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44. Jahrgang. Freibergsdorf, den 9. Dezember 1891. O. ««e»»»»", Gem.-Vorst. Bekanntmachung. Die namentlich bei der Jugend mehr und mehr hervortretendc Unsitte, beim Befahren bergiger Straßen und Wege hiesiger Stadt mit Handwagen aus letzteren Platz zu nehmen und das Gefährt mit den Füßen zu lenken, veranlaßt uns, die dem entgegenstehende Bestimmung in § 41 der hiesigen Straßenpolizeiordnung hiermit in Erinnerung zu bringen, wonach die Deichseln der Handwagen und Handschlitten während des Fahrens vom Führer in verHanV zu halten sind. Zuwiderhandlungsfälle werden unnachsichtlich zur Bestrafung gezogen werden. Freiberg, am 4. Dezember 1891. Die Stadt-Polizeibehörde. »Sanier. Hfm. kibsaMK.KKA Von der Versicherungs-Anstalt im Königreich Sachsen tst an S arbeiters Gustav Alwin Kämnitz, der Zimmermann Herr Ernst Wilhelm «ost als Vertrauensmann aus dem Kreise der Versicherten ernannt woroe . Inserate werden bi» vormittag» , 1891 angenommen. Preis für die Spaltze I Außerhalb deS ^ndaerichtSbezirkS 1b Pfg- » — Die Handelsverträge, u. Wie schon gestern mitgetheilt, hat die Reichsregierung in einer umfänglichen Denkschrift die Gründe dargelegt, welche für den Abschluß der in Frage stehenden Handelsverträge maßgebend ge wesen sind. Bevor der Kritik dieser handelspolitischen Abmachungen Raum gegeben werden kann, ist es nölhig, die Stellung der Re- gieeung eingehend zu würdigen. Wir lassen deshalb unter Ver weisung aus die gestrigen Mittheilungen die Hauptgesichtspunkte der amtlichen Denkschrift folgen: Die europäische Handels- und Zollpolitik ist im letzten Jahr zehnt zu einem wesenilichen Theile durch ein umfassendes Konvcn- tional-Tarissystem bestimmt worden, besten Ausgangspunkt Handels und Zollverträge bildeten, welche Frankreich in der ersten Hälfte der achtziger Jahre mit einer größeren Anzahl von Staaten — Belgien, Portugal, Schweden-Norwegen, Spanien, der Schweiz und den Niederlanden — vereinbart hatte, und an die sich eine Reihe anderer Tarifverträge der genannten Staaten — theils unter sich, theils mit dritten Mächten, wie Italien, Oesterreich- Ungarn u. s. w. angeschloffen hatten. Durch diese Verträge waren die Zolltarife der meisten europäischen Staaten auf eine längere Reihe von Jahren in erheblichem Umfange und in einer Höhe vertragsmäßig festgelegt, welche gegenüber den auf autonomer Grundlage beruhenden General-Zolltarifen dieser Länder nicht unerhebliche Vortheile boten. Deutschland halte sich an diesem System nur in vcrhältniß- mäßig geringem Umfange durch eigene Tarifverträge betheiligt. Handelsverträge, durch welche der deutsche Zolltarif — gegen ent sprechende Tarifzugeständnisse des anderen vertragschließenden Theiles — in einzelnen Positionen gebunden oder ermäßigt war, sind nur mit Italien, Spanien, Griechenland und der Schweiz abgeschloffen worden. Den meisten übrigen europäischen, wie auch einer größeren Anzahl außereuropäischer Staaten, hatte Deutsch land lediglich die Meistbegünstigung gewährt und sich dafür im Genuß des gleichen Rechts, beziehungsweise daneben, wie es Rumänien und Serbien, einseitige zolltarifarische Konzessionen des anderen Theiles gesichert. Mit Frankreich war durch Artikel 11 des Frankfurter Friedensvertrages die Verpflichtung vereinbart, sich in den gegenseitigen Handelsbeziehungen auf dem gleichen Fuße mit Großbritannien, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz, Oesterreich-Ungarn und Rußland zu behandeln. Während somit Deutschland für seine eigene Zollpolitik im Wesentlichen freie Hand behalten hatte, nahm es doch in Folge des Meistbegünstigungs rechts in vollem Maße an den Vergünstigungen der europäischen Konventionaltarife Theil. Eine Betrachtung der gegenwärtigen handelspolitischen Ge- sammtlage ergiebt, daß dieser für Deutschland mit erheblichen Vortheilen verknüpfte Zustand am 1. Febr. 1892, dem Termin, bis zu welchem die französischen und die Mehrzahl der übrigen europäischen Tarifverträge abgeschlossen beziehungsweise kündbar waren, sein Ende finden wird, und zugleich eine vollständige Um wälzung der europäischen Handelspolitik einzutreten droht. In Frankreich erlangte eine stark schutzzöllnerische Strömung mehr und mehr die Oberhand und ließ es kaum noch zweifel haft erscheinen, daß eine Aufrechterhaltung der französischen Tarifverträge über den 1. Februar 1892 hinaus nicht zu erwarten stand. Diese dem bestehenden Kvnventionaltarif- system zunächst von Frankreich her drohenden Gefahr übte ihren Einfluß auch auf die handelspolitische Stimmung der übrigen durch Tarifverträge verbundenen europäischen Staaten mehr oder weniger aus und ließ auch dort das Bestreben immer deut licher hervortreten, der einheimischen Produktion in erster Linie den eigenen Markt durch hohe Zölle ausschließlich zu sichern, und zu diesem Zweck sich mit dem Ablauf der französischen Beiträge gleichzeitig auch von den mit anderen Staaten geschlossenen Tarif verträgen zu befreien, um nach allen Seiten hin völlig freie Hand für die Gestaltung der eigenen Zolltarife zu erlange». Hierzu trat die zunehmende Entwickelung der Schutz. Zollgesetzgebung einerseits in Rußland nnd andererseits in den Vereinigten Staaten von Amerika. In Rußland schritt man von Zollcrhöhung zn Zollerhöhung, derart, daß der dortige Absatzmarkt für die europäischen Jndustrieerzeugniffe sich mehr und mehr verschloß. So ist die deutsche Ausfuhr nach Rußland von 228 Millionen Mark im Jahre 1880 stufenweise auf 131 Millionen Mark im Jahre 1887 zurückgegangen. Wenn sie in den letzten Jahren wieder etwas gestiegen ist, so lag der Grund hierfür lediglich in dem Steigen de» Rubelkourses, ein Umstand, welcher der russischen Regierung sofort Anlaß zu einer entsprechenden neuen Erhöhung der Zölle bot. In den Ver einigten Staaten von Amerika waren es die mehr und mehr her vortretenden Bestrebungen, die einheimische Produktion durch hohe Schutzzölle und sogar Prohibitivzölle gegen die ausländische Kon kurrenz zu schützen, welche zunächst in den später zu Gesetzen er hobenen sogenannten Mc. Kinley'schen Zollverwaltungs- und Zoll- tarifbillS ihren beredten Ausdruck fanden und den europäischen Import, an welchem Deutschland erheblich betheiligt ist, in weitem Maße zu schädigen drohten. delspolitischen Strömungen, °uf dw E h ltu g s ^schränkung nicht rechnen dürfen, wenn es dmcheme ' ^t, die em- seinerseits anderen Landern die Mögt cy . » Produkten z» pfangenc Waare ganz oder the.lwe.se m eigenen Proouuen z. Absatzmärkten ist die Gewährleistung "ne 6 b Acht der Zollverhältnisse. Auch diese von der Geschäftswelt als eine Grundbedingung für die .Sachlich wahren mit internationalen WaarenverkchrS bezeichnete u s 2 Nachdruck geforderte Stetigkeit in den Z°"verh°ltm^ anders als auf dem Wege von Tarifverträgen m.t langer Dauer ^"!?nttt"dk"e'n Gesichtspunkten schien es ge ¬ boten, unter Festhaltung des für die einheim'sche Produktion und zwar sowohl die Landwirthschaft wie die Industrie un entbehrlichen Maßes von Zollschutz den Abschluß von Tar.fver trägen anzubahnen und hierdurch der bei dem Mang - tragsmüßigen Schranken zu gewärtigenden gegenseitigen Ueberb e- tung der euroAen Staaten in der Erhöhung ihrer Zolltarif rechtzeitig vorzubcugcn. Wenn die verbündeten Regierungen noch > Zweifel über die von ihnen zu verfolgende Vertragspolitlk hätlen - haben könne", so hätten dieselben angesichts der seitens der be- - rusenen Organe des Handels und der Industrie ausnahmslos zu , Tage getretenen, aus den Abschluß möglichst um^stender Tarlsver« : träge mit den europäischen Staaten gerichteten Wunsche schwinden ' müssen. , ,, „, . Es versteht sich von selbst, daß die auf tanfamchem Gebiet zu erstrebenden Vvrtheile nur durch entsprechende Opfer auf dem- selben Gebiete erkauft werden können. Indessen war bei der mit dem Zolltarif von 1879 eingeleiteten Zollreform die Eventualität späterer Tarisverhandlungen mit dem Auslande bereits m das Auge gefaßt und bei dem Ausmaß der Zollsätze mit in Betracht gezogen worden. Politische Umschatt. Freiberg, den 9. Dezember. Der Bundesrath ertheilte in der am 7. d. M. abgehaltenen Plenarsitzung den Ei «würfen eines Handels- und Zollvertrages zwischen dem Reich und Oesterreich-Ungarn, eines Viehseuchen- Uebereinkommens zwilchen dem Reich und Oesterreich-Ungarn, eines Handels-, Zoll- und Schifffahrtsvertrages zwischen dem Reich und Italien, endlich eines Handels- und Zollvertrages zwischen dem Reich und Belgien, die Zustimmung. Die erste Lesung der Handelsverträge im Reichstag wird am nächsten Freitag stattfinden. Donnerstag, 17. Dezember, bereits sollen die Weihnachtsferien eintreten. Es wäre eine geradezu unerhörte Ueberhastung, wenn man in dieser knappen Zeit so umfangreiche und tiefeingreifende Vorlagen mit aller Gewalt er ledigen wollte. Aus Wien wird bereits gemeldet, daß die Ver handlung der Verträge wegen der Budgetdebatte erst nach Neujahr möglich ist und dieselben einstweilen in einem Ausschuß berathen werden sollen. Es ist nicht einzusehen, warum dasselbe Verfahren nicht auch in Deutschland eingeschlagen werden soll. Ob den Wünschen Derjenigen, welche eine Kommissionsberathung und gründliche Erörterung verlangen, Rechnung getragen werden wird, läßt sich augenblicklich noch nicht übersehen. Die Zahl der Begnadigungen und Strafnachlässe, die König Wilhelm von Württemberg bei seinem Regierungsantritte ver fügte, beläuft sich auf 2800; vorzugsweise wurden die Verfehlungen ärmerer Leute, die aus Noth gehandelt hatten, in Betracht gezogen und ganz besonders Forststrassachen berücksichtigt. Die „Straßb. Post" schreibt sehr zutreffend: Eine geheimniß volle Anspielung gegen den Fürsten Bismarck macht die „Leipz. Ztg.". Sie schreibt, daß Ihr die Dankbarkeit für deS ersten Kanzlers unvergessene Verdienste Schweigen über Manche» aufer- lege, was seitdem geschehen, aber in seinem Zusammenhänge nur Wenigen bekannt sei" und fährt dann fort: „Nichts rechnen Wir dem jetzigen Kanzler so hoch an, als daß auch er trotz der häß- l.chen Herausforderungen über diese Dinge geschwiegen hat eine Ritterlichkeit, von der die Landsknech.naturen freilich nichts ahnen" D.e „Leipziger Ztg - ist, soviel wir wissen, ein amtliches Blatt' Destoweniger begreifen wir eine solche Polemik gegen den Alt^ reichskanzler. Entweder soll das Blati furchtlos und treu heraus- sagen was es we.ß, oder - „die Dankbarkeit für deS ersten Kanzlers unvergessene Verdienste" soll ihm wirklich Schweinen auferlegen" über das angeblich Geschehene G« «g». "^wetgen das Eine noch das Andere, sondern b?^ L°berweßer Andeutungen, die wenig geschmackvoll ^sind »nk viel schlimmer wirken, als offene s außerdem noch letzteren kann sich der Fürst BiSmarck vertk^ni"^"' Gegen die gegenüber steht er machtlos da. Das aber bat^r'«^ °^cren verdient. Glaubt man ibn eines er nicht um un» man es offen sagen und ihm dadurch dtt Gelegen bett" geben" sich auch seinerseits äußern zu können. ^'-genyeit geben, Je näher der kritische Zeitpunkt für den Ablauf der europäischen Tarifverträgeheranrückte und je mehr eS zurGewißheit wurde, daß die bisherige günstige Lage, welche Deutschland im Wesentlichen die Autonomie seines Zolltarifs und gleichzeitig den Mitgenuß zahl reicher von anderen Staaten verabredeter Zollbegünstigungen ge währte, mit jenem Zeitpunkte ein Ende nehmen werde, um so zwingender trat an die Verbündeten Negierungen die Mahnung zur Entscheidung heran, ob sie gegenüber der auf wirthschaftlichem Gebiete mit zunehmender Bestimmtheit drohenden Abschließungs politik der europäischeu Staaten, dem Beispiele anderer Staaten folgend, auch ihrerseits auf die festere Abschließung des eigenen Marktes Bedacht nehmen und damit die auf die gegenseitige Ab schließung gerichteten Tendenzen wesentlich steigern oder ob sie bei Zetten dahin streben sollten, der weiteren Entwickelung jener Ten- dcnzen und ihrer praktischen Folgen vorzubeugen und sich einen bestimmenden Einfluß auf die demnächstige Neugestaltung des europäischen Zolltarifsystems im Sinne internationaler Verständig ungen zu sichern. Die Entscheidung konnte nur im letzteren Sinne ausfallcn. Deutschland nahm nach der Begründung des Reichs den Anlauf zu einer mächtigen Entwickelung seiner wirthschaftlichen Kräfte. Dem raschen Aufschwünge aber folgte bald ein empfindlicher Rück schlag. Es brach sich die Erlenntniß Bahn, daß die aus das Reich übernommene Handels- und Tarispolitik des Zollvereins nickst länger aufrecht zu erhalten sei, wenn der nutzbringende Absatz der wichtigsten Erzeugnisse der deutschen Landwirthschaft nicht durch die unter günstigeren Verhältnissen arbeitende Produktion fremder Länder unmöglich gemacht und wenn die aufstrebende heimische Industrie nicht unter dem Wettbewerb ausländischer, in lang jährigem, prohibitiv geschütztem Wachsthum mächtig gewordener Konkurrenten erstickt werden sollte. Auch in finanzieller Beziehung hatte sich eine Reform des bestehenden Zollsystems als räthlich erwiesen. Der deutsche Zolltarif von 1879 sowie die dazu erlassenen Novellen brachten nach beiden Richtungen Abhilfe. Die deutsche Industrie hat unter dem verhältnißmäßig nied rigeren, aber immerhin kräftigen Schutze des in einzelnen Punkten später noch ergänzten Tarifs von 1879 in allen Zweigen einen bemerkenswerthen Aufschwung genommen. Die Entwickelung Deutschlands zu einem Jndustriestaate ersten Ranges, die Zu nahme seiner Bevölkerung und die den einheimischen Bedarf nicht in vollem Umfange deckende Bodenproduktion haben zur Folge, daß Rohstoffe und Nahrungsmittel vom Auslande in großen Mengen eingesührt werden müssen. Um das hierdurch bedrohte wirth- schaftliche Gleichgewicht in dem erforderlichen Maße wieder herzu stellen, ist Deutschland in erster Linie darauf angewiesen, seinen Ueberschuß an Fabrikaten an das Ausland abzusetzen. Die Ein fuhr von Rohstoffen hat im Durchschnitt der Jahre 1880 bis 1890 , einen Werth von 2206 Millionen Mark und nach Abzug der Ausfuhr an Rohstoffen einen solchen von 1357 Millionen Mark, im Jahre 1889 dagegen bereits einen Werth von 2818 beziehungs weise 2033 Millionen Mark und im Jahre 1890 einen Werth von 2966 beziehungsweise 2120 Millionen Mark betragen. Mit diesem starken Anwachsen der Einfuhr von Rohstoffen hat die Ausfuhr von Fabrikaten nicht gleichen Schritt gehalten. Sie hat im Durchschnitt der Jahre 1880 bis 1890 einen Werth von 2260 Millionen Mark und nach Abzug der Einfuhr von Fabrikaten einen solchen von 1211 Millionen Mark, im Jahre 1889 einen Werth von 2382 beziehungsweise 1185 Millionen Mark und im Jahre 1890 einen Werth von 2482 beziehungs- weise 1286 Millionen Mark erreicht. Immerhin zeigen die vorstehenden Zahlen zur Genüge, welche ' Menge von Arbeit sich in der deutschen Ausfuhr verkörpert, wie ! sehr die arbeitenden Klaffen an dem Export inleressirt sind und i einen wie erheblichen Faktor hiernach die Ausfuhr für das Ge- ' deiyen des deutschen Gewerbefleißcs und damit der gesammten deutschen Volkswirthschaft bildet. i Betrachtet man die Gesammtziffern der deutschen Ausfuhr, welche sich für 1887 auf 3190 Millionen Mark „ 1888 . 3352 „ 1889 „ 3256 und „ 1890 „ 3409 stellten, so ist eS einleuchtend, daß unser Wirthschastsgebiet trotz der gesteigerten Konsumfähigkeit sich weitaus nicht selbst genügt. Der Abschluß neuer internationaler Verträge mit bloßer Meist begünstigung ohne Tariffestsetzungen würde Deutschland zwar die Möglichkeit belasten, der einheimischen Produktion den eigenen Markt durch beliebige Schutzzölle zu sichern, für die Offenhaltung der für unseren Export unentbehrlichen Auslandsmärkte aber nicht die geringste Garantie bieten. Angesichts des mit der zu nehmenden Steigerung der Produktion und ihrer Hilfsmittel immer heftiger gewordenen Wettkampfes aller wirthschaftlich vorgeschrit tenen Staaten ist zwischen diesen ein dauernder Handelsverkehr nur denkbar in der Form eines rationellen Austausches von Gü tern, und letzterer setzt wiederum eine gewisse gegenseitige Be schränkung der freien Verfügung auf zolltarifarischem Gebiete vor aus. Deutschland würde, zumal bei den heute herrschenden Han- und Tageblatt Amtsblatt für die lSuigltchc« und Mischen Behörde« zu Freiberg md Braud. . Z 286. LLU7ÄZWWN Donnerstag, de« 10. Dezember