Volltext Seite (XML)
Verordnungsblatt der Kreishauptmannschaft Bantzen zugleich als Kansistarialbehiirde der Oberlausitz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bantzen, Schirgiswalde, .Herrnhut, Bernstadt und Ostritz, des Hauptsteueramtes Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt sowie der Stadtgemeinderäte zu Ostritz, Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels- und Gewerbekammer zn Zitta«. Die Bautzener Nachr. erscheinen, mit Ausnahme der Sonn-und Festtage, täglich abends. Preis des vterteljährl. Abonnement-3 ük JnsertionSgebühr stir den Raum einer Petit-Spaltzeile gewöhnlichen Satzes 12 in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. NachweiSgebühr für jede Anzeige und Insertion 20 für briesl- Auskunstserteilung 10 (und Porto). Bis früh 9 Uhr eingehende Inserate finden in dem abends erscheinenden Blatte Aufnahme. Inserate nehmen die Expedition und die Annoncen- burraus an, desgl. die Herren Walde tn Löbau, Clauß in Weißenberg, Lippitsch in Schirgiswalde, Buhr in Königshain bei Ostritz, Reußner in Ober-CunnerSdorf und v. Lindenau in Pulsnitz. Nr. 73. Sonnabend, den SS. März, abends. I89H. Bekanntmachung. Das Ministerium des Innern hat auf Ansuchen des Bauvereinö Schandau (Sendig L Co.) letzterem Erlaubnis zu einer Ausspielung von Kunst- und kunstgewerblichen Gegenständen, welche in der sür die Zett vom 15. Mat bis Ende September dieses Jahres zu Schandau in Aussicht ge- nommenen Ausstellung derartiger Gegenstände mit ausgestellt werden sollen, und zum Vertiiebe der Loose dieser Ausspielung im Königreiche Sachsen unter der Bedingung crtheilt, daß die Nummern der gezogenen Gewinne spätestens acht Tage nach der sür Anfang Oktober dieses Jahres festgesetzten Ziehung in der zu Schandau erscheinenden Sächsischen Elbzeitung, im Dresdner Journal und tn der Leipziger Zeitung zu veröffentlichen sind. Dresden, am 15.März 1890. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Gebhardt. Bekauntmachuufi. Bei einer am 25. d. M. getödteten Katze ist durch die Section des König!. RezirksthierarzteS die Tollwuth festgestellt worden. Gemäß §§ 37 und 38 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen bctr., in Verbindung mit 25 und 26 der Verordnung zu Ausführung dieses Ge setzes vom 9. Mat 1881 wird daher sür die Ortschaften Barutb, Belgern, Briestnitz, BuLwalde, Eannewitz bei Baruth, Cortnitz, Dubraucke, Gleina, Gröditz, Necheru, Neudörfel, Preittv, Nackel und Wurscheu die Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) aller Hunde auf die Dauer von 3 Monaten, also bis mit 2 4. Juut v. verhängt bez. verlängert und die sofortige Tödtung aller derjenigen Hunde und Katzen, rücksichtlich welcher der Verdacht vorltegt, daß sie von dem wuthverdächtigen Thiere gebissen worden sind, an- gcordnet. Außer bei den Hunden, welche in Baruth in der Nächt vom 24. zum 25. d. M. im Freien an der Kette angelegt gewesen sind, ist der Festlegung gleich zu achten das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine: ohne polizeiliche Erlaubnis) dürfen Hunde aus den als gefährdet geltenden vorgenannten Ortschaften nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschtrrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd kann unter der Bedingung gestattet werden, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs laußerhalb des Jagdreviers) festgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Wenn Hunde der Vorschrift zuwider innerhalb des gefährdeten Bezirks frei umher lausend betroffen und dabei weggefangen werden, so kann deren sofortige Tödtung, falls dieselbe durch Um- stände geboten erscheint, angcordnet werden, außerdem aber ist der Besitzer eines solchen HundeS mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Hast zu belegen. Im Uebrigen sind die Besitzer von Hunden bei Vermeidung einer Geldstrafe von 150 Mk. oder Hast nicht unter einer Woche verpflichtet, bet verdächtigen Erscheinungen der Thiere, welche den AuSbrnch der Tollwuth befürchten lassen, oder wenn ihnen ein Hund entweichen oder sonst abhanden kommen sollte, sofort und spätestens binnen 24 Stunden der Ortspoltzeibehörde Anzeige zu erstatten, welche solche nach davon genommener Kenutniß unverzüglich anher einzusenden hat. Bautzen, am 28. März 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Borberg. Schw. Für den abwesenden, am 29. November 1854 in Nelchwitz geborenen Ernst Otto Hauffe ist am 8. März a. o. Herr PrivatuS Johann Gottlob Zabel m Brockwitz bet Meißen als Abwesen- heitsvormund in Pflicht genommen worden. Bautzen, am 26. März 1890. Das Königlich Sächsische Amtsgericht. Philippi. Z. Der Stellmacher Josef Jakob Stoll«, geboren am 30. Oktober 1850 in Schirgiswalde und der Bautechnikcr LouiS Emil Stephan, g-boren am 1. Februar 1856, beide zuletzt in Bautzen auf hältlich mwesen, werden beschuldigt, als Wehrmänner der Landwehr ohne Erlaubniß ausqewandert zu sein, Uedertretung gegen 8 360 No. 3 des Strafgesetzbuchs. Dieselben werden auf den S. Mat 1890, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Bautzen, Schloß Ortenburg, eine Treppe links zur Haupt- Verhandlung geladen. Bei uneutschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 8 472 der Straf prozeßordnung von dem Königlichen Bezukscommando zu Bautzen ausgestellten Erklärungen ver- urtheilt werden. Bautzen, den 24. März 1890. Königliche Staatsanwaltschaft. Der Amtsanwall. I. A.: Oehm, Rei. Bekanntmachung. Unter Hinweis auf das Regulativ, die Grubenräumung und Düngerabfuhr in Bautzen be treffend, und die zu diesem Regulative erlassenen Ausführungs- und Uebergangsbestimmungen vom 15. März 1889, ergeht hiermit an diejenigen hiesigen Grundstücksbesitzer, deren Düngergruben noch nicht vorschriftsmäßig hergestellt worden sind, die Aufforderung, bei Vermeidung der in § 16 des Regulativs festgesetzten Strafen dafür Sorge zu tragen, daß die Gruben alsbald so in Stand gesetzt «erden, daß sie den regulattvmätztgen Anforderungen entsprechen. Vor Beginn wie nach Beendigung des Grubenumbaues ist im Stadtbauamte Anzeige zu erstatten. Gleichzeitig werden diejenigen Grundstücksbesitzer, deren Gruben bereits vorschriftsmäßig her- gestillt und daher von der städtischen WtrthschaftSverwaltung zu räumen sind, darauf aufmerksam aemacht, daß jedesmal am Schluffe der Woche ein besonderer Räumungsturnus für die folgende Woche festgesetzt wird und daß daher Anträgen auf Grubenräumung in der Regel erst in der auf den AnmeldungStag folgenden Woche entsprochen werden kann. Die Grundstücksbesitzer werden daher ersucht, hierauf bei Stellung ihrer Anträge auf Grubenräumung Rücksicht zu nehmen. Bautzen, den 28. März 1890. Der Stadtrat h. Abtheilung für Polizeisachen. — Lindner. Fbn. Bekanntmachung. Zur Deckung deS Aufwandes der Handels- und Gewerbeknmmer Zittau Wird gleichzeitig mit dem zweiten diesjährigen Einkommensteuer- Termin <30. September) von den betheiligten Handel- «nd Gewerbtreibenden des Kammerbezirks in diesem Jahre ein Betrag von 3 Pfennigen auf jede Marl desjenigen Steuersatzes, welcher «ach der im Einkommensteuergesetze enthaltene« Scala auf das tn Spalte <1 des Mulommenstcuerkatasters eingestellte Einkommen (aus Handel und Ge werbe) der Beitragspflichtigen entfallt, erhoben werden. Derselbe wird hi-:rmit in Gemäßheit des Gesetzes vom 2. August 1878 auSgeschii-ben. Zittau, am 28. März 1890. Die Handels- und Gcwerbekammer. — I. V.: Alfred H. Gemuseus. Schecker, S. Oefsentliche Z u st e l l u n g. I. Hermine Karoline Sophia verehel. Gruner geb. Patzert in Saalfeld, 2. Bertha verehel. Rösler geb. Jurke in Großzschachmitz bei Pirna, 3. Christiane verehel. Scholtke geb. Hanusch, Hüuslernahrungsbesitzerin in Ruhethal, 4. Tiara Ernestine Emilie verehel. Raußendorf geb. Petasch,' Wirthschaftsqehtlfin in Pliskowitz, - ... „öu 1-4 vertreten durch den Rechtsanwalt Jnstizrath Martini in Bautzen, 5. Clara Emilie verehel. Schöne geb. Hillemann in Blasewitz, 6. Bertha Maria verehel. Hadank geb. Pörschmann in Göritzhain bei Cossen, 7. Joseph Böhmer, Weber in Zittan, 8. Johanne Josepha verehel. Sudrow geb. Gäbler, Fabrikweberin in Reichenau, zu 5—8 vertreten durch den Rechtsanwalt Sachse in Bautzen, 9. Marie Agnes verehel. Zickel geb. Meyrich, Einwohnerin in Zittau, vertreten durch den Rechtsanwalt Mosig von Aehrevfeld in Löbau, klagen gegen ihre Ehemänner bez. zu 7 gegen seine Ehefrau zu 1 den Schlosser und Mechauikus Gustav Adolf Gruner, zuletzt tn Zittau, zu 2 den Tagarbetter Carl Ernst August Rösler, zuletzt in Obercunnersdorf bei Löbau, zu 3 den früheren Einwohner und Tagearbetter Matthäus Scholtke, zuletzt in Ruhethal, zu 4 deu Müller Friedrich Julius Hermanu Raußendorf, früher tn Löbau, zu 5 den Schuhmacher Gustav Adolf Schöne, früher in Neustadt, zu 6 deu Baugewerken Johannes Alexander Hadank, zuletzt in Zittau, zu 7 die Weberin Johanna verehel. Böhmer geb. Raus, zuletzt tn Augsburg, zu 8 den Bürstenmacher Franz Carl Eduard Sudrow. zuletzt tn Gottesberg, zu 9 den vormaligen Kürschner Julius Zickel, früher tu Zittau, deren Aufenthalt jetzt unbekannt ist, zu 1—5 mit dem Anträge, die Beklagten kostenpflichtig zur Herstellung deS ehelichen Lebens zu verurtheilen, bei deren Äußenbleiben im Termine aber die zwischen den Par teien bisher bestandene Ehe wegen böslicher Verlassung der Klägerinnen seiten der Beklagten zu scheiden, zu 6—9 mit dem Anträge, die zwischen den Parteien bisher bestandene Ehe zu scheiden, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite (Zivilkammer des Küntgl. Landgerichts zn Bautzen ans den 20. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, mit der an jeden Beklagten bez. an die Beklagte gerichteten Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht. Bautzen, den 26. Februar 1890. Hempel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll auf Antrag der Erben das zum Nach lasse des Webers Karl Gotthelf Meschke in Ringenbain gehörige Hausgrundstück Folium 85 deS Grund- und Hypothekenbuchs, No. 130 des BrandcatasterS sür Ringenhein, Meißner Seits, Dienstag, den 8. April 1890, Mittag« 12 Uhr an Ort und Stelle im gedachten Hausgrundstücke, versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den im Erbgerichte zu Ringenhain aushängenden Anschlag und die demselben belgefügten Ver- steigerungStedlngungen hierdurch bekannt gemacht wird. Im Anschlusse an die Grundstücksversteigerung soll am nämlichen Tage das zum Nachlasse Meschke s gehörige Mobiliar durch die Ortsgenchte versteigert werden. Bischosswerda, am 25.März 1890. Königliches Amtsgericht. Schmalz. Auslassung von Kamenzer Stadtschuldscheinen. Bei der 83. Ansloosnng hiesiger Stadtschuldschcine sind No. 5», 8l lut. xl. zn 1500 - 25, 179 lut. U. zn 600 - 35, 159, 274, R3, 441, 588, 752, 911 lut. 0. zu 300 - 21, 71, 164, 346, 410, 5b8, 652, 687, 691, 739, 980 lüt. N. zu 150 - 6, 33, 85, 415, 625, 994, 1143, 1161, 1378, 1385, 1468, 1605, 1610, 1709,1718, 1765, ^1799, ^830, 1872, 1949, 1987, 1997. lüt. L. tzu 75 gekündigt, daß mit diesem Tage das Recht auf Verzinsung erlischt. Ferner werden die Inhaber der bereits früher ausgeloosten, noch nicht zur Einlösung ge langten hiesigen Stadtschuloscheine No. 21, 342, 564, 577, 630 lüt. 0. zu 300 - 55, 312, 4l6, 617, Ml lüt. I). zu 150 - 149, 272, 571, 1224, 1602, 1665 lüt. L. zu 75 hiermit nochmals anfgefordert, selbige znr Einlösung zu bringen. Kamenz, am 23. September l889. Der zur dasigen Stadtanleihe verordnete Ausschuß. vc. Feig, Bürgermeister. Ansloosnng von KameuzeV^tadtschuldscheinen. Bei der 84. Ansloosung hiesiger Stadtschuldscheine sind No. 15 lüt. L. zu 1500 - 67, 120, 221 lüt. Il zu 600 - 15, 62, 132, 300, 484, 574, 687, 827, 856, 881, 980 lüt. 0 zu 300 üL, - 4, 54, 251, 366, 391, 466, 493, 637, 676, 681, 742. 944 lüt. v zu 150 -til, - 3, 41, 252, 318, 354, 399, 490, 550, 594. 782, 958, 1012, 1030, 1054, 1106, 1195, 1260, 1305, 1436, 1440, 1532, 1873, 1923, 1994 lüt. L zu 75 ausgeloost worden. Dieselben werden hierdurch für den 1. October 1890 dergestalt gekündigt, daß mit diesem Tage das Recht auf Verzinsung erlischt. Ferner werden die Inhaber der bereits früher ausgeloosten, noch nicht zur Einlösung ge langten hiesigen Stadtschuldscheine No. 21, 342, 507, 564 lüt. 0 zu 300 - 55, 312, 672, 901 lüt. l) zu 150 - 149, 331, 571, 716, 1091, 1224, 1573, 1602, 1665 lüt. L zu 75 hiermit nochmals anfgefordert, selbige zur Einlösung zu bringen. Kamenz, am 17. März 1890. Der zur dasigen Stadtanleihe verordnete Ausschuß. vr. Feig, Bürgermeister. Bekanntmachung der Ortskrankenkasse für SeidlM und Umgegend. Nach den vorgenommenen Ergänzungswahlen besteht der Vorstand obengenannter Kasse au- folgenden Personen: Herrn Buder in Seidau stellvertretender Vorsitzender, „ Müller in Temmritz Schriftführer, „ Lcdmann in Rattwitz, „ Glien in Oebna, „ May in Teichnitz, sowie dem Unterznchneten als Vorsitzender. Gleichzeitig wird bekannt gegeben, daß laut Beschluß der letzten Generalversammlung Herr Vr I in Bautze« vom 1. April d. I. ab als alleiniger Kassenarzt an gestellt ist und daß von jetzt an Krankencontrole ausgeübt wird. Seidau, den 29. März 1890. Der Kasse «vor st and. r >4 Viet»«, Vorsitzender. Bekanntmachung der Ortskrankenkaffe zu Radibor. Die nächst- findet am 8. April 1890, Nachmittags 4 Uhr, im Pohlenkscheu Gasthofe zu Radibor statt, wozu alle Kassenmitglieder, welche großjährig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind, sowie deren Arbeitgeber, dsirdurch emgeladen werden. Tagesordnung: 1) JasNfication drr Jahresrechnung. 2) Anträge. Merka, am 28. März 1890. Der Vorsitzende des Kassenborstandes. <>. L FittIIer.