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«MM!i, WSW Hkarandt, Nossen, Sieöenleßn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Ltdt.iL L, tu Wttv u, Alttanneberg, Birkenbain, Blankenstein. Braunsdorf, Burkbardtswalde Grö tzsch, «H'unwi d, Griliid bei Moborii, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg. Huhndorf, Kambach, Kesselsdors, Kleinfchönberg, Klivpbau'en. Lauwersdo Li uba h, Layen, Rouvrii, "tau;!,, Neukirchen, Neu tanneberg, Niederwartha, Oberbermsdorf, Pohrsdorf, Mhrsdon bei Pusdrufs, Nou;'d Noto'cko i u° gerne, Srb >on. Ztzaue^v ltde, Sora. Steinbach bei Kesselsdorf, Iteinbieh h Mobmn Zeeliqüadt Zvecht-H noen raube" > a - -.so" Wei-Mstw. Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich l Mk. 3» Pf., durch die Pcm bezogen t Mk 55 Pf. Inserate werden Montags, Mitwochs and Frenaas "s svaienens "i ltm > " - n< viergespaltene Corpuszeile. Dmck und Verlaq von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantivortlick für die Redaktion Marcin Berqer daselbsr No. 22. Dl Si ll i »900 Jan - Das diesjährige Musterungsgeschäft im ÄushebuugSbezirke Nossen wird n der nach stehend bemerkten Weife staufiuden: Dienstag, den §5. MSvz 1900 von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen aus der Stadt Lommatzsch und aus nachstehenden Ortschaften des AmtsgeriästSbezirkes Lommatzsch: Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel, Arntitz, Badersen, Barmenitz, Beicha, Beruutz, Birmenitz, Churschütz, Daubmtz, Dennschütz, Dobernitz, Dob- schütz, Dörschnitz, Dösitz, Domselwitz, EnliS, Gleina, Graupzig mit' Gö elitz, Ibanitz, Jessen, Klappendorf, Krepta, Lautzschcn, Leuben mit Ketzergasse und Löbschütz »m Schl«f;t»auf« zu Lomui tzich; Donnerstag, den §5. März 1000 von Vormittags 8 Uhr an für. die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts- bezukes Lommatzsch: Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Mcssa, Mettelwitz, Mögen, Neckanitz, Nelkanitz, Niederstaucha, Oberstaucha, Paltzschen, Petzschwitz, Pitschütz, Poilitz, Praterlchütz, Pröd^ Prositz b. St., Raßlitz, Rauba, Roitzsch, Scheerau, Schleinitz mit Perba, Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz, Steudten, Siriegnitz, Treben, Trogen mit Grauswitz, Wachtnitz, Wahnitz, Wauden, Weitzschenhain, Wilschwitz, Wuhnitz, Zöthain, Zscheilitz und Zschocbau ebenfalls L»« S«Nutzt,uusc zu Lommutzsch; Freitag, den 10. März 1000 von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen aus der Stadt Wilsdruff sowie aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Wilsdruff: Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, BurkhardtS- walde, Groitzsch und Grumbach tu» Gastnofe „zum Adler" in Wilsdruff; Sonnabend, den 17. März 1900 von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts bezirkes Wilsdruff: Helbigsdorf, Herzogswalde, Huhndorf, Kanfvach, Kesselsdors, Klein schönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Obersteinbach, Röhrsdorf, Roitzsch b. W., Rothschönberg, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach b. K., Unkersdorf, Weistropp und Wildberg ebenfalls im Gasthofe „zum Aster" «n Wnsoruff; Montag, den l9. Mävz 1900 von Vormittags 8 /s Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Städten Nossen und Sievenlehn und aus den nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Nossen: Abend, Augustusberg, Bieberstein, Boden bach, Breitenbach, Burkersdorf und Choren Toppschädel im Gasthof „zum Dtnlmnn Haus" in Nossen und Dienstag, den 20. März 1000 von Vormittags 8 /2 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts bezirkes Nossen: Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelf- friedrichsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschseld, Höfgen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Leschen, Lültewiy, Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereula, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, Peters berg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Drehfeld und Wolfsgrün, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, Stahna, Starrbach, Wenoischbora, Welterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz tm Gufthofe „zum Deutschen Huns" tu Nossen; Mittwoch, den 2k. März 1900 von Vormittags 9 /2 Uhr an Loosungstermin für den gesamnuen Aushebungsbezirk Nossen «m "»..sthose „zum Da-tch »« äs-r "" >u Nossen. Sämmtliche in dem Aushebungsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtige der Altersklasse 1880/1900, ingleichen die Zurückgestelllen früherer Altersklassen einschließlich Ar früheren Aushebungen überzählig gebliebenen Mannschaften, ferner die » und überhaupt Solche, über deren Militärverhälmiß noch nicht endgültig entsthiedeu worden ist, oder, welche von der Wiederholung der Gestellung weht ausdrücklich entbunden worden sind, haben sich bei Vermeidung der in 8 33 des Rnchsnnlnargesetzes vom 2. Mai 1874 verbunden mit 8 26 Punkt 7 der deutschen Wehrordnunq vom 22 November 1888 angedrohten Strafen und sonstigen Nachtheile M den vorgedachten Musterungsterminen pünktlich zu erscheinen. welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladenen Militär- Pflichtrgen EzkanEheltshatdov unthunlrch ist, sind zur Entschuldigung des Außenbleibens ärztliche Zeugnisse, welche, sofcru der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt fft, von der Ortspolizeibehörve zu beglaubigen siud, beizubringen (8 62 Pkt. 4 der Wehrordnung). Das Erscheinen im Loosungstcrmine Seiten der Loosungsberechtigten ist freige stellt, da für die Abwesenden ein Mitglied der Ersatz-Commission locsen wird. Die Herren Gemein-evorstände und von Seiten der Stadträthe und bezw. Stadtgemeinoeräthe je ein Rathsmitglied bez. Beamter der Behörde haben zu den Musterungsterminen sich nm einzufiuoeu und behufs etwaiger Auskunftsertheilung über die Verhältnisse der Gestellungspflichtigen auch während des Termines anwesend zu sein. Zugleich werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, 1 ., daß jeder Militärpflichtige sich im Musterungstermine freiwillig zum Dienst eintritte melden darf, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst (8 63 Punkt 8 der Wehrorbnung); 2 ., daß die zu einer 4jährigen activen Dienstzeit bei der Cavallerie sich verpflichten den Mannschaften, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, nach 8 12, Ziffer 2 der Wehrordnung außer der Vergünstigung einer nur drei- anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr ersten Aufgebots in der Regel auch Befreiung von den jährlichen Hebungen genießen; und daß endlich 3 ., diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bei der Cavallerie verpflichten wollen, hierüber eine Eiuwilligungscrkläruvg des Vaters bezw. der Mutier oder des Vormundes, womöglich schon im Musterungs termine beizubringen haben. Ferner werden die Militärpflichtigen noch besonders darauf hingewiesen, n., daß alle etwa wegen häuslicher Verhältnisse oder sonst anzubringenden Anträge auf Zurückstellung einige Zeit vor dem Beginne der Musterung unv spätestens im Musterungstermine selbst nnier Bei fügung der uötpigeu Nachweise uno Bescheinigungen emzureichen sind, da auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht ge nommen werden darf. Insbesondere sind, wenn das Gesuch mit Krankheit der Angehörigen begründet werden soll, die Letzteren der Königlichen Ersatz- Commüflon in dem MnsterungStermine zum Zwecke der Untersuchung durch den dimstthuenden Militärarzt vorznstcllen. Ist dies unthunlich, so ist ein Zeugniß des Bezirksarztes über den Gesundheitszustand, beziehungsweise über die be hauptete ArbeitS- und Aussichtsunfähigkeit der betreffenden Angehörigen beizubringen, K., daß Zurückstellungsaliträge, zu welchen nicht das dafür bestimmte Formular verwendet worden ist, als formell unzureichend zurückgewiesen werden muffen; c., daß auf alle Zurückstelluugsanträge, welche erst nach beendigter Musterung ein gereicht werden, von der Königlichen Over-Ersatz-Commilsion in Gemäßheit der Bestimmung in 8 63, Punkt 7, Abs. 2 der Wehrordnung nur dann ents - ieden werden wirb, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsgeschäfte eingelreten ist' cl., daß Recurse gegen die Entscheidung der Königlichen Ersatz-Commission an die Königliche Ober-Ersatz-Commission, sowie gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Commission an die Königliche Ersatzbehötde III. Instanz gelangen und daß Beschwerden gegen die Entscheidungen der Königlichen Over-Ersatz- Commission, da dieselben anordnnngsgemäß spätestens bis zum 31. August der Königlichen Ersatz-Behörde Ist. Instanz um der erforderlichen Begrunoung vorzulegen, zu dem Ende einige Zeit vorher bei der Königlichen Ersatz-Commission einzurei'chen sind, und haben die Ortsbehörden diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Familienverhältniffe eine Zurückstellung derselben uöthig er scheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Re klamation halber zu beachten und zu thun haben; s ., daß, wer an Epilepsie zu leiden behauptet, auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zengniß des Bezirksarztes belznbringen hat. Die Abhörung der Zeugen ist thunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. Endlich werden t., die Ortsbehörden auch auf die nach 8 62 der Wehrordnung ihnen obliegende Pflicht, für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen zu sorgen, sowie darauf hingewiesen, daß Zeugnisse, welche wegen erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt bez. in das vorstehend unter d gedachte Formular eingetragen werden, entweder aus eigene genaue Kenntniß der Ver hältnisse des darin Nachsuchenden oder auf das Ergebniß eingezogener sorg fältiger Erkundigungen darüber sich gründen müssen, und datz eine bloße Beglaubigung anderer Atteste, mit Ausnahme der oben erwähnten Be glaubigung ärztlicher Zeugnisse, hierzu nicht ausreicht. Meißen, am 13. Februar 1900. Der Civil-Vorsitzende der Königliche» Ersatz-Commission des .ÄUbhebnngsbeMes Rossen. 399 L. von Schroeter. G.