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MOMÄgebla« für die Königliche Amtshaupimannschast Meißen Königliche Amisgen'chi und -en Gia-trat zu Wilsdruff sowie für das Königliche Ko»1lrenlami zu Tharandt Fernsprecher: Amt Wilsdruff-Nr. S. Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 28614. Nr. 253 Dienstag den 29. Oktober 19 i 8 77. Jahrg Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Jahre Znscr«ionspr-«s Pfg. für Vie s-gespattenc Korpuszelle oder deren Raum. Lolalprels Pfg., Reklamen Pfg., aNes mll 0°/« Teuerungszuschlag. Zeilraub und iabellarlscher Say mii sv"r Aufschlag. Bel Wiederholung und Zahresumsähen -nlsprechender Rachlaß, Belanntmachungen im amtlichen Teil snur von BehördenI die SpaNzcile so Pfg. bez. Pfg. / Rachweisungs. und »fferlengebühr rv bez. ZV Pfg. / Telephonische Znleraien-Aufgabe schließ« jedes ReNamaiionsrecht aus. / Anzeigenannalime bis 11 Uhr vormittags. / Leilagengebühr das Tausend S M!., iir die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Platzen wird «eine Gewähr geleistet. / Stritte Platzvorschrist r;"/» Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsähe und Nettopreise haben nur bei Bar- zahlung binnen Zo Tagen Gültigkeit! längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zelien- preises. / Sofern Nicht schon früher ausdrücklich oder «stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als verelnbart durch Annahme der Rechnung, fass nicht der Empfänger innerh. 8 Tagen, vom Rechnungstaqe an, Widerspruch erheb«. Vas .Wilsdruffer Tageblatt- erscheint «ägllch, Mi« Ausnahme der Sonn- und Festtage, abends ö. Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabbolung von der Druckerei wöchentlich rv Pfg., monatlich 70 Pfg., vierteljährlich r,1o Mk.; durch unsere Austräger zugetragen monatlich 80 Pfg., vierteljährlich r,« M«.; bei den deutschen Postanstalten viertiljährttch 2,40 M«. ohne Zusteüungsgebühr. Alle Postanstalten, Postbote» sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. / Zm Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher-leinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner hat der Inserent In den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Zeliung verspätet, ln beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Einzel verkaufspreis der Nummer 10 Pfg. , Zuschristen sind nicht persönlich zu adrcssteren, sondern an den Derlog, die SchrHieitung oder die Geschäftsstelle. / Anonyme Zuschristen bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung: Berlin SW.48. Amtlicher Teil. Nachstehende Bckanntmschung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamtes wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, «m 24. Oktober 1918. 913 Ministerium des Innern. Verordnung über Zuckerrübensamen. Vom 15. Ok oker 1918. Auf Grund der Verordnung über Kn"gsmaßnahmen zur Sicherung der Volks- 22. Mai 1916 (Neichs-Gesehbl S. 401) """ I«. »u,u«. >S!7 <R. L. kW, w>'d Art kel I. Die durch die Verordnung über Z« ck nübcvsamen vom 3. Oktober 1917 (Reichs- Gesetzbl. S. 885) festgesetzten Preise werd.n wie fslgt geändert: 1. Der Preis für Zuck riübensannn, brr. von Verm«hrungsst>llen auf Grund dereils abgeschlossener Ve-näge an Zückler zu liefern ist (Z I Abs. 2 der Verordnung vom 3 Oktober 1917), w-rd für Samen aus den Ernten 1918, 1919 und 1920 auf 80 Mack für je 50 Kilogramm erhöbt. Dies gilt nur, sofern Samen bis mmdcktivs emickli ß ch des Jahres 1920 zu liefern ist oder die Vermehrungsstelle sich zw L eferung bis 1920 dere r erklärt. 2. Beim Verkaufe von Zucke-rük nlamen zur Ans aat in den Jahren 1919, 1920 oder 1921 (H 2 der Ve'wdnung vom 3 -Okivber 1917) darf, »o« bthsltllch der Vorschriften im § 3 der Verordnung vom 3. Oktober 1917, der Preis von 100 Mark für je 50 Kilogramm nicht überschritten werden. Soweit Verträge über Lieferung zur Aussaat in den Jahren 1919, 1920 oder 1919 bereits abgeschlossen sind, tritt an die Stelle des vereinbarten Preises ein um 43 Mark für je 50 Kilogramm erhöhter Preis. Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit dem. Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, «m 15. Oktober 1918. Der Staatssekretär -es Kriegser«ühr»«gsa«ts. In V rtretung Edler von Broun. Bestekangen auf Weißkraut, Möhren und Kohlrüben werden Tienstag und Mittwoch in der Kriegswutichaitsabteilung angenommen. Eierabgobe ab 2. November für die.Zeit vom 28. Oktober bis 10. November jede Perlon 1 S«ück. Ausgabe an die Verkaufsstellen am 30. Oktober vormittags 9—11 Uhr. Die belieferten Abschnitte der Eielkarten find 'einzureichen. Wilsdruff, am 28. Oktober 1SI8. SS» Der Stsdtrst — Kriegswirtschastsabteilung. MMer MeMgMW des Mes Mr de« Sise-Kml. Straßburg und Danzig. , Der Kampf ist entbrannt, der Kamps um unser Srenzland in Ost und West. Führen nur nhn einen Verteidigungs- oder einen Eroberungskrieg, haben wir^ jemals ein anderes Ziel verfolgt als die Sicherung, und allenfalls die erhöhte Sichern"" " er Randgebiete? Vorübergehend mag unter d ..1 beim, k.eüden E-ndruck unserer militärischen Erfolg in Ruhland und aus dem Balkan, in Belgien und Frankreich -das Bewußllew unseres eigentlichen und einzigen Kriegszieles getrübt oder in den Hintergrund ^-»drängt worden sein: aber nur Pharisäer könnten deswegen ihre Volksgenossen steinigen wollen. Sie sollten ihlm Zorn lieber an unsenn Feinden auslassen, die keinen Augenbi ck etwas anderes gegen uns getrieben haben als Eroberungspolitik, tue charaus auch niemals ein Hehl gemacht haben und die jetzt endlich, unmittelbar vor Beginn des fünften Kriegs- ^winters, am Ziel aller ihrer Wünsche a^gekom' ui sein jglauben. Jetzt geht es nicht mehr um franzou« Pro vinzen oder um Flandern und Wallonien, nicht um Polen und die Ostieegebiete, jetzt stehen Ellaß-Lvihringen und Posen und Westprenßen auf dem Spiel. Wenn nicht alles täuscht, wird zu den Waffenst ll- Kandsbedingungen, die uns gestellt werden sollen, die > Überlassung von Straßburg und Metz gehöre«« zur Be isetzung durch den Feckrd, ebenso von Kobleuz als derjenigen Rheinfestung, deren Auslieferung. uns jeden Auimar-ch gegen Westen unmöglich machen würde. Man darf wohl annehmen, daß Herr Dr. Ricklin von diesen Forderungen schon Wind bekommen hatte, als er 'plötzlich im Reichstage die Autonomie für Elsaß-Lothnngen als uberh«O bezeichnete, obwohl er selbst sich kurz zuvor not wir ein verstanden ' erklärt hatte. Im Geiste sieht er wohl schon auf dem Straßburger Munster die Trikolore stottern, und nichts geht gewißen Leuten über die Eilfertig keit des Gesinnungswechsels, wenn vaoou üer leustzeugie Anschluß an neue Machthaber abhängt. Kaltblütig kehrtn sie ihrem Vaterlande den Rücken, wechseln d.e Farbe, er- »leugnen die Stimme des Blutes, nur um nicht ab c>ts stehen zu müssen, wenn die Sünde der Gewalt, >es Länderraubes geschlagen hat. Sie können zwar nicht m Abrede stellen, daß die Männer, die letzt die R gierung ihres Landes übernommen haben, Fleisch von imem Fleisch und Geist von ihrem Geiste sind, ebensowenig, daß ite noch gestern mit ihnen einer Meinung waren icker c- e ' - gehörigkeit der Westmark zum deutschen Reich. Heute aber hat der Wind umgeschlagen, weil sie ües ,...o, daß der Reichsadler doch bald niedergehen muß üver diesem uralten germanischen Grenzlond. So wenden sie sich ab von ihren Stammesbrüdern, m t L-chmähungen auf den Lippen, weil sie ihren Verrat ruckt anders nor der Welt zu rechtfertigen vermögen. Ob Herr R ck.m die Mehrheit seiner Landsleute hinter sich hat, ist allerdings nom sehr die Frage. Wir glauben es nicht, solange der Beweis des Gegenteils nicht geführt ist. Zu einer Vvlks Mi mm.g foll es ja freilich nicht kommen,- die Franzosen wollen chavon nichts wissen — also darf man annehmen, daß sie iihr Ergebnis zu fürchten hätten. Die Gewalt soll ent scheiden, die nackte Gewalt. Und dann w rd nan > 3 -und den Feinden einreden, daß wir endlich den heiß- icrsehnten — Rechtsfrieden betommen.hä ien. « Noch schöner steht es im Osten mit Danzig. Von -Posen ist schon gar keine Rede mer-ri das ist iei0stmr^n-- lich für jeden Polen eine polnische Siadt, die unter keinen Umständen bei Preußen blerven darf. Lrver L)anz«g rst ja wobl eine deutiche Stadt — oder nicht? Etwa oesvacb n cht weil schon em polnischer Name für sie bereitgehalten wird? Rein, so schlimm sind tue Srpchel und konanty mci-t, sie gehen zu, daß über Danzig noch nienials der weiße Atzler geweht hat. Aber sie brauchen die Stadt nun einmal für das Königreich Polen als schönen, reichen Hafenplatz, als Stützpunkt für die Ostsee- koste, also muß sie ihnen und den Machtbaorrn» in Warschau überlassen werden. Am besten widerspruchslos, denn es würde ja doch nichts Hellen, wenn wir uns dagegen sträubten, und die Polen wollen doch mit uns in Frieden leben. Aber diese salbungsvollen Heuchler mußten denn doch etnjehen, daß sie dem deutschen Volte diesmal etivas zu viel zugemutet hatten. Em Sturm der Ent rüstung brach gegen sie los im Reichstage, auch auf den Tribünen, und der Abg. Schnee sprach allen Deutschen aus dem Herzen, als er den Polen in flammender Empörung zurief, sie sollten sich d e deutschen Provinzen nur holen, wenn sie sie haben wollten, sie würden mit blutigen Köpfen zurückgejchickt werden. So ist. es in der Tat,' Keine Friedenskonierenz der Welt könnte diese Ver gewaltigung zustandebringen. Bis zum letzten Hauch würde die deutsche Bevölkerung der östlichen Provinzen sich gegen die Fremdherrschaft zur Wehr setzen. Wenn die Polen Grund gehabt haben, sich übel Preußen zu beklagen — das sie aus alle Fälle aus Armuh Unkultur und Hilflosigkeit zu ihrer jetzigen Höhe empor« gehoben hat —, fo wissen unsere Landsleute im Osten nm zu gut, welches Los ihrer harren würde, wenn sie untei die polnische Fuchtel geraten würden. Nie und nimmei darf Wilsons Programm eine solche Auslegung erfahren Oie Neuordnung der Kommandogewatt. Stärkung der Zivilgewalt. Berlin, 26. Oktober. Der Reichstag hat sich in seiner heutigen Sitzung mit einem Alstiage der Mehrheitsparteien beschäftigt, der zum Ziele hat, die Überordnung der Zivilgewalt über die Militärgewalt gesetzlich einzuführen und festzustellen. Zu diesem Zwecke werden die Artikel 11, 15, 17, 53, 64 und 66 der Reicksverfassung geändert. Krieg»crklärnng und Friedensschluß. Die Absätze 2 und 3 -im Artikel 11 werden durch fol,«ende Bestimmungen ersetzt: Zur Erklärung des Krieges im Namen des Reicks ist die Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags enorderlich. Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichs- gesetzgebung beziehen, bedürsen der Zustimmung des Bundes- rais und des Reichstags. Bisher war nur die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Verantwortlichkeit des Reichskanzlers. Dem tz 15, der bestimmt, daß der Reichskanzler vom Kaiser ernannt w«rd, werden folgende Absätze hinzugesügt: Der Neickskunzler bedarf zu seiper Amtsführung des Vertrauens des Reichstags. Der Reichskanzler trägt die Verantwortung für alle Handlunsen von politischer Bedeutung, die der Kaller in Ausübung der ibm nach der Reichsvelfassung zustebenden Befugnisse voriilmmt. Der Reichskanzler und seine Stellvertreter sind für ihre Amtsfübrung dem Bundesrat und dem Reichstag ver antwortlich. In Verbindung damit wird tz l7 dabin geändert, daß der Reichskanzler die Anordnungen des Kallers gegen- zeichnen muß. <Die Worte, daß er dadurch die Verant wortung übernimmt, fallen weg.) Änderung der Kvmmandogcwalt. Im Artikel 53, der vom Oberbefehl des Kaisers handelt, wird dem Absatz l folgender Satz hinzugefügt: Die Ernennung, Versetzung, Beförderung und Verabschiedung der Offiziere und Beamten der Marine erfolgt unter Gegenzeichnung des Reichskanzlers. In Verbindung damit wird im Artikel 64 nunmehr bestimmt, daß der Kaiser Höchstkommandierende unter Gegenzeichnung des Reichskanzlers ernennt. Und endlick werden dem Artikel 66, der von den Kontingents- offiziers-ErNennungen handelt, folgende Sätze angedängt: Die Ecnennung, Versetzung, Beförderung und Verab schiedung der Offiziere und Militärbeamten eines Kontingents erfolgt unter Gegenzeichnung des Kriegsministers des Kontingents, Die Kriegsmimster sind dein Bundes rat und dem Reichstag iür die Verwaltung ihres Kontingents verantwortlich. Es muß hervorgehoben werden, daß die Gesetz entwürfe bereits in Vorbereitung waren, ehe Wilsons neue Note bekanntgeworden ist. Sie sind eine logiscks «Entwicklungsfolge der Parlamentarisierung, die am 5. Ot- stober begann. Bereits am 6. Oktober sind die hier bet sprochenen Verfassungsänüernngen von der neuen Regierung erwogen worden. Lt-Booi-Erfolge im Mittelmeer. 42000 Tonnen versankt. -- Berlin, 26, Oktober. Amtlich wird gemeldet: Unsere Mttteliiicer-U-Boot, vernichteten »ach neuen Meldungen tn erfolgreichen An griffen auf stark gesicherte Geteitzüge über 42 OOO Br^ Ncg.-To. Schiffsraum. Des weiteren wurde eine mit einem Zerstörer zu^ sammenarbeitende U-Boots-Falle durch mehrere Artillerie^ treffer beschädigt. — Mehrfach wurde als Ladung der ver senkten Schiffe Kriegsmaterial festgestellt. Ein Munitiousz dampser flog unmittelbar nach dem Torpedotreffer mit hoher Stichflamme und unter gewaltiger Detonation in die Luft. — Der Seglerverkehr in der Nordägäis, sowie der Phosphattransport von Sfax (Tunesien) nach Italien wurde durch Versenkung von 31 Seglern geschädigt. O.. Der Chef des AümiralstabeZ üer Marine. ! Vie neue ILcklUcke Regierung. Aöniß Friedrich August hat durch eme rasche Ent schließung der sächsischen Regierungskrisis ein Ende gesetzt. Graf Vitzthum »on EckstLSt hat nach dem ihm wenig HÜnstitzen Votum der partnest noch am Freiiag abend sein Abschiedsgesuch eingereicht und am 5onp«bend dem Könige Bericht erstattet. Dieser hat auch das Abschiedsgesuch des Grafen Vitzthum genehmigt und ihm die Ralllenkrone »cr- liehen. Auf die erledigten Posten wurden sofort die neuen