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Fernsprechern Ami Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Reichenbrand. Siegmar, Neustadt, Rabenstein nnd Rottluff. Erscheine jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expeditton (Reichenbrand, Nevoigtsttaße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Ravenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ifpaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Amfangs und bei öfteren Wiederho.ungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Arrnahme in der Expeditton bis spätestens Freitags nachmittags L Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. 8 Sonnabend, den 27. Februar 1915 Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemelndevorstande zu Reichenbrand. Siegmar. Neustadt, Ravenstein und Rottluff. Als Beiträge der Besitzer von Pferden und Rindern zur Deckung der im Fahre 1914 be strittenen Verläge n. an Vlehfeuchen-Entschädlgungen (Verordnung vom 6. April 1912, Gesetz- und Der- b. an Entschädigungen für nichtgewerbliche Schlachtungen (Gesetz vom und Ausführungs-Verordnung vom 2. November 1906, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 74 und 364 fl.). sind nach der Viehaufzeichnung vom 1. Dezember 1914 zu leisten für jedes im Prioatbesltz befindliche Pferd zu s: 1 M. 57 Pfg., Rind unter 3 Monaten zu s: 43 Pfg., Rind von 3 Monaten und darüber zu s: 43 Pfg., zu d: 1 M. 66 Pfg., zusammen: 2 M. 09 Pfg., sowie für jedes im Reichs- oder Staatsbesitz befindliche Rind von 3 Monaten und darüber zu b: 1 M. 66 Pfg. Die Erhebung dieser Beiträge erfolgt demnächst durch die Gemeindebehörden. Wegen der Ein hebung und Ablieferung der Beiträge verbleibt es bei dem seitherigen Verfahren. Dresden, am 19. Februar 1915 Ministerium des Innern. Die Nacheichung der Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge im Jahre 1915 bettessend. Nach der Bekanntmachung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Chemnitz vom 31. Dezember 1914 findet in diesem Iahte und zwar Donnerstag, den 4. Marz 1915 vormittags von 10—12, nachmittags 2—6 Uhr und Freitag, den 5. Marz 1915 vormittags von 8 bis 1 Uhr mittags im hiesigen Orte eine Nacheichung aller im öffentlichen Verkehre Verwendung findenden Maße. Gewichte. Wagen und Meßwerkzeuge statt. Als Lokal für die Nacheichung ist das Restaurant „Echweizerhaus" hier bestimmt worden. Es wird dies mit der Aufforderung bekannt gegeben, daß sämtliche im hiesigen Orte wohnhaften Personen, die von ihnen im öffentlichen Verkehre zu verwendenden Maße, Gewichte. Wagen und Meßgeräte innerhalb der vorstehend genannten Tage im Nacheichungslokale dem Eichungsbeamten in reinlichem Zustande zur-Prüfung vorzulegen haben. — - — Zur Nacheichung derjenigen Wagen und Maße, welche an ihrem Gebrauchsorte befestigt sind, wird stch der ^tchiirigsb^amte an Ort und Stelle begebm. ^ Maß- und Gcwichtsorduung angegebenen Strafen bedroht. Siegmar, am 16. Februar 1915. Der Gemeindevorstand. Jugendpflege Siegmar. Donnerstag, l. März 8 Uhr Turnhalle Lichtbildcrvürtrag: Nordsee. Hierzu werden unsere männlichen Jugendlichen zwischen Schul- und Wehrpflicht sowie die sehr geehrten Herren des Ortsausschusses hcrzltchst eingeladen. Siegmar, am 26. Februar 1915. Ortsausschuh für Jugendpflege. Schuldir. Spin dl er, 1. Dorf. Bekanntmachung. Am I. MSrz dieses Jahres ist der 1. Termin der Gemeindeanlagen und des Schul geldes für das laufende Jahr füllig. Derselbe ist spätestens 2 Wochen nach Fälligleit unter Vorlegung des Stcuerzettels an die hiesige Gemeindekassenverwaltung abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsversahren eingeleitet werden. Neustadt, am 26. Februar 1915. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Nachdem die Austragung der diesjährigen Gemetndeanlagenzettel erfolgt ist, werden alle Diejenigen, denen eine Steuerzufertigung nicht hat behändigt werden können, aufgefordert, sich bei der hiesigen Ge- meindekassenvenvaltung zu melden. Reklamationen gegen die Einschätzung sind binnen 2 Wochen, vom Empfange des Steue-rettels an gerechnet, beim Gemetnderate schriftlich anzubringen. Neustadt, am 26. Februar 1915. Der Gemeindevorstand. Familien-Unterftützung. Die Auszahlung der Reichsunterstützung an bedürftige Familien der zum Heeresdienst einbe- rufenen Mannschaften für den Monat Marz soll Donnerstag, am 4. MSrz 1vl5 von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—250 und nachm. 2— k Uhr für die Markeninhaber 251—500 im hiesigen Rathaus, Sitzungszimmer, erfolgen. Mietzinsbücher sind milzubringen und soweit Antrag auf Änderung der Bezirks- und Ge- meindeunterstützung gestellt wird, auch die Lohnbücher. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 25. Februar 1916. Ausgabe von Brot- unb Mehlmarken in Rabenstein. Die Gemeinde Rabenstein ist zur Regelung der Brot- und Mehlvertetlung in folgende Bezirke eingeteilt worden: Bezirk 1: Antonsttaße, Ahnertstraße, Reichenbrander Straße, Vertrauensmann: Herr Fabrikant Oskar Berger, Antonsttaße 9; Bezirk 2: Limbacher Straße Nr. 1—16, Karlstraße, Parksttaße. Pelzmüh lenstrabe, Solbrigsttaße, Vertrauensmann: Herr Frohwald krause (Restaurant Waldschlößcken); Bezirk 3: Limbacher Straße Nr. 20—77, Vertrauensmann: Herr Gastwirt Emil Müller (Gasthaus goldner Löwe); Bezirk 4: Hardtsttaße, Poststtaße, Adolssttaße, Vertrauensmann: Herr Privatmann Hugo Schilling (Ausgabestelle in Köhlers ^ Restaurant): Bezirk 5: Grünaer Straße, Forststraße Nr. 1—28, kurze Straße, Burgstraße. Vertrauensmann: Herr Fabrikant Willy Sonntag; Bezirk 6: Forststraße 29-39, Vertrauensmann: Herr Gastwirt Friedrich Wolf (Larolabad); Bezirk 7: Rittersttaße, Röhrsdorfer Straße, Bachgasse. Nordstraße. Vertrauensmann: Herr Gastwirt Edmund kühn, Rittersttaße 4; Bezirk 8: Chemnitzer Straße, Weg nach dem Kalkwerk. Vertrauensmann: Herr Fabrikant Mar Hermann Hofmann, Chemnitzer Straße 21; Bezirk 9: Gartensttaße, Oststtaße, Vertrauensmann: Herr Friedensrichter Uhlich, Gartensttaße 13; Bezirk 10: Kirchsttaße, Vertrauensmann: Herr Privatmann Julius Harte, Kirchsttaße 62; Bezirk 11: Talstraße. Vertrauensmann: Herr Privatmann und Gutsbesitzer Adolf Bonitz (Ausgabestelle in Köhlers Restaurant). Die Ausgabe der Brot- und Mehlmarken, welche sich auf die Zeit vom 1. bis 28. Marz erstreckt, wird fe an der angegebenen Stelle Sonntag, den 28. Februar 1915 vormittags von 10 bis 12 Uhr erfolgen. Alle Haushaltungsvorstände haben sich persönlich zur angegebenen Zeit wegen Empfang nahme der Marken und wahrheitsgetreuen Angaben je an ihren Vertrauensmann zu wenden, diesem auch alle Veränderungen im Personenstände des Haushalts jederzeit innerhalb 24 Stunden anz'lzeigen. Falsche Angaben werdm nach § 44 der Reichskanzler-Bekanntmachung vom 25. Januar 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark besttast. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 25. Februar 1915. Anbau brachliegender Flächen. Auf Verordnung der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz sind während der Kriegszeit alle brachliegende Flachen, wie Baustellen, Rasenflächen, Gärten re. für die Bolksernährung auszunützen durch Aussäen von Frühgemüse, wie Spinat, Mangold, Erbsen, kohl (Wirsing) und Möhren (Karotten) und Legen von Frühkartoffeln. Für später sind insbesondere auch Bohnen, Kohlrabi, alle kohlsorten u. s. w. vonusehen. Alle Besitzer oder Stellvertreter derartiger Grundstücke werden aufgefordert, dieser Verfügung dem Gemeindeamt hiervon Mitteilung zu geben. Nichtbeachtung dieser Vorschriften würde Bestrafung nach sich ziehen. Eine amtliche Revision der bett. Landflächen wird später erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 25. Februar 1915. Arbeitslose betr. Der Zwickauer Brückenberg Steinkohlenbau-Verein in Zwickau sucht mehrere hundert zur Berg- arbeit unter Tage taugliche Arbeiter. Angenommen werden nur gesunde und kräftige Personen im Alter von 16 bis 40 Jahren. Näheres im Gemeindeamt. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 25. Februar 1915. Brotkarten-Ausgabe in Rottluff. Die Ausgabe der VrOlEllkteN auf die Zeit vom 1. bis 28. März 1915 an die Haus haltungen hiesiger Gemeinde erfolgt Sonntag, den 28. Februar 1915, itt der hiesigen Schult, und zwar an die Haushaltungen des I. Bezirkes ^ Haus-Nr. 1 bis mit SV, nachmittags von 2 Uhr ab. durch Herrn Oberlehrer Hunger in Zimmer Nr. 1; rv 1 Haus-Nr. 14 bis mit 20», nachmittags von 2 Uhr ab. »ezrrres ^ 200 . .. 25». . „ 3 , , . durch Herrn Gutsbesitzer Anton Gerftenbergev in Zimmer Nr. 4; rrr / Haus-Nr. 20» bis mit 34», nachmittags von 2 Uhr ab. LLi. «ez,rres ^ .35 43». „ 3 „ , . durch Herrn Lehrer Töpler in Zimmer Nr. 3; rv l Haus-Nr. 44 bis mit 50», nachmittags von 2 Uhr ab. iv. »ezirres ^ 50» . 520. , . 3 „ . . ' durch Herrn Lehrer Fichtner in Zimmer Nr. 2; v l Haus-Nr. 53 bis mit 50», nachmittags von 2 Uhr ab. v. wezirres ^ ^ „ 57 . . 02, . „ 3 . . . durch Herrn Privatus Karl Müller in Zimmer Nr. 5. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe stauen) zu erscheinen. An «rudere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Berechtigungsscheines. An Kinder werden die Brotkarten nicht verabfolgt. Außerhalb der obengenannten Zeiten können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Die Haushaltungsvorstände sind verpflichtet, künftig alle Veränderungen sofort im Gemeindeamte zu melden. Zuwiderhandlungen werden streng bestraft. Die Hausbesitzer bezw. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungs vorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Rottluff, am 25. Februar 1915. Der Gemeindevorstand. Meldungen im Fundamt Ravenstein, verloren: 1 Geldtasche mit Inhalt. 1 Hinterradgestell zum Handwagen. Gefunden: 1 Rolle Garn. Der Gemeindevorstand z» Rabenstein, am 26 Februar 1915 Sitzung des Gemeinderats zu Reichendrand vom 19. Februar 1916. Öffentliche Sitzung. 1.) wird Kenntnis genommen von der amtshauptmannschaftlichen Verfügung, Anpflanzung brachliegender Flächen mit Kartoffeln bett. 2. ) Beschlußfassung über Aufbringung der Gemeindeanlagen auf 1915. Es wird beschlossen, die Anlagen fürs laufende Jahr wie im Vorjahre mit einem 10°/oigen Zuschlag zum Normalsteuer, satz einzuheben. L. Nichtöffentliche Sitzung. 3. ) Die vom Armenausschuß vorgenommene Zmjenverteilung der Göckeritz-Stistung wird gutgeheißen. 4. ) In einer Wertzuwachssteuersache werden die nötigen Grund stücksschätzungen vorgenommen. 5. ) werden verschiedene Geineindeabgaben-Erlaßgesuche berück sichtigt, beziehentlich abgelehnt; ein Wassergeld-Erlaßgesuch wird ab