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ll Wir», "g. Prujsc. »tion c. nbüuui. Russin Nürni! öauw. konde» Laviere bürg rmdurg i»wan. ^reui t.Fmb. Inli». ion tej Laviut ?loane. tPcnist. Ltlpjiij- aur. tkl Presse -chwa». E,ck> els. - ng). - ttes. rdb. —; : Credil- ug 146.75, f. 4l'/r lf 68.55 v Ren» ». 48i/< j ; Erctil bersch les o 70 bis ri 46'/,, !4 Rubel: ber 12'/, fer: loco Anzeiger. Amtsblatt des Kömgl. Bezirksgerichts md des Raths dn SM Leipzig. .1 M IW. Donnerstag den 2. Mai. Bekanntmachung. Der höchste und niedrigste bei uns angezeigte Verkaufspreis des AoggerrbrodeS vom 1. Mai 1861 an bis auf Weiteres ist: I. Das Pfund Brod erster Qualität: höchster Preis IN Pfennige bei den Landbrodbäckern Ne 66 Leonhardt, 112. Dürr; Nr. 14. Sander, - 31. Schmidt, - 59. Müller, niedrigster Preis 8 Pfennige bei den Bäckermeistern Hertzog, Windmühlenstraße Nr. 50, > Kühne, Aeitzer Straße Nr. 1. H. Da- Pfund Brod zweiter Qualität: höchster Preis 11 Pfennige bei dm Landbrodbäckern Nr. 14. Sander, - 31. Schmidt, Arras, Halle'sche Straße Nr. 4, Fritzfche, Gerberstraße Nr. 20, Gebert, Frankfurter Straße Nr. 6, Hetsiager, Nicolaistraße Nr. 21, Leipzig, den 30. April 1861. Nr. 59. Müller, 112. Dürr; niedrigster Preis 8 Pfennige bei dm Bäckermeistern Maufezahl, Dresdner Straße Nr. 3, Scherpe, große Fleischergaffe Nr. 1, Schnnrbufch, Glockenstraße Nr. 6. Der SAath der Stadt Leipzig. Berger. JunghanS. Bekanntmachung. Um da- Äerzeichnitz der nach Maßgabe von §. 3 der auf die Einquartierung in KriegSzeiteÜ bezüglichen GinquartierungS - Ordnung für die Stadt Leipzig vom 3V. Juli 1851 zur Aufnahme von Ratural- Giüquartierrrng geeigneten Räumlichkeiten und deren Inhaber stets in gehörigem Stande und Ordnung zu erhalten, ist eS nochwendig, alle Miethveränderungen nachzutragen und geben wir den Hau-vest-ern und Administra toren hiermit auf, jede in den von ihnen besessenen oder verwalteten Hausgrundstücken eingetretene Miethveränderung binnen längstens acht Tagen nach deren Eintritt bei unserem Ouartieramt, RaihhauS 2. Etage, schriftlich a«zuzeigen. Jede Unterlassung oder Versäumniß der vorgeschriebenen Anzeige wird mit einer Geldstrafe von fünf Thalern geahndet werden. Leipzig, den 29. April 1861. Der Rath der Stadt- Leipzig. Berger. Bekanntmachung. Das zeither als Trockenplatz benutzte Areal nebst Wohngebäude, Schuppen und sonstigem Zubehör, Münz gasse Rr. 1L (Rr. 82 Abtheilung 6. des Drandkat.) soll von Michaeli- d. I. ab anMweit auf 3 Jahre, nach vesmdrn auch auf längere Zeit cm dm Meistbietenden verpachtet werden. Pachtlustige werden veranlaßt ^ ^ ^ . . . Dienstag den ». Mai d. I. «orÜtrttaaS LR Uhr ^ an Rachsstelle zu erscheinen, ihre Gebote zu thun und darauf weiterer Beschlußfassung deS RatheS, welchem die Auswahl unter den Licitantm, so wie jede sonstige Entschließung Vorbehalten bleibt, sich zu gewärtigen. Die LicitationS- und Pachtbedingungrn können schon vor der- Termine an Rathsstelle emgesehen werden. Leipzig den 27. März 1861. DeS RathS der Stadt Leipzig Finanzdepatativn. Bekanntmachung. Ha innrere Ersteher von Äutz - und Brennhölzern auf hiesigen städtischen Revieren deren Abfuhre in der vorgeschriebe nen Weist bw jetzt nicht bewirkt haben, eine längere Nachsicht aber keineswegeS gestattet werden kann, so werden dieselben hierdurch aufgefordert, die erstandenen Hölzer unverweilt und spätestens binnen acht Tagen abfahrrn zu lassen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist gegen die Säumigm die in den LicitationSbedingungen vorbehaltenrn Maßregeln werden geltend -rmacht werden. ^ Leipzig, dm 29. April 1861. ^ ^ De- Raths der Stadt Leipzig Oekvnomie, nnd Korstdeputation.