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Amtsblatt Mr W Mchl. Mtspriiht M k» Zlsitrst z» tzoheHm-ßriiWsl. Orga« aller Gemeindeverwaltungen der umliegenden Ortschaften. Anzeiger für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Vernsde^ Meinsdorf, Langenberg, Falken, Reichenbach, Callenberg, Langenchursdorf, Grumbach, TirsK- heim, Kuhschnappel, Wüstenbro-'d, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, Erlbech, Pleißa, Rußdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. . . . ... Usfcheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger das Vierteljahr Mk. 1.55, durch die Post bezogen Mk. 1.92 frei ins Haus. Fernsprecher Nr. 11. Inserate nehmen außer d.r Geschäftsstelle auch die Austräger auf dem Lande entgegn auch befördern die Annoncen-Expeditionen solche zu Originalpreisen. Nr. 70. Geschäftsstelle «chulstraße Nr. 31. Freitag, 26. März 1915. Bries« und Telegramm-Adresse: Amtsblatt SoS^slrft:.ErnMm. 65. Jahrg. M LelmiWlSW. MllM -ns MUemWvrlbol lum NilMMe. Das Ministerium des Innern hat davon Kenntnis erhallen, daß die Kowisstonäre der Kriegs- getreidegesellschafl in vielen Fällen ihnen angebotene Getreidemengen als nicht mahlfäh g zurückgemiesen haben, und daß bei den Landwirten die Ansicht verbreitet ist, daß diese Getreidemengen, obwohl sie in der Bestandsanzeige vom 1. Februar mit aufgeführt sind, hierdurch ohne weiteres von der Be schlagnahme und von dem Berfütterungsverbot frei werden. Diese Annahme ist irrig. Die Kommissionäre der Kriegsgstreidegesellschaft sind streng ange wiesen, nichtmahlfähiges Getreide, auch sogenanntes Hinterkorn nur dann freizugeben, oder vom Ankauf zurückzuweisen, wenn sich die Kriegsgetreidegesellschaft hiermit auf eingesandte Probe oder der zuständige Kommunaloerband nach oorhergegangener sorgfältiger Prüfung hiermit ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Soweit dieses Verfahren nicht eingehalten ist ist die Zurückweisung des Ankaufs durch die Kom missionäre ohne jede Bedeutung für die Beschlagnahme. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Landwirte hierdurch von ihrer Pflicht, das gesamte von der Bestandsaufnahme ergriffene und be schlagnahmte Getreide abzuliefern, nicht frei werden und sich unter Umständen schwerer Bestrafung aus- setzen, wenn sie dem Verbote zuwider beschlagnahmtes Getreide verfüttern. Es liegt daher im eigenen Interesse der Verkäufer, in jedem Falle zu prüfen, ob die Zurück weisung ihres Kaufangebots mit Zustimmung der Kriegsgetreidegesellschast erfolgt ist. Sollten die Kom missionäre den Ankauf unzulässiger Weise zurückweisen, so ist hierüber der zuständigen Behörde unver züglich Anzeige zu erstatten. Dresden, den 20. März 19! 5. , Ministerium des Inner«. Mielbeihilfe des Krzirks der Königliche« Amtshauplmauujchaft Glaucha«. Den unterstützungsbedürftigen Familien der zur Fahne Einberufenen soll aus Ve zirksmittcl« auch für das 1. Vierteljahr 1915 eine autzerordentliche Mtetbeihilse von je 20 M gewährt werden, die in erster Linie dazu dienen soll, die Familien in den Sland zu fetzen, ihre Ouartalsmiete zu bezahlen. Die Auszahlung erfolgt durch die Gemeindebehörden spätestens am 30. März 1015 und zwar nur an diejenigen, welche die reichögtsctzltche Fainilununttrstühung erhalr.n bezw. bei denen dirs zu erwarten ist. D?r Bezirksoerbaud erwartet, daß alle Bedachten, wenn irgend möglich damit ihren Mietzins bezahle«, da ein großer Teil dec Hausvesttzer am 1. April seine Hypothekenztnsen bezahlen mutz und daher auf den Mietzins angewiesen ist. Früher oder später müßte der Mietzins ohnehin bezahlt werden, da cs ein Irrtum ist anzu nehmen, daß die Familien der im Felde Stehenden ohne weiteres von der Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses befreit seien. Die Unterstützung wird nicht gewährt den Familien solcher Einberufenen, die keinerlei Auf wendungen, sei eS in Form von Mietzins, Hyoothekenzinsen oder dergl, für die Wohnung haben. Der Bezirk behält sich jedoch den Rückerstattungsanspruch für diese sowie die künftigen und für die früher bereits bezahlten Mietuitterstützungen für den Fall vor, daß vom Reiche oder von an derer Seite Mietunterstützungen für die D rgangenheit noch nachträglich bewilligt werden sollten. Glauchau, den 24. März. 1915. Der Bezirksverbaud oer Königliche« Amtshanptmanuschaft Glaucha« Die Bekanntmachung des unterzeichneten Bezirksoerbandes vom 16. März 1915, betr. dis Ausfuhr von Brotgetreide aus dem amtshauptmauuschaftliche« Bezirke, wird hiermit aufgehoben Glauchau, den 24. März 1915. Der Bezirlsverbaud der Königlichen Amtshaupimaunschaft Glaucha«. Rebe« ««d Reblaus betreffend. Unter Hinweis auf das in tz 3 des Reichsgesetzes, betr. die Bekämpfung der Reblaus, vom 6, Juli 1904, für das ganze Reichsgebiet ausgesprochene Verbot der Versendung und Einführung bewurzelter Reben oder Blindrcben in die Weinbaubezilke, wird erneut bekanntgegeben, daß verboten ist: s) für daS Gebiet des Königreichs Sachsen durch Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 13. Juni 1901 das Verbringen sogen. Blindreben (zur Anpflanzung neuer Reb« anlagcn bestimmter unbewurzelter Reben) aus denjenigen Fluren, in denen bisher die Reblaus gesunde« worden ist, in andere Gegenden, b) durch Verordnung vom 30. Juli 1901 die Anzucht von Neben in de« Handels- gärtnereten, sowie jeglicher Versand von Reben, Rebteilen, Nebenblättern (auch als Ver packungsmaterial), Wurzelblindreben, gebrauchten Weinpsählen und Weinstützen aus dem »königreich Sachsen. Der Versand von Weintrauben — ohne Blätter — wird durch letzteres Verbot nicht berührt. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen unter a) ziehen eine Geldstrafe bis zu 150 Mk., Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen unter 5) eine Geldstrafe bis zu 200 Mk. nach sich. Im Unoermögsnsfalle tritt an Stelle der Geldstrafe entsprechende Haftstrafe. Hohenstein-Ernstthal, am 24. März 1915. Der Stadtrat. Freibank: Gekochtes Schweinefleisch, Pfd. 5« Pfg. Die Feststellung der Mehlvorräte unter 2 Zentner bis herab auf 2 Pfund erfolgt Freitag, den 26. März 1015 durch Zähler. Alle Haushaltungsvorstände werden hiermit aufgefordcrt ihre Mehlvorräte genau zu wiege«, um den Zählern schnell Auskunft geben zu können. Die nicht angetroffenen HauShaltungSvorstände haben ihren Mehlbestand bis spätestens Freitag, den 26. März 1915 nachmittags 6 Uhr im RathauS — Registratur — zu melden. Unwahre Angaben werden streng bestraft. Oberlungwitz, am 25 März 19! 5. Der Gemeindevorstand. Gersdorf. Austragen von Kackware. Mit Zustimmung des Ernährungsausschnsses wird das Umherfahren U«d Vas AttS» tragen von Backware im hiesigen Orte Verbote«. Unter Backware sind alle Bäcker- und Konditoreierzeugnisse — Brot, Weißbrot, Kuchen usw. — zu verstehen. Uebertrelungen dieses Verbotes werden mir Geldstrafe bis zu 1500 Mk. oder Gefängnis bestraft« Das Verbot tritt mit dem 26. März 1915 in Kraft. Gersdorf Bez. Lhtz., am 24. März 1915. Der Gemeindevorstand. Gersdorf. Die abgeänderten Bauvorschriften zum Teilbebauungspla« z über die Erlbacher« stratze sind genehmigt worden und liegen vom 26. MSrz VS. Ihrs, ab 14 Tage lang im hiesigen Rathause — Zimmer Nr. 7 — öffentlich aus. Gersdorf Bez. Chtz., den 24. März 1915. Der Gemeiudevorstavd. Cm neuer Bölkerrechtsbrnch Frankreichs. Russische Niederlage in den Karpathen. — Zum Fall Przemysls. — Die Unruhen in Singapore. — Amerikas Kriegsgcschäft: vis WM des LMM ». WeWl. Am 7. Jairuar machten die Zeitungen Mit teilung von einem neuen schweren Vol lerrechtsbruch der Franzosen: Die Leutnants v. Schierstädt vom Gardc-Kii« »assieo-Regimcnt und Graf Strachwitz vom Regiment Gardes du Corps mit vier Unterof- ftzieren waren als Führer einer abgeschmfteucn Prtrouille, die sich nach drei Wochen des Um herirrens schließlich hatte dem Feinde ergeben müssen, .wegen Plünderung und Zerstörung von Hindernissen" zu fiinf Jahren Gefängnis ver urteilt worden. „Zerstörung von Hindecnttsri" — daS war ihr militärischer Auftrag, ihre mi litärische Pflicht gewesen, „Plünderung" — dar unter hätte sich lediglich fassen lassen daß die Patrouille sich unterwegs von Fallobst genährt und für die Man chunfähigen einen Wagen rc- guirert halte. Das Urteil war so empörend, daß Geheimrat Professor Dr. v Liszt, der berühmte Strafrechtslehrer der Berliner Uni versität, am 8. Januar im „Beniner Lokal- Anzeiger" seine Meinung dahin zusammenfftßte: Ob das französische Militärgericht über haupt zuständig toar, ist mindestens fraglich. Nnfraglich aber ist es, daß die den herrischen Offizieren und Mannschalen zur Last gelegten Handlungen nicht rechtswidrig und daher nicht strafbar sind Sie sind zu einem Teil dadurch gedeckt, daß sie der völkerrechtlich anerkannten militärischen Dienstpflitcht entsprechen; zum an deren Teil dadurch, daß sie in e'nem unzwei felhaften Notstand begangen waren. Das Ur teil des Militärgerichts Chalons rst daher kein Rechtsspruch, sondern ein Gewaltakt, der die deutsche Regierung zur. Ergreifung von Re- pressal en berechtigt". f)<etzt liegt über das Schicksal eines der Verurteilten, des Leumants vk Schierstäst, aus französischer Quelle eine Nachricht vott Nach dem „Matin" vom 18. Mürz ist Leutnant von Schterftädt nicht zu Gefängnis, sondern zu Zwangsarbeit, zum Bagno verurteilt und nach der Fieberhöllc von Cahenne ver bannt worden. Wir geben die Korrespondenz des „Matin" aus La Novelle nachstehend im vollen Wortlaut wieder; sic ist ebenso charak teristisch für die Franzosen wie für den wackeren deutschen Offizier. „Verschiedene Sträflinge sind an: Sonn tag abend im Gefängnis von La Rochelle eingetroffen, um in das Depot ach der In sel Ree übergeführt zu werden, von wo sie nach Cayenne eingcschisft werden sollen. Un ter ihnen befindet sich ein Leutnant von den Kürassieren der Kaiserlich Deutschen (!) Garde Tedlof (Detlefs) von Schierslädt, der vom Kriegsgericht der 9' Armee zu fiinf Jahren Zwangsarbeit wegen gemeinschaftlicher Plün derung unter Waftengebranch auf unserem Ge biete verurteilt wurde. Dieser Deutsche, der in Brandenburg, in Groß-Morschlow (Groß-Machnow) geboren ist, hat nichts von seinem Stolze verloren. Er äußert sein absolutes Zutrauen in den Trmmph Deutschlands, weil, sagt er, „sein alter Gott" es will. Er rühmt die Ueberlegenheit der deutschen Knlmr und erllart bei feder Gele genheit seinen Mitgefangenen, daß Frankreich ein verfaultes Land ist- Tüotz seines Ranges und . einer Titel ist er nichts destowenrger intt Sträflingsklei dung angetan und muss; aus Stroh schlafen, an gekettet an einen anderen Stväfling." Wie tritt aus dieser gehässigen Darstellung des „Matin", der dis rohe Freude iiber die schmachvolle Behandlung des verhaßten Boche aus den Augen leuchtet, her vor, mit welchem ungebrochenen Mute Leutnant v. Lchierstädt sein schweres, empörend ungerech tes Geschick trügt, das zu wandeln alles daran gesetzt werden müßte. Wir haben seinerzeit da von Mitteilung machen können, daß der Fall „mit allem Nachdruck von der deutschen Regie rung ausgenommen worden ist" und daß er durch Vermittlung einer neutralen Macht bei der französischen Negierung in dem von der deutschen Regierung gewünschten Sinne zur spräche gebracht wurde. Dutch d^e Mittei lung des „Matin" ergibt sich, daß der Fall noch viel empörender liegt, als angenommen wurde: nicht um Gefängnis handelt es sich, sondern mn Deportation nach Cayenne als Sträfling ! Wir dürfen überzeugt sein, daß die deutsche Regierung sich erneut mit der Sach« befassen und vor allen Dingen auch die Mög lichkeit der Ergreifung von Repressalien inst Auge fassen wird. N MU Die Luftschlacht über dem Oberelsatz Nach einer Baseler Meldung haben die F l i e g e r k ä rnp f e, die sich am Sonntag zwischen Bftsel, Mülhausen und Alffirch abspiel ten, großen Umfang angenommen. Am Mon tag abend seien mehrere französische Flieger üb« St. Ludwig erschienen, die von sechs deutsche« Fliegern vertrieben wurden. Sei« Flugzeug über Romanshorn Di,: Schweizerisch^ Depeschen-Agentur teilt mit, daß au zuständiger Stelle die von iHv veo- breitete Meldung von den: Ueberfliegen des Ro manshorns durch ein Flugzeug in allen Teile« als falsch bezeichnet wird. Die Opfer des Luftangriffs auf Paris Nach Mitteilung einer Genfer Zeitung bo« trägt die Zahl der Opfer des ZeppelincrugrtssS auf Paris über 40 Personen, die Zahk der Getöteten betrügt 15. Ei« englisches Flugzeug herabgescheffe« Der „Telegraas" meldet auz Bergen op Zoom: Die Deutschen haben ein englisckjeS