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Tageblatt für Kohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Ursprung, Mittelbach, Kirchberg, Erlbach, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Küttengrund rc. Der .Kohenjtem-Emjtthaler" Anzeiger erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Kaus Mb. 1.50, bei Abholung in der Geschäftsstelle Mk. 1.25, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern >0 Pfg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Auslräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanslalten und die Landbriegrägcr entgegen. Als Erlra- beilage erhallen die Abonnenten jeden Sonntag das »Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengeblihr silr die «gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Psg., sär auswärts 15 Psg.; im Reklameteil die Zeile 30 Psg. Sämtliche Anzeigen sinden gleichzeitig im „Oberlungwitzer Tageblatt" Ausnahme. 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Xonu» voll 12-tt lltri», »ov1v -t I» Von b »d tL^Uot» rvlolr» 1o Sood»odtlllls»voU KUKll, vorkvr I0^»krj^vr l'Lotitoi- „XIKorLvbllrx". M« vsmVlVNlW!, fvriigg ^Isäclisn- unci Knaban-Karciawdy, solitts vsmsn-KIöilIsr-8toffa empüeklt bei turtgesstrtem MnAanx von Xsn- Itviton in ^rö«8ter Xuiinakl rm bijli^tsn l'reie--» Nliiny 8eli6l!6nd6^6i', fetnss fsmiiien-Nv8t»urant in altbekannter tVetss Ittnir» — 8olli»vr» I'». Nott. Illutoii» — ttsltsol. linmmorn «onlo «»mtlleks tloi- 8»I-on. ?artsrrs ^U88vb3Nl< vobtoi' kiorö parterre Iio1fUN»ttiff« 8i»v1u« llteartv eu tilolnvn t'rvi^en. —— lolopdon 1118. > ----- GIsx OsNLl«!- ! Mn-ttküfgukgnI 2 HarktgLsscbon 2 Oiismniir 2 ULrlctsskeeeken 2 ZUM MMKÄM' Tsvbopauor Llrasss 2. Leks äU88sro lobannlsitr. — psrlsrrs unci I Ltsgs kält »leb bestens ewpkobleo. Lisins vinsrs M. 1.10, im ^bsnnsmsnt LIK. I.— ä la sarts 2U klsinsn ?rsissn. ^nzsnstimsr ?amlllsn-/1uksnt1ialt. tloebaoktuugsvoll I'aiil 8okniIUt, krülior langjäbrixer Oesebkktskuluer im Oaivla-ttotet. 6. öffentliche Stadtverordneten-Sitzung Dienstag, den 14. -Ipril 1W8, abends 8 Uhr im GitzungSfaale des Rathauses. Hohenstein-Ernstthal, am 11 April 1908. G. Redslob, Stadtverordneten-Vorsteher. Tagesordnung: 1. Nachverwillignng von 91 Mk. 76 Psg für Bepflanzung der chcm. Pvhlcrschen Wiese. 2. Ankauf einer Frauenstrumpsmaschine für die Schule. 8. Ratswachtmeisterstelle betr. 1. Festsetzung der Baufluchtlinie an der nördlichen Seite der Lichtenstcincrstraßc. 9. Einbau einer Zentralheizung in die alte Neustädter Schule, sowie Ausführung verschiedener damit zu sammenhängender Arbeiten. 6. Nachtrag zum Regulativ die Ausschließung säumiger Abgabenpflichtiger von öffentlichen Vergnügung? orten betr. 7. Beschaffung von Plakattafeln und Bestimmungen über das Plakativesen. 8. Festsetzung des Gemeindeeinkommensteuersatzes für 1908. Hierauf: nichtöffentliche Sitzung. VMM UMMH hchHtin-krMal. Onrlonlüek« Ksnvnal-Vvnssmmlung Sonnabend, den ÄS. April 1008, abends 8 Uhr im Gasthaus „Goldner Ring , Dresdnerstraße Tagesordnung: 1. Vortrag der Rechnung auf dar Jahr 1907. 2. Bericht des Prüsungsausschujfes und Richtigsprcchung der Rechnung. 3. Festsetzung der Entschädigung für den Vorstand. 4. Antrag des Vorstandes auf Abänderung von tf 61 des Kassenstatuls. 5. Kenntnisnahmen. 6. Anträge. Ev. Anträge für die General-Versammlung sind bis zum 18. April 1W8 schriftlich an die Kasse einzurcichen. Teilnehmer an der Versammlung sind die im November 1906 gewählten Vertreter, welche mit der Bitte um zahlreiches Erscheinen höflichst eingcladen werden. Hohenstein-Ernstthal, den 10. April 1908. Der Borstand. Aulius Meier, Vors Zur sächsischen Wahl rechtsfrage wird uns geschrieben: Sofort nach Bekanntwerden der Regierungs vorlage ist seinerzeit die konservative Landtags fraktion zusammengetreten und hat gegen den RrgierungSentwurf Stellung genommen. Gleich zeitig hat damals die gesamte Fraktion sich zu Gunsten einer Wahlrechtsreform ausgesprochen, wie sie später in den Deputationssitzungen durch den Antrag Träber-Heymann zum Ausdruck ge kommen ist. Er ist die- die Rückkehr zum 1868 er Wahlgesetz, mit höherem Zensur, aber denjenigen, denen das Wahlrecht durch den ZensuS abgeschnitten wird, sollen ca. 15 Abgeordnete besonder- gesichert werden. Gin großer Teil der Konservativen hält noch jetzt an diesem Vorschlag fest, und neuerdings ist derselbe nochmal- wie folgt begründet worden: „Durch ein direktes Zwei - Klaffen - Wahlrecht wird da- von Regierung und Stände gesteckte Ziel ganz direkt erreicht, da« Ziel: auch den Minder- bemittelten eine gesichert« Vertretung zu verschaffen, ohne die Kammer durch die Sozialdemokratie über- fluten zu lassen. Den Wählern, welche erfahrungs gemäß vorherrschend Sozialdemokraten sind, wird nur ein abzeschwächteS Wahlrecht zugestanden. Wenn alle anderen Wähler: Weiche und mätzig Begüterte, hohe, mittlere und kleinere Beamte, Lehrer, Landwirte, Javrikaute«, -»gestellte, gute Sl Vetter, KaudwerKer in einer einzigen Klaffe ga«z gleichverechtigt wählen und sich allen nationalen Aufgaben gemeinsam widmen, so ist da- ein wirklich liberales Wahlgesetz. Zu einem solchen tatsächlich liberalen Wahlgesetz ist daS Stück soziale Wahlgesetz, wie eS die 2. Klaffe ergibt, wo auch der weniger gut gestellte Arbeiter und der arme Mann eine direkte Vcr- tretung findet, ein notwendiges Sicherheitsventil, das stet- ein Spiegelbild sein wird von der Stimmung in den unteren Volksschichten. Selbst von der Sozialdemokratie wird diese Einrichtung als ein Entgegenkommen fund al- Fortschritt be trachtet. Mit dieser Einrichtung braucht diese L.Wühlerklaffe durchaus noch nicht verewigt zu werden, im Gegen teil, wenn einmal die Arbeiteroertreter so gut Mit arbeiten gelernt haben, wie eS jetzt der Abg. Gold stein in der Deputation tut, dann können die Schranken leicht bald verkleinert, später vielleicht einmal ganz beseitigt werden. Wenn jedoch wider Erwarten wieder eine stärkere Zunahme der Sozial ¬ demokratie stattfinden und der Staat gefährdet werden sollte, dann ist eS stets sehr einfach, einer lieber schwemmung entgegen zu treten, indem man den Zensus etwas erhöht, oder für die unteren Klassen die Steuersätze etwas ermäßigt Daß der Kampf gegen die Sozialdemokratir den Großstädten allein überlassen bleiben würde, wie diese behaupten, ist durchaus nicht der Fall. Viele ländliche Wahlkreise stehen den Großstädten in bezug auf sozial demokratische Stimmen durchaus nicht nach. Trotz dem die untersten Klaffen abgeschnitten find, wird eS für dU 1. Klaffe beinah? noch in jedem Wahl kreise Kampf geben gegen die Sozialdemokratie, weil doch eine beachtenswerte Zahl Wähler von über 1100 Mk. Einkommen sozialdemokratisch wählt. ES ist durchaus möglich, daß auch in Her 1. Klassr noch einige Wahlkreise der Sozialdemokratie anheim- fallcn, wenn man nicht über 10 Mk. ZensuS hin- auSgeht und politisch nachlässig ist. Einen solchen Kampf halten die Antragsteller aber nicht für falsch; er wird auch nach ihrer Ansicht daS politische Antereffe wach halten, damit kein nationaler Wähler sich etwa die Schlasmütze über die Ohren ziehen kann. Wenn grundsätzlich der Sozialdemokratie Sitze eingeranmt werden sollen, so daif doch vir nationale Einwohnerschaft eimS Wahlkreises nicht darunter leiden. Das würde aber der Fall sein bei einer Einrichtung, die der Sozial demokratie durch allgemeine Wahlen Sitze ver schaffen soll Die Antragsteller können keinem Gesetz zustimmen, durch welches mittels all gemeiner Wahlen der Wahlkreis mit voller Sicherheit durch einen Sozialdemokraten allein vertreten werden würde, die nationale B.wohner- schaft aber unoertreten bliebe. Das Zwei-Klaffen-Wahlrecht hat ferner auch noch die Wirkung, wie z. B. die Chemnitzer Ständewahl: Die nationalen Klaffen bilden zu sammen die 1. Klaffe, die weniger günstig ge stellten Wähler bilden die 2. Klaffe. Wichtig ist, daß alle vorherrschend nationalen Wähler in eine einzige Klaffe zusammenkommen, also aiemaud noch einen besondere» Vorzug hat Das jetzige Wahlrecht hat besonders eine große Unzufrieden heit bei den Wählern 2. Klaffe erregt; eS find vies bessergeßellte Leut», die eine noch höhere l. Klaffe nicht anerkennen wollen. Wenn den Wählern 2. Klaffe 15 Sitze ein- geräumt werden, so dürfte das doppelt so viel sein, als ihnen nach ihrer Stenerkeistnng zukommt. Es ist dc-halb keinerlei Benachteiligung der Wähler 2. Klaffe vorhanden, sondern bedenlet einen großen Fortschritt gegenüber den Wahlgesetzen von 1868 und 1896. Als Vorbild für ein« solche Zwei-Klaffen- wahl hat den Antragstellern bei ihrem Vorschlag die Teilung des Gemeinderats in Ansässige und Un ansässige gedient, die sich durchaus bewährt hat Ein Zwei-Klaffen-Wahlrecht kommt auch dem allgemeinen gleichen Wahlrechte am nächsten, da« man doch immer als daS Ideal betrachten muß. Wenn sür die 2. Ataffe die Berhältniswahl durch das ganze Land eingeführt wird, dann grht auch keine von den Minderbemittelten abgegebene nationale Stimme verloren, sondern es würden eS z. B. die christlichen, nationalen oder auch die ländlichen Arbeiter zu Vertretungen bringen können. Wenn aber diese nationalin Arbeiter mit weniger als 1100 Mk. Einkommen nur ein abgeschwächieS Wahlrecht haben, können und müssen sie dadurch befriedigt werden, daß ihre Interessen auch von der 1. Klaffe gut vertreten werden. Für strebsame, jüngere L«ute, die noch weniger als 1100 Mk. verdienen, wird daS Zwei-Klaffen- Wahlrecht ein guter -«sporn zu Fleiß und Tüchtigkeit sein; sie werdrn sich Mühe geben, in dir 1. Klaff« zu kommen, zum allgemeinen Nutzen. Wenn das allgemeine Ziel erreicht werden soll, muß irgend «in Eingriff doch geschehen: Ent- weder eine Abschwächung der unteren oder eine Verstärkung der oberen Schichte». Die einfache Teilung in 2 Klaffen wird im Volke als die richtigere verstanden werden. DaS Zwei-Klaffen-Wahlrecht ist endlich auch außerordentkich einfach, auch in der Handhabung. Darin sind gerade gegen alle anderen vorgeschlagenen Systeme die größten Bedenken zu erheben. Kommunal-Mahten, mag «an solche gestalten, wir man will, werden nie ein Spiegelbild geben über die jeweilige Stimmung im Volk, sondern in dieser Beziehung stehen sie in direktem Widerspruch zu der Begründung der Regierungsvorlage. Man würde solche Abgeordnete im Volke niemals als wirtliche Landtagsabgeordnete betrachten, nur eine allgemeine Unzufriedenheit im Lande steht darüber zu erwarten. Daß die Regierung Reserven für sich haben will gegenüber gewählten Abgeordneten, dürfte mit der Idee einer Volksvertretung überhaupt nicht in Einklang zu bringen sein. Um genügend Männer aus den Gemeindeverwaltungen in denLandtagzu bringen, ist auch keine Kommunalwahl nötig, denn die Zweite Kammer allein zählt jetzt schon 4 Bürgermeister, 8 Hemeindevorstände und 6 Stadträte zu Mit gliedern. Die anderen Mitglieder sind «eist Stadtverordnete oder chemeiuderatsmitglieder. Bei einem Ptural-Wahlrecht gibt man den bessergestellten Wählern mehrere Stimmen zu dem Zweck, daß die Minderbemittelten nicht die Mehr- heil bekommen sollen Das steht aber im Wider spruch zu dem Grundsätze: Auch den Minder bemittelten eine Vertretung zu sichern. Wenn es wirklich gelingt, die Stimmen so aus- zurechnen, daß einige Vertreter der armen Be völkerung gewählt werden, so bleibt dies doch immer etwas Zufall, und eS wird deshalb die Einrichtung meist zu heftigem Wahlkampf führen. Wenn dagegen den Minderbemittelten eine Anzahl Abgeordnete gesichert sind, so wird dem Wahlkampf in etwas die Spitze abgebrochen werden. Wo bei der Plural-Wahl doch Sozialdemo kraten gewählt werden würden, würden die be treffenden Wahlkreise der Sozialdemokratie allein zur Vertretung überwiesen zur großen Unzufrieden- heil der nationalen Bewohnerschaft. Eine Häu fung von Pluralstimmen, die den Landtag vor der Sozialdemokratie ganz schützte, würde wieder viele Wähler der mittleren Volkskreise unzufrieden machen. Nach alledem wird man doch wohl das Zwei- Klaffen-Wahlrecht noch weiter verfolgen müssen. In Preußen geht man jetzt ebenfalls damit um, neben den aus allgemeinen Wahlen hervorgegange- nen Abgeordneten noch eine Zahl direkter Arbeiter- Vertreter in den Landtag zu bringen.' Man ersieht hieraus, wie im Landtag von allen Setten fleißig an dem Zustandekommen eines brauch- baren Wahlgesetze- gearbeitet wird. Wenn sich in den letzten Tagen einige Männer ganz besondere Mühe um die Einigung auf ein Plural-Wahlsystem gegeben haben und dafür in bezug auf die Er haltung der ländlichen Wahlkreise weit entgegen« gekommen sind, so ist daS sehr anzuerkennen; ab«r die ganze Angelegenheit ist doch zu schwierig, als daß alle Bedenken hierdurch beseitigt wären. Bci den immer noch verschiedenen Meinungen über rin neue- Wahlrecht würde eine Vertagung deS Landtages bis zum Hrrbst sehr von Vorteil sein. Alle — auch die Regierung — haben dann Zrit und Ruhe, darüber nachzudenken, welche- Wahlsystem dem Lande am besten den ersehnten Frieden schafft.