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MMeMM für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Roritzvmg nnd ymgegen». Erscheint: LUittwocb« und Sonnabend« früh 8 Uhr. AbonnsmentSpreiS: Vierteljährlich lj Mark. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gespaltenen CorpuS- Zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags 9 Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der 'städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Dreißigster Jahrgang. - Buchdruckerei von «ruft »«»wig Förster in PulSnitz. Verantwortliche Redattion, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. «efchäft«steneu für KönigSbrück: bei Herrn Kaufman» M. Tschersich. Dresden: Annoncen - Bureau'S Haasenstein L Vogler, In- Validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Eentralannoncenbureau für sämmtliche deutsche Zeitunzen. uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. üs« Sonnabend. „sZ 42. 25. Mai 1878.' Bekanntmachung. Erbtheilungshalber soll das zu dem Nachlaß Johann Friedrich Bodens in Großröhrsdorf gehörige, im Mitteldorf gelegene Hausgrundstück Nr. 286 deS Brand-Catasters 8ub Fol. 110 des Grund- und Hypothekenbuchs für Großröhrsdorf Len Ä. Juni L8^, im Gasthofe zur Mittelfchänke zu Großröhrsdorf freiwillig versteigert werden. Kaufslustige werden andurch geladen, gedachten Tags Mittags vor 12 Uhr, im gedachten Gasthofe sich einzufinden, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen und hierauf der Versteigerung dieses Hausgrundstückes sich zu gewärtigen. Die auf dem Kaufsobjekt ruhenden Abgaben und die Subhastationsbedingungen sind aus deir an hiesiger Amtsstelle und im Gasthofe zur Mittelschänke in Groß röhrsdorf aushängenden Anschlägen zu ersehen. Pulsnitz, am 18. Mai 1878. D a s K ö n i g l i ch e G e r i ch t s a m t. : —— W.- .Bekanntmachung, die Hundemaulsperre betr. ' Anhererstatteter Anzeige zufolge hat sich am 2. Mai a. c. in den Ortschaften Ohorn, Obersteina und Gersdorf ein toller Hund umhergetrieben, welcher am 3. Mai a. c. in Cunnersdorf bei Kamenz getödtet worden und bei der vorgenommencn thierärztlichen Untersuchung als mit der Tollwuth behaftet gewesen, befunden worden ist. Es wird daher hiermit ungeordnet, alle Hunde vom obigen Tage ab zwölf Wochen lang, mithin bis 25. Juli d. I. einzusperren oder mit gut construirten, jede Möglichkeit des Beißens verhindernden Maulkörben zu versehen. Gleichzeitig wird aus's Nachdrücklichste untersagt, den Hunden in öffentlichen Localitäten die Maulkörbe abzunehmen. ' Der Caviller ist angewiesen, jeden auf der Straße angetroffenen maulkorblosen Hund wegzufangen und, dafern derselbe binnen 48 Stunden gegen Erlegung einer Gebühr von 1 nicht eingelöst ist, sofort zu tödten. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden überdies nach § 12 des Mandates vom 2. Avril 1796 bestraft. PulSnitz, den 21. Mai 1878. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. - n - — Allen Denen, welche bei Löschung des am 19. dieses Monats hier ausgebrochenen Schadenfeuers hilfreiche Hand geleistet, insbesondere der hiesigen freiwilligen Feuerwehr und den aus der Umgegend herbeigeeilten Spritzenmannschaften sagen wir Namens der Stadtgemeinde den aufrichtigsten Dank. ' Pulsnitz, am 24. Mai 1878. DerStavtrath. Schubert, Brgrmstr. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 29. Juli 1878 ' " das dem Gutsbesitzer Karl Ernst Richter in Laußnitz zugehörige Baucrgut Nr. 27 des Katasters und Nr. 22 des chrüns- und Hypothekenbuchs für Laußnitz, welches Grundstück am 11. Mai 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf Neuntausend Zweihundert Sechszig Mark ) X gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle ausbängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Königsbrück, am 15. Mai 1878. KöniglichesGerichtsamtdasclbst. — Leitzring. S. Bekanntmachung, das Aushebungsgeschäft im Aushebungsbezirke Kamenz betreffend^ Das diesjährige Aushebungsgeschäft im Aushebungsbezirke Kamenz findet statt: Dienstag, den II Juni e. für die Gestellungspflichtigen aus der Stadt Puls,ritz, den Ortschaften des GerichtSamtSbezirks PulSnitz nnd den im Gerichtsamtsbezirk Kamenz gelegenen Ort schaften Bischheim und Gersdorf, Mittwoch, den 12. Juni e. 1"^. r^^^ungspflichtigen aus den Städten Kamenz, Königsbrück und Elstra, den Ortschaften deS Gerichtsamtsbezirks Königsbrück und den im Gerichtsamts bezirk Kamenz gelegenen Ortschaften Bernbruch, Gelenau, Hennersdorf, Jesau, Lückersdorf, Spittel und Wiesa, Donnerstag, den 13 Juni e. für die Gestellungspflichtigen aus den übrigen Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Kamenz, und zwar an jedem der oben angegebenen Tage , , , von früh 7 Uhr 30 Minuten an auf dem Echietzhaufe zu «Lamenz Hierbei haben zu erscheinen: a. die bei der diesjährigen Musterung von der Ersatz-Commission als tauglich zum Militärdienst befundenen Mannschaften, einschließlich der Ueberzähligen früherer Jahrgänge, h. die zur Ersatzreserve l. und II. Classe designirten Militärpflichtigen, e. die von den Truppentheilen vor beendeter Dienstzeit zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Soldaten, ä. die von den Truppentheilen abgewiesenen im hiesigen Aushebungsbezirke aufhältlichen Einjährig-Freiwilligen, 6. diejenigen Militärpflichtigen, welche das diesjährige Mttsterungsgeschüft aus irgend einem Grunde versäumt haben und zwar, was letztere betrifft, nach vorheriger bei dem Unterzeichneten durch den Ortsvorstand in kürzester Frist zu bewirkender Anmeldung. Die beim diesjährigen Musterungsgeschäft von der Ersatz-Commission als dauernd untauglich bezeichneten Militärpflichtigen, welchen nach Schluß der Aushebung ihre Ausmusterungsscheine durch die Ortsvorstände werden zugestellt werden, sind von der persönlichen Vorstellung befreit. Im Uebrigen ist nach.8 71. 2 der Ersatzordnung vom 28. September 1875 jeder in den Grundlisten des Aushebungsbezirks enthaltene Militärpflichtige berechtigt, im Aushebungstermine zu erscheinen und der Ober-Ersatz-Commission etwaige Anliegen vorzutragen. Den Ortsbehörden werden demnächst besondere Ordres für jeden einzelnen Gestellungspflichtigen zugehen und sind dieselben sofort nach Empfang den Betreffen den zu behändigen.