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MO.A« Freitag, den 8. Januar 1809. Aachener Iachchlen. Lueisblatt für dm Lrcis-Directions-Lyirk Laichen. Amtsblatt für Bautzen, Schirgiswalda, Königswartha und Weißenberg. Redacteur und Verleger: E. M. Monse in Bautzen. Verordnung an sa'mmtliche Localschulinspectoren und mit Schulaufsicht betraute Stadträthe des Bautzener Regierungsbezirks, das Lehrerbedürfniß bett. Im Hinblick auf die bei Lem hiesigen landständischen Schullehrer-Seminare bevorstehenden Schulamtscandidatenprüfungen werden die mit Schulaufsicht betrauten Stadträthe und die Localschulinspectoren des Consistorialbezirks hierdurch veranlaßt, das an ihren Orten vorliegende Bedürfniß an Hilfslehrern und Vicaren unter Angabe des mit den bezüglichen Stellen verbundenen Einkommens spätestens bis zum IS. Februar dieses Jahres beziehendlich durch die betreffenden Ephoren berichtlich anher anzuzeigcn und dabei mit zu bemerken, ob und inwieweit die betreffenden Privat- collatorcn auf die Deckung dieses Bedürfnisses Rücksicht genommen zu sehen wünschen Bautzen, am 4. Januar 1869. Königliche Kreis - Direktion. P. Frhr. von Gutschmid. von Tümpling. Bekanntmachung, die Schulamts-Candidaten- und Wahlfä'higkeits-Prüfungen zu Bautzen betreffend. In Gemäßheit der Bestimmungen der 4 und 1t des unter dem 13. Juli 1835 erlassenen Regulativs, die Prüfungen zur Er langung der Anwartschaft auf Hülfs- und ständige Lehrerstellen an Elementarvolksschulen betreffend, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in § 43 sub r» und v des Volksschulgesetzes vorgeschriebenen Schulamtscaudidaten- und WahlfähtgkeitSprüfUUgen in Len Monaten Februar und März dieses Jahres vor der hiesigen Prüfungs-Commission stattfinden, die hierzu zu bestimmenden Tage aber in den einzelnen Vorladungen noch näher bezeichnet werden sollen. Es ergeht daher, und zwar zugleich auch an die nicht auf hiesigem Seminare Gebildeten, welche nach § 4 des obengedachten Regulativs die Candidatenprüfung, sowie an alle Schulamts-Candidaten, die nach § 12 desselben Regulativs die Wahlsähigkeitsprüfung allhier zu be- stehen haben und zu diesen Prüfungen zugelasscn zu werden wünschen, andurch Aufforderung, ihre diesfallsigen Gesuche mit Beifügung der beziehentlich nach 8 4 und 12 des belegten Regulativs erforderlichen Zeugnisse bis spätestens den 2S. Januar d. I. bei der unterzeichneten Kreis-Dircction anzubringen. Bautzen, den 4. Januar 1869. Königliche Kreis-Direction. . Freiherr von Gutschmid. von Tümpling. Bekanntmachung. Nach § 3 des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, sind alle Diejenigen, welche Hunde halten, bei der auf Hinterziehung der Hundesteuer angedrohten Strafe verpflichtet, dem Stadträthe schriftlich anzuzeigen, welche Hunde sie besitzen. Indem man an diese Vorschrift erinnert, fordert man daher alle hiesigen Hundebesitzer auf, diese Anzeige spätestens bis zum 20. d. Mts. schriftlich anher zu erstatten und darin gleichzeitig besonders anzugeben, welche von den zur Anmeldung kommenden Hunden unter die Kategorie der Kettenhunde fallen (an der Kette liegen) oder bei Ausübung eines Gewerbes zum Ziehen, Treiben resp. Hüten von Vieh be nutzt werden. Bautzen, am 5. Januar 1869. Der Stadtrath. Löhr, Bürgermeister. B e k a nnt m a ch un g. Heute sind, Herr Particulicr Friedrich August Fuchs allhier und Herr Webermeister Carl August Eduard HartMSU« hier- selbst als Stadträthe beziehendlich von Neuem in Pflicht genommen und eingewiescn worden. Bautzen, den 4. Januar 1869. Der Stadtrath. Löhr, Bürgermeister. In dem Handelsregister für die Stadt Bautzen ist auf dem die Firma Eduard Mätttg betreffenden Folium Nr. 48 das Erlöschen dieser Firma, zufolge Anzeige vom 29. December 1868 eingetragen worden. Bautzen, den 2. Januar 1869. König!. Handelsgericht im Bezirksgericht. Vach.