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Sächsische Staatszeitung : 30.10.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-10-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id48072833X-192110308
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id48072833X-19211030
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-48072833X-19211030
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1921
-
Monat
1921-10
- Tag 1921-10-30
-
Monat
1921-10
-
Jahr
1921
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 30.10.1921
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ZWiMlU W AWk» ÄMtzkiiNll. 9^^ 28. Beauftragt mit der Herausgabe: RegierungSrat Dsenge» in Dresden. 1921. XI. ordentliche Landessynode. (Schluß der Sitzung vom 27. Oktober.) Berichterstatter Syn. Bürgermeister Kreyer (Mittweida): (Fortsetzung.) Trotz der beruhigenden Ausführungen in der Begründung liegen doch gewisse rechtliche Bedenken vor gegen die Bestimmungen in § 5 Nr. 4. wonach zu den laufenden Einnahmen der Psarrbesoldungskasse auch Abgaben von Amts einkommen der Geistlichen gehören, wie solche in §-6 näher bezeichnet sind. Danach sollen die- jeniaen Geistlichen, deren Einkommen infolge er heblicher PsründenertrSgnisse über das ihnen nach der Verordnung über die Besoldung der Geistlichen vom 28. September 1921 zustehende Einkommen hinauSgeht, diesen Überschubbetrag an die Pfarrbesoldungskasseabzusühren verpflichtet sein. Die Zahl der hier in Frage kommenden EteUeninhaber wird nicht allzuerheblich lein. Die Mehreinnahmen werden Wohl im wesentlichen auf Mehrerlöse auS Forst- und Feldnutzungen und dergleichen herrühren und sind in den weit aus meisten Fällen wohl erst in allerjüngster Zeit eingetreten. Wahrscheinlich werden sie teil weise auch nur vorübergehender Natur sein. Dazu kommen noch die Stellcninhaber, die durch die Psründenerträgnisse schon in jüngeren Jahren einen Gehalt erreichen, den ältere ungünstiger gestellte Amtsbrüder erst nach einer ganzen Reche von Tienstjahren im Wege der Gchaltsstaffel nach der Besoldungsordnung bekommen können. Daß die Beseitigung dieser Ungleichheit gewünscht wird und in hohem Maße erstrebenswert ist, muß anerkannt werden. Immerhin haben die Be treffenden diese Mehreinnahmen bisher gehabt, vielleicht auch teilweise ihre ganze Lebenshaltung bereits auf diese höheren Einnahmen zngeschnitten. so daß mancher von ihnen schwer geneigt sein wird, diese trrsätttio all wivu« in seinem Ein kommen freiwillig über sich ergehen zu lassen. Wenn also dieser Verzicht des einzelnen an sich durch Verhandlungen vielleicht nicht immer zu erreichen sein wird, wie die Begründung in Nachgehung der äußeren Bedenken selbst zugibt, so bleibt der eingeschlagene Weg der Gesetz gebung als der einzig gangbare übrig. Die Be- gründung führt dazu aus, daß es sich ja hier um keinen Eingriff in das Vermögen und die Rechte der beteiligten geistlichen Stiftungen, sondern um eine Abgabe, die den Stelleninhabern auferlegt werde, handle. Dieser Ausfassung kann ich so schlechthin nicht zustimmcn. Es ist richtig, daß 8 1Z8 Abs. 2 der Reichsversasjung dadurch nicht verletzt wnd. Es ist richtig, daß der Staat selbst durch Erhebung der Abgabe zum Emeritierungs- sonds bereits den Weg mit Erfolg beschritten hat. Es ist weiter richtig, daß bei den Verhandlungen über das Pfarrbesoldungsgesetz im Jahre 1911 vorgeschlagen worden ist, den gleichen Weg zu begehen. Endlich ist das gleiche Verfahren m anderen Bundesstaaten, wie in Hessen und Baden, bereits auf gesetzlicher Grundlage zur Durch führung gekommen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß hier durch Gesetz in die wohl erworbenen Rechte der Stelleninhaber oder der betreffenden Kirchgemeinden, zu deren Gunsten die beteiligten geistlichen Stiftungen verwaltet werden, eingegriffen wird. Der Finanzausschuß hat sich einhellig dahin erklärt, daß er grundsätz lich die fraglichen Bestimmungen in § 5 Abs. 4 und in § 6 durchaus billige und als empfehlens wert bezeichnen müsse, hat aber anderseits seine rechtlichen Bedenken nicht ganz zur Seite stellen zu können geglaubt. Er hat deshalb, um auf der Grundlage von Leistung und Gegen- lcislung der betreffenden^ Stelleninhabern die Annahme schmackhaft zu machen, sich entschlossen, die Verpflichtungen des Stelleninhabers in 8 6 durch die Verankerung einer besonderen Gegen- leistung der Landeskirche als Anhang an den § 7 auszugleichen. Es sollen dort die Worte ein- gefügt werden: „wobei in erster Linie diejenigen Geistlichen entsprechend zu berücksichtigen sind, die Beträge nach § 6 an die Psarrbesoldungskasse abgcführt haben." Für das unsichere, schwankende Psründnereinkommen, welches zwar zurzeit höher ist, aber in Zukunft wieder linken kann und wahr scheinlich sinken wird, wird dem Betreffenden eine bevorzugte Sicherheit für den Empfang seines staffelmäßigen Gehaltes nach der Beloldungsold- nung gewährleistet. Bei Annahme der Vorlage mit den Abänderungsanträgen des FinanzauS- schusses wird, glaube ich, durch die notwendige einheitliche Gehaltsregclung aller Geistliches nach dem Muster der Staatsdiencr eine erhebliche Be ruhigung unter der weitaus größten Zahl der Beteiligten hervorgerufen werden und die Opfer, die einzelne wenige Gutgcstellte der Allgemein- heit ihrer weniger gutgestellten Landesgenosscn bringen, nach Möglichkeit erleichtert, dabei aber auch einen Grundstein für eine feste, gedeihliche Finanzentwicklung der Landeskirche in zentra lisierendem Sinne erlangt. (Bravo!) Hierauf werden 88 1—4 ohne Aussprache einstimmig nach der Vorlage bzw. dem AuSschutzantrage angenommen. 88 b und 6 werden gemeinsam beraten. Syn. Obcrkirchenrat Superintendent T-omaS (Schneeberg): Ich möchte bitten, daß die im Lande wahr- scheinlich noch da und dort vorhandenen Be denken gegen die Abgabe von AmtSeinkommcn der Geistlichen nicht festgehaltcn werden möchten. Gewiß, ich weiß, daß aus Grund der Rechtsauf- sassung hier verschiedene Meinungen bestehen, aber als der Ephorus einer Ephorie, deren meiste Stellen weit unter dem bisher geltenden gesetz- s lichen Einkommen stehen, halte ich mich für ver- pflichtet, dafür einzutreten, daß mit dieser Pfarr- besoldungskasse nun endlich der Weg beschritten wird, um zu einer allgemeinen gleichmäßigen Regelung des Amtseinkommens der Geistlichen zu gelangen. ES ist ja immer und immer wieder auch in der Synode ausgesprochen worden, daß die Geistlichen in ihrem Amtseinkommen den anderen akademischen Berusen möglichst angeglie- dert und gleichgestellt werden möchten. Das soll nun endlich mit der neu erlassenen Besol- dungsordnung geschehen. Würden einzelne Geist liche infolge der Erhöhung des Pfründeneinkom- menS wesentlich über dieses gleichmäßige Ein kommen hinausschreiten, dann ist das, was wir immer gefordert haben, wieder durchbrochen (Sehr richtig!), und der Staat, der uns die Mittel zur Besoldung unserer Geistlichen, wenn auch nur darlehnsweise dargereicht hatte, würde mit Recht dagegen Widerspruch erheben, wenn einzelne Geistliche infolge des Psründeneinkom- mens sich zu hoch über die anderen hinausheben (Bravo!) Syn. Pastor Stange (Leipzig-Gohlis): Die Besoldungsordnung legt es in die Hände des Landeskonsistoriums, zu entscheiden, welche Geistlichen in Gruppe und welche in Gruppe X eingesügt werden sollen. Daß darin Unter schiede bestehen, ist unvermeidlich und wird un- vermeidlicherweise in die Hände des Konsistoriums gelegt werden müssen. Darüber ist unter uns keine Diskussion, daß die Pfarranrtsleiter eine besondere Entschädigung für ihre Tätigkeit brauchen, wenn es auch erwünscht wäre, es könnte der Leipziger Weg beschritten werden, der die Pfarramtsleiter mit besonderen Tienstzulagen für ihre Tienstsunktionen ausstattet. Ob das gesetzlich mvglrch ist angesichts der staatlichen Be- stimmungen, ist mir zweifclhast. Aber der dringende Wunsch, den ich zum Ausdruck bringen möchte, ist der, doch zu vermeiden, zwischen den übrigen geistlichen Stellen einer Kirche wieder Unterschiede in der Einstufung zu machen. Diese Unterschiede bei der Einstufung sind doch eigent lich nur nach der Schwierigkeit der Arbeit der betreffenden Gemeinde abzugr> nzen. Wir glauben, daß die Befürchtungen nach dieser Richtung hin nicht ganz unbegründet sind, und möchten diesen Wunsch herzlichst und dringend zum Ausdruck bringen. Syn. Vizepräsident Lberpfarrer vr.Klcmm (Strehla: Jeder Schritt, der zu dem Ziele führt, die Einkommensverhältnisse der Geistlichen allgemein gleichzustellen, ist nur mit Freuden zu begrüßen. Selbst ein sog. Pfründner, bin ich von jeher der Meinung gewesen, daß wir in erster Linie bereit sein müssen, die Psründeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, um eine allgemeine Ord nung der Einlommcnsverhältnisse herbeizuführen. Es ist mir aber etwas zweifelhaft, ob der in § 8 gewählte Weg eine Sicherheit bietet, denn er eröffnet nur die Möglichkeit, die Einkommen, welche etwa das normale Maß übersteigen könnten, absichtlich niedriger zu halten, gleich- gültig ob der Inhaber der Stelle der Verpächter ist oder ob an seine Stelle der Kirchenvorstand tritt. Wenn, wie bei den Kirchenvorsländen doch vorauszusetzen ist, eine gewisse Neigung besteht, überschießende Beträge der allgemeinen Landes- lasse zur Verfügung zu stellen, so ist die Mög lichkeit vorhanden, die Pächter so zu halten, daß der Zwang zur Abzahlung wegfällt. Künftig wird jedenfalls auch die Verwaltung der Pfarr- güter in die Hände der Lberbehörde, in die Hände der Verwaltung der allgemeinen Sasse gelegt werden müssen. Solange das nicht der Fall ist, solange es nur bei der Abzahlung bleibt, sehe ich die Möglichkeit wenigstens, daß man sich hier und da auf die eben angegebene Weise der Notwendigkeit der Abzahlung entziehen kann. Vielleicht ist noch darauf aufmerksam zu machen, daß Sorge getragen werden möchte dafür, daß dieser abzuführende Überschuß nicht steuerpflichtig bleibt. Syn. Pfarrer Bühring (MahliS: Tas Pfarrbesoldungsgesetz dürfte vielleicht zu denen gehören, die draußen im Lande eine große Bewegung in den Kirchgemeinden ver ursachen und die Aufmerksamkeit der Kirchen- Vorstände auf sich lenken. Es ist dieses Gesetz im Grunde doch ein Eingriff in die Selbstverwal tung der Gemeinden. Tie einen Gemeinden, die Zuschnßgemeinden sind, begrüßen das Gesetz mit ganz besonderer Freude und werden sich gern diesem Gesetze fügen, auch die Gemeinden, wo vielleicht das Einkommen aus dem Pfarr- lchen und die Ausgaben zur Besoldung deS Pfarrers sich das Gleichgewicht ballen. Ganz anders aber liegen die Verhältnisse in den Ge meinden, die übcrschußgcmcinden sind. Hier werden ave möglichen Einwände gegen das Pfarrtesoldungsgesctz gemacht werden, vielleicht auch nicht zuletzt von den Inhabern dieser guten Pfründen. Ich persönlich hoffe und wünsche aber von ganzem Herren, daß die Überschuß- gemeinden alle juristischen Bedenken und alle Einwände zurückstellen, die sich schließlich gegen das Gesetz erheben ließen. Ich hoffe und wünsche, daß gerade diese gut situierten Ge- meindcn mit einem großen Pfarrlehen und mit einem großen Einkommen für den Stellen inhaber den Verhältnissen Rechnung tragen. (Bravo!) Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen, (Sehr richtig!) und die Kirche braucht unter den jetzigen finanziellen Verhältnissen diese Zuschüsse aus der Mitte deS Lande-, genau so wie früher die Gemeinden sich der besonderen Bei- Hilfen feiten» der Kirchcnbehörde erfreut haben. Aber ich wünsche doch auch, daß man nicht so ohne weitere« sämtlichen Überschuß ganz einfach tn die Zentralkasse überführt. Reines Erachten» ist e« unbedingt notwendig, daß von den Ein- nahmen ein Teil verwendet wird einmal zur Erhaltung der landwirtschaftlichen Grundstücke in einen» guten Zustande, damit nicht etwa über kurz oder lang llberschußgemeinden Zuschuß- gemeinden werden, und aus der anderen Seite, daß ein gewisser Betrag auch Verwendung finden darf für Melioration oder Verbesserung minoer- wertiger Grundstücke, damit eben die Erträgnisse aus der Höhe erhalten werden und bleiben können. Ich hätte auch den Wunsch, daß man von den Einnahmen au« den Pfarrlehen vielleicht lausende Beiträge verwendet zur Erhaltung des Pfarr hauses. Ich weiß wohl, daß man Psarrlchen und Erträge aus den Pfarrlehen nicht für Aus- gaben verwenden darf, die die Kirchgemeinde zu tragen hat. (Sehr richtig!) Aber draußen in der Praxis ist cs früher doch schon anders gehandhabt worden. Ich erinnere nur an das Pfirrholz. an den Psarrwald. Mit oder ohne bischöfliche Approbation ist da vieles verwendet worden gerade für Baulichkeiten und nicht bloß für die Psarrgebäude, sondern auch oft genug für die Kirchjchulen, und ich meine, das müßte eben jetzt auf gesetzmäßigem Wege geschehen dürfen. Syn. Pfarrir I-ic. Ideal. Mrosack (Gröditz-: Bis jetzt war doch allgemeiner Grundsatz: wie die Arbeit, so der Lohn. So waren die Stellen in meiner Heimat, die besonders schwere Arbe»t hatten infolge der großen Seelenzahl, auch besser besoldet als diejenigen, die geringere Arbeit haben. Tie Folge wi.d nun sein, daß die begehrenswerten Stellen gerade die sein werden, die eine geringe Seeleuzahl haben. Wir haben in der wendischen Pflege Gemeinden, die etwa 5 bis 600 See.en haben, und Gemein- den, die 4 bis 5000 Seelen haben. Wenn die nun gehaltlich vollständig gleichgestellt werden, so liegt darin doch ein gewisses Unrecht. Nun »st zwar die Möglichkeit da, daß die Landes kirchenbehörde die mit schwerer Arbeit belasteten Gemeinden in eine höhere Klasse setzen kann, aber die Grenze hier zu finden, ist außerordent- lich schwierig. Wenn ich an meine Gemeinde denke, die allerdings nur knapp 2000 Seelen hat, aber aus 11 Ortschaften begeht, die 6 bis 10 lrm vom Kirchort entfernt sind, so möchte ich doch sagen, das ist auch eine Gemeinde, die schwer belastet ist. zumal die Wegeentschädigung gegen wärtig nicht erhöht werden soll. Ich bekomme eine Wegeentschädigung von 100 M. Dafür konnte ich mir in den Jahren vor dem Kriege mindestens 20 Fuhren leisten, gegenwärtig kaum Ich möchte auf diese Bedenken hingewiejen haben. Syn. Superintendent Lberkonsistorialrat vr. xbil. Költzsch (Dresden): Die Diskussion macht die außerordentliche Tragweite des 8 6, wie er in Verbindung steht mit Z 5, erst recht deutlich, und über die Lache selbst kann man doch sehr zweierlei Meinung haben. Es ist seit langer Zeit zunächst außer halb der Kirche ein Streben gewesen, alles und alle gleichzumachen. Dieses Streben ist in den letzten Jahren auch in die Kirche eingcdrungen, und wir haben schon eine Station nach der anderen zurückgelegt. Ich glaube, unsere Vor lage ist eine neue Station auf diesem Wege. (Sehr richtig!) Ich bin immer Gegner des Nivellierens gewesen und bin unterstützt worden durch den grandiosen Anschauungsunterricht, den uns draußen die ganze Natur gibt, in der es überall Nuancierungen und Differenzierungen, und zwar die aller ausgeprägtesten, gibt. Es handelt sich hier nicht bloß um Pfründen und Pfarrlehen, es kommen auch noch ganz andere Fälle mit in Frage. Ich nehme als Beispiel, eine hervorragende Kraft von auswärts soll in eine hervorgehobene Stelle unseres Lachsen- landes berufen werden. Diese Kraft ist jetzt schon in besonderen Besoldungsveihältnissen, nun soll diese Krast in die Eugigkeit herein, die hier geschaffen wird. Sie wird sich bedenken, und das ist ein Schaden, soviel ich auch sonst dafür bin, daß wir unseren Bedarf zunächst eininal in sächsischen Kräften decken, aber das andere sollte doch durch eine solche Engigkeit nicht unmöglich gemacht werden. Und ich rede dann auch als Groß- stadtephorus wieder aus der großen Not hervus, in der ich unsere Kirche sehe. Ich meine die Not, daß unsere Geistlichen jo gar fest auf ihren Stellen sitzen und Sonntag für Sonntag auf der Kanzel stehen und gezwungen sind, sich früh- zeitig auszugeben. Ich sehe aus der Not der Zeit heraus keinen anderen Weg zur Rettung, als daß wir unsere Geijilichen mobiler machen, mehr durcheinander würfeln, sie mehr von einer Stelle zur anderen austauschen, wie es die Ka tholische Kirche tut, wie es die Sekten tun, wie eS andere Kreise tun. Bisher war wenigstens eine Anlockung sür den Inhaber einer Stelle, sich um eine andere Stelle zu bewerben, daß sich die Stelle ein bißchen im Einkommen ab hob. Ich sürchte wir werden durch die Be stimmungen der Vorlage in den 88 5 und 6 noch stabiler, und da- würde ich außerordentlich be klagen. Syn. Pfarrer htrsefe (Arnsfeld): Der Hr. Konsynodale Stange hat in der Hauptsache vom Standpunkt der großstädtischen Geistlichen auS gesprochen. Daß aber unter den Geistlichen an derselben Kirche keinerlei Unter schiede gemacht werden, kann ich durchaus nicht al» richtig bezeichnen. Der b. bzw. 6. Geist- liche, der vielleicht erst 30 oder 31 Jahre alt ist, kann nicht verlangen, in dieselbe Gehaltsgruppe eingcstust zu werden wie vielleicht der zweite Geistliche derselben Kirche, der etwa 30 Jahre älter ist. Ganz ohne Berücksichtigung deS Dienst, alter» werden wir doch wohl nicht durchkommen. Draußen in den Landgemeinden bestehen auch ganz erhebliche Unterschiede. TaS Maß der Arbeit und besonders auch der Verantwortung ist in der einen Gemeinde ein ungeheuer viel größere« als dasjenige in anderen Gemeinden. Tas muß auch berücksichtigt werden. Gegenüber den Ausführungen de- Hrn. Konsynodalen vr. Költzsch möchte ich darauf Hinweisen, daß e» schon eine sehr alte Forderung des Psarrervereins ist, daß die Geistlichen endlich den gleichgeord neten anderen Akademikern in gehaltlicher Be- ziehung gleichgestellt werden. Diese Bestrebun- «en, die sicherlich von der Geistlichen ge teilt werden, sind bisher immer und immer wieder an der Tatsache gescheitert, daß wir so zusagen einige GehaltSsürsten innerhalb der sächsischen Geistlichkeit hatten. Diese Bestrebun gen deS Pfarrervereins und fast der Totalität der sächsischen Geistlichen würden einfach wieder zunichte gemacht werden, wenn wir jetzt aufs neue irgendwelche Unterschiede in der Gehalt«- demessung der einzelnen Geistlichen eintreten ließ n. Ich glaube, es würde ein ziemlicher Tturm der Entrüstung durch die Reihen der sächsischen Geistlichen hindurchgehen, wenn jetzt wieoerum solche unsozrale Verhältnisse aufs neue eingesührt würden, wie wir sie bisher ge habt haben, solche Verhältnisse, unter denen der weitaus größte Teil der Geistlichen bisher stets so schwer hat leiden müssen. Syn. Pfarrer Löscher (Zwönitz,: A.s einer von denen, die 1911 schweren Herzens gegen das damalige Pfarrbesoldungsgejey ge stimmt haben, möchte ich erklären, daß ich dem heutigen Entwurf freudig zustimme, da die Be- denken, die ich seinerzeit gehabt habe, durch die Vorlage vollständig beseitigt sind. Taß endlich durch dieses Gesetz ein Anfang gemacht werden soll, die Psründenfrage, die nie zu unseren Gunsten, sondern immer zu unseren Uugunsten ausgenutzt worden ist, zu lösen, begrüßen die, die seit ^0 Jahren und mehr in der Synode tätig sind, mit Tank und großer Freude. Es ist uns zugleich die Zusicherung gegeben worden, daß irgendeine Art Verpachlungsämter. fei es für den Bezirk oder sür weitere Kreise, ein gerichtet werden sollen, so daß ganz unparteiisch über den Pachtwerl und über die Fürsorge über die Grundstücke gewacht werden lan>u (Sehr richtig!) Syn. Pfarrer vr. Kreyschivar (Lauter): Im Anschluß an das, was der Hr. Bericht- erstatter zu ß 6 ausgeführt hat, möchte ich den Wunsch aussprechen, daß aus der 1. Zeile des 8 8 vor dem Worte „Einkünfte" das Beiwort „pensionssähige" eingefügt wird. (Zurufe links: Nein!) Es wird oft genug vorkommen, daß eia Geistlicher oder geistlicher Ltellenurhaoer eine außerordentliche, besondere Arbeit im Dienste der Gemeinde zu leisten hat. Ich denke z. B. an den in der Praxis tatsächlich vorliegenden Fall, daß der zweite Geistlich« erner größeren Landgemeinde aus zwingenden Gründen vom Lirchenvorstand mit der Verwaltung der Kirch- gemeindekasse beauftragt worden ist. (Zuruf links: Nebenarbeit!) Daß dieser Geistliche oann für seme Mühewaltung dasselbe erhalt, was der frühere bezahlte Kirchentaijenverwaltertals Gehalt bezogen hat, dürfte recht und billig jein. Eben- jo recht und billig dürfte es aber auch jein, daß ein sotcher Gesi'üicher dann das Mehreinkommea für seine außerordentliche Mehrarbeit nicht an die Psarrbesoldungskasse abzuliefern hat. (Zuruf links: Das ist doch kein Einkommen!) Syn. Bürgermeister vr. Kühn ?Bischofswerda): Ich glaube, wir haben uns ziemlich weit rom Gegenstand der Tagesordnung entfernt, wenn wir über die Gleichstellung der Geistlichen ge sprochen haben. Es handelt sich lediglich dar um: Soll das Pfründeneinkommen zugunsten der Allgemeinheit gekürzt werden? Es ist dies ein altes Verlangen der Geistlichkeit, und ich meine, wenige Pfründcninhaber müssen der Allgemeinheit das Opfer bringen. T«r günstigste Zeitpunkt wäre vielleicht schon etwas früher ge wesen. Wäre vor einem halben Jahre dieser Antrag gekommen, so wären nach meinem Da fürhalten die rechtlichen Schwierigkeiten bedeu tend geringer gewesen, denn vor einem halben Jahre wird es noch in ganz Sachsen keine Pfründe gegeben haben, die aus den Erträgnissen der Psründe überhaupt den Betrag herausgeholt hat, der nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen den Geistlichen gewährt werden muß. Tie hohen Erträgnisse haben erst im Juli und Oktober d. I. eingesetzt. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß es ein Erfordernis der Gerechtigkeit ist, daß diese Mcbrcrträgnisse der Allgemeinheit dienstbar ge macht werden, nicht zuletzt im Interesse des geistlichen Amtes. Kein Amt verträgt es we niger, daß seine Inhaber mit süisttichen Ein kommen behaftet sind, als das geistliche. In der Zeit der allgemeinen Not wird es nicht ver stände»» werden, wenn es vielleicht auch nur 4 bis 5 Stellen gäbe, die über die Einkommen dec höchsten Staatsbeamten weit hinausgehen würden. Es würde das stets zum Anlaß ge nommen werden, den» geistliche»» Stande berech tigte Gehaltssorderungcn vorzuenthalten. (Sehr richtig!) Nach meinem Wunsche geht das Gesetz noch nicht weit genug. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß hier nur eine j charfe Zentrali sierung der ganzen Verwaltung der Pfründen Helsen kann. Ich verkenne nicht die gewissen Bedenken und Schwierigkeiten, die der Einsüh- ring gegcnübcrstehen. Ich sehe aber keine Möglichkeit, auch auS den rechtlichen Schwierig keiten herauszukommen, wenn die Sacke nicht zentral gestaltet wird. Wir nehme» im § 6 zweifellos den derzeitigen Pfründcninhabcrn
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