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Voigtländischer Anzeiger. 26. Stück. Plauen, Sonnabends den 26. Juny 1824. Avertissement, die Einladung zur Theilnahme an der Dresdner Industrie-Ausstellung betreffend, vom 28. Mai 1824. Se. Königs. Majestät tu Sachsen re. rc. rc. haben anzubefehlen allergnädlgst gtt ruhet, daß mit der zu Dresden jährlich gehaltenen öffentlichen Ausstellung der zu den bilden» den Künst-n gehörigen Arbeiten, auch eine ähnliche Ausstellung von Erzeugnissen beS inlän» bischer, gesammten BewerbfieißeS verbunden werden soll. ES werben daher alle inländische Künstl'k» Fabrikanten und Handwerker eingeladen, diese zu Beförderung deS vaterländischen Kunstfleiß,s gereichende Anordnung, durch Einsendung der hierzu geeigneten Gegenstände, thärtgfl zu befördern, sich hierbei aber nach folgenden Vorschriften genau zu richten. § ' Zur öffentlichen Ausstellung eignen sich alle Erzeugnisse und Erfindungen aus de« ganzen Gebiete des inländischen Konst, und GewerbsteißeS, so wie derkandwirthschaft, welche sich durch Neuheit oder durch vorzügliche und verbesserte Gestaltung avözeichnen, und deshalb zur öffentlichen Kenntniß und Anschauung gebracht zu werden verdienen ; dahin gehören auch Maschinen, Modelle oder Zeichnungen, Werkzeuge, Geräthschafteu, so wie Proben von Veit edelten in, und auch ausländischen rohen Naturerzeugniffen. tz. r. Lie Ausstellung geschieht hier in Dresden, zugleich mit der Ausstellung der Art beiten aus den bildenden Künsten, in einem damit verbundenen Local, und wird mit dieser jedes Jahr am Zten August eröffnet. tz. 7 Die ausjustellenden Gegenstände find unter der Addreffe der Königlichen Landest Oecononowie,Nanufactur» und Commerzien, Deputation einzusenben, und müssen spätestens am 2osten Juli jeden Jahres eingrgangen seyn, um sie, wenn solche nach dem Ermessen der Deputation, und der, nach Befinden, von ihr zuzujiehendeu Sachverständigen, zur öffent« ltcheu Ausstellung für geeignet befunden «erden, in den hierüber in Druck zu gebenden Kat talog einrücken zu können; waü als ungeeignet darin nicht ausgenommen worden, wird an den Einsender sofort, auf dessen Kosten, zurückgeschickt. Die Deputation wünscht jedoch, daß ihr, einige Wochen vor der Einsendung, di« hierzu gewählten Gegenstände kürzlich ge» meldet werden. §. 4. Der Einsender hat eine deutliche Beschreibung d«S ringeschickte» Gegenstandes, mit Angabe alles dessen, waS er hierüber zur Kenntniß des Publict gebracht, oder Hinsicht» lich der Ausstellung selbst, beobachtet zu sehen wünscht, jedoch mit thunlichster Kürze, unter Angabe seines NomenS und Wohnorts, deizufügen; auch insbesondere den Preis, wenn es «in DerkaufSgegenstand ist, zu bemerken. tz. 5. Die Rücksendung geschieht mit dem Schluß der Ausstellung im Anfänge deS O to» berS; jedoch wird auf de» Wunsch einer früher» Rücksendung in einzelne» Fälle» aller B« dicht genommen «erden. Z. 6.