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181)2. Schandau, Sonnabend, den 3. September 71 580 Stämme i. g Für die Zeit der Choleragefahr werden die das Meldcwcscn in der Stadt Schandau betreffenden Anordnungen hierdurch aufgehoben und bis auf weiteres durch nachfolgende ersetzt: Jede hier ankommende Person ist sofort und spätestens innerhalb 3 Sinn» den unter Angabe des Namens, Standes, gewöhnlichen und letzten Aufenthalts- Freiwillige Grnndstncksversteigernng. Auf Antrag der Erben der Johanne Christiane verw. Lieberttickel in Schandan soll das zu deren Nachlaß gehörige, in hiesiger Badstraße gelegene Grundstück, Folinm 373 des Grund« und Hhpothckenbuchs für Schandau, bestehend aus Wohnhaus mit Schuppen- gebäude, Nr. 155 I. des BrandkataslcrS in der Landesbrandkasse mit 2070 Mark auf« genommen die Parzelle» 108 o. nnd 108 ck des Flurbuchs für Schandau Abteilung im ganzen 0,8 ar umfassend, mit 45,„„ Stcnereinhciteu belegt, schuldenfrei, ortögcrichtlich auf 3750 Mark gewilrdert, an hiesiger Amtsstelle um da« Mcistgebot, vorbehältlich der Auswahl unter den Bietern, öffentlich Versteigert werden. 1000 Mark sind im Termin als Anzahlung sofort zu erlegen. Als VcrsteigerungSlcrmin ist Donnerstag, der 8. September I8N2 11 Uhr Vormittags anberaumt worden. Kanflnstigc wollen sich daher zu gedachter Zeit au hiesiger AmlSstelle einsindcn und über ihre Zahlnngösähigkcit sich auswciscn. Die weiteren Kanfsbedingungen sowie die Beschreibung des Grundstücks können hier eingesehen werden. Schandan, den 16. August 1892. Königliches Amtsgericht. Ihle- Theil. ..... ortcö, sowie Zwecks des hiesigen Aufenthaltes schriftlich, bei Vermeidung einer Strafe bis zu 50 Mark für jeden einzelnen Fall, von dem betreffenden Haus« haltungsvorstandc oper LogiSwirte an Natsstcllc anzumelden. Der Nat behält sich vor, jeden Angckommenen auf dessen Kosten ärztlich untersuchen zu lassen, falls irgend etwas dafür spricht, daß der Augekommene Anstcckungöslosfc in nuferen Ort tragen könnte. „ , . Die Abgaben, die hier vorübergehend sich Aufhallendc bisher zu tragen hatten, sind auch für die Dauer der Giltigkeit vorstehender Anordnungen zu entrichten. Schandau, am 31. August 1892. Der Stadt rat. Stempelhölzcr, 585 Schleif- Haunstäugel, 51600 im Erbgerichtsgasthofe zu Lichtenhain, «Ivi» IS. 8vpt«n»bvr, Vormitt. 10 Uhr: 128 rm BrcmrsÄeite, 216 rm Vrennknüppcl, 240 rin gcschneidcltc Acste, 53 rm Rodestöckc. Schlag: Abth. 34; Durchforst- u. Läuterungen: Abth. l, 3, 8, 16, 21, 32, 47, 48, 6l sowie im Einzelnen in sämmllichcn Abth. des Nevicrs. Kgl. Forstreatamt Schandau ». Kgl. Forstrevierverwaltang Mitteln- " ' dorf, am 27. Anglist 1892. I^«»«v. lHvi8«iivr. Max Mueller, st. Bgrmstr. HolzvcrstcigeriingrMittclndorf^,,.Forstrevier Im Hotel „Lindenhof" in ScaWdan, Nlontn^, «Ion IS. Svptvmdvr, Voi gilt, si Uhr: — - 1226 Sparren, 31 hrt. u. 2363 wch. Klötzer, 490 5 Schleif- u. Banmpfähle, 890 Leitcrbäume, 10400 > Weinpfähle u. 1 rm wch. Nntzfcheite; ILchslsche Clheilung. Amtublnlt für des Röiiiglilhe Amtsgericht illid den Ztedtriilh gi Mulm, stmie für de» AlgdtgemeiNiitliith !» hehiistcin. SechSnnddreißigster Di. „Sächs. «lbzettung" erscheint Mittwoch Uttd «-«nabend und ist durch die diese» ^teS^rt^ obereren Raun. wP^Jns-rat- unter siwf Zeilen werden bis Dienstag früh » Uhr, für da« ZonnabcndsbwU spätestens bis Freitag früh » Uhr erbeten. P s " Biiraermstr. Hesse, in Dresden und Leipzig die Annoncen- werden mit KO Pf. berechnet, ftabellarische oder complicirte „ach Ueb-r-inkunft.) - Inserate für die Etbz-Mmg »-H»-" ' F ' BllrcauS von Haasenstein L Vogler, Jnval.dendank und Rud. Mo,,e. Billige Brod- und Fleischpreise. Billige Brod- nnd Fleischpreisc für ein Land mit zahl« reicher Bcvölkcrnng ist eine wirthschaftliche Forderung, an deren Erfüllung jeder Staatsmann und National-Oekouom unausgesetzt arbeiten mnß, denn von billigen Brod» nnd Fleischpreiscu hängt ja in der That in vieler Hinsicht der gesammte Volkswohlstand ab. Denn sind die wichtigsten Nahrungsmittel Brod und Fleisch wohlfeil, so ist die Vcr- sorgung auch der ärmeren BolkSklasscn mit guter Nahrung leicht, Mangel, Noth und Krankheiten wegen Entkräftung schwinde» auf ein geringes Maß, die Leistungsfähigkeit wird mit der Befriedigung der uolhweudigstcn Bedürfnisse ge hoben, und selbst Industrie und Handel erfahren durch billige Lebensmittel einen Anfschwnng, indem viele Familien nur bei niedrige» Nahruttgömittelprcisc» entsprechende Summen für den Ankauf von Jndustricwaarcn übrig haben. So nn- gemcin wichtig nnn auch die Frage billigen Brodcö und Fleisches für die wirthschaftliche nnd selbst anch für die po litische Entwickelung eines Landes sind, so muß doch an erkannt werden, daß Gesetze und BcrkehrScrlcichtcrungen den Stand der Brod- nnd Fleischpreisc nicht maßgebend beein flussen können, sondern daß in dieser Hinsicht die Ernten, welche Gottes Allmacht spendet, entscheidend sind, denn die weisesten Ncgicrungsmaßrcgcln nnd Neichötagsbcschlüssc kön- neu doch niemals die Folgen einer Mißernte aufhebcn, sondern nur mildern. Ungünstige Ernten müssen also ein Steigen der Brod- und Fleischpreisc zur Folge haben, nnd günstige Ernten ein Sinken derselben. Es macht nun aber gegen- wärtig in Deutschland einen seltsamen und in vielen Volkö- kreisen sehr übel empfundenen Eindruck, daß trotz des be deutenden Sinkens der Korn- nnd Viehprcise die thatsäch- lichen Brod« und Fleischpreisc nicht genügend gesunken sind, und diese auffällige Erscheinung ist entschiede» werlh, öffent lich besprochen zu werde», de»» sie ist in wirlhschaftlichcr Hinsicht mindestens so wichtig wie so manche andere Streit frage. Scheint cs doch fast, als ob die Mchlhändler und Bäcker, Viehhändler und Fleischer durch zähes Zusammen halten ihrerseits das freie Spiel zwischen Angebot und Nach- frage zum Nachtheile des consumirendcu Publikums zu be einträchtigen im Stande wären, denn wenn in den letzten sechs Wochen die Kornpreise nm etwa 30 pCt. und die Vieh, preise um etwa 20 pCt. gesunken sind, so erwartet der Con- fument mit Recht, daß auch die Brod- und Fleischpreisc eine» namhaften Rückgang erfahren müssen. Erfüllt sind aber bisher diese Erwartungen nnr thcilweise, indem die Brodpreise nnr um etwa 10 pCt., die Fleischpreisc dagegeu in den meisten Städten überhaupt gar nicht billiger gewor den sind. Nun darf man überhaupt den Bäckern und Flei schern insofern nicht Unrecht thun, daß man verlangt, daß der gleiche Proccntsatz des Sinkens des Preises des Korne« und Viehes auch vollständig sich im Sinken des Brod- und FleischpreifeS ausdrücken müsse; dies ist unmöglich, da die Unkosten der Verarbeitung und des Handels für Bäcker und Fleischer dieselben bleiben. Aber stärker als bisher sollten Nichtamtlicher Theil. die Brod- und Fleischpreisc doch einen Rückgang erfahren, als es bisher geschehen ist, und sollte ans den Kreisen des bedürfenden Publikum heraus uölhigeufallS durch geeignete Maßregel» den Bäckern und Fleischern begreiflich gemacht werde», daß sic Brod nnd Fleisch »och billiger verkaufen können als bisher. Brod und Fleisch sind freilich Waarc», die man nicht gut entbehren kann und anch nicht gut in größere« Posten ans anderen Orten beziehen und für län geren Gebrauch aufhcbeu kann, immerhin dürfte der Versuch der Entziehung der Kundschaft doch in vielen Fällen die Brod- und Flcischverkäufcr zu Conccssioncu geneigt machen. Locales und Sächsisches. Schandau. In der letzten Nummer d. Bl. brachten wir eine Beschreibung der kleinen reizenden Zwcrgtruppc „Colibri", welche jetzt im Zoologischen Garten in Dresden täglich Vorstellungen gicbt. Heute können wir unsern wer« thcn Lesern mittheilen, daß es unserm Hrn. Valentin (Eta blissement Hegenbarth) gelang, diese kleine Truppe zum Kirmcß. Montag, den 12. Septbr. für zwei Vorstellungen zn gewinnen. Das Nähere wird später aus dem betreffen, den Inserat zu ersehe» sein. — Wir verweisen hierdurch »och besonders auf die aus Anlaß der Cholcragcfahr vom hiesigen Stadtrathe in. amtlichen Theile des heutige» Blattes veröffentlichte Bc. kannlmachnng, die Abänderung der das Mcldewescn in hie siger Stadt regelnden Bestimmungen betreffend. Eine gc« nanc Durchführung der erwähnten Vorschriften ist nach Lage der Sache durchaus nothwcudig. — Nächsten Mittwoch, den 7. Septbr. wird seitens des hiesigen königl. Amtsgerichts im Gasthof zur „Sächsischen Schweiz" in Hohnstein Gerichtstag obgehalten. — Vom 3. Januar bis mit 27. August d. I. sind insgesammt 6327 beladene Fahrzeuge beim hiesigen königl. Hanpt-Zollamtc znr Abfertigung gelangt. — Am Mittwoch, den 31. Ang. hielt die hiesige Scc- tion des „Gcbirgövereins für die sächs. Schweiz" im „Hotel Lindcnhof" eine Versammlung ab, welche von achtzehn Mit gliedern besticht war. Der Vorsitzende, Herr Schuldircctor Dreßler, berichtete über die vorgcnommenen Wegcmarkir- ungen nach dem Goßdorfer Nanbschlosse nnd dem GichclS- berge, empfahl besonders die Partie nach letzterem Punkte, welcher bezüglich der sich dort bietenden großartigen Natnr. schönheitcn nnd wundervollen Aussicht als einer der schönsten Berge der sächsischen Schweiz mit Recht zu bezeichnen ist. Nach Verlesung verschiedener Eingänge und Einladungen, sowie Besprechungen über vorzunehmendc Ausbesserungen vorhandener Wegemarkirungen wurde von den Herren, welche die Freundlichkeit halten, in dieser Saison die MittwochS- partien zu leiten und wofür ihnen der Dank der Section ausgesprochen wurde, Bericht über den Verlauf derselben erstattet. — Die Betheiligung an diesen Ausflügen war durchweg keine sehr rege gewesen, der Grund hierzu war einerseits die unglücklicherweise sich an den betreffenden Tagen geltend machende regnerische Witterung, anderseits die über große lästige Hitze, welche besonders im letzten Monat vor herrschend war. Im weiteren Verfolg der Tagesordnung wurden die Mitglieder gebeten, recht zahlreich zu der am 25. Septbr. in Hohnsteiu stattsindcnden Generalversamm lung des Gebirgsvereins zu erscheinen, da viele wichtige Punkte zur Berathung kommen. —>v.— — In diesem Sommer sind es fünfzig Jahre gewesen, daß der nahe gelegene Zirkclstein für den Touristenverkehr geöffnet wnrdc, der noch heute mit einem einfachen Nestau- rationögebände geziert ist. Unter dem Namen „Zirkelbäuerin" bekannt, feiert in diesem Jahre auch die Wirthin da oben ihr 50. Jubiläum als solche. Die gute Alte, eine immer noch rüstige Fran, wird von Jnng nnd Alt aus der Um gegend, von Touristen re. hochgeehrt. — Das Königl. Ministerium dcö Inner» erläßt nach« stehende Verordnung, das Verbot der Abhaltung von Jahr- Märkten betreffend, vom 31. August 1892. Mit Rücksicht auf die au verschiedenen Orlen hcrvorgctrctcncn KrankheitS- crscheinungcn erachtet es da« Ministerium des Innern für angezeigt, die Abhaltung von Jahrmärkten und Viehmärktcn im Königreich Sachse» bis auf Weiteres gänzlich zu verbieten. Solches wird den Verwaltungsbehörden des Landes zur Nachachtuug andurch eröffnet. — Die Königl. Amtöhauptmannschaft zu Pirna erläßt folgende Bekanntmachungen: „Anher erstatteter Anzeige zufolge ist in dem Königlichen Slaatöforstrcvicrc Ncinhardtödorf der Schmetterling der Nonnenraupe vorgcfundcn worden. Die Gcmeindevorständc und GutSvorslehcr des amtshanptmann- schafllichcii Bezirks erhalten daher hiermit Veranlassung, auf die Gemciudc- und Privatwaldungcn nach Maßgabe des Gesetzes über den Schutz der Waldungen gegen schädliche Jiisectcn vom 17. Jnli 1876 (Seite 307 folgende dcö Ge. setz- und Verordnungsblattes) ihr Augenmerk zu richten und, sobald sie von einem Auftreten forstschädlicher Juscctcu, insbesondere aber der Nonncnraupe, Knnde erhalten, sofort Anzeige anher zu erstatten. Wegen der Vorbcugungömaß- regeln rc. wird auf die der amtShanptmaunschaftlichcn Be kanntmachung vom 2. November 1891 — „Pirnaer An zeiger" Nr. 257 — unter DK beigcdrucklen Vorschläge hier« mit noch besonders aufmerksam gemacht". — „Während der Ausführung der AnstrichöauSbcsscrung an der Carola« Elbbrückc bei Schandau darf dieselbe zu Vermeidung von Schwankungen der oberen Querträger, wodurch die be treffenden Arbeiter abgleitcn und hcrabfallcn können, von den Geschirren mir im Schritt befahren werden". Die königliche StaatScisenbahndircction hat recht« zeitig eingehendste Maßregeln gegen die Einschleppung der Cholera getroffen und ihre bcthciligteu Dienststellen mit besonderer Anweisung zur Ausführung der Deöinfection so- wie Anleitung über die Anwendung der Desinfektionsmittel, ferner mit einer Belehrung über das Wesen der Cholera nnd das während der Cholerazcit zu beobachtende Verfahren