war am 14. Dec. 1849 von dem Finanzminister Wippermann den kurf. Hess. Ständen der Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für 1850 und 51, nebst dem Entwürfe eines Finanzgesetzes, vorgelegt worden. Als am 23. Febr. 1850 das Ministerium Hassenpflug eintrat, erklärte dasselbe den zur Berathung vorliegenden Voranschlag für unrichtig; verhinderte die Berathung und vertagte im März die Ständeversammlung. Der im Mai wieder berufenen Standeversammluug wurde nun zunächst ein Gesetzentwurf über Ausgabe unverzinslicher Lasscnscheine im Belaufe von 750,000 Tbalern vorgelegt, dessen Berathung dieselbe aber ablehnte, so lange nicht der von der Regierung für nölhig erachtete neue Anschlag über Einnahmen und Ausgaben den Ständen vvrgelegt worden sei, verwilligte auch nicht die von der Regierung verlangte weitere Forterhebung der Steuern, sondern ging mit solchem Eifer an die Berathung des Finanz gesetzes, wornacb alle diese Angelegenheiten geregelt werden sollten, daß dasselbe noch vor Ende Juni zu Stande gebracht werden könne. — Doch noch ehe die Berathung des zum Druck gegebenen Berichts erfolgen konnte, verlangte die Regierung nochmals die sofortige Berathung und Beschlußfassung deS Gesetzentwurfes über einstweilige Forterhebnng der Stenern in einer geheimen Sitzung, und da die Versammlung nicht darauf eingeben wollte, erfolgte die Auflösung des Landtages. Dec ständische Ausschuß, der verfassungsgemäß bestehen blieb, gab jedoch sowohl für den Juli, als auch für den August, seine Genehmigung zu der Fort erhebung der directen Steuern, welche indeß so lange, als die baldigst einzuberufende Stänbeversammlung darüber bestimmt habe, unter Verschluß gehalten werden sollten. — Die am 26. August wieder einberufene Ständeversammlung wollte über eine Genehmigung, die Steuern auch für den September in derselben Weise zu erheben und einstweilen unter Verschluß zu halten, so lange nicht hinausgehen, als das Budget nicht be- rathen und das Finanzgesetz nicht erlassen sei. Darin erkannte die Regierung eine Steuerverweigerung und löste am 2. September die Stänbeversammlung auf. Damit hing sofort eine Verordnung deS Ministe riums zusammen, bis zur Einberufung einer neuen Ständeversammlung die Stenern fortzuerheben. Da in dieser Verordnung einer landkändischen Bewilligung nicht gedacht war, so erklärten sämmtliche Finanzbehörden, daß sie, nach Art. 146 der von ihnen beschworenen Verfassung, außer Stande wären, derselben Folge zu leisten. Darauf wurden, obwohl die Ruhe im Lande nicht im Mindesten gestört worden war, am 7. September sämmtliche kurhessischen Lande in Belagerungszustand erklärt; der Kurfürst und seine Minister verließen in der Nacht vom 12. zum 13. Sep tember die Residenz und siedelten nach WilhelmSbad über; — Hassenpflug rief den, auf Oesterreich's Ver anlassung wieder zusammengetretenen, von Preußen und andern Regierungen jedoch noch gar nicht anerkannten und beschickten Bundestag an, und dieser forderte die kurfürstliche Regierung auf, die bedrohte landesherrliche Autorität wiederherzu stellen , da der Fall der Steuerverweigernng vorliege. Hierauf wurden denn, trotz Preußen'« Einspruch, Kriegs gerichte in der Weise zusammengesetzt, daß Unter offiziere und Soldaten über die höchsten Be amten zu Gericht sitzen konnten. — Der stän dische Ausschuß erhob nun gegen den Oberbefehlshaber eine Anklage wegen Vergewaltigung und Mißbrauch der Amtsgewalt, und daS Generalauditoriat wies das Garnisonsgericht zur Einleitung der Untersuchung au. — Tiefer Eindruck auf die Offiziere aller Grade; Eiuholung von Verhaltungsmaßregeln aus WilhelmS bad. Diese langten alsbald an und gaben dem Ober befehlshaber Vollmacht, alle Maßregeln zur Nieder schlagung des Widerstandes zu ergreifen, aber auch den Offizieren, die ihren Abschied verlangen sollten, denselben zu ertheilen. Schon am 10. Oktober, 2 Tage darnach, reichten 241 Offiziere, darunter 4 Generale, 7 Obersten, 20 Oberstleutnants, 12Majore, 59 Hauptleute und Rittmeister, 50 Obcr- und 80 Unterleutnants, ihren Abschied ein. (Schluß ^olgt in nächster Nr.) TageSgefchichte. Dippoldiswalde. Es gereicht uns zu besonderer Genugthuung, von einem still und anspruchlos, aber dabei höchst segensreich wirkenden Vereine berichten zu