Volltext Seite (XML)
Wochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Aadeberg, Aadcburg, Moritzburg und Mmgegend. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Dehörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Mo. vo.Mittwoch, den 31. August 18H4. Dieses RIatt erscheint Mittwochs und Sonnabends. -Preis vierteljährlich lv Ngr. — Zu beziehen durch alle Pvstanstalten. — Inserate rc., welche die gespaltene CorpuS-Zeile, oder deren Raum, mit l Neugroschen berechnet werden, sind in Pulsnih spätestens bis Montags und Donnerstags Abends 8 Uhr einzuscnden. — Expeditionen sind: In PulSnih beim Herausgeber, in Königsbrück bei Herrn Kaufmann Andreas Grahl und in Radeberg bei Herrn Kaufmann Friedrich Gärtner. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Johann Karl August Haufe, Besitzer des Bauergutes No. 173. des Brandcalasters von Großröhrsdorf, beabsichtigt auf der zu gedachtem Bauergute gehörigen Parzelle No. 990. des Flurbuchs für gedachten Ort eine Ziegelbreunerei anzulegen, was nach §. 26. des Gewerbegesetzes vom 15. October 1861 andurch bekannt gemacht und Jedermann aufgefordert wird, etwaige Einwendungen gegen die beabsichtigte Gewerbsanlage längstens bis zum 3, October dieses Jahres bei Verlust aller nicht auf Privatrechtstiteln beruhenden Einsprüche anher anzubringen. Pulßnitz, am 29. August 1864. Das Königliche GerichtSamt daselbst. In Stellvertretung: Lindner, Actuar. Aufruf. Die für die nachstehend- bezeichneten in den betreffenden Grund- und Hypothekenbüchern bei deren Aufstellung nicht mit auf genommenen Grundstücke nachträglich anzulcgcn gewesenen Folien, als: Nr. 67 des Grund- und Hypothekenbuchö für Sella, betreffend das von Johann Gottlob Höntsch in Krakau hinterlassene und von dessen Erben, Friedrich Eduard Höntsch in Krakau und Johannen Christianen verehelichten Schwips gebornen Höntsch daselbst, zu gleichen Theilen ererbte Feld- und Wiesepgrundstück, Nr. 3876 und 388h des Flurbuchs von Sella, Nr. 70 des Grund- und Hypothekenbuchs sür Zochau, betreffend die dem Gartennahrungsbesitzer Johann Gottfried Franze in Naundorf gehörige Kiefernhochwaldparzelle Nr. 382 des Flurbuchs von Zochau, Nr. 117 des Grund- und Hypothckenbuchs für die KönigSbrück-Meißnische Lehnsslur, betreffend die zu der Standesherrschaft Königsbrück gehörige Wiese Nr. ZM des Flurbuchs von Königsbrück, sind nunmehr den gesetzlichen Vorschriften gemäß vorbereitet und liegen für Alle, Lie daran ein Interesse haben, an hiesiger Amtsstelle zur Einsicht bereit. Diejenigen, welche gegen den Inhalt dieser Folien wegen ihnen an den fraglichen Grundstücken zustehender dinglicher Rechte Et wa- einzuwenden haben könnten, werden hierdurch aufgefordert, diese Einwendungen binnen einer Frist von sechs Monaten und längstens den 15. November dieses Jahres dem unterzeichneten Gerichtsamte anzuzeigcn, unter der Verwarnung, daß sie außerdem solcher Einwendungen dergestalt verlustig gehen werden, daß denselben gegen dritte Besitzer und anvere Ncalbcrcchtigte, welche als solche auf die bezeichneten Folien eingetragen werden, keinerlei Wirkung beizulegen ist. Königsbrück, am 16. April 1864. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Hartung. Eckner. Bekanntmachung. ' Die Verwaltung der Königlichen Porzellan-Manufactur zu Meißen wird vom 5. bis mit 1y. September A. e.