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Wochenblatt für für Erschein! wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag. Abonnementsprcis ierteljährlich I Mark. Eine einzelne Nummer kostetet) Ps. Znseratenannabmc Rontagö u. Donnerstags bi« Mittag 12 Ubr. Erscheint wöchentlich 2 Mai Dienstag und Freitag AbonnememßprelS vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostetet) Pf. Jnseratenannahmc MontagS u. Donnerstags biS Mittag 12 Nl>r für die König!. Amtshauptmannschast zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Bierun-Vierzigster Jahrgang. Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Nr. 9. Dienstag, den 29. Jannar 1^84» b I! -- - 7 Bekanntmachung, die Verzeichnisse der zum Feilbreten im Umherziehen bestimmten Druck sebriften etc. betr. Bei Einberichtung der Gesuche um Ertheiluug eines Wandergewerbescheines zum Feilbieteu von Druckschriften etc. im Umherziehen ist zugleich ein Verzeichnis der betreffenden Schriften oder Bildwerke — welches von den in den ländlichen Ortschaften hiesigen Bezirks wohn haften Gesuchstellern vorher der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast zur Genehmigung vorzulegen ist — an die Königliche Kreishauptmannschaft mit einzusenden. Da diese Anordnung zeither vielfach unbeachtet gelassen worden ist, durch die nachträgliche Einforderung des fraglichen Verzeichnisses aber eine Verzögerung der im Interesse der betreffenden Gewerbtreibenden thunlichst zu beschleunigenden Sacherledigung herbeigeführt wird, so werden die Gemeindevorstände hiesigen Bezirks hiermit angewiesen, obige Anordnung gehörig zu befolgen. Meißen, am 21. Januar 1884. Königliche Amtsbauptmannschaft. v. B o ffe. Erbtheilungshalber soll das zum Nachlasse des verstorbenen Gutsbesitzers Friedrich Muguft Pfützner in Grumbach gehörige Grundstück Fol. 2 des Grund- und Hypothekenbuchs für Grumbach nebst Inventar, jedoch nicht unter dem Preise von 78,000 Mark —- aus freier Hand verkauft werden. Es werden daher alle diejenigen, welche gesonnen sind, auf das gedachte Grundstück nebst Inventar ein 78,000 Mark überstei gendes Gebot zu thun, hierdurch aufgefordert, ihre Anerbietungen bis zum 1. März 1884 bei dem unterzeichneten Amtsgericht schrift lich oder mündlich anzubringen. Ein Verzeichniß der Jnventarstücke, welche mit dem Grundstück übergeben werden sollen, hängt an der hiesigen Gerichtstafel aus; auch kann ein solches in der Wohnung der Frau Clara Ernestine verw. Pfützner in Grumbach eingefehen werden. Wilsdruff, den 22. November 1883. Das Königliche Amtsgericht. vr. Gangloff. Nächsten Donnerstag, den AI. Januar 1884, Nachmittags V Uhr, öffentliche Stadtgemeinderathssitzung. Wilsdruff, am 28. Januar 1884. Der Stadtgemeinderath. — Ficker, Brgmstr. Bekänntmachüng. Der am 1. nächsten Monats fällige 1. Termin Grundsteuer an 2 Pfg. von jeder Steuereinheit sowie die Iste Hälfte der diesjährigen Hundesteuer, von welcher nur junge Hunde, so lange sie gesäugt werden, befreit sind, ist bei Vermeidung zwangsweiser Beitreibung spätestens bis 14. Februar lfd. I. an die Stadtkämmerei abzuentrichten. Wilsdruff, am 28. Januar 1884. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Tastsssteschichte. Es ist merkwürdig, wie jetzt die Jesuiten bestrebt sind, aus dem Besuch des deutschen Kronprinzen beim Papst Kapital zu schlagen. Ganz besonders wird der Versuch gemachr, eine große Ver brüderung der Monarchen gegenüber den herrschenden revolutionären Elementen glaubhaft zu machen, natürlich mit dem Papst an der Spitze. Der Papst sei die erste Persönlichkeit der Welt. In den beiden Ordnungen, der religiösen und politischen, sei seine Würde die oberste, in der religiösen als Stellvertreter Christi und als das Haupt der ganzen katholischen Kirche; in der politischen als ältester, legitimster, heiligster, unverletzlichster Souverän. Die päpstliche Souveränetät fei oie Garantie aller anderen Souveränetäten. — Bei alledem ver gessen diese Leute, oder vielmehr rechnen darauf, daß die Menge es vergessen habe, daß der ehemalige Kirchenstaat der am schlechtesten regierte Staat der Welt war und daß der Papst sich durch franzö sische Bajonette mußte bevormunden lassen. Und eine solche Macht soll der deutsche Kaiser durch seinen Sohn gegen die ihm und der Welt drohenden Gefahren der Revolution zu Hilfe gerufen haben! Den Papst und seine Würde in Ehren, aber man soll doch nicht mehr und etwas Anderes daraus machen wollen, als er ist. Berlin. Betreffs der Reichstagsberufung wird in unter richteten Kreisen als sicher angenommen, daß dieselbe im ersten Drittel des März erfolgen dürste. — Die Begnadigung des Bifchofs von Münster macht der „Staatsanzeiger" heute folgendermaßen bekannt: „Durch allerhöchste Ordre vom 21. Januar d. I. ist der Bischof Johann Bernhard Brinkmann, gegen welchen durch gerichtliches Urtheil vom 8. März 1876 aus Entlassung aus dem Amte als Bischof von Münster erkannt ist, begnadigt worden. In Folge dessen ist die kommissarische Vermögensverwaltung in der Diözese Münster aufge hoben und die Wiederaufnahme der eingestellten Staatsleistungen für diese Diözese, und zwar vom 1. Januar d. I. ab, erfolgt." Als Beitrag zum beklagenswerthen Sittenverfalle unserer Zeit theilen wir mit, daß sich in dem preußischen Zuchthause Sogan, laut dem dortigen Wochenblatt, 32, schreibe: zwei und dreißig, zum Tode derurtheilte, durch den Kaiser aber zu lebenslänglicher Zuchthaus strafe begnadigte Mörderinnen ^Kindesmörderinnen ausgeschlossen) befinden. Am 21. d. hat auf der westfälischen Kohlenzeche „General Blu menthal" abermals eine Explosion schlagender Wetter stattgefunden und 16 junge Bergleute wurden sofort getödtet, während noch 10 Verletzte, von denen wohl die Mehrzahl ihren Brandwunden erliegen dürfte, im Hospitale zu Recklinghausen liegen. Sechs^der^gotödteten Bergleute waren verheirathet und hinterlassen außer den Wittwen 20 bis 24 unmündige Kinder. Das vorletzte Grubenunglück auf dieser Zeche hatte erst am 13. September v. I. stattgefnnden und sieben Menschenleben zum Opfei gefordert. Ein seltsamer Streik ist in Braunschweig ausgebrochen, ein Anwalt-Streik. Unter den dortigen Anwälten herrschte Mißstimmung darüber, daß in der dritten Civilkammer des Landesgerichts die Ver handlungen sich häufig über den festgesetzten Zeitpunkt von 10 Uhr verzögerten. Als nun vor einigen Tagen noch um 10^ Uhr die Ver handlungen nicht eröffnet waren, verließen sämmtliche nnwesende An wälte, sieben an der Zahl, den Sitzungssaal und kehrten nicht wieder. Vorige Woche machte sich von Hamburg^aus ein Kaufmann Sacht sacht aus dem Staube seiner drängenden Gläubiger, mit Hin terlassung einer Passivsumme von 400,000 M., während!Aktiva kaum des Nennens werth sind. Sacht ist in Antwerpen, von wo er sich nach Amerika einzuschiffeu gedachte, verhaftet worden'und wird dem nächst ausgeliefert werden. In Kreuz bürg an der Werra brach in der Nacht vom 23. zum 24. d. Feuer aus, welches etwa 80 Haupt- und Nebengebäude, den fünften Theil der Stadt, in Asche legte. Kreuzburg, im Eisenacher Kreise des Großherzogthums Sachsen-Weimar gelegen, zählt etwa 2200 Einwohner. In der Nähe von Haunersdorf an der Donau in Bayern wurde ein 14jähriges Mädchen ermordet. Dasselbe wurde von dem Verbrecher zuerst vergewaltigt und dann schnitt ihm das Scheusal den Hals ab. Der Thäter soll ein Bauernknecht sein, dem man auf der Spur ist. Frankfurt a. M., 23. Januar. Ein Beweis, wie die Noth- weudigkeit der Kenntniß der Stenographie sich immer dringlicher für den Handelsstand geltend macht, ist die Thatsache, daß eine Reihe der größten hiesigen Bank- und Handelsinstitute eine Vereinbarung dahin getroffen haben, in Zukunft nur noch der Stenographie Kun-