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Wochenblatt für A»,t Fernsprecher: Siegmar Nr. 244. Reichenbllmd, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff. ^ 15 Sonnabend, den 17. April 1909. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition tReichenbrand, Nevoiglsrraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reiche,ibrand und Kaufmann Emil Winter in Rabenslein entgegengenommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Psg. berechnet. Für Inserate größerer, Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigeu-Armahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 5 Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags S Uhr. Vereinsinferate muffen bis Freitags nachmittags L Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Reichenbrand, den 16. April 1909. Der Gemeindevorstand. Vogel. Gemeinde Reichenbrand. ciscnbahn als vom Waffendienst zurückgestellt bezeichneten) Wehrleute I. Aufgebots, Reservisten, Dispositions-Urlauber, zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen und Ersatzrefervisten, sowie II. alle von der Kgl. Sachs. Staatseisenbahn als vom Waffendienst zuriickgestellt Be- zeichneten, soweit sie zur Landwehr I. bezw. H. Aufgebots zu überführen find: s) der Jahresllasse 1901 und 1896, b) der JahresNasse 1898, die volle drei Jahre und langer gedient haben, erhalten hierdurch Befehl, zu der in Grüna, Hotel Elauh, am Donnerstag, den 22. April I9V9, vormittags 9 Uhr stattfindenden Kontrollvcrsammlung pünktlich zu erscheinen. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegen. Befreiungsgesuche find spätestens 5 Tage zuvor einzureichen, später eingehende Gesuche finden ^eine Berücksichtigung. ^ ^ ^ ^ ^ Königliche- Bezirks-Kommando Chemnitz. Bekanntmachung. Die Aufnahme der Ostern 1909 schulpflichtig werdenden Kinder erfolgt Montag, den 19. April dss. Jahres nachmittags 1 Uhr. Knaben Zimmer 5 und MLdchen-Zimnrer 3. - Rrichenbrand, am 5. April 1909. Der Schulvorstand. Vogel, Vorsitzender. Bekanntmachung. Nachdem die Bchändigung der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungssteuerzettel im allgemeinen beendigt ist werden ^iuf Grund von 8 46 des Einkommensteuergesetzes und § 28 des Er- steuereinnahme zu melden. ^ s tz 6 g s ch Neuzuziehende haben bei der Anmeldung ihren Einkommensteuerzettel mit vorzulegen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 16. April 1909. Bekanntmachung. Hiermit wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß das Reinigen der Schornsteine in der Gemeinde Rabenstein in der Zeit vom 20. bis 3V. April 1909 stattfindet. Der Gemeindevorftand zu Rabenstei«, den 16. April 1909. Meldungen im Fundamt Rabenstei». Der Gemeindevorftand zu Rabenstein, am 16. April 1909. Schule zu Rabenstei«. 1. Die Aufnahme der Neulinge findet Montag, den 19. April, 2 Uhr nachm, statt. Die Tüten sind — mit vollem Namen versehen — Sonntag, den 18. April, vorm, in der Hausmeister wohnung abzugeben. Bericht über die Sitzung des Gemcindcrats zu Siegmar vom 1. April 1909. Vorsitzender: Herr Gemeindevorftand Kling er: 1. wird die Nachschätzung hier zugezogener Personen zu den Ge- meindeanlagen vorgenommen. 2. finden zwei Gemetndeanlagenreklamationen entsprechende Er ledigung und wird auf einen von der Kgl. Anitshauptmannschaft Chemnitz zur Aussprache anher gelangten Gemetndeanlagenrekurs Entschließung gefaßt. 3. wird das neben der Schule liegende Feldgrundstück dem Guts pachter Müller hier zum jährlichen Pachtpreise von 15 M. überlassen. 4. soll um Verlängerung der Genehmigungsfrist des Wertzuwachs- steuerregulativs nachgesucht werden. 6. wird von der von der Kgl. Amtshauptmannschaft Ehemnitz für den 6. April d. I. im Rathause Hierselbst angesetzten Verhandlung mit den betreffenden Gemeinden über das von der Firma August Löffler in Freiberg ausgearbeitete Gutachten über gemeinschaftliche oder getrennte Beschleusung der Gemeinden Rabenstein, (südlicher Teil), Siegmar, Neustadt und Schönau, Kenntnis genommen. 6. wird auf ein Gesuch um Gewährung eines Beitrags zur Prämiierung von Vorgärten bis auf weiteres ein Beitrag festgesetzt. 7. wird von dem vorgetragenen Kostenanschläge des Kunstgärtners Schwarz in Einsiedel betreffs der gärtnerischen Pflege und Instand- Haltung der öffentlichen Gartenanlagen, Kenntnis genommen und beschlossen, die Instandhaltung der Baum- und Strauchpflanzung dem vorgenannten Schwarz für das Jahr 1909 in Tagelohn zu übergeben. 8. Die Gesuche um käufliche Ueberlassung von Gemeindeareal an der Rosmarinstraße seiten zweier Anlieger dieser Straße werden abgelehnt und beschlossen, wegen Herstellung einfacher gärtnerischer Anlagen auf dem fraglichen Platz, von Herrn Kunstgärtner Schwarz in Einsiedel entsprechende Planung nebst Kostenanschlag etnzufordern. 9. sollen die Anlieger der Rosmarinstraße, Herren Starke und 2. Die Anmeldungen zur Fortbildungsschule erfolgen Z ld rl r sich ll ^ Montag, den 19. April, 7 Ahr vorm. ^ .Bsch Auch solche Fottbildungsschulpflichtige, die im Laufe des Jahres zuziehen, haben sich nach der polizeilichen Anmeldung sofort zur Fortbildungsschule zu melden; ebenso haben sie sich beim Wegzuge von Rabenstein rechtzeitig von der Fortbildungsschule abzumelden. ^Widerrechtliche Verweigerung des Eintrittes in die Forttiildungsschule, Nichtbeachtung der An- Rabenstein, im April 1909. Schuldirektor Steinbruck. Bekanntmachung. Am 15. dieses Monats war der 2. Termin der Gemeindeanlagen und des Schulgeldes für das laufende Jahr fällig. Derselbe ist bis spätestens hr si Gen c r el ssc V l ur ^"^ufi' Neustadt, ^IS^OAp^i^M^brfahren erngelertct werden wird Der Gemciiidcvorstand. Geißler. Schulkinder-Ausnahme. Die Aufnahme der Ostern 1909 schulpflichtig gewordenen Kinder erfolgt Montag, den 19. April vr., nachmittags I Uhr im Zimmer Nr. 1 der Schule. Rottluff, am 14. April 1909. Dcr Schulvorstand. Strgtzpufperrrrng. DicLimbacherstraße uud^ric-Dahrv^Alatzr in Rottluff wordenen L!Utrvoch,-drL1^AyrÄ^rr^ bis mit Sonnabend, den 24. April or. wegen vorzunehmenden Schüttungen und sonstigen Ausbesserungs- Arbeiten für allen Fährverkehr gesperrt. Der Letztere wird auf die Waldenburgerstraße verwiesen. Zuwiderhandlungen werden nach § 1 der Verordnung vom 9. Juli 1872, den Verkehr aus den o„m '^ottl»A°"am IS. ApM 1909. Der Gcmcnidevorstand. Fischerei auf überfluteten Fluren und Aneignung durch Hochwasser angeschwemmter Gegenstände betr. Rottluff, ->m 12. April 1909. Dcr Gemciiidcvorstand. Mit Rücksicht auf das während der Frühjahrs- und Sommermonate möglicherweise wieder ein- tretende Hochwasser wird darauf hingewiesen, daß es verboten und strafbar ist, auf den überfluteten Fluren zu fischen. Nach § 4 des Fischereigesetzes vom 15. Oktober 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1247 flg.) dürfen selbst die zum Fischen an sich Berechtigten beim Austritte fließender Gewässer nur auf dem 'Raume innerhalb der Ufer fischen. Die Grundstücksbesitzer aber dürfen erst nach dem Rücktritte des Wassers die innerhalb ihres Grundeigentums zurückgebliebenen Fische fangen und sich zu eignen, wobei ihnen jede Vorrichtung untersagt ist. durch die das Wiederabfließen des ausgetretenen Wassers oder das Zurückgehen der Fische in den vormalen Wasserlaus gehindert wird. Weiter wird darauf aufmerksam gemacht, daß auf bei Hochwasser angeschwemmte oder anschwimmende nutzbare Gegenstände die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuchs über den Fund 88 96s flg. Anwendung finden, wonach derjenige, der solche Gegenstände an sich nimmt, dem etwa bekannten Eigentümer oder sonstigen Berechtigten in jedem Falle, sonst aber bei Gegenständen im Werte von mehr als 3 Mark der Polizeibehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten hat. Königliche Amtshauptmannschaft Chemnitz, den 25. März 1909. 10. soll wegen entsprechender Herstellung des Balkons vor dem Rathause mit dem Kunstgärtner Schwarz in Einsiedel in Verhandlung gerieten werden. 11. wird Kenntnis genommen: a) von der eingegangenen Ge nehmigung der Kgl. Amtshauptmannschaft Ehemnitz, Erweiterung der Wasserleitung in den Gemeindebezirken Mitteibach und Neukirchen betr., b) von den mit dem Gasthofsbesitzer Eckert und Gutsbesitzer Schubert in Mittelbach abgeschlossenen Verträgen betreffs Einlegung von Wasserleitungsröhren in ihre Grundstücke; c) davon, daß die entgültige Abnahmeprüfung der Maschinen- und Kesselanlage im Elektrizitätswerk.' der Firma Lange LGerrienne in Leipzig aufgegeben worden ist. 12. wird beschlossen, die elektrische Leitung von Straße 22 bis Villa Jäger und Straße 27, und diese selbst, herzustellen, sowie die Straßenbeleuchtungsanlagen der Kaufmannstraße zwischen Limbacher- straße und König-Aloert-Straße und Straße 31 zwischen König-Albert- Straße und Straße 22 zu erweitern, und verwilligt die erforderlich werdenden Mittel. 13. nimmt man Kenntnis von dem Berichte des Vorsitzenden über die mit den Anliegern der Hermannstraße wegen Regulierung dieser Straße gepflogenen Verhandlungen und beschließt hierauf, entsprechende Planungen und Kostenanschläge einzufordern. 14. soll die Durchforstung der der Gemeinde Siegmar eigentümlich gehörigen Waldparzelien erfolgen. 15. beschließt man. die Straße 27 mit rotblättrigem Ahorn zu bepflanzen. 16. wird Kenntnis genommen: s) von der am 4. April cr. statt findenden Verteilung der Zinsen der Fritz-Naukstistung im hiesigen Schweizerhause; d) von dem Inkrafttreten des neuen Anterstützungs- wohnsitzgesetzes am 1. April cr.; c) davon, daß sämtlichen hiesigen Grundstücksbesitzern je 1 Abzug der Straßenpolizeiordnung zugestcllt Gerlliches. Ravenstein. Am 21. April d. I. vollenden sich 30 Jahre, seitdem Herr Lehrer LarlZumpe in unserem Orte seine Tätigkeit als ständiger Lehrer begann. In^den ersten 18 Jahren begleitete er und durch die ganze Art seiner Persönlichkeit nicht nur die bleibende dankbare Liebe seiner Schüler erworben, sondern er darf sich auch im reichsten Maße der Wertschätzung und Hochachtung innerhalb Bernhard von der Eiche. Roman von Baronin Gabriele von Schlippenbach. Fortsetzung. (Nachdruck vrrboten.) Manches liebe alte Stück aus dem Elteruhausc, hatte aus dem Harz den weiten Weg nach Mitteldeutschland angetreten, und immer, wenn Bernhard Eiche über die Schwelle seines Heimes trat, fühlte er sich glücklich. Verdruß und Aergcr deren cs mehr als genug auf dem Werk gab, schwiegen, um einer behaglichen Ausgeglichenheit Raum zu geben. Wie der junge Mann in seinem Auf- und Abgehcn inne hält, und an den Schreibtisch tritt, um die Bilder seiner Lieben, eins nach dem andern anzusehcn, liegt ein weicher, sehnsüchtiger Ausdruck um den feingeschnittenen Mund, den ein starker, dunkelblonder Schnurrbart beschattete. Das feste,