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Abonnements Einladung. Frankenberg, am 30. September 1898. Frankenberg, am 30. September 1898. Es find zu bezahlen: entnommen werden. Die Redaktion und Expedition des Feankend. Tagedl dss. JA. allmonatlich Lehrer Seidel im Monat Oktober Der Stadtrat h. »r Mettig, Bürgermstr. Der Stadtrat h. vr. Mettig, Bürgermstr. 1. der 2. der 3. der 4. der 5. die 6. die 7. die 8. das 9. die 10. die 11. die 12. die ersuchen wir im zeitig al» m während kleinere können wir ein« Ne«II«ste»deIteüge und »lorstvuer auf das 3. Vierteljahr, auf das 4. Vierteljahr, Die Aufgabe von Inseraten Meresse der rechtzeitigen Fertigstellung und Ausgabe unseres Blattes gefälligst so glich erfolgen zu lassen. Größere Inserat« erbitten wir bis vormittag» S Uhr, Inserate bis 11 Uhr mittag» Aufnahme finden. Für später einlaufende Anzeigen Garantie des Abdruck» in der bezüglichen Abkndnummer nicht übernehmen. Der Vorstand. ÜIiiIIn» z Zt Vors. wenn der Wind über die Stoppeln geht, der Abend zeitiger'hereinbricht'und rauhe Lüft« den Aufenthalt im Freien unbehaglich machen, dann sammelt sich die deutsche Familie Bekanntmachung, Vie Bierfteuer bete» Nach § 8 des Biersteuerregulativs vom 10. August 1891 ist jede PriVatp^kflM, ««lch« Bier zum eigenen HauswirthschastSbedarf Von auswärts bezieht, verpflichtet, spätestens am 3. Tage nach dem Bezüge des Bieres dessen Menge und Sorte, sowie die Bezugsquelle desselben bei der Stadtsteuereinnahme anzuzcigen und gleichzeitig den dafür fälligen Eteuerbetrag abzuführen. Steuerhinterziehungen werden unbeschadet der Einziehung der Biersteuer mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bestraft. Bekanntmachung, die Frauenarbeitsschule betreffend. Der Unterricht in der FraucnarbeitSschule beginnt Montag, den 3. Oktober. Am genannten Tage wird der Unterzeichnete von abends 8 Uhr an in der Aula der Bürger schule zur Entgegennahme von Anmeldungen und zu weiterer Auskunftserteilung zugegen sein. Der Unterricht umfaßt Weihnähen (Maschinennähen), Kleidermachen (Ziel: ein ein- faches Hauskleid anfettigen und ändern), Ausbeffer« und Sticke« und wird, wie zeither, von Frl. Seydel und Frau Neubauer von 8—10 Uhr abends im bisherigen UnterrichtSlokale er teilt werden. Schulgeld: monatlich 40 Pfg. Frankenberg, den 28. September 1898. U- Vermin 1 am 30. 2. Vermin LlnIt<»i»i»enMte»«r, i September Ln8«lll»x Blir ckß« Ii»a <^e»erbvlt«m»i«r, s dss. ID. 2. SermI» Sr»nckversI«Iiern»8»k»eItrSKe am 1. Oktober dss. Fs. LV. Aat« Ver 1 dis zum um der trauten Lampe freundlichen Schein zum fröhlichen Geplauder sowohl über di« Vor kommnisse im Schoße der Familie und der Heimatstadt selbst, als auch über das, was draußen in der weiteren Umgebung oder auch in der weiten Welt vorgeht. Mit besonderer Freude wird da «in lieber treuer Hausfreund willkommen geheißen, der stets Neues und Interessantes aus der Nähe und Ferne zu erzählen und die langen Abende auf angenehme und nützliche Art zu kürzen weiß. Dieser treue Hausfreund, der sich allabendlich regelmäßig pünktlich einstellt, ist das . „Tageblatt", welches hiermit seine Freunde und Gönner bittet, das neue Abonnement auf das mit heuriger Nummer beginnende IV. Quartal rechtzeitig bewirken zu wollen, damit in der Zustellung des Blattes keine Unterbrechung eintritt. Unser „Tageblatt" hat auch im neuen Gewände die alten bewährten Grundsätze hochgehalten: in bester weise dahin zu streben, alle Aufgaben, die man an ein gutes, wohl gepflegtes Lokalblatt stellen kann, treulich zu ersüllen. So werden wir auch fernerhin über alle bemerkenwerten Ereignisse im Stadt- und Land, bezirk, sowie im engeren und weiteren vaterlande in rascher und zuverlässiger Weise berichten' die politischen Tagesfragen sowohl in populär geschriebenen Leitartikeln, als auch unter „Tages geschichte" vom vaterländischen Standpunkt aus behandeln und reichlich erzählenden und unter haltenden Stoff bieten. Wir bemerken noch, daß in unserem Blatte »ach wie vor die Reichstagsverhandlungen sehr ausführlich — ohne Unterschied der Partei des Redners — und die Ziehungsliste der sächsischen tandeslotterie während der Ziehungen alltäglich vollständig veröffentlichen werden. Alle Postanstalten und Ausgabestellen, wie unsere zahlreichen Stadt- und tandboten nehmen Bestellungen entgegen. Monatskarten für Abholende können in der LlxpeVItlon ve» sowie in den Ausgabestelle» der Herren Lt Hü»e1 (Albertstr.), L. L. (Schloßstr.), 4 «rünert (Freib. Str.), L' LLrüutvr (Öuerstr), It L «v- (Chemn. Str ), «tt» 8«it»»r (Fabrikstr.), 8«lbr«i»n» (Feldstr.) ^rme»Ira88e»b«ItrS8« sür die Vereine j dss. Fs. Frankenberg, am 21. September 1898. Der" Stadtrat h. »r Mettig, Bürgermstr. Die städtische Sparkasse zu Oederan nimmt stets Spareinlagen in jeder Höhe bei 3, ev » o/o Verzinsung an. Expeditionszcit: 8—12 Uhr Vor- und 2—5 Uhr Nachmittags an jedem Werttage. Die Kaffe expedirt auch schriftlich. Generalversammlung der Ortskrankenkasse II zu Frankenberg Montag, den 1v. Oktober ». Abends V,S Uhr in Hugo Meyer s Restaurant. Tagesordnung: 1. Aussprache über die beabsichtigte Verschmelzung der 4 Ortskrankenkassen in eine gemeinsame Ortskrankenkasse. 2. Kassenangclegenheiten. Frankenberg, am 30. September 1898. Bekanntmachung, die Juvaliditäts- und Altersversicherung betr. Es wird von den nach dem Reichsgesetze, betr. die Jnvaliditäts- und Altersversicherung, versicherten Personen beim Wechsel des Beschäftigungsortes häufig «nterlaffe«, die bei den Hebestellen zur Aufbewahrung hinterlegten OttittUUgskarten zuruckznverlauge«, vielmehr am neuen Beschäftigungsorte häufig die Ausstellung einer neue« Ouittungskarte beansprucht, ohne daß des früher bestandenen VerficherungSoerhSltnisseS und der Thatsache, daß sür den Versicherten bereits eine andere OuittungSkarte ausgestellt und mit Harken beklebt war, Erwähnung gethan wird. Der Versicherte setzt sich dadurch dem Nachtheile ans, daß ihm die frühere Quittungskarte und die darin eingeklebten Marke« dereinst nicht angerechnet werden. Die Versicherten veranlassen wir in ihrem Interesse, stets auf die rechtzeitige Zurückforderung der Quittungskartcn, sowie Vorzeigung derselben bei der zuständigen Stelle des neuen BeschäftigungS- ortes bedacht zu sein. Für die Herren Baumeister in Stadt und Land. Vorschriftsmäßige Plakate zur Bezeichnung der Bauherren und Bauleiter, wie solch« vom 1. Oktober an an allen Neubauten anzubringen find, werden schnellstens geliefert von der Kuchkruckerri von C. G. Roßberg in Frankenberg. Bekanntmachung, die Ergänzungswahlen für die Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz betreffend. Zum Zwecke der Vornahme von Ergänzungswahlen für die Handelskammer zu Chemnitz, S für die Gewerbekammer zu Chemnitz ist aus dem Amtsgerichtsbezirk Frankenberg eine Wahlabtheilung gebildet worden, in welcher znr Handelskammer 3 und zur Gewerbekammer 2 Wahlmänner zu wählen find. Unter Hinweis auf 8 17 des Gesetzes vom 23. Juni 1868, die Abänderung mehrerer Be stimmungen des Tewerbegcsetzes vom 15. Oktober 1861 betreffend, verbunden mit Punkt III des Gesetzes vom 2. August 1878, einige durch die Reform der direkten Steuern bedingte Abänderungen gesetzlicher Vorschriften betreffend, sowie 88 10 fg. der Verordnung vom 16. Juli 1868, die Han dels- und Gewcrbekammern betreffend, werden daher aä I. alle dem vorgedachten AmtsgcrichtSbezirke mit dem Sitze ihres Geschäftes angehörigen männlichen Personen, welche a) als Kaufleute und Fabrikanten im Ortskataster nach 8 17<I und 8 21 des Einkommen steuergesetzes vom 2. Juli 1878 mit einem Einkommen von über 1900 M. eingeschätzt, d) 25 Jahre alt, o) nicht nach 8 44 der revidirten Stävteordnung oder nach 8 35 der revidirten Land gemeindeordnung vom Stimmrechte in der Gemeinde ausgeschlossen sind, ingleichcn II. die Vertreter und beziehentlich Besitzer der in der Wahlabtheilung belegenen fiskalischen und communlichen Gewerbs-Anlagen, Eisenbahn-, Bergwerks- und Steinbruchsunterneh mungen, soweit sie den vorstehend unter d und o angegebenen Bedingungen genügen, be ziehentlich wegen Einkommens von über 1900 M. Einkommensteuer zu entrichten habe«; all L. alle dem gedachten Amtsgerichtsbczirke angehörigen Geiverbtreibenden, welche u) als Kaufleute und Fabrikanten im Ortskataster nach 8 17ä und 8 21 deS Einkommen steuergesetzes vom 2. Juli 1878 mit einem Einkommen von nicht über 1900 M. —-, aber von über 600 M. «ingeschätzt, oder d) ohne zu den Kaufleuten und Fabrikanten zu gehören, im Ortskataster zu einem Ein kommen von über 600 M. —- abgeschätzt, v) 25 Jahre alt und <I) nicht nach 8 44 der revidirten Städteordnung oder nach 8 35 der revidirten Land gemeindeordnung vom Stimmrechte in der Gemeinde ausgeschlossen sind, aufgesordett, zur Ausübung ihre» Wahlrechtes und bei Verlust desselben sür die bevorstehende Urwahl Dienstag, den 4. Oktober 1898, i« der Zeit vo« Nachmittags 4 dis s Uhr im bei dem daselbst fungirendcn Wahlvorsteher in Person sich anzumeldcn und betreffs ihres Wahl rechte» durch Vorzeigung des für das laufende Jahr von der Behörde ausgestellten Steucrzettels, welcher unzweideutig kundgiebt, daß der Wähler zur Zahlung eines Beitrags für die Handels- und Gewerbekammer verpflichtet ist, sich auszuweisen, die nach 8 0 dec obenerwähnten Verordnung vom 16. Juli 1868 etwa erforderliche Legitimation beizubringen, auch, soweit nöthig, das Vorhandensein der vorstehend angegebenen gesetzlichen Erfordernisse nachzuweisen, und einen mit den Namen dreier, war die Wahl zur Handeltkammer und zweier, wa- die Wahl zur Gewerbekammer anlangt, den Erfordernissen zur Stimmberechtigung genügender Wahlmänner beschriebenen Stimmzettel, auf welchem die Personen der zu Wählenden mit hinreichender Deutlichkeit zu bezeichnen sind, d«m Wahlvorsteher zu übergeb«». Königlich« AmtShauptmannschast Flöha, am 13. September 1898. von Loeben. Fischbach. —.... 57. Jahrgang Sonnabend, den 1 Oktober 1888 - — ' ' SL8 Amtsblatt der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha, des Königlichen Amtsgerichts und des Stadtrats zu Frankenberg. erl4«t»t tätlich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, abend» sür den fol ¬ genden Tag. Preis vierteljährlich 1 M. 50 Ps„ monatlich 50 Pf., Einzelnummer 5 Pf. Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Aus gabestellen, sowie allen Postanstalten angenommen. »uftr^^«»»hr«u> TäMM M U U s « Nachweis und I 4- 4- 4- sbPf.extra berechnet Verantwortlicher Redakteur: Ernst Noßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C. G. Roßberg in Frankenberg 1 Sa.