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» ?L»ss*ß8-NK^LZr Dradtanschrist: »«chrUP«» Dnr«»«u Yenisprecher-Sommedwmmer: SS S<t1 Ttur für A«chtg«sprilch»: SV V11. Osakas, Leiio^olaöe, E^Ontttünen. ^urckenwanen. firm, MV. ISS« » 1« «,l Mümiierk.^ «chnftlKtun, und Aaupl,eschtlft»tlK>»i »«rteiestrol,« SS/^V. «erlag van lltrpsch » ««Ich«»» io Drevse». 1VSS »r—»«. ««Mg-^-bUr ! Anz-igm-Pr°is°.7ÄSL«LRL:«i^^^ Dachdnn» nxr mL d«ltltch»r ouetlenangad, I^Dreadner «a»r.'> «>>U!I>,. - Unverlan,!« Schrz»»ü», » «»»» "Ich! aus»,»,»,-«. Die -euischen Zugeständnisse. Der Wortlaut -es Memorandums -es Garantiekomitees. Berlin. 21. Juli. Das Schreiben des Garantie- Komitee- an den Reichskanzler Dr. Wirth hat folgenden Wortlaut: Berlin. 1«. Juli 1922. Herr Reichskanzler! In Ausführung deS ihm von der Neparattonskom- mission erteilten Auftrages und auf der Grundlage des Schriftwechsels der letzteren mit der deutschen Negierung vom 21. März. 28. Mai und 81. Mai hat dad Garantic- komttee mit den deutschen Delegierten die Maßnahmen be sprochen, die die hinsichtlich der Nachprüfung der Ein nahmen, der Ausgaben und der schwebenden Schulden und der Unterdrückung der Kapitalflucht, sowie der auf die Ver öffentlichung der Statistik bezüglichen Fragen zu ergreifen sind. In dem beiliegenden Memorandum, über dessen Wortlaut die deutschen Delegierten und das Garantiekomitee beraten haben, ist das Ergebnis dieser Beratungen »ieder- gelegt. Das Garantiekvmitee bittet die deutsche Regierung, ihm bestätigeil zu wollen, das, sic mit den in dem Memoran dum enthaltenen Maßnahmen einverstanden ist und daß sie das Erforderliche veranlassen wird, »in ihre Anwendung sicher zu stellen. Genehmigen Sic, Herr Reichskanzler, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung. gez. Bemelmans, Manclcre, DÄmclio, Kcmball-Cook. » Das Memorandum vom gleichen Tage über die durch das Garantietomitee aus» zuübende Nachprüfung, über die Unterdrückung der Kapital flucht . vnd über die von der deutschen Regierung auf zustellende Statistik lautet wie folgt: H. Nachprüfung. Die von dem Gararctickomitec im Auftrag der Repa- rationSkommission auszuflihrcnde Kontrolle ist in dem Schriftwechsel zwischen der Reparationskommission und der deutschen Regierung iReparaiionskommission 21. März, deutsche Regierung l>. und 28. Mais niedcrgelcgt. 1. Einnahmen und Ausgaben. 1. Beim Neichssinanzministerinm werden zwei Ver treter der ständigen Delegation des GararUiekomitees tesouders akkreditiert, von denen der eine sich insbesondere Niit den Einnahme», der andere mit den Ausgaben des Reiches befassen wird. 2. Jeder von ihnen wird besonders mit dem zu ständigen Staatssekretär im NeichSfinanzministcrium in Verbindung stehe». Die Staatssekretäre werden diese Delegierte und ihre Vertreter mit de» Abteilungsleitern i« Verbindung setzen, deren Tätigkeit ihnen bei der Er füllung ihrer Ausgabe» von Nutzen sein kann S. Die deutsche Regierung wird durch Vermittlung dieser Delegierten unaufgefordert dem Garantlekomitee nachstehende Schriftstücke znr Kenntnisnahme übermitteln: aj De» Entwurf des Reichshaushaltplanes für das nächste Haushaltjahr. Dieser Entwnrs wird zu gleich wie dem Rcichsrat mitgeteilt werden. d) Alle Gesetzentwürfe fiskalischer Art. Diese Entwürfe werden zn gleicher Zeit wie dem Reichsrat mitgeteilt werden. oi Jeden Antrag ans einen Rachtragskrcdit zu den im Haushalt vorgesehenen Krediten, den die ReichS- regicruug im lausenden Haushaltjahre im Reichstage ein- zndringen beabsichtigt. Diese Vorlagen werden zn gleicher Zeit wie dem Rcichsrat mitgeteilt werden. ckj Jede Entscheidung des Reichsfinanz ministers. durch die einem Ministerium ein über die im lausenden Hauühaltplanc genehmigten Kredite hinaus- aehcnder Ergänznngskredit bewilligt worden ist. Diese Mitteilung wird in Gestalt einer monatlichen Uebcr- ficht gemacht werden. Die Ergänznugskredite von weniger als 5VÜ IM Mark brauchen nicht «ach Kapitel und Titel an gegeben werde«: aber es soll der Gesamtbetrag für jeden »er 2b Abschnitte des Haushalts angegeben werde». Wenn jedoch im Laufe eines Monatö oder mehrerer Monate ver schiedene Haushaltüberschreitunge» von weniger als 530 VW Mark, die bei demselben Titel des Haushalts genehmigt find. insgesamt de» Betrag von 533 333 Mk. oder mehr er reichen, so wird die Gesamtsumme unter Angabe von Kapitel »ud Titel in de« Monatsübersichten angegeben werden, die sich auf de« Monat beziehen, in besten Verlaus der gesamte Betrag von Süll IM Mk. oder mehr erreicht worden ist. »j Die monatlichen Kassenabschlüsse, die sebe Zentraldehörde dem Reichssinanzministerlum einrcicht und in denen jedes Kapitel des Haushaltplaneö an gegeben ist 1. Der Betrag der Ausgaben, die für Rechnung dieses Kapitels im vorhergehende« Monat gemacht sind; 2. Der Betrag der aus Rechnung dieses Kapitels seit Be ginn des Rechnnngsjahres gemachten Ausgaben. ts I« regelmäßigen und eine Mitteilung über die vom einer kürzlich von der deutschen Regierung getroffenen Ent scheidung bestellt werde« soll, erzieltenErsparnisse. wen» die Einrichtung eines Ersparniskommistars vollzogen ist. sollen die genannten und regelmäßige« Zeitabschnitt« s« Einvernehmen mit der deutschen Regier«»« festgesetzt werden. stj Zu gleicher Zeit mie de« LandeskinanzLmtern Ab schriften der Verordnungen sReglcmentsj, in denen all gemein das Verfahren der Veranlagung und der Erhebung irgendeiner Steuer geregelt wird »der in denen eine bestehende Regelung geändert wird. Dat ReichSsinanzmiuiftcrinm wird außerdem die Rund« «rlass« an die LandeSsinanzämter. die geeignet >d bestimmte» Zeitabschnitten Ersparniskommistar. der nach sind, die Einnahmen und die Verbuchung der Einnahmen zu ändern, zwecks Einsichtnahme dem Rcichssinanzmiuisterinm zur Verfügung der akkreditierte« Beamten des Garantie komitees halten. sij Die in der Liste angeführten periodischen Uebersichten. über die die Delegierten alle für dienlich erachteten Aufklärungen erbitten können ss. Anlage 1>. t. Die Delegierte« und ihre Vertreter werden in stän diger Fühlung mit den beteiligten Stetten des Rcichs- sinanzministeriumS loergl. Ziffer Lj diejenigen Aus künfte sammeln, die für das Komitee notwendig sind, um in voller Kenntnis die Sacklage zn beurteilen. Die Stcner- projekte, die Veranschlagung der Sienererträge, die Ver anlagung der Ausgaben noch dem Hanshalkentwurs, oder die Ausgaben über die Ansätze des Haushaltes hinaus, Ver anschlagungen. die dem Garantiekvmitee in der eben an gegebenen Weise übermittelt worden sind. 5. Die Delegierten müssen nnßerdem diejenigen Maß nahme» kennen lernen, die die Zrntralverwaltnn« zu treffen beabsichtigt, »m das Funktionieren der Steuer st e setze und das Rechnungswesen sicherznsteüen. S. Die Delegierten oder ihre Vertreter haben ins besondere die Ausgabe: aj sich davon z» vergewissern, daß ohne besondere Genehmigung der zuständigen Stellen keine Zahlung erfolgt ist, die die im lausenden Haus halt vorgesehenen Kredite überschreitet: b> sich von dem je weiligen Stande der Veranlagung, von der Rich tigkeit der Verbuchung der rechnerische« Ergebnisse und von der Art der Aufstellung der Statistiken zu vergewissern: v) die Ursachen der Verzögerungen kenne« zu lernen, die bei der Veranlagung und Erhebung der Stenern sestgestellt werden; ckj sich Rechenschaft zu geben über di« Tätigkeit, die von dem Rcranlagnngsdienst bei Änwendnnß der gesetzlich vorgesehene» Prüsnngsmaß. »ahmen ausgesührt und welche noch von den Lteucrhcbr- stetleu bei Anwendung der gesetzlichen Verwaltnngszwangs- maß»ahme» entfaltet werden. 7. Die Delegierten werden ferner, soweit es sic angeht, über die Arbeiten und Ergebnisse des Buch- und Be trieb Sprits nugsdien st es unterrichtet werden. Zn diesem Zwecke werden sie von de» Richtlinien in Kenntnis gesetzt, die für die Arbeiten der Prüsungsbeamte» dieses Dienstes gegeben sind, und sie werden über die Ergebnisse der Tätigkeit dieser letzteren, soweit dieses siir ihre Aus gaben von Interesse ist, Mitteilung erhalten. 8. Das Garantiekvmitee hat davon Kenntnis genommen, daß die deutsche Regierung demnächst einen der Zcntral- vcrwaltnng angeglicdcrtcu beweglichen Nachprtt- snngsdienst schassen wird, der dazu bestimmt ist, die dem Reichssinanzministerium Nachgeordneten Dienststellen zn inspizieren. Ter Inhalt des Berichtes der beweglichen JnspektionSbeamtcn wird, soweit er ans die Aus gaben des Garantickomitecs Bezug hat, dessen Delegierten mitgeteilt werden. Bon Zeit zu Zeit können die Delegier ten oder ihre Vertreter ans ihr Ersuchen die Jnspcktions- bcamten dieses Nachprüsnngsdicnstcs zum Zwecke der Vor nahme von Stichproben begleiten. Bei diesen Stich proben werde» sich die Beamten des Garantickomitecs die Notwendigkeit vor Augen halten, den (Sang der Verwal tung nicht stören nnd das Geheimnis des Vermögens nnd die Angelegenheiten der Steuerzahler zn achten. Die Delegierten können eventuell mit Zustimmung des zuständi gen Staatssekretärs Dienststelle« bezeichnen, bei denen diese Stichprobe» stattsindcu sollen. Im Falle der Nichtzustim- mung des Staatssekretärs werden die Gründe dem Garau- tickomitee schriftlich mitgetcilt werden. Der ebengcnannte Rachpriifnngsdienst soll am 1. November 19SL in Tätigkeit sein. N. Schwebende Schulden. Zur Aufgabe deS Garanttekvmitecs gehört eS. Maß nahmen zu treffen, die es ihm ermöglichen, jederzeit den genanen Stand der schwebenden Schuld zu kennen und sich Rechenschaft zu geben Uber die Zahlungsmittel, die das Reichsfingnzininistcrinm znr Decknng seiner Ausgaben ver wendet. Z» diesem Zwecke wird einer der in Ziffer 1 des Kap. 1l dieses Memorandums vorgesehenen Delegierten oder einer ihrer Vertreter von der deutschen Regierung bei dem Neichssinanzministerinm für diese Ausgabe besonders beglaubigt werden. TaS Reichssingnzministerium wird diesem Beamten Abschriften der von dem Reichssinanz- ministcrium hcrausgegcbencn und in der anliegenden Liste aufgeführten Aufstellungen Uber die staatlichen Einnahmen und Ausgaben übersenden. sAnlage II.> Darüber hinaus wirb das ReichSsinaiiznitnisterinm als Ergänzung der zehn tägigen Nachweisnngcn (Nummer 2 der Anl. Ill nähere Mitteilung über die Z n s a m m e n s e tz n n g der schwebenden Schuld machen, und zwar insbesondere bezüglich des Zinsfußes, der Währung und der Nmlaufzcit unter Angabe der Fälligkeiten bis zu 3, 8, 3 oder 12 Monaten, sowie der länger als ein Jahr laufenden. Das Relchsfinanzministerinm wird dem obengenannten Beamten die Aufklärungen geben, die er hinsichtlich der ihm mit geteilten Aufstellungen verlangt und wird ihn in die Lage versetzen, die Richtigkeit der ihm übergebenen Uebersichten zu prüfen. 8. Unterdrückung der Kapitalflucht. In Verfolgung der von der deutschen Regierung in der Note vom 28. Mat gemachten Zusagen haben die deutschen Delegierten mit dem Garantielvmitcc die Frage der Be kämpfung der Kapitalflucht beraten. Sie haben dem Komitee als Programm der geplanten Maßnahmen Richtlinien mit- getetlt, die bestimmt sind, die gegenwärtig in Geltung be findliche deutsche Gesetzgebung zu vervollständigen, sowie Leitsätze zu AuSftthrungsbesttmmungen der vorgenannten Richtlinien. Das Garantiekomitee hat sich mit d'rsem Programm einverstanden erklärt. Man hat sich darüber verständigt, daß die deutsche Regierung das Erforderliche zur Inkraftsetzung dieser Maßnahmen in der nachstehend be kanntgegebenen Fassung im Lause dieses Jahres veranlassen wird. (Fortsetzung steh« Leit« Lt Die bittere Pille -er Finanzkontrolle. Es ist ein wahre Hiobspost für Deutschland, die das offi ziöse Telegraphenbureau ln seiner Meldung über die Ab »mchungen mit dem Garantickomitec der deutschen Oeffent- tichkeit übermittelt hat. Der Kern dieser Vereinbarungen enthält io weitgehende Vollmachten für die Mitglieder des Komitees zur petnltchst genanen Ueberwachung der deut schen Finanzgebarung, daß keiner, der nicht geflissentlich die Dinge in Rosarot sehen will, über die Tatsache einer empfindlichen Schmälerung der deutschen Finanzhoheit im Zweifel sein kann. Bei näherer Prüfung der einzelnen Be fugnisse, die künftig der Entente aus finanziellem Gebiete zu stehen sollen, ergibt sich mit einer frostigen, jeden Irrtum ausschließenden Deutlichkeit, daß die Tage der völligen staat lichen Unabhängigkeit der Reichsfinanzverwaltung vorüber sind, daß der 20. Juli 1322 zum Begräbnistage der deutschen finanziellen Souveränität geworden ist. Bei den Beratungen mit dem Garantiekvmitee haben die deutschen Vertreter den ganzen Mechanismus des Haushalts und der Steuer erhebung bis in die kleinsten Einzelheiten vor den Augen der Feinde blvßgelegt, die Ausgaben des Budgets eingehend erläutert, die zur Verhütung von Etatüüerschreitungen ge planten Maßnahmen auseinandergesetzt, mit einem Worte altes getan, was pur unter der Voraussetzung getan werden kann, daß der Standpunkt der nnbedinglen Abweisung jeder fremden Einmischung in die eigene staatliche Finanzhoheit picisgegcbe» wird. Für die Folge hat die Reichsregierung ihre Einwilligung erklärt, daß die Mitglieder des Garantie- lomitees durch das Reichssinanzministerium regelmäßige Jii'vrmativnen über Einnahmen und Ausgaben erhalten nnd daß ihnen die Möglichkeit gegeben wird, sich über die ein schlägigen Bestimmungen nnd die getroffenen Maßnahmen svr:laufe»d zu unterrichten. Tssiziös wird nun zwar von deutscher Seite behauptet, daß keine der vorgesehenen Maß regeln die Souveränität des Reiches antaste, oder den ge ordneten Gang der deutschen Fingnzverwaltung störe oder das deutsche Steuergeheimnis zn verletzen geeignet sei. Ja, wer soll denn in Deutschland dieser Versicherung Glauben schenken, wenn er »»besangen die dem Garanttekvmitec ge machten Zugeständnisse aus seine» gesunden Menschen verstand wirke» läßt. Bismarck Hai einmal gesagt, wenn man einen Franzosen über das Knie lege, ihm fünfundzwanzig aufzählc und dabei rufe: „Es lebe die Freiheit!", so glanbc er vor lauter Begeisterung über dir „Freiheit", daß er gar nicht geprügelt werde. Will man etwa das deutsche Volk, dem die Entente jetzt den Fuß mit dem cisenbeschlagenen Sciefel auf den Nacken gesetzt hat, in eine ähnliche Selbst täuschung versetzen durch die Erklärung, die Sache sei gar nicht so schlimm, die deutsche finanzielle Souveränität bleibe auch ferner bestehen? Was für einen Zweck hat cs, sich in solcher Weise selbst ein X für ei» N zu machen? Sehen wir doch lieber den Dingen gerade ins Gesicht nnd nennen das Kind beim rechten Namen. In einer so miserablen Lage, wie die ist, in der sich jetzt Deutschland befindet, ist es das Verkehrteste, was man tun kann, sich noch Illusionen zu machen. Selbsterkenntnis ohne Schonung und Vertuschung ist eine oberste Voraussetzung für die Möglichkeit einer Besserung in künftigen Tagen, nnd men» wir diesen Maß- stnb anlegen, so müssen wir zn dem zwar niederschmetternden, aber wahren Ergebnis gelangen, daß wir ein wesentliches Stück staatlichen. Eigenlebens aus dem Gebiete der Finanzhoheit geopfert und dadurch einen verhängnisvollen weiteren Schritt auf der Bahn nationaler Demütigung nnd Er niedrigung getan haben. Damit ist aber das Maß unseres Unglücks noch nicht voll, sondern der grimme Pariser Unruhestifter Potncare sinnt uns noch weitere Schmach an. Die jetzt von uns ge währten Zugeständnisse gehen aus den Notenwechsel vom März nnd April dieses Jahres zurück, der sich auf die im Dezember 1321 erklärte deutsche Zahlungsunfähigkeit für die Januar- nnd Februarrate 1322 bezog, und die zehn tägigen Goldzahlungen von Cannes sowie später auf Be schluß der Reparationskommission die monatlichen SO- und OO-Millionenzablungcn bis zum Ende dieses Jahres zur Folge hatte. Die Retchsregiernng hatte sich damals bereit erklärt, insoweit den Wünschen der Kommission entgegen- zukommcn, daß sie ihr ein .Znsormationsrccht" über den Stand der deutschen Finanzen einräumte, aber nur unter der ausdrücklichen Bedingung des Zustandekommens einer inter nationalen Anleihe. Schon bei jener Gelegenheit äußerte die deutsche Presse ihre schweren Bedenken nnd Besorgnisse, daß die praktische Ansgestaltnng eines solchen „JnsvrmationS- rechtes" mit einer regelrechten Finanzkontrolle gleich bedeutend sein würde, und die jetzt getroffenen Vereinbarun gen haben die Berechtigung dieser Auffassung nur zu sehr bestätigt. Das ist doch olme weiteres klar, daß das Garantie komitee die ihm künftig übermittelten finanziellen AuS künstc und Dokumente der deutschen Finanzverwaltung nicht bloß zur Kenntnis nehmen und dazu pagodenhaft mit dem Kopfe nicken wird. Das Komitee wird vielmehr alles sorg fältig prüfen und seine so gewonnene Wissenschaft der Repa- rationskommission initlcilen, die dann nicht verfehlen wird, sich einzumischen und der Reichsfinanzverwaltnug Vor schriften z« machen, wenn ihr gewisse Ausgaben, Methoden und Maßnahmen des deutschen Budgets nicht in den Kram passen. Bor allem aber ergibt sich die Frage, wie die Reichs regier» ng einer solchen Beschränkung der deutschen Souveränität zustimmen konnte, ohne daß die seinerzeit ausdrücklich aufgestellte Bedingung der Gewährung einer Anleihe Erfüllung gefunden hat. Das ist nm so unverständ licher, als inzwischen die rapide Entwertung der Mark dazu geführt hat, daß die Rcichsreglerung die Unmöglichkeit er klären mutzte, bei einem derartigen Hochstaudc des Dollars , . ! .l'fi '? '-i