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Großenhainer UnterhMlW- L Anzeigeblatt. Alüisllnit äcr Köingk. <ki!«t8k>m!i>i>i>muisclll>st, lieg Köiligk ÄmtLgmeUg i»«! ül?8 zu Großenhain. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Vierteljährliches Abonnement: am Schalter 1 M., durch den Voten ins Haus 1 M. 2b Pf., durch die Post I M. 2ü Pf., durch die Post ins Haus t M. bO Pf. Druck und Verlag von Herrmann Starte in Großenhain. Berantworll. Nedacteur: Herrmann Starke sou. Inserate für die am Abend auszugebende Nummer werden bis früh 9 Ubr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. 72. Jahrgang. Dienstag, den 16. December 1884 Für das Jahr 1885 sind die Herren: Rittergutspachter Eckardt in Zabeltitz, Gemeindevorstand Häßlich in Len;, Rittergutspachter Gräfe in Merschwitz, Gemeindevorstand Gebhardt in Krauschütz, „ Albrecht in Kmehlen, Rittergutsbesitzer Haberland auf Raundörfchen, Rittergutspachter Gödecke in Tiefenau, Gutspachler Klette in Wülknitz, Rittergutsbesitzer Schellenberg auf Naundorf b. Gr., Mühlenbesitzer Thürigen in Banda, Kammergutspachter Hänßel in Kalkreuth, Gemeindevorstand Eltzsch in Nauwalda, Rittergutsillspector Kunath iu Strauch, Gutsbesitzer Kmetzsch in Ponikau, „ Köckeritz in Naundorf b. Ortr. als Sachverständige für die Schätzung der Entschädigungen, welche für die wegen Seuchen getödteten Thiere zu gewähren sind (Reichsgesetz über die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen vom 23. Juni 1880), gewählt worden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 6. December 1884. Die Königliche Amtshauptmannschast. von Weissenbach. Zllr. Bekanntmachung^ die Wahl des Vorstandes für die neuerrichtete Arbeiter-Kranken- und Sterbe kasse für Nünchritz und Umgegend, eingeschriebene Hülfskasse, betreffend. Nachdem von der Königlichen Kreishauptmannschaft ;u Drcsven vie Zulassung der neuerrichteten Arbeiter-Kranken- und Sterbekasse für Nünchritz und Umgegend, eing«schrie- bene Hülfskasse, auf Grund des überreichten Statuts als eingeschriebene Hülfskasse beschlossen worden ist, hat nach Maßgabe von ß 21 des Statuts die Wahl des Kassen vorstaudes, welcher aus neun Mitgliedern, und ;war auS einem Vorsteher, einem Stell vertreter desselben, einem Kassirer, einem Schriftführer und fünf Beisitzern zu bestehen hat, durch die General-Versammlung zu erfolgen. Zur Vornahme dieser Wahl, welche überdies auch durch Akklamation erfolgen kann, und beziehentlich zur Bestimmung der erstmaligen Reihenfolge des künftigen Ausscheidens der Vorstandsmitglieder — K 21 Abs. 1, 2 und 7 — wird auf Grund von K 39 Abs. 1 der Kassenstatulen Seiten der unterzeichneten Aufsichtsbehörde hiermit die General- Versammlung auf Sonntag den 21. dieses Monats Nachmittags ^3 Uhr nach dem Gasthofe zu Nünchritz einberufen und werden daher sämmtliche männlichen Kassenmitglieder, welche verfügungsfähig und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sind, eingeladen, zu der vorgedachten General-Versammlung sich einzufinden und des weiteren sich zu gewärtigen. Dabei wird ausdrücklich bemerkt, daß Diejenigen, welche nicht innerhalb 15 Minuten nach der festgesetzten Zeit im Wahllccale erschienen sind, zur Wahl nicht zugelassen wer den können. Königliche Amtshauptmannschast Großenhain, am 13. December 1884. von Weissenbach. Tke. Im Beck'schen Gute zu Böhla b. G. kommen Donnerstag den 18. December 1884, Mittags 12 Uhr 1 Dreschmaschine mit Zubehör, ca. 8 Schock ungedroschenes Korn, ca. 3 Fuder Gemenge, Haferstroh, Heu und Grummet gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Großenhain, am 11. December 1884. Der Gerichts-Voltsteher. Höpfner. Bekanntmachung. Auf Anordnung des Königlichen Finanz-Ministeriums soll das in an der Poststraße gelegene und im staatsfiScalischen Besitze befindliche vormalige Schutthans zum Abbruch auf dem Wege des Meistgebots unter den zu Grunde zu legenden Be dingungen Montag, den 22. December 1884, Vormittags 12 Uhr an Ort und Stelle öffentlich versteigert werden. Bietnngölustige werden ersucht, zu der angegebenen Zeit am genannten Gebäude auf der Poststraße sich einzufinden, die Gebote unter den vorher bekannt zu gebenden Be dingungen zu eröffnen und des Weiteren gewärtig zu sein. lieber die Annahme der im Versteigerungstermine gethanen Gebote bleibt dem Königlichen Finanz-Ministerium freie Enschließung Vorbehalten, ebenso wie auch die Aus wahl unter den Bietern, wogegen bis zu dieser Entschließung ein Jeder der Bieter an das von ihm zuletzt gelhane Gebot gebunden bleibt. Nachgebote werden bis zu der ge dachten Entschließung nicht angenommen. Die Verkaufs-Bedingungen, sowie eine kurzgefaßte Beschreibung nebst ungefährer Masfenberechnung liegen in den unterzeichneten Bureaus zur Einsicht aus, können auch von dem Mitunterzeichnern Königlichen Forstrentamte Moritzburg gegen Erstattung der Eopialien nebst Porto bezogen werden, wogegen die Zeichnungen von den abzubrechenden Gebäudetheilen nur im Königlichen Landbau-Amt Dresden 111 (Magazinstraße 12, II.) eingesehen werden können. Die Besichtigung des Schutthauses kann von den Bietungslustigen in den Wochen tagen von Vormittags 9 bis Nachmittags 4 Uhr, sowie am obgedachten Versteigerungs- tcrmine von Vormittags 10 bis 12 Uhr erfolgen, und sind die Schlüssel n) zu dem Aufgange nach den Schüttböden bei Herrn Ludwig Materne in Großenhain, Besitzer einer Waschanstalt daselbst, sowie 6) zu den jetzt an die Wein- pp. Handlung von Kirst «L Co. in Großenhain vermietheten Kellerräumen im Schutthause, bei genannter Handlung zu erlangen. Dresden und Moritzburg, am 1. December 1884. Königliches Kandbau-Amt III. Königliches Forst-Rentamt. M. Müller. G. Michael. Orts-Krankenkaffe zn Großenhain. Nachdem die Wahl eines Rechnungsführers für die Kasse vollzogen, wird dies hier mit bekannt gegeben. Als Rechnungöführer bis auf Weiteres wurde Herr Niebard Mann aus Groszenhain angestellt. Daö Expeditionslokal der Kasse befindet sich von jetzt ab Wv. 59, woselbst An- und Abmeldungen zu besorgen und Mitgliedslegitimationen, so wie Statuten entgegen zu nehmen sind. Expeditionszeit: Täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, Vormittags von 8 — 1 Uhr, Nachmittags von 3 — 6 Uhr. Großenhain, am 12. December 1884. Der Vorstand der Drts-Krankenkasse. I. Zschiesche gen. Gerhardt, Vorsitz-nder. Politische Ri Echan. Seit den ersten bewegten Sitzungen des deutschen Reichstages, in welchen der deutsche Reichskanzler wiederholt in die Discussion eingriff, ist das Interesse an den Plenarberathungen der deutschen Volksvertretungen etwas erlahmt, während sich wichtige Dinge in den Commissionen abspielen. Im Reichstage selbst haben weder die Erörte rung militärischer Dinge, noch die Berathung der Anträge auf Wiedereinführung der Gerufsinstanz in Strafsachen neue Momente an das Licht gefördert; noch weniger konnte der Antrag auf Abänderung der Geschäftsordnung für die Wahlprüfungscommission ein Interesse in weiteren Kreisen wachrufen. Akan hat deshalb volle Muße gehabt, eine am 26. v. Monats im Reichstag gelhane flüchtige Aeußerung des Reichskanzlers über die Diätenfrage weiter auözudeuten und hat glücklich herausgebracht, daß Fürst Bismarck die Beschränkung des Wahlrechtes auf die Personen mit eigenem Hausstand als einen Ausgleichs gegenstand ansieht, für welchen er geneigt sein würde, auf die Gewährung von Diäten an die nicht in Berlin woh nenden Reichstagsabgeordneten einzugehen. Der Gesetz entwurf über die Ausdehnung der Unfall- und Kranken versicherung, welcher vom Bundesrathe bereits in zweiter Lesung Annahme sand, entspricht einem früher geäußerten Wunsche der Reichstagsmehrheit, wird also kaum bei der letzteren auf Widerstand stoßen. Ungünstiger sind die Aus sichten des vom Bundesrathe in erster Lesung angenom menen Postsparkassengesetzes, von dem sich das Königreich Badern auf Grund seines Postreservatrechls frei hält, dem die sächsische Regierung im Bundesrathe widersprochen und die würtembergische nur bedingungsweise zugestimmt hat. Die erste würtembergische Kammer hat sich zwar mit allen gegen zwei Stimmen (Fürst Windischgrätz und Erbgraf v. Neipperg) dem Beschluß der zweiten Kammer an geschlossen, die bedingungsweise Zustimmung des Ministers v. Mittnacht zu den Postsparkassen zu genehmigen, der Erbgraf v. Neipperg hat aber seine Ablehnung in einer Weise motivirt, die in Berlin um so mehr verstimmen muß, als die künstliche Heranziehung der braunschweigischen Elb- folgesrage nur die Stimmung wiederspiegelte, die in ge wissen legitimistischen und klerikalen Kreisen herrscht. Diese Stimmung dürfte auf die Abstimmungen des EentrumS bei der Postsparkassen-Vorlage und bei der Postcampfer- SubventionS-Angelegenheit um so mehr zurückwirken, als die ministeriellen preußischen Organe fortfahren, den Eentrumsführer Windthorst als Reichsfeind hinzustellen und als der preußische Gesandte in Rom, v. Schlözer, an geblich einer Unpäßlichkeit halber, seit einiger Zeit dem Vatikan gänzlich fern geblieben ist. In weiteren Kreisen haben die in dem colonialen Grau buche enthaltenen Mittheilungen über das Vorgehen der deutschen Reichsregieruug in Westasrika große Befriedigung hervorgerufen. Die zu erwartenden Fortsetzungen des Grau buchs sollen die Angra-Pequena Angelegenheit in ein helleres , Licht stellen und außerdem die Lage der deutschen Handelö- und Plantagen-Gesellschaft auf den Südsee-Jnseln eingehend darstelleu. Durch die in Berlin versammelte afrikanische Eouferen; werden die Ziele der deutschen Eolonialpolitik nicht nur klargestellt, sondern auch gesichert. Man nimmt; an, daß die Conferenz höchstens noch bis zum 20. d. M. forttagen wird, nachdem es gelungen ist, über die Eongo- und Niger-Schifffahrt eine Verständigung zu erzielen und nun nur noch minder schwierige Fragen zu lösen sind. Wie nothwendig eS war, für künftige Besitzergreifungen jetzt noch herrenloser afrikanischer Gebiete genaue inter nationale Grundsätze fest,»stellen, das zeigt der gesteigerte Eiser aller Seemächte, den alten Eolonialbesitz zu sichern und durch neuen zu arrondiren. In den westafrikanischen Gewässern bewegen sich österreichische, spanische, portugiesische Kriegsschiffe neben den englischen, französischen und deutschen; im rolhen Meere und an der abeffhnischen Küste sucht Italien neue Kohlenstationen für seine Dampferlienien; an der Meerenge von Bab-el-Mandeb hat ein Marseiller Haus, angeblich für deutsche Rechnung, ein kleines Küstengebiet angekauft und an der Küste von Zanzibar kreuzen englische Kriegsfahrzeuge, vorgeblrch um den wieder aufblühenden Sklavenhaneel zu unterdrücken, in Wirklichkeit aber wohl, um den dortigen stets geldbedürftigen Sultan zu verhindern, mit Deutschland in Unterhandlungen zu treten. Deutschland wird bei dem colonialen Wettrennen in Afrika um so weniger überholt werden, als wir dabei im Einverständniß mit Frankreich handeln. Die Weigerung der französischen Re gierung, auf den Vorschlag Englands einzugehen, nach Be endigung der afrikanischen Conferenz zur Wiedereröffnung der eghptischen Conferenz rn Loneon beizutragen, zeugt von der Fortdauer des Einvernehmens zwischen Frankreich und Deutschland. Die österreichische Regierung bat unverkennbar eingesehen, daß der von ihr gegen den Anarchismus e:n-