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für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Vtittwoch» u. Sonnabend« früh 8 Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich 12j Ngr., auch bei Bestellungen durch die Post. Inserate Melden mit l Ngr. für den Raum einer gespaltenen Corpus-Zeile berechnet und sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags 11 Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. ScchsundjwaiyiBcr Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in PulSnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen bureau von C. Graf und Haasen stein L Vogler. Leipzig: Bernhard Freyer, Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler - und Eugen Fort daselbst. Auswärtige Annoncen-Austräge U"s unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posicmzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag versiegen oder nicht. Lxpvck. ^I»t8bl»tte8. Mittwoch 14. 18. Fevrrmr 1874. Den 12. und Z3. un- bez. 14 März -fs. I., jedesmal von Vormittags 9 Uhr an, sollen die zu dem Nachlaß der Frau Christiane Emilie verehel. gewes. Bubnick geb. Mierisch hier und die zu dem Concurs deren Wittwers, des Pfefferküchlers Robert August Bnbnick hierorts gehörigen Mobilien, an Mcubles, Kleider, Wäsche, Betten, Ackergeräthschaften, Kisten, Pfefferkuchen- waaren, Backutcnsilien, Mehl- und andere Vorräthe, auch eine größere Partie Pfefferkuchenteig in dem Hause Nr. 2018. des Brandcatasters hiesigen Orts bez. an Amts stelle gegen sofortige baare Zahlung meistbietend öffentlich versteigert werden. Ein Verzeichniß der zu versteigernden Gegenstände hängt im hiesigen Amthause aus. Pultznitz, am II. Februar 1874. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. Auf Antrag der Erben der Frau Christiane Emilie verehel. gewes. Bubnick geb. Mierisch, sollen die zu deren Nachlaß gehörigen Grundstücke als: 1 ., das Hausgrundstück Nr. 2018. des Brandcatasters und Fol. 1453 des Grund- und Hypothekenbuchs für hiesigen Ort und 2 ., die Feldgrundstücke Nr. 798, 928b., 1223, 1285, 1415, 1444 des Flurbuchs, sub Fol. 696, 818, 1223, 1142, 1263 und 1288 des "Grund- und Hypothekenbuchs für Stadt Pulßnitz den 11. März d. I. freiwillig und öffentlich meistbietend versteigert werden. Erstehungslustige werden daher geladen, gedachten Tages bis BormitLagS Punkt SO Ubr, widrigenfalls sie zum Bieten nicht würden zugelassen werden, an hiesiger Gerichtsamtsstelle zu erscheinen, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen und hierauf nach vorgängiger Bekanntmachung der Subhastationsbedingungen der Versteigerung dieser Grundstücke, deren Beschreibung, Taxe, sowie die darauf haftenden Oblasten aus der Beifuge des im hiesigen Amthause aushängenden Anschlags zu ersehen sind, sich zu gewärtigen. PulKnitz, am 11. Februar 1874. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. Deutsches Reich. Kamenz, 13. Febr. Für das Projekt einer neuen Eisenbahn, welche Kamenz mit der Berlin-Dresdner Bahn in Drähna (bei Luckau) in Verbindung bringen soll, werden demnächst die Vorarbeiten feiten der Direktion der Berlin-Dresdner Gesellschaft beginnen. Ueber die Chancen der in's Auge gefaßten Linie vermögen wir zwar momentan nicht zu urtheilen, dürfen aber doch an nehmen, daß das Unternehmen eine solide Basis hat, da es von obengenanntem gut situirten Konsortium ausgeht. Immerhin ist es bedeutungsvoll, daß Kamenz mehr und mehr als Zielpunkt von Bauunternehmungen erkoren wird, Von denen nacb einer oder anderen Richtung hin doch eine Verwirklichung zu erwarten ist. (K. W.) — Die k. Kreisdirection zu Bautzen erlässt unterm 3. Febr. folgende „General-Verordnung an sämmtliche Obrigkeiten des Regierungsbezirks Bautzen, die Begräbniß- feierlichkeiten bei Mitgliedern von Militairvereinen und Schützengesellschaften betreffend": „Das k. Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit den königlichen Ministerien des Kriegs und des CultuS und öffentlichen Unterrichts bezüglich der Feierlichkeiten bei Begräbnissen von Mitgliedern der Militairvereine und Schützengesell schaften folgende Anordnungen getroffen: 1) Der Ge brauch der Trommeln und Musik ist den Militairvereinen und Schützengesellschasten bei Beerdigung ihrer Mit glieder unter der Bedingung und Voraussetzung zu ge statten, daß dieser Gebrauch mit dem Ernste und der Feierlichkeit der Handlung in den nöthigcn Einklang ge bracht und die der Geistlichkeit bei Leichenbestattungen gebührende Stellung gewahrt wird, wenn nicht Seiten der Angehörigen des Verstorbenen eine Ablehnung jenes Gebrauches vo„ Trommeln und Musik erfolgt. 2) Das Ehrenseuer bleibt auf die Beerdigung solcher Vereins- Mitglieder beschränkt, welche Feldzügen beigewohnt haben und cs ist diesfalls den Vorschriften der Generalverord- nung vom 11. November 1864 auch ferner nachzugehen, mit der Mnaßgabe jedoch, daß, was die in Punkt 2 dieser Verordnung enthaltene Bedingung anlangt, die Zahl der zu Vollziehung des Ehrenfcuers mit Waffen an der BeerdiguNgsfelerlichkeit theilnehmenden Vereins mitglieder niemals über ^völs betragen darf. 3) Das Führen von Waffen ist den Mitgliedern von Militair vereinen und Schützengesellschasten bei anderen Beerdig ungen nur nach vorher eingeholter Genehmigung per Ortspolizeibehörde unter derselben Beschränkung rücksicht lich der Zahl der die Waffen Führenden wie oben «ud 2 gestattet. Die Genehmigung ist bei etwa, namentlich aus den öffentlichen Verhältnissen, oder aus örtlichen »der persönlichen Gründen sich ergebenden Bedenken zu ^rsagen." — (K. W.) Es ist höchst unangenehm, wenn im Winter die Stubenöfen Risse bekonnnen, durch welche der Rauch in die Zimmer dringt. Da der gewöhnliche Lehm, init welchem man dergleichen Riffe zu bestreichen pflegt, bald wieder auf- und abspringt, so verdient folgende! Mischung Beachtung: Man siebt gute Holzasche durch ein feines Sieb, bringt eben so viel gestoßenen und durch siebten Lehm hinzu und vermischt beides mit etwas Salz. Hierauf feuchtet man diese Mischung mit so viel Wasser an, daß ein Teig daraus entsteht, und streicht damit die Risse des Ofens zu. Dieser Kitt berstet nicht und nimmt eine außerordentliche Härte an; nur darf der Ofen nicht mehr heiß sein, wenn man ihn damit versieht. Bedient man sich dieses Kittes denn Setzen neuer Ofen, so werden, diese fast unverwüstlich. Dresden. Das sächsische Justizministerium hat über die Erfahrungen, welche iin Institut der Schöffen gerichte ün Königreich Sachsen bisher gemacht worden sind, Ermittelungen angestellt und das Ergebniß der selben nebst einer Erläulerungsschrift dem Reichscanzler amte mitgetheilt; diese Materialien sind vollständig als Nachtrag den Motiven zu dem Entwurf über die deutsche Strafproceß - Ordnung und zu dem Gesetz über die deutsche Gerichtsverfassung beigefügt worden. Zu einer Aeußerung über die Erfahrungen in Betreff der Schöf fengerichte waren von Seiten der sächsischen Justizver waltung außer den Bezirksgerichten lind Staatsanwälten auch die Schüfst n und Sachwalter aufgefordcrt worden, und es sind 45 Antworten von Schöffen und 11 Gut achten von Sachwaltern eingegangen. Von sämmtlichen Berichten sprechen sich nur 9 von Schöffen und einer voll einem Sachwalter nicht zu Gunsten des Instituts der Schöffengerichte aus. Alle übrigen Gutachten treten auf Grund der gemachten Erfahrungen und zum Theil mit großer Entschiedenheit für die Schöffen gerichte ein. Löbau, 13. Febr. (S. P.) Wie man vernimmt, hat das königl. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts schon einem bedürftigen Seminaristen eine jährliche Unterstützung von 40 Thlrn. zugewiesen, wie auch eine solche einem begabten, fleißigen, aber armen Schüler, der Ostern in hiesiges Seminar eintreten will, zugesichert ist. Man sieht also, daß auf Grund der Landtagsgenehmigung das Cultusministerium in dankcns- werther Weise armen Schülern, die Begabung zeigen, den Zugang zum Lehrerberuf öffnet. — Alls Niederschöna bei Freiberg wird dem dasigen Allzeiger geschrieben: Vor 8 Wochen schon entdeckte mail auf den Feldern des Steinbruchsbesitzers Ranft Stein kohlen, welche hier zu Tage ausstreichen. Man machte den Versuch und grub nach. Der Erfolg davon war ein äußerst günstiger: denn man fand in der geringen Tiefe von nur drei Ellen ein 8 Zoll mächtiges Stein- kohlenflötz bei einem Fallen von 65 Grad. Diese Kohle erprobte man und gewahrte, daß sie der Zaukerode'schen Kohle an Güte vollkommen gleicht. — In einer Gesellschaft von Landwirthen unterhielt man sich unlängst sehr lebhaft über den gewaltigen Fort schritt unserer Zeit im Maschinenwesen und besonders in landwirthschaftlichen Maschinen. Unter allgemeinem Er staunen erzählte Einer von einer neuen Art von Dresch-, Mahl- und Backmaschinen, bei der auf der einen Seite das ungedrvschene Korn hineingethan würde und auf der anderen Seite fix und fertig die Brode und Wecken her auskämen. „Nun", meint ein Witzbold, „das ist noch gar nichts. Da habe ich neulich in der Weltausstellung in Wien eine Maschine gesehen, bei der wurden auf einer Seite die Weintrauben in eine Presse geworfen, ulld am andern Ende — da schmiß schon der Hausknecht die bezechten Kerle aus der Weinschänke hinaus." Chemnitz. Das hiesige königl. Gymnasium entläßt diese Ostern seine ersten Abiturienten. Die schon jetzt be trächtliche Zahl der Anmeldungen von Recipienden für Ostern stellt ein erhebliches Wachsen seiner Schüler frequenz für das nächste Jahr in bestimmte Aussicht; zur Zeit zählt die Anstalt etwa 190 Schüler. Berlin, 13. Febr. Der Kaiser hat genehmigt, daß die von dem verstorbenen vr. Wolfgang Menzel in Stuttgart nachgelassene, aus etwa 18,400 Bänden be stehende Bibliothek aus einem bei der Reichs-Hauptcasse zur Disposition stehenden Fonds für die Universitäts- nnd Landes-Bibliothek in Straßburg angekaufi werde. Berlin. Am 24. Febr. tritt in Berlin der fünfte Congreß deutscher Landwirthe zusammen. Nächst den Berichten des Ausschusses wird über die Unterrichtsfrage, die Steuerfragc und die Arbeiterfrage verhandelt werden, hochwichtige Gegenstände, welche die Theilnahme der deutschen Landwirthe im höchsten Maße verdienen. Der Congreß zählt an ständigen Mitgliedern zur Zeit 50 Vereine und über 300 Landwirthe. Eine noch zahlreichere Betheiligung, namentlich auch seitens der Vereine, ist dringend zu wünschen. Die Landwirthe aller politischen Parteien sind aufgefordert, für diese gerechte Bethcilig- ung in ihren Kreisen und Vereinen hinzuwirken. Berlin. Die zu Z 3 des dem Reichstage vorge legten Militairgesetz-Entwurfes gehörige Nachweisung der Zahl der Offizier-, Arzt- und Beamtenstellen im Friedens stande des Heeres weist nach: Preußen, zugleich für die Contingente Norddeutsch lands (exclusive Sachsen), für Baden und Hessen, sowie für Elsaß-Lothringen und für gemeinschaftliche Heeres Einrichtungen: 70 Generale der Infanterie, Cavaler