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« 52 dm z. Mai Frankenberger Achnchtsklatt Bezirksanzeiger. Amtsblatt der König!. Amtsbauptmannschaft Flöha, des Königl. Gerichtsamts und des StadtratHS zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal- Vierteljährlich 1j Mark. 8» beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. I Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Expeditions-Localitäten der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft wird Montag, den 7 dieses Monats, .c iit dringlichen Sachen expedirt. sEd Amtshauptmannschaft Flöha, am 1. Mai 1877. von Weiffenbach. W. '—r , . - - ' — — — - : ' > Bekanntmachung. Es sind erschienen: ' ? a) vom Gesetz- und Verordnungsblatt Stück 2 bis mit 6 und t») vom Reichsgesetzblatt Stück 3 bis mit 18. ' Dieselben liegen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an vierzehn Tage lang zu Jedermanns Kenntnißnahme an hiesiger Rathsstelle aus. Frankenberg, am 1. Mai 1877. Der Stadtrat h. Kuh«, Brgrmstr. Gr. Bekanntmachung. Nachdem die Ausstellung des diesjährigen CommunanlagencatasterS erfolgt ist, werden den Steuer pflichtigen in den nächsten Tagen Steuerzettel behändigt werden, aus denen der Einzel- und Gesammtbetrag des von ihnen im laufenden Jahre zu entrichtenden Abgabenbetrags ersichtlich ist. * ' Außerdem liegt das Cataster bis zum 12. Mai ds. IS. für einen jeden Anlagenpflichtigen, jedoch lediglich in Betreff seiner eigenen Abschätzung, in der Stadtsteuereinnahme (Rathhaus, 2 Treppen) zur Ginsicht aus. Reclamationen gegen die Einschätzung sind bei Verlust deS ReclamationSrechtS von heute an spätestens bis zum 12. Mai dS. IS. an Rathsstelle schriftlich oder mündlich anzubringen und gehörig zu begründen. Die in diesem Jahre zur Erhebung gelangenden 48 Anlagen sind in 4 gleichen Terminen bis zum 15. Mai, 14. Juli, 15. September und 15. November an die Stadtsteuereinnahme pünktlich zu berichtigen. Restanten haben sich der sofortigen executivischen Einziehung ihrer Reste zu gewärtigen. * Frankenberg, am 26. April 1877. Der S t a d t r a t h. Kuh«, Brgrmstr. Kr. Die gewerblichen Fragen im Reichstag. Drei Tage lang hat der Reichstag über die Frage debattirt, ob und inwieweit eine Umkehr in unseren gewerblichen Verhältnissen, eine Ab änderung beziehungsw. Aufhebung der Bestimmun gen der Reichsgewerbeordnung geboten ist. Als im Jahre 1869 die Gewerbeordnung mit Zu stimmung aller Parteien erlassen wurde, da hatte es wohl Niemand sich träumen lassen, daß noch vor Ablauf eines Jahrzehnts große Parteien im Reichstage mit entgegengesetzten Anschauungen hervortreten würden. Es hatte insbesondere wohl Niemand erwartet, daß gerade von Sach sen aus, welches Land schon seit Jahren der Wohlthaten der Gewerbefreiheit sich erfreute Und eine der Reichsgewerbeordnung in den wesent lichsten Punkten entsprechende Gesetzgebung be saß, ein starker Drang nach Wiedereinführung alter, beseitigter Einrichtungen erfolgen werde. Und doch ist dies thatsächlich geschehen, im Reichs tage ist heute eine starke Partei vorhanden, welche zum Theil zwar noch erklärt, sie wolle das Princip der Gewerbefreiheit nicht aufheben, welche aber doch Dinge verlangt, in denen ein bedenkliches Abweichen von den seither verfolg ten Bahnen enthalten ist. An der Spitze dieser Partei stehen mit die sächsischen Abgeordneten Ackermann und Günther, von denen man weiß, daß sie schon längere Zett dem Handwerkerstands glauben zu machen versucht haben, in dem Er ¬ folge ihrer Bestrebungen läge das Heil der Zu kunft. auf dem gewerblichen Gebiete. Es wird von keiner Seite geleugnet werden, daß sich im gewerblichen Leben im Laufe der letz ten Jahre fühlbare Uebelstände entwickelt haben, welche nach der einen oder der anderen Richtung der Abhülfe bedürfen. Das Verhältniß des Ar beitgebers zum Arbeiter, des Lehrherrn zum Lehr ling ist ein ganz anderes, als es früher war, geworden, die Bande der Zusammengehörigkeit haben sich gelockert, infolge dessen ist auch das Maß der Leistungen zurückgegangen und hierin sind namentlich die Uebelstände zu suchen, welche heute auf dem Stande der Gewerbtreibenden lasten. Aber es ist auch unbestritten, daß vor dcn Jahren des Nothstandes die Angriffe auf die Gewerbefreiheit nicht entfernt den Anklang gefunden haben, welchen sie jetzt im Volke fin den, da sie zur leichten Erklärung dienen, daß alle Uebel von der Gewerbeordnung herrühren. Diejenigen, welche das letztere thun, meinen, die Gesetzgeber wären an dem Nothstand Schuld und neue Gesetze müßten helfen. Das heißt denn doch die Massen des Volkes vom rechten Wege abgeleitet. Es ist nicht erfreulich, wenn man hört, daß Tausende Unterschriften in Pe titionen an den Reichstag gelangt sind und von ihm fordern, was er nicht erfüllen kann. Er staunlich ist es gerade nicht, daß in der gegen wärtigen Noth unter einigen 40 Millionen Deut schen Tausende Unterschriften zusammengerafft Bekanntmachung. Der erste diesjährige Jahrmarkt wird den 7. und 8. Mai dies. I. abgehalten und werden Buden und Stände vom Buden pachter Herrn Joh. Gottlob Winkler hier geliefert. Musikaufführungen sind nicht gestattet. Burgstädt, am 30. April 1877. Der Stadtrat h. Bauer. werden können, die auf den unfruchtbaren Weg folgen, den man ihnen als den Weg der Abhülfe bezeichnet. Aber es ist in Wahrheit die Auf gabe des Reichstages, wenigstens um einige Zoll über der Bewegung des Tages zu bleiben, das Volk zu leiten, es zu erfüllen mit der Erkennt- niß, daß die Freiheit nicht fruchtbar ist als bloße Ungebundenheit, sondern daß sie eine Ergänzung erhalten muß in der Anstrengung aller Kräfte, in dem starken sittlichen Willen, durch Vereini gung und wechselseitiges Geltenlassen zu ersetzen, was bisher die Polizei in immerhin nur unvoll kommenem Maße gewährte. Die nationalliberale Partei im Reichstag hat in einer Resolution Stellung gegenüber den von den Conservativen, Ultramontanen Wd Sociali- sten eingebrachtey Anträgen genommen. In die ser Resolution ist klar dargelegt, daß die Partei nicht abgeneigt ist, Verbesserungen der Gewerbe ordnung im Einzelnen zuzngeben und an diesen Verbesserungen mit vollem Ernste zu arbeiten. Die nationalliberale Fraction des Reichsrages hat nie in Abrede gestellt, daß die Gewerbeordnung in einzelnen Punkten der Ergänzung bedürfe, aber an den Grundlagen der Gewerbeordnung, wie sie einstimmig 1869 von den Bundesregierungen und allen Parteien des damaligen Norddeutschen Reichstages festgestellt sind, will sie nicht rütteln lassen. In der Resolution der Nationalliberalen ist insbesondere die Bereitwilligkeit zur Herbei führung besserer Zustände' im Lehrlingswesen