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74. Jahrgang. Dienstag, den 18. Februar ^908. Nr. 19. ' Die „Weiheritz-Zeltung' «scheint wöchentlich drei- mal: Dienstag, Donners- tag und Sonnabend und wird anden vorhergehen- denAbenden ausgegcben. Preis viert eljübrlich 1M. 25 Pfg-, zweimonatlich 84 Psg., einmonatlich 42 Psg. Einzelne Nummern lO Psg. — Alle Postan stalten, Postboten, sowie Inserate werden mit 1L Pfg., solche au» unser« Ämtshauptmannschast mit 12 Pfg. die Spaltzeile oder deren Raum berech- net. Bekanntmachungen auf der ersten Sette (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 35 bez. 30 Pfg. - Tabellarische und komplizierte Inserate mit entsprechendem Auf schlag. Eingesandt, Im redaktionellen Teile, dir Spaltenzeile 30 Psg. Mit achtfertigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtfchastlicher Monats-Beilage. -M die Aufnahme eines Inserats a» bestimmter Stelle und au bestimmte» Tage» wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Johne in Dippoldiswalde. Mchcritz-Mmlg Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. für die Königliche AmlssMptmmmschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadlrat zu Dippoldiswalde. bezirkes Dippoldiswalde. 163 ll. in 6, Otto Kröher in Kleincarsdorf, 149 ä. i Auf Grund ihrer Neu- beziehungsweise Wiederwahl sind im Laufe der letzten Monate Pflicht genommen worden Gemeindevorstande ihres Wohnortes die Herren Friedrich Hermann Richter in Veerwalte, Friedrich Emil Zimmermann in Börnersdorf, Mar Kramer in Georgenfeld, Heinrich Julius Weinrich in Hermsdorf b. Dippoldiswalde, Karl Bruno Göhler in Holzhau, Bernhard Irmer in Luchau, Wilhelm Eduard Zscharschuh in Niederstauendorf, Ernst Julius Zimmermann in Reichstädt, Karl August Ehrlich in Röthenbach, Gemeindeälteste ihres Wohnortes die Herren Karl Ernst Göbel in Beerwalde, Heinrich Zeiske in Gombsen, Gustav Julius Schöne in Hänichen, 7, 8, 9. 10, b , als I, 2, 3, 4. 8 , Emanuel Wilhelm Walther in Oberfrauendorf, 9 , Louis Dietze in Rcheseld-Zaunhaus, 10 ., Julius Robert Arnold in Reinhardtsgrimma, 11 ., Gottlob Heinrich Fleischer in Röthenbach, 12 ., Emil Otto Kästner in Wittgensdorf. König!. Ämtshauptmannschast Dippoldiswalde, am 12. Februar 1908 daß sie durch bürgerliche Verhältnisse sonst nicht gebunden sind und sich untadelhast ge führt haben. Anträge aus Zurückstellung oder Befreiung Militärpflichtiger von der Aus hebung in Berücksichtigung häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse sind von den be treffenden Militärpflichtigen oder deren Angehörigen unter Beibringung der erforder lichen Beweismittel tunlichst so zeitig der betreffenden Ortsbehörde zur Begutachtung vorzulegen, daß sie behufs erschöpfender Erörterungen u. s. w. mindestens 6 Tage vor dem betreffenden Musterungstermine bei dem Unterzeichneten eingehen können. Formulare zu diesen Anträgen sind unentgeltlich von der Königlichen Amtshauptmann schaft zu beziehen. Diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Begrün dung des Antrages behauptet wird, haben im Musterungstermine persönlich mit z« erscheinen. Auf Zurückstellungsgesuche, welche im Musterungstermine nicht vorgelegen haben und deren Zurückstellungsgründe erst nach dem Musterungsgeschäfte eingetreten sind, wird im Aushebungstermine entschieden. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände werden hiermit angewiesen, diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren häusliche Verhältnisse eine Zurück stellung derselben nötig erscheinen lassen, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, das; die Zurückstellungsgesuche unter Beibringung der erforderlichen Beweismittel recht zeitig und spätestens im Musterungstermine zu stellen sind, und daß, wie schon vor stehend bemerk, diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Be gründung des Antrages behauptet wird, im Musterungstermine persönlich mit zu er- scheinen haben. Schließlich werden die Ortsbehörden gemäß 8 6l,z und § 62 der Wehrordnung aufgefordert, nach Rückempfang der Stammrollen die Gestellpflichtigen ihres Ortes zu , den betreffenden Terminen rechtzeitig schriftlich zu beordern» hiernächst etwaige Ver änderungen bei den Stammrollen durch Ab- und Zugang mittelst Stammrollen-Aus- zuges stets sofort anher anzuzeigen, übrigens aber zum Musterungstermine selbst mit zu erscheinen und die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen. Mannschaften der Reserve, Landwehr und Erfatzreserve, ingleichen ausge bildete Landsturmpflichtige 2. Aufgebots haben, dafern sie nach 8 122 der Wehr- ordnung auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch zu machen können glauben, ihre darauf gerichteten Gesuche bis zum 16. Februar dieses Jahres bei der Ortsbehörde ihres Wohnortes anzubringen, von welch' letzteren Behörden dieselben alsbald unter Beifügung der er forderlichen Nachweisungen an den Unterzeichneten einzureichen sind. Ueber diese Gesuche wird die Königliche Ersatzkommission V1ov8tae, ckou S. Mrs älssvs ckakr», vorwlttae» 10 Adr, Entschließung fassen und haben sich die Gesuchsteller selbst zu dem angegebenen Termin« im Gasthof „zum Stern" allhier einzusinden. Dippoldiswalde, am 7. Februar 1908. Der Zivilvorsigende der König!. Ersatz-Kommission des Aushebungs Holzversteig-rung Altenberger Staatsforstrevier. Hotel „altes Amlhaus" in Altenberg. 27. Februar 1908, vor«. '/210 Ahr: § d u. 20962 w. Klötzer, 1210 w. Pfähle, 505 w. Reisslängen. 28 Februar 1908, vorm 9 Ahr: 8 rm w Nutzscheite, I rm w. Nutzknüppel, 100 rm w. Brennscheite, 211 rm h. u. w. Brennknüppel, 281 rm h. u. w. Zacken, 172 rm w. Aste, 6 rm w. Stöcke. Schlag Abt. 41. Durchforstungen und Einzeln Abt. 2. Z. 7. 8. 9 21. 23. 26. 29. 30. 41. 46. 52. 54. 58. 64. 76. 79. 80. 81. 89. 91. 96. 100. 102. 106. 107. 112. König!. Forstrevierverwaltung Aktenberg zu Hirschsprung. König!. Forstrentamt Frauenstein. Die Mustermi« »er MiMärMchiistM im Aushebimgsliezirk Dippoldiswalde wird 7^^^^ U für die Stadt Glashütte und die Ortschaften Cunnersdorf, Johnsbach mit Bärenhecke, Luchau, Niederfrauendorf, Reinhardtsgrimma und Schlottwitz voiwerslsk, Ls» 2V. ksdraar Llesoü Makros, vormittüZ» 10 Vdr, im Gasthof „Stadt Dresden" in Glashütte. 2. s) für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Lauenstein mit Ausnahme der Stadt Glashütte krottax, Leu 81. redraar Liese» Pedros, vormittag 8 vdr, und b) für die Orischafien des Amtsgerichtsbezirks Altenberg mit Ausnahme der Orte Bärenburg, Bärenfels. Dönschten, Falkenhain und Schellerhau 8oll»»do»L, Leu 28. kedrusr Liess» Lüdrss, vormitlsßs 8 vdr, im Gasthof „zum Löwen" in Lauenstein. 3. für die Ortschaften Bärenktause mit Kautzsch und Zscheckwltz, Börnchen bei Possendorf, Gombsen, Hänichen, Hausdorf, Hermsdorf bei Dippoldiswalde, Hirschbach, Kleinkaredors, Kreischa. Lungkwitz, Possendorf, Quohren, Saida, Theisewitz. Wilmsdorf und Wittgensdorf »0Al»8, Le» 84. redruer ÜI08V8 ösdrk8, vormittag 7^/4 vdr, im Gasthof „zum Erbgericht" in Kreischa, 4. für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Frauenstein a) mit den Anfangsbuchstaben L bis mit KI v1eo8lL8, Le» 85. rebrmr Liv8v8 ö»drs8, vormittag 8^ vdr, und b) mit den Anfangsbuchstaben R bis mit 2 WNmvod, Leu 80 kedruar L1e8v8 «lLdrv8, vormM^» 8 vdr, im Gasthof „zum Stern" in Frauenstein und 5. für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Dippoldiswalde, und zwar a) für Beerwalde, Berreuth, Borlas, Elend, Großölsa, Höckendorf, Kips dorf, Malter und Naundorf Voiwvr8t»8, Ls» 87. kedr»»r üiv8S8 Lüdro», vormMss» S'/2 vdr, b) für Niederpöbel, Obercarsdorf, Obercunnersdorf, Oberfrauendorf, Ober häslich, Paulsdorf, Paulshain, Reichstädt, Reinberg, Reinholdshain, Ruppendorf und Sadisdorf krottüx, Ls» 88. redrvsr «Us808 Ladrs8, vormitt»88 8 vdr, c) für Schmiedeberg, Seifersdorf, Spechtritz, Alberndorf, Wendifchcars- darf, sowie die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Altenberg: Bären burg, Bärenfels, Dönschten, Faltenhain und Schellerhau 8oll»sdv»L, Le» 80. ksdrusr L1v8S8 Andren, vormittag 8 vdr, ck) für die Stadt Dippoldiswalde Lovlse, Ls» 8. IVLrr L1v8o» «ladr«», vormittag 9' 2 vdr, und die Losung und das Zurückstellungsverfahren für den gesamten Aushebungsbezirk Mo»8tLe, Le» s. ILLrr L!v8S8 «lüdrs», vor»üttsk8 8 vdr, im Gasthof „zum Stern" in Dippoldiswalde stattsinden. Die Militärpflichtigen haben behufs ihrer ärztlichen Untersuchung in dem betreffen den Musterungstermine pünktlich in reinlichem Zustande persönlich sich einzufinden, dagegen bleibt den Losungsberechtigten — vergl. 8 66, Pkt. 6, 7 und 12 der Wehr- Ordnung vom 22. November 1888 — das Erscheinen in dem unberaumten Losungs termine überlassen; für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatz- Kommistion gelost werden. Militärpflichtige, welche in den vorstehends anberaumten Musterungsterminen nicht pünktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen und können ihnen außerdem die Vorteile der Losung entzogen werden. Wer sich der Gestellung böslich entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger be handelt. Er kann außerterminlich gemustert und im Falle der Tauglichkeit sofort zum Dienst eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen. Dasselbe ist durch die Ortsbehörde zu beglaubigen, so fern der ausstellende Arzt nicht anulich angestellt ist. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen, welche versichern können, daß sie aus eigener Wissenschaft die epileptischen Zu fälle an den betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben, zu stellen oder das Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Es empfiehlt sich, die Zeugen zum Zwecke der Abhörung mehrere Tage vor dem Musterungsgeschäft dem unterzeichneten Zivilvorsitzenden namhaft zu machen. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel rc. dürfen auf Grund eines ärztlichen Attestes, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt, durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist, von der Gestellung überhaupt befreit werden. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im I., 2. oder 3. Militärpflichtjahre befindet, darf sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst. Der Vorteil ist der, daß sie am allgemeinen Einstellungstermin eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugeteilt werden oder überzählig bleiben. Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, haben eine ortspolizeilich beglaubigte Einwilligungs-Erklärung des Vaters oder Vormundes und eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber mit zur Stelle zu bringen, Gustav Ehregott Clauß in Hermsdorf b. Dippoldiswalde, 5 ., Gustav Bernhard Döhler in Johnsbach, 6 , Clemens Cruno in Kleincarsdorf, 7 ., Hermann Schulze in Luchau, a., als >. 2, 3„ 4, 5,