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Amts- und änzeigeblatt Wr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung ««»»«PN«« Vierteljahrs v». L« wqchUeht. d«, Swiftr. Unt«rhatttm,«blatt««- k, der «elchap«. Sill«, bet unser»« Voten smot« bet allen R«l«d«- ,»KanftaU»n. — Erscheint tSallch abend« mit 8n«naHm« der Vonn, und Aeterta«» für d« solgmden Lag. Uel. Adr., ^7 34 M Gbenfto», Larkselb, hmibrhllbel, ^UgkvAUlz Neuheide,GbrrMeisrSa,SchS«heIb«, Schöuheidrrhammer, Sosa, ll«terjtjttz«ngr»i, wildeuchai «sw. VeremtW«rtI. Gchrtstletter, Drucker und Verleger: Ernil Hannebohn in Etbenst»ck. , — 66 I«Hraa«g. Dienstag, den 11. Februar «ln^igenprrt«: dt« klrtnjpalttg« Zell« » Vt« Im Rellametell dt« Zeil« tb PH. Im amttichcn Litte dt« gespalten« Zeile SO Psg, Annahme der Bnz«tgrn bi« spätesten» vormittag» 10 Uhr, für grSher« Tag« vorher. Eine »«währ für die Aufnahme der Anzeige» am nächsten ober am oorgelchrtebenen Lag» sowie an bestimmter Stell« wird nicht ««geben, ebensowenig für di« Richtigkrtt d«r durch ffern« sprich«! ausgigtbrnen «nz«ig»n. Mernlprechn Mr. tln. ISIS Höchstpreise für Gemüse. Vom 1. Februar 1S1S ab gelten gemäß der einschlägigen Vorschriften der ReichS- ftelle für Gemüse und Obst und unter Zugrundelegung der von dieser anerkannten Preisspannen die unter I aufgeführten Erzeuger», Groß» und Kleinhandels Gemüsehöchst- preise. Zufolge allgemeiner Ermächtigung des Wirtschafts-Ministerium« werden diese Preis« hiermit bekanntgegeben, wodurch sich zugleich die unter l aufgeführten Preise der Bekanntmachung de« Arbeit», und Wirtschafts-Ministeriums über Höchstpreise für Gemüse vom 27. Dezember 1918 — Nr. 301 Eächs. LtaatSzeitung vom 28. Dezember 1918 — erledigen. 1. Schwarzenberg, am 31. Januar 1918. -er AezirksverSand der Amt^yauptmannschaft Schwarzenberg Dr. Wimmer. Erzeugerpreis r »«ttrag»fr«It B«rtrag«. lSroßhandel«. Kl«inhand»l«- Gar«: war«: pr«i«: prri« Vs„,tg« j» Dauerweißkohl 8,75 7,— 10,5 14,5 Dauerrotkohl 10,5 11,— 15,- 19,5 Dauerwirsingkohl 10,— 10,5 14,5 19,5 Grünkohl 11,5 12,— 16,5 21,5 Note Möhren u. lgl. Karotten (ohne Kraut) 7,75 8,25 12,— 17,— Gelbe Möhren (ohne Kraut) 8,— 8,25 9,75 14,— Weiße Mühren (ohne Kraut) 8 4,25 7,25 10,5 Kleine runde Karotten . 18,25 — 17,75 24,— Rote Rüben (rote Beete) 8,25 9,25 12,25 17,— Gelbe Kohlrüben 1.-18. Februar —- 4,05 6,90 10,— 16.-28. Februar 4,20 7,05 10,— Weiße Kohlrüben 1.—15. Februar 2,80 — 5,55 8,— 16.-28. Februar 2,95 — 5,70 8,25 Zwiebeln (ohne Kraut) mit Sack 20,5 21,— 27,5 35,— Herbst», Wasser-, Stoppel-, Mairüben 1.—15. Februar 2,55 — 3,40 6,25 16.-28. Februar 2,78 — 3,55 6,25 Runkelrüben (Futterrunkelrüben) 1.—15. Februar 3,05 — 3,85 6,75 16—28. Februar 3,20 — 4,— 6,75 Gemäß ß 6 Absatz 1 der Bekanntmachung des BezirkSverbandeS, Lebensmittel karten und Gastmarken betreffend, vom 1. Juni 1917 in der Fassung vom 24. Sep. tember und 13. Dezember 1917 wird folg«ndeS bekanntgegebell: Auf die sür die Woche vom 17. bi« 23. Februar gütigen Marken der VezirkS- lebenSmittelkarten werden im Laufe der Woche durch die Händler Lebensmittel der nachgenannten Art und Menge auSgegebrn werden. Marke 2 1 f. Kinder im 1. u. 2. Lebensjahre (violetter Druck): -125 ? Hafernährmittel u. Marke 2 1 f. Kinder im 3. u. 4. Lebensjahre (roter Druck): s 125 ? Zwieback, Marke 2 1 (schwarzer Druck). 125 x Hafernährmittel, Marke 2 2 Dürrgemüse nach Belieben, Marke 2 3 250 x Kunsthonig, Marke 2 4 60 x Butter, Marke 2 5 125 x Fisch in frischem, mariniertem oder getrocknetem Zustande oder 1 El, soweit vorhanden, Marke 2 6 125 x Quark, soweit vorhanden. Sollte infolge von Transportschwierigkeiten in einzelnen Gemeinden die Abgab« der vorstehend genannten Lebensmittel nicht oder nicht in vollem Umfange möglich sein, so wird später ein Ausgleich erfolgen. Ein Zwang zur Abnahme des DörrgemüseS darf durch die Kleinhändler nicht auSgeübt werden. Schwarzenberg, den 8 Februar 1919. Der ISejirk5vervand Der Arbeiter- und Sol-utenrat der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg. Dr. Wimmer. I. B. Nagler. Ausgabe von Fleisch- und Znckerkarten Dienstag, den 11. Februar 1919, in nachstehender Nummrrnfolge der AuSweiSheste: vorm von 8—9 Uhr Nr. 1—300, nachm. von 2—3 Uhr Nr. 1201—1500, „ 9-10 „ „ 301-600 3-4 ,, „ 1501-1300, „ „ 10-11 „ „ 601-900, „ „ 4-5 „ „ 1801 u höh. Nrn. „ 11-12 „ „ 901—1200, Die Ausgabe der Zuckerkarten erfolgt nur gegen Vorlegung der Brotmarkentasche. Eibenstock, den 10. Februar 1919. Der Skrötrat. Städtischer Lebensmittelverkauf. Dienstag, den I I. Februar, Marke V v: 40 g Schwetzerkäfe zu 25 Pfg. in den Geschäften Konsumverein I und II, Günzel, Hauschild, Otth und Ernst Heymann. Mittwoch, den 12. Februar, Marke V »: 125 x Kisch in Gelee zu 50 Pfg. Donnerstag, den 1«. Februar, Marke Hl S: 250 x Marmelade zu 50 Pfg. Freitag, de« 14. Februar, Marke Hs 1: 100 A Grütze oder Graupen zu 9 Pfg. Hs rr: 125 x Kaffee-Ersatz zu 29 Pfg. Sonnabend, den 15. Kebrnar, Marke Hs 4: 60 x Margarine zu 28 Pfg KtndernShrmittel r 125 g Haferstocken zu 23 Pfg. und 125 x Lebkuchen zu 32 Pfg. Die Händler haben die Marke V 6 bis Freitag Mittag an die MarkcnprüfungS- stelle abzuliefcrn. Eibenstock, den 10. Februar 199. Der Stadtrat. Die Folgen des Raubes der deutschen Schiffe. Unter dem Vorwande, Deutschland eine Nstaus- hilfe mit Lebensmitteln gewähren zu wollen, haben unsere Gegner die Auslieferung sämtlicher fahrtbe reiten deutschen Handelsschiffe üurchgesetzt. Die Waf- senstillstandskommission hat geglaubt, diese unge heuerliche Forderung nicht ablehnen zu könne", weil sonst die Verlängerung des Waffenstillstandes und vie Lieferung von Lebensmitteln von unser" Geg ner abgclchnt wäre. Weiter Kreise des deutschen' Polles hat sich eine tiefgehende Erbitterung über diese unerhörte Vergewaltigung bemächtigt. Der Vorteil der Notaushilfc mit Lebensmitteln, die für die allgemeine Versorgung der Bevölkerung über haupt nicht in Betracht kommen, steht in keinem Verhältnis zu der schweren wirtschaftlichen Schädi gung, die unsere gesamte Volkswirtschaft durch die Auslieferung unserer Handelsflotte erleidet. Aller dings heißt es in der Vereinbarung der Waffenstill standskommission, die Schisse blieben während des Waffenstillstandes im Besitze der Reedereien und die getroffene Regelung solle lediglich für die Zeit des Waffenstillstandes gelten. Aber es wird hinzugefügt, daß diese Regelung der endgültigen Verfügung über die Sckstsfe nicht Vorgriffe. Man hat den Eindruck, daß Herr Erzberger in diesem letzten Satz eine Gewähr dafür erblickt hat, daß wir mit Friedens schluß wieder in den Besitz unserer Schiffe gelan gen. Tatsächlich bietet aber die von unsern Geg nern gewählte Fassung nicht die geringste Sicher heit hierfür. Sie deutet im Gegenteil schon darauf hin, daß eine anderweitige Verfügung über die deut schen Schtjse in Aussicht steht, über die uns erst der Friedensvcrtrag aufklären wird. Englands Ab sicht ist, unsere Industrie auf möglichst lange Zett ron jedem Wettbewerb im Ausland auszuschalten. Dazu soll uns vor allem der Bezug von Rohstoffen und die Ausfuhr ton Waren auf jede nur denkbare Art erschwert werden. Nach einer Verlautbarung Wilsons hat cs den Anschein, als ob Amerika das gleiche Ziel verfolge. Denn Wilson hat sich dahin ausgesprochen, daß die Ausfuhr amerikanischer Baum wolle nach allen Ländern Europas, mit Ausnahme der Mittemächte, freistehe Tie Lieferung voll Baum, wolle an Deutschland sei eine politische Frage und bedürfe daher einer besonderen Behandlung. Liese Aeußerung kann nur den einen Si"n haben, daß unsere Gegner uns nach Friedensschluß soweit als möglich von jedem Rohstoffbezug abschließen wollen, damit die deutsche Industrie nicht wieder in d>' Lage versetzt wird, der englischen und amerikanischen einen Wettbewerb auf den Weltmärkten zu bereiten. Tas einzige Mittel hierzu ist die Beschlagnahme der deutschen Handelsflotte. Englische und amerikanisch: Schiffe werden uns sicherlich keine Rohstoffe brin gen, unsere eigenen Schiffe aber fahren im Dienste unserer Gegner. Es fehlt uns dann also, auch wen? der Welthandel wieder eröffnet ist, an jed^r Mög lichkeit, uns mit den Rohstoffen zu versorgen, die wir zur Wiederbelebung unserer Industrie dringend brauchen. Das ist das Ziel, was unsere Gegner mit dem Abkommen über die Auslieferung unserer Schiffe verfolgten. Der Plan war durchsichtig genug, um rechtzeitig durchschaut zu werden. Ein solches Abkommen durfte unter keinen Umständen die U"- lerschnst der deutschen Vertreter erhalten. Sache der Natwnalversammlung ist es nun, unseren Geg nern durch eine unzweideutige Kundgebung klar zu machen, daß Deutschland unter keinen Umständoik einen Frkdensvertrag unterzeichnet, der ihm die Verfügung über seine Handelsflotte raubt. Nur wenn diese Feststellung in einer einmütige" Kund gebung der Nationalversammlung erfolgt, besteht di« Hoffnung, daß unsere Gegner begreifen werden, daß die Zeit der willenlosen Unterwerfung unter ihre Ver gewaltigungen endgültig vorüber ist. Tagesgeschichte. Deutfchla«v. Der neue Milliarde nkredit des Reiches. Zu ihrer Nachricht, daß der National Versammlung eine Kreditvorlage von 25 Milliarden Mark vorgrlegt werden ümrde, berichtet die „Deut sche Allgemeine Zeitung" Wetter, daß das Rerch sich vorderhand mit der Ausgabe von Schatzanweisungen behelfen wird. Erst später, wenn die inner- und außenpolitischen Verhältnisse sich geklärt haben, wird man an die Umwandlung der Schatzanweisunge" iu die feste Form einer Anleihe denken könne«. Das Bestreben des Reichsschatzamtes geht zunächst dahin, eine wesentliche Entlastung der ReickObank herbe* zufüyren. -Ein Hilferuf an alle Völker der Erde Ler Volksbund zum Schutze der deutschen Kriegs- und Zivttgefangenen sendet durch die Funke"stano"> Nauen folgenden Hilferuf an alle Völker der Erde: Dec Krieg ist beendet. Das deutsche Volk hat we^ der den Willen noch die Macht ihn wieder aufz'.v- nehmen. Das deutsche Volk will Völkerfrieden, Bol- kerfreihctt, Bölkerversöhnung. Der Haß, der die Welt vergiftet hat, soll verschwinden. Aber noch droht dem neuen Menschheitsideal eine furchtbare Gefahr. In der Geburts stunde des Völkerbundes werde/, bOl'OOO deutjche Kriegs und Ztvilgcfangen« ohne Fristsetzung ihrer Heimat vor- enthalten. Kriegsgefangenschaft nach