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Grossenhainer Unterhaltungs- und Anzeigeblatt. Mit Hoher Concession gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke. M 27. Sonnabend, den 3. April L847. Bekanntmachung. In der Stadt Königsbrück sind vorgestern, am 29. März, in 34 Kataster-Nummern 113 Häuser und Nebengebäude niedergebrannt und dadurch mindestens 260 Personen nahrungs- und obdachlos geworden. Von den Abgebrannten haben die meisten außer ihren übrigen Mo bilien auch fast alle Kleidungsstücke verloren. Der Hülsscomitä zu Königsbrück hat in der Beilage zu Nr. 77 der Leipziger Zeitung vom heutigen Tage um Gaben der Liebe für die ärmeren und der Unterstützung bedürftigen Abge brannten gebeten. Der Unterzeichnete ist ebenfalls erbötig, milde Beiträge in Gelde und in Kleidungsstücken anzunehmen und an den Hülsscomite in Königsbrück zu befördern. Auch die dem Unterzeichneten untergebenen Gendarmen sind angewiesen, für die hülfsbedürstigen Abgebrannten Unterstützungen in Gelde und in Kleidungsstücken in Empfang zu nehmen. Hain, am 31. März 1847. Der Königliche Amtsbauptmann von Wolf. Bekanntmachung. Zu der Jmmobiliar-Brandcasse auf den ersten Termin 1847 sind von Ein Hundert Thaler Versicherungssumme » srgr. « Pf. abzugeben. Die Hausbesitzer werden hierdurch in Kcnntniß gesetzt, ihre Beiträge binnen 8 Tagen, vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet, an die Lasse einzuzahlcn. Hain, am 3. April 1847. (5. G. Härtel. Vor in i s ch t e s. Ein Herr in Pesth hatte erfahren, daß seine Frau sich auf der Straße ein Rendezvous mit einem Jugendbrkannlcn geben wolle. Was thut der Gatte? Er ist darüber gar nicht traurig, er stürzt sich nicht ins Wasser, er hängt sich nicht an einen Strick, noch an eine Andere; im Gegentheil, den ganzen Tag über ist er in der lustigsten Stimmung. Abends aber, zur Stunde des Stelldicheins, erscheint er frühzeitig auf dem bestimmten finstern Platze, nimmt die Stimme des guten Freundes an, sucht Streit, den er in roher Weise mit Mißhandlung der Frau endet. Die Frau eilt empört nach Hause und liebkost den Mann, wie er nach Hause kommt, da sie ihn nun jedem Geliebten vorzieht. Der Gatte aber ist nun damit noch nicht zu frieden, er ladet den guten Freund zu Tische und ist gegen ihn äußerst zuvorkommend. Nach dem Essen entfernt er sich einen Augenblick, um Eigarren zu holen. Die Frau, in deren Brust der Zorn die ganze Zeit über gekocht hatte, fährt nun auf, schleudert dem Geliebten das Salzfaß an den Kopf nebst einigen entsprechend freundlichen Titulaturen. Ehe es zu einer Er klärung kommen kann, ist der Mann wieder da. Der Geliebte aber schützt Zahnschmerzen vor und entfernt sich mit süßlichen Worten und glühenden Blicken. Der Mann lächelt in sich hinein, er denkt, ich habe mich gerächt, ohne bei Beiden anrüchig zu werden. Auf dem Stadtgerichte zu Berlin ereignete sich vor Kurzem wieder eine Scene, die dort nicht die einzige in ihrer Art sein soll. Ein dasizer Gastwinh, der täglich Champagner trinkt und Austern ißt, leistete in Gegenwart eines seiner Gläubiger auf dem Stadtgerichte den Manifestationseid, d. h. er schwur, daß er nichts besitze, was für seine Gläubiger irgend ein Ob ject der Befriedigung abgeben könne. Bei Ab leistung dieses Eides trug er an jedem Finger der zum Schwur erhobenen Hand vier bis fünf der werthvollsten goldenen Ringe, außerdem hingen aus seiner Westentasche zwei schwere