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mbet Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. § Wochenblatt für dlers >g itrUl Neichenbrand, Siegmar,.Neustadt, Rabenstein und Rottluff. M 45 ng. Sonnabend, den 8. November 1S13. Der Gemeindevorstand. Rabenstein, 31. Oktober 1913. Reichenbrand, den 25. Oktober 1913. Der Gemeindevorstand. Rottluff, am 6. November 1913. Der Gemeindevorstand. Neustadt, den 6. November 1913. von :i tendl Fernsprecher Nr. 325. Fernsprecher Nr. 325. us; sky- Brauereibe' b. in Rottlul Der Kirchenvorstand. Weidauer, Pf., Vors. ige, und lles rlen uhr des ie. mei ren nen den i er Ge- iede das > zu oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Reichenbrand, am 5. November 1913. Bekanntmachung, Kirchenvorstandswahl betr. Die diesjährige Kirchenvorstandswahl soll am 7. Dezember s. c. Vorm. 11—12 Ahr im Gasthaus Menbrand stattfinden. Es scheiden aus die Herren Otto, Gemeindevorstand Vogel und Wendler Heichenbrand und die Herren Gemeindevorstand Klinger und Richter in Siegmar. Die Aus übenden sind sofort wieder wählbar. An Stelle des Heimgegangenen Herrn Oberlehrer Meyer ist Neuwahl zu vollziehen. Wahlberechtigt sind alle diejenigen selbständigen Hausväter über 25 Fahre, ^entweder bereits in der Wahlliste stehen oder bis zum 15. November ihre Anmeldung persönlich Mrkt haben. Anträge auf Eintragung in die Wählerliste werden auf dem Pfarramt sowie bei den ^ken Gemeindevorständen in Reichenbrand und Siegmar entgegengenommen. Die Wahlliste liegt vom bis 30. November in der Expedition des Pfarramts zur Einsichtnahme öffentlich aus. Schluß der Jnseratenannahme Freitags nachmittags 3 Uhr. Sämtliche Ausscheidende sind sofort wieder wählbar. Die Ergänzungswahl soll am Sonntag, den 7. Dezember vorm. 11—12 Uhr im Pfarrsaale stattfinden. Es können an ihr nur selbständige Hausväter ihr Wahlrecht ausüben, die sich rechtzeitig in die ständige Kirchenvorstandswählerliste haben eintragen lassm. Wer sich einmal angemeldet hat, bleibt dauernd wahlberechtigt. Die Anmeldung geschieht mit unterschriftlicher Abgabe der Erklärung, das kirchliche Leben in Übereinstimmung mit den Ordnungen der Kirche fördern zu wollen. Die Wählerliste liegt vom 16. bis 3V. November beim Pfarramte zur Einsichtnahme öffentlich aus. Vom 16. November ab ist Aufnahme in dieselbe für die bevorstehende Wahl nicht mehr zulässig. Einwendungen sind während der Auslegungsfrist schriftlich beim Kirchenvorstand anzubringen. Nachdem das Unternehmer-Verzeichnis der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für die Ge- »einde Reichenbrand neu aufgestellt worden ist, liegt dasselbe zwei Wochen lang »d zwar vom 4. November bis mit 18. November 1913 zur Einsichtnahme der Beteiligten öffentlich k hiesigen Rathause — Gemeindekasse — aus. Die Betriebsunternehmer werden hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß sie binnen einem «onat nach Ablauf dieser Frist bei dem Genossenschaftsvorstande Widerspruch erheben können, daß ihr Betrieb in das Verzeichnis ausgenommen oder nicht ausgenommen ist, daß oder wie die Abschätzung erfolgt oder der Betrieb veranlagt ist. Reichenbrand, am 4. November 1913.Der Gemeindevorstand. Der Kirchenvorstand. Rein, ?. Bohnerwachs Terpentinöl — Stahlspäne Fußbodenöl Broneen, Osenlack Parochie Rabenstein. Sonntag, den 9. November, Predigtgottesdienst. Hilfsgeistlicher Friedrich. Danach Beichte und hl. Abendmahl. Pfarrer Weidauer. Evang. Jünglingsverein: Abendausgang nach Chemnitz — (Andreplatz.) Vortrag des Herrn Pfarrer Schmidt aus Leipzig, ehemal. Feldprediger in Deutsch-Südwest: („Was man in ernsten Zeiten lernt".) Abmarsch vom Pfarrhaus Vs7 Ahr. Rottluffer Brücke 7 Ahr. Mittwoch 8 Ahr Bibelstunde. Hilfsgeistltcher Friedrich. Freitag, 14. November, 10 Ahr Wochenkommunion. Hilss geistlicher Friedrich. Wochenamt vom 10.—16. November Hilfsgeistltcher Friedrich. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am 25. Sonntag p. Trin. den 9. November 1913 Vorm. 9 Ahr Predigtgottesdienst. Vorm. 11 Ahr Kindergottesdienst. Montag Abend 8 Ahr Jungfrauenverein im Gasth. Reichenbr. Dienstag Nachm. 2 Ahr Großmütterchenverein. Mittwoch Nachm. 2 Ahr Kinderschule in Siegmar. MmtmichNg, LchmMMmhs in Rubenstein betr. Infolge Ablaufs ihres Mandats haben mit Jahresschluß aus dem Kirchenvorstande auszuscheiden: s. in Rabenstein die Herren Gemeindevorstand Wilsdorf, Fahrgeldkassierer a. D. Coith, Bekanntmachung. Der bisherige Ratsexpedient in Buchholz Herr Fritz Emil Renner ist unterm 1. November dieses Jahres von uns als Spartassenkontrolleur und Gemeindeerpedient angestellt und als solcher von der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz in Pflicht genommen worden. Neustadt, am 4. November 1913. Der Gemeinderat, Verbot der Verabreichung von Branntwein re. an Kinder. Für den hiesigen Gemeindebezirk wird mit Zustimmung des Gemeinderates folgendes bestimmt: 1. Die Verabreichung von Wein, Branntwein und anderen geistigen Getränken mit Ausnahme von Bier an Kinder unter 16 Jahren, sowohl zu deren eigenen Genuß als auch zur Aberbringung an Andere ist Wirten und Händlern verboten, sofern sich die Kinder nicht in Begleitung von Eltern, Vormündern oder Erziehern befinden, die mit der Abgabe aus drücklich einverstanden sind. Die Abgabe der Getränke in festverkorkten, versiegelten oder verkapselten Flaschen zur Aberbringung an Andere fällt nicht unter dieses Verbot. 2. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Versteigerung. < Montag, den 17. November, nachm. 3 Uhr sollen im hiesigm Rathause mehrere Pfänder Melstücke) gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Relchenbrand, den 7. November 1913. Der Vollstreckungsbeamte. Mobiliar-(Fahrnis-)Verficherung. Die Einwohner der Gemeinden Neustadt, Rabenstein, Reichenbrand und Rottluff werden 'i die in den Gemeindeämtern zur Einsicht- bezw Inempfangnahme ausliegenden Darstellungen die bei der Landes-Bravdversicherungsanstalt für das Königreich Sachsen neugegründete Abteilung Mobiliar-(Fahrnis-)Versicherung hingewiesen. Neustadt, Rabenstein, Reichenbrand und Rottluff, am 6. November 1913. . Die Gemeindevorstände. Erdmaffen. Die an den hiesigen Straßen lagernden, durch das Heben der Straßengräben gewordenen Erd massen können sofort, spätestens aber bis zum 15. November d. I., abgefahren werden. Reflektanten wollen sich bei dem Straßenwärter Gerstenberger melden. >che, Mühlenbesitzer Friedrich Schmidt. er. >ahr ein Bekanntmachung. Nachdem das Anternehmerverzeichnis auf das Jahr 1913 der Landwirtschaftlichen Bcrufsgenössen- schaft für das Königreich Sachsen hier eingegangen ist, liegt dasselbe von heute ab 2 Wochen lang zu Jedermanns Einsicht in der Registratur des Rathauses öffentlich aus. Die Betriebsunternehmer werden darauf aufmerksam gemacht, daß sie binnen einem Monat nach Ablauf der Frist bei dem Genossenschaftsvorstande der genannten Berufsgenossenschaften in Dresden-A., Wiener Platz 1, II Widerspruch dagegen erheben können, daß ihr Betrieb in das Verzeichnis ausgenommen oder nicht ausgenommen ist, daß beziehungsweise wie die Abschätzung erfolgt oder der Betrieb veranlagt ist. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 3. November 1913. Bekanntmachung. Herr Fabrikbesitzer Karl Christian Hofmann ist am heutigen Tage von der Königlichen Amts hauptmannschaft Chemnitz als 2. Gemeindeältester für die hiesige Gemeinde in Pflicht genommen worden. Neustadt, am 6. November 1913. Der Gemeindevorstand. ^sbertrsn - Lmukion Wacholdersaft — Fenchelhonig — Johannisbeersaft Husten-Bonbons und -Tropfen ------- Bienenhonig, garantiert rein Gemeinde Rabenstein. Alle im obengenannten Bezirke aufhältlichen (ausschließlich die von der Kgl. Sächs. Staatseisen bahn als vom Waffendienst zurückgestellt bezeichneten) Reservisten, Dispositions-Urlauber, sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen erhalten hierdurch Befehl, zu der in Chemnitz, Restaurant Wiesenburg Chemnitz-Altendorf am Dienstag, den 11. November 1913, vormittags 11 Uhr stattfindenden Kontroll-Versammlung pünktlich zu erscheinen. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegen. Zur Jahresklasse 1908 Zugehörige haben wegen der vorzunehmenden Fußmessung in sauberer Fußbekleidung zu erscheinen. Befreiungsgesuche sind spätestens 5 Tage zuvor einzureichen, später eingehende Gesuche finden keine Berücksichtigung. 2m übrigen wird auf Punkt II! und V der Paßbestimmungen hingewiesen. Königliches Bezirkskommando Chemnitz. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Anhängsel. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 6. November 1913. Bekanntmachung. . Die Reinigung der Schornsteine in der Gemeinde Neustadt erfolgt vom 10. November ' 12. November 1913. Vezirtskrankenhaus. Nachdem das neue Bezirkskrankenhaus der Amtshauptmannschaft Chemnitz in Rabenstein nunmehr Uggestellt ist, soll die Belegung mit Kranken vom 15. November laufenden Jahres ab erfolgen. Für '' nachträgliche Einweihung ist das zweite Drittel des Monats Dezember in Aussicht genommen. Am Interessenten eine Besichtigung des Krankenhauses, die nach Eröffnung in Rücksicht auf die Dicken untunlich ist, zu ermöglichen, hat die Königliche Amtshauptmannschaft verfilzt, daß das Bezirks- 'Onkenhaus in einigen Tagen zur Besichtigung offen gehalten wird. Für die Gemeinderatsmitglieder und Mitglieder der Armenausschüsse, denen sich auch andere »Neindemitglieder anschlietzen können, werden Sonntag, den 9. November von nachmittags 2 Uhr und Dienstag, den 11. November von nachmittags 2 Uhr ab Mündige Führer zur Verfügung gestellt werden. Neustadt, Rabenstein, Reichenbrand und Rottluff, am 5. November 1913. Die Gemeindevorstände. '«chrichteu des Kgl. Standesamtes zu Reichenbrand vom 31. Oktober bis 7. November 1913. Kurten: Dem Brauereiarbeiter Max Heinrich Haubold 1 Tochter, ^befalle: Die Näherin Louise Anna verw. Thiele geb. Glöckner, Jahre alt. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Neustadt vom 31. Oktober bis 6. November 1913. gürten: Dem Arbeiter Emil Wax Jahn 1 Sohn. ^befalle: Klara Gertrud Richter, 3 Jahre, 8 Monate, 21 Tage alt. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Rabenstein vom 30. Oktober bis 6. November 1913. Ärten: Dem Zimmerpolier Bruno Otto Knauth 1 Tochter. ASebote: Der Einarbeiter Paul August Lasch mit Maria Müller, r^ide wohnhaft in Rabenstein. 'Schließungen: Der Handlungsgehilfe Max Willy Stache mit ^a Clara Münch, beide wohnhaft in Rabenstein. Der Schlosser Haushalt-Seifen in Stücken und Riegeln- Div. Schmierseifen Stärke - Gallseife Max Walther Albin Seifert, wohnhaft in Rottluff, mit Thekla Flora Melzer, wohnhaft in Rabenstein. Sterbesälle: Der Spuler und Musiker Julius Emil Weiland, 71 Jahre alt; Alfred Herbert Wacht, 9 Tage alt. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Rottluff vom 31. Oktober bis 6. November 1913. Geburten: Dem Schmied Hermann Alfred Pausch 1 Knabe. Sterbefälle: Die Handschuhlegerin Franziska Frieda Hentzsch, 27 Jahre alt. 1» e 3S. r. 5^, en r. iri>-