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rMbWsl^fmink «« NS und Dresden, den 30. Dezember 1912. Die Gausprechstunden am Freitag jeder Woche finden vom 7. Februar ab von IS—LS Uhr vormittags statt. Königliche Amtshauptmannschast Zwickau, am 28. Januar 1S1S. Die vorstehende Satzung der Unterhaltungsgenossenschaft für den Zschorlaubach den Filzbach in Zschorlau wird genehmigt. Tageblatt unk Amtsblatt W für bis kalmnö MdttschenZchSr-en in Mö.GMHain.HasknLlM.Aohanri' ge-WN8ta-1.L8sMtz.LeusMel.-ZLhneeberg.Schwavenb-rgb5w.MLmfelL I) D« voegmd d-ftetz! «u» d »«»rUchm Versammlung au» der Zahl der Genossenschastamitglstder j Mitglieder, die nicht natürliche Personen, oder di« geschüfts« WM beschrüutt^ad, Masa di« gesetzlich« »der, besond« Ministerium deS Inner«. Für den Minister: l,. 8. (gez.) Vr. Schelcher. vn .Mrweblrs««» «oldost«»»»- «fcheli« tUII» «II»er«, - , . . . - , , - , jll. U. SMüben-, Ui t. lStt t? «s», >» »u r.ia ir , 7^1 gewählt werden. Al» gesetzliche Vertreter im vorstehenden Sinne gelten für die be teiligten Gemeinden, soweit nicht ein Mitglied deS Stadtrate» oder de» Gemeinderate» besonder» bevollmächtigt wird, der jeweilige Bürgermeister bez. Gemeindevorstand. ! 2) Für jedes Vorstandsmitglied sind zwei Stellvertreter zu bestellen. ! 3) Die GenossenschaftSversammlung kann den Vorstandsmitgliedern eine Ent ¬ schädigung gewähren. K 30. Geschäftsführung. 1) An der Spitze de» Vorstande» stehen der Vorsitzende und dessen Stellvertreter, der in Behinderungsfällen die Geschäfte des Vorsitzenden zu führen hat. Neben dem Vorstande wird ein Schatzmeister bestellt, dem die Kaffen« und Rechnungsführung unter Aufsicht und Verantwortung de» Vorstande» obliegt und ^von der Genossenschaft-Ver sammlung eine Vergütung gewährt werden kann. j 2) Der Vorsitzende de» Vorstände» und der Stellvertreter werden von der Genoffenschaftsversammlung au» der Mitte de» Vorstand«» gewählt. Der gleichfalls von der Genoffenschaftsversammlung zu wählende Schatzmeister darf dem Vorstände nicht angehören. > 8 33. VertretungSbefugniS. 1. Der Vorstand vertritt die Genossenschaft in allen ihren Angelegenheiten sowohl nach außen al» auch gegenüber den Genossen. Sämtliche Vorstandsmitglieder find dafür verantwortlich, daß sie den Gesetz«» und der Satzung gemäß handeln. Sie haste« bei ihrer Geschäftsführung für absichtliche Verschuldung sowie für Fahrlässigkeit. ' 2) Eine Beschränkung der BertretungSmacht des Vorstandes hat Dritten gegenüber keine Wirkung, 3) Unbeschadet seiner Verantwortlichkeit kann der Vorstand die Ausführung und Bearbeitung einzelner Angelegenheiten einen oder mehreren seiner Mitglieder oder^ anderen Personen, nach Befinden gegen Entschädigung, übertraaen. 8 34. Fortsetzung. , Handelt es sich um die Aufgabe von Rechten der Genoffenschaft und die lieber« »ahme von Verbindlichkeiten, so wird die Genossenschaft nur durch schriftliche Erklärungen verpflichtet, die vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und von zwei Vorstands« Mitgliedern unterzeichnet sind. Beauftragte im Sinne von 8 33 Absatz 3 sind durch schriftliche Zeugnisse auszuweisen, für die die gleichen Erfordernisse gelten. Im übrige«! zeichnet der Vorstand ohne besondere Form für die Genossenschaft. Aufgestellt als erstmalige Satzung gemäß 8 6S des WaffergesetzeS vom 12. März IVOS. Schwarzenberg, am 13. Dezember 1912. Die Königliche Amtshauptmannschast. 1- 8. (gez.) Or. Wimmer. Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Ludwig Friedrich L Cie., Schneeberger Stickeeeiwerke in Schneeberg wird heut« aM 31. Jakuar 1913, vormittags */,i0 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Mehlhorn in Schneeberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs fordrrungen sind bi» zum 22. März 1913 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über di« Beibehaltung de» ernannten oder die Wahl eine» anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein- tretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 28. Februar i»1«, vormittags L« Uhr — Und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf de« 4. April r»i», vormittags LV Uhv — vor dem unterzeichneten Gerichte, Termin anberaumt. Allen Personen, die «ine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben ob« zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 15. März 1913 Anzeig« zu machen. Königliches Awtsgem zu Schneeberg. Unterhaltungsgenossenschaft für den Zschorlaubach und den Filzbach in Zschorlan Amtshauptmannschast Schwarzenberg. DaS Königliche Ministerium des Innern hat die erstmalige Satzung dieser Ge nossenschaft unterm 30. Dezember 1912 genehmigt. Gemäß 8 116 des WaffergesetzeS wird der nachstehende Satzungsauszug bekannt gemacht. Zugleich werden hiermit die Eigentümer der Grundstücke und Anlagen, die im Bezirke der Amtshauptmannschast Schwarzenberg an den Zschorlaubach und den Filzbach angrenzen, gemäß 8 69 des WaffergesetzeS zur ersten Genoffenschaftsversammlung auf Freitag, den 7. Febrnar LSLS, abends 7 Uhv im Gasthof zum Hirsch in Zschorlau geladen. In dieser Versammlung erfolgt u. a. die Wahl des aus 5 Mitgliedern — darunter dem Vorsitzenden und seinem Stell vertreter — bestehenden vorläufigen Vorstände-, sowie zweier Stellvertreter für jedes Vorstandsmitglied und eines nicht dem Vorstande angehörigen Schatzmeister». Schwarzenberg, am 29. Januar 1913. Die Königliche Amtshauptmannschast. SatzuugSauSzug. 8 1. Name, Sitz und Zweck. 1) Die auf Grund der 88 63 flg. des WaffergesetzeS vom 12. März 1909 bestehende „Uuterhaltnngsgenoffenschaft für den Zschorlaubach und den Filzbach" hat ihren Sitz in Zschorlau und bezweckt die Unterhaltung de» Zschorlaubache» und de» Filzbache» von der Grenze des StaatSforstrevier» Hartmannsdorf ab und der dazu gehörigen Flutrinnen, sowi« der Hochwasserschutzanlag«», die Reinhaltung de» Wasser- laufbette» und bin Schutz der im Bereiche de» Gewässers gelegenen Grundstücke vor Uerangriff, Ueberschwsmmung, Eisgang und Versumpfung in den Gemeinden Nrustädtel, Zschorlau, Neudörfel, Auerhammer, Aue. 2) Bet Anlagen, die zur Ausübung des Gemeingebrauches ober besonderer Wasser- benutzungrn oder zur Sicherung von Wegen, Brücken, Gebäuden, Eisenbahnen und anderen besonderen Anlagen an dem Zschorlaubach und dem Filzbach diene», sind die zu diesen Zweck«» bestimmten Ufer« und Flußbauten einschließlich der Stauvorrtchtungrn nebst Zubehörungen von den Besitzern zu unterhalten. Jedoch bleibt die nach Absatz 1 der Genossenschaft obliegende Unterhaltungsverbindlichkeit vorbebältlichdeS Ersatzanspruches an die Beteiligten bestehen, soweit diese ihren Verpflichtungen nicht Nachkommen. Wegen der Beiträge der Eigentümer dieser Anlagen vergl. 8 10 Absatz 2. 8 3. Bekanntmachungen. Die von der Genoffenschaft ausgehenden Bekanntmachungen werden im „Erzgeb. Volksfreund" al» dem Amtsblatts der Aufsichtsbehörde und in den sonst vom Genossen« schaftSvorstande zu bestimmenden Blättern veröffentlicht. 8 9. Beitragspflicht. Die durch die Erfüllung des GenosseuschaftszweckeS entstehenden Lasten werden auf die Genossen verteilt. Die Verpflichtung der Genossen, zu den Zwecken der Genossen schaft beizutragen, kann nicht beschränkt werden. 8 10. Fortsetzung. 1) Soweit die Mitgliedschaft auf dem Eigentum an angrenzenden Grundstücken oder Anlage« beruht (8 8 Abs. 1), werden die Lasten nach BeitragSeiuheiten auf Grund di» Vorteiles aufgebracht, der den Anliegern durch Uebergang des durch Uferlänge und Uferbeschaffenheit bedingten Unterhaltungsaufwande» auf die Gellossenschaft erwächst. Die Beicragseinheiten werden dabet nach dem Grundsätze geregelt, daß im allgemeinen «in befestigtes User (Flach- oder Steilufer Mit künstlicher oder Natürlicher Befestigung, z. B. Ufermauer, Fel-ufer) den geringsten, ein unbefestigte» Flachufer einen höheren und ein unbefestigtes Steilufer de« höchsten Unterhaltungsaufwand verursacht und sich bet gleicher Uferlänge die Kosten der Unterhaltung dtesir Uferart«» etwa wie 1:2:3 vrrhaiten. Au» diesem Verhältnisse ergeben sich 3 Beitrags klassen — l, II und II! — und nach der Uferlänge, in Metern gerechnet, die BeitragSeinhetten eine» jeden Anliegers dergestalt, daß auf ein Meter Uferlüng« in BettragSklasse 1 ein«, in Beitragsklasse II zwei und in Beitragsklasse III drei Beitragseinheiten entfallen. . 2) Die Eigentümer besonderer Anlagen im Sinne von 8 1 Abs. 2, welche die zu deren Zwecken bestimmten Ufer» und Flußbauten selbst unterhalten, haben Beiträge, zu entrichten, die sich für einen Meter Useriänge nach einem Drittel der auf den Meters Uferlänge in Beitragsklaffe I entfallenden BeitragSeinhetten bemessen. j 3) Im übrigen (88 8 Abs. 2,3) wird di« B«itragSpfltcht nach Beitrag-einhsiten geregelt, ine durch Vereinbarung zu bestimmen sind. 8 11 Fovtsetzung. DaS gegenwärtig« Beitrag-Verhältnis ergibt sich aus de« Beilage. Außer den hiernach auf Grund de« BeitragSeinheitrn aufzubringenden Beiträgen sind diejenigen Genossen zu Mehrleistungen verpflichtet, denen die Flußunterhaltnng, abgesehen von dem in ß 10 erwähnten Vorteile, zu besond«ren Nutzen gereicht oder d«r«n Anlagen di« de» Genossenschaft obliegend« Unterhaltungslast erhöhen. Die Mehrleistungen richten sich nach dem Maße diese» besonder«» Nutzens oder Mehraufwandes und werden nach den jeweiligen Verhältnissen des einzeinen Falle- festgeietzt. 8 Na. Fortsetzung. Al« Beitragssatz gilt ein Pfennig auf die Einheit. Nach Bedarf ist ein Vielfache» dtefes Einheitssatz«» zu erheben. Al» Stellvertreter deS Bürgermeisters (I. Stadtrat) ist statt des als solcher aus Gesundheitsrücksichten zurückgetretenen Herrn Stadtrat Windisch Herr Stadtrat Portefeutllefabrlkant Earl Otto Hamme? gewählt, bestätigt und in Pflicht genommen worden. Lössnitz, am 30, Januar 1913. Der Rat her Stadt. Di« Herren Aestbesoldeten werden zur Wahl ihre» dies»' jährigen Vertreters für den städtische» AbschätzuugSauSschuß auf Montag, den ». Februar d. I», abends S Uhr an Rat-stelle hiermit eingeladen. Lössnitz, am 30. Januar 1913. Der Rat der Stadt. Schwarzenberg. Vergütung nach Ueberetnkunft. Bet einer Gemeinde- ob« Stadtverwaltung borg,bildete Bewerber, die stenographie- kuudtg und im Maschinenschreiben (System Ideal od«» kontinental) bewandert find, nwüsn Gesuche mit Lebeuslauf und Zeugnisabschriften bis zum 18. Februar 1913 hi« tmUWEN. Schwar-sub«-, am LS. Januar 1918. Volwftruad ZehmsbeiI. Lctzneeveeq 10. Aua 81 ' 5chwamnb«rg1S ZtzHWNLlÄA, II «tzr. «I»» «»r,M»N »r dH »««M,I», Lus«»«, dn rü^iie, dn. »» di« »orgelt,ledro» löge», sowie o» digimwiir Sied, wird »chl geo^e», ednesö wird sdr di« «Ich»,de» Ul»»tz«,il» «»sge^dnier »Opi«» litt ,»ro»ilerl. »»»«rlige »oslrd,« »r -,,,« v«!«„d,,»dl,n^ « «Ü ^UNrN« ,»d, ei»g,s«odler Llaoosdri,»« »och« »i, ««dUU» «ich» »««wlNUch.