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Mittwoch den 27. Oktober 1918 abends Nr. 250 81. Jahrgang Amtsblatt für die Königliche Amtrhanptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde Mit achtseitigem Illustrierten UnterhaltungMltttt" und tSgKchev AnterhaltungsSÄlage. Mr dk Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und am bestimmten Tagen wird keins GarantLr übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne- — Druck und Verlag von Tarl Jehne in Dippoldiswalde. Dis Weiheritz. Zeitung" Mscheint täglich mit Aus nahme der Sonn« und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preis vierteljähr lich 1 M. 50 Pf., zwei- monatlich 1 Mark, ein monatlich 50 Pf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post boten, sowie unsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. Inserat* werden mtl 15 Pf., solche aus unserer Amtshauptmannschaft mit 12 Pf. die Spaltzeil« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur - von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 35 bez. 30 Pf. — Tabellarische undkomplizierte2nserats mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, dis Spaltonzeile 30 Pf. Weißeritz-Mmg TllMitlU M WM für WMMt, WiMerg». ll. AuSfiihnmgS - Verordnung zur Bekanntmachung des Reichskanzlers dam 2. September 1S1S über die Beschränkung derZ Milchverwendnng (R.G.BI.S. 545). Zu § l der Vundesratsverordnung wird folgendes bestimmt: I. (zu Punkt I). Unter das Verbot fällt auch verdünnte Vollmilch oder Sahne. Als gewerbliche Betriebe gelten auch East-, Schank- und Speisewirtschasten aller Art. 2. (zu Punkt 2). Unter das Verbot fällt auch die Verwendung zu Eisipeifen und sogenannten Cremes. 3. (zu Punkt 3). Dauermilch (Trockenmilch, kondensierte Milch, sogenannte Büchfen- sahne) darf verabreicht werden, aber erst nachdem sie auf einen Fettgehalt von höchstens 4 v. H. verdünnt worden ist. ll. Auf Grund von § 5 der Bundesratsverordnung wird weiterhin verboten Z ' I. frische Sahne außer zur Herstellung von Butler in den Verkehr zu bringen. Als Sahne gilt auch Milch, deren Fettgehalt künstlich angereichert ist (im Verkehr als Doppelmilch, doppelfette Kasfeemilch und ähnlich bezeichnet). 2. Frische Milch und frische Sahne zur Bereitung von Schokolade, Bonbons, Pralinees u. dergl. zu verwenden. 3. Schlagsahne herzustellen, auch im Haushalt. 4. Vollmilch an Kälber und Schweine zu verfüttern, die älter als sechs Wochen sind. 5. Milch zur Herstellung von Gegenständen zu verwenden, die nicht der Ernährung dienen, insbesondere Magermilch zu Kasein zu verarbeiten. 6 Dauermilch (Trockenmilch, Milch- oder Sahnepulver, kondensierte Milch und ähnliches) herzustellen. III. Alle Stellen, Erzeuger wie Händler, die bisher Milch als Verbrauchsmilch in den Verkehr gebracht haben, müssen au<y weiterhin die gleiche Menge, berechnet nach dem Durchschnitt des Monats August 1915 und wenn sie weniger erzeugen oder geliefert erhalten, die gesamte Menge als Gebrouchsmilch in den Verkehr bringen. Von dieser Milch darf bis auf weitere Anordnung nichts verbuttert oder verkäst werden. Eine Ausnahme gilt für diejenigen Mengen, deren der Erzeuger oder Händler zur Er nährung der Angehörigen und des Gesindes und zur Fütterung seines Viehes bedarf. Ferner darf Milch, die als Verbrauchsmilch in den Verkehr gebracht werden mußte, aber nachweislich nicht mehr als frische Verbrouchsmilch im Handel abgesetzt werden konnte oder sauer geworden i!t, verarbeitet werden. Hiervon ist der zuständigen Be hörde sofort unter Angabe der Menge, um die es sich handelt, Anzeige zu machen. Alle landwirtschaftlichen und gewerblichen Betriebe, in denen Milch zum Zwecke des Verkaufs erzeugt, verarbeitet oder umgesetzt wird, sind verpslichlet, über den Umsatz genau Buch zu führen. Die Buchführung muh die Menge der täglich gewonnenen, ver arbeiteten oder verkauften Milch, sowie den Preis, zu welchem die Milch oder die Milch erzeugnisse abgesetzt worden sind, erkennen lassen. Die Bücher sind der zuständigen Be hörde auf Verlangen vorzulegen. Binnen einer Woche nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung ist der zuständigen Behörde anzuzeigen, welche Mengen im Monat August 1915 von jedem einzelnen in den Verkehr gebracht worden sind. Die Behörden haben diese Angaben nachzuprüfen. IV. Ausnahmen von den Bestimmungen der Bundesratsverordnung sowie dieser Ver ordnung bewilligt das Ministerium des Innern; nur die Abgabe von Sahne an Kranke kann die zuständige Behörde bewilligen. Die Erlaubnis darf nur auf Grund eine» ärztlichen Zeugnisses und auf nicht länger als 4 Wochen erteilt werden. Sie ist schriftlich abzufassen und muh die täglich abzugebende Menge und die Bezugsstelle genau bezeichnen. Vorräte an Dauerbackware, die mit Vollmilch oder Sahne hergestellt ist, dürfen geräumt werden. Die Bestände sind sofort nach Inkrafttreten dieser Verordnung der zuständigen Behörde anzuzeigen. V. Zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist die Amtshauptmannschaft und in Städten mit revidierter Städteordnung der Stadtrat. Die in § 2 der Vundesratsverordnung den Polizeibeamten eingeräumten Rechte gelten auch für die Bestimmungen dieser Verordnung. - : , ! Diele Verordnung ist mit der Vundesratsverordnung zusammen in den Verkaufs- und Betriebsräumen auszuhängen. Vl. Zuwiderhandlungen werden auf Grund von 6 und 7 der VerordnungZdes Bundesrats bestraft. Dresden, den 21. Oktober 1915. Ministerium des Innern. Großes Hauptquartier, 26. Oktober vorm. Westlicher Kriegsschauplatz. Nordöstlich von Souchez wurden feindliche Handgranatenangriffe abgewiesen. In den Kämpfen vom 24. Oktober sind an der vorspringenden Ecke nördlich von Le Mesnil in der Champagne etwa 250 Meter unserer Stellung vorübergehend in feindliche Hand ge kommen. Gestern wurden die Franzosen wieder daraus vertrieben. 5 Offiziere und 150 Mann blieben gefangen in unserer Hand. Nordöstlich von Le Mesnil hält der Feind noch einen kleinen deutschen Graben besetzt. Aus der Combres - Höhe hatten unsere Sprengungen guten Erfolg. Französische Spren gungen im Priesterwalde blieben ergebnislos. Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des General-Feldmarschalls von Hindenburg. Der Illmt-Abschnitt nördlich von Illurt ist wieder überschritten, das bereits vorgestern vor übergehend genommene Gehöft Kasimirschki ist fest in unserer Hand. Heeresgrrppe des General-Feldmarschalls Prinzen Leopold von Boyern. Russische Angriffe östlich Baranowitschi und gegen unsere Kanalstellung südlich des Wygo- nowskoje-Sees sind abgeschlagen.^,^ Heeresgruppe des Generals von Linsingen ß' ssOestlich von Kukly (westlich von Czartorysk) wurden in der Nacht vom 25. Oktober feindliche Stellungen gestürmt; ein allgemeiner russischer Gegenangriff blieb erfolglos. Gestern wurden weitere Fortschritte gemacht. Der Feind ließ 4 Offiziere, 1450 Mann jund 10 Maschinengewehre in unserer Hand. Balkan-Kriegsschauplatz. Oestlich von Visegrad ist die Höhenlinie Suha Gora—Panos erreicht. Die Angriffe der Armeen der Generale v. Köveß und v. Gallwitz schreiten gut fort. Süd lich von Palanka sind die Nordhänge des Raca- Tales in unserem Besitz. Weiter östlich sind Markavac, Vk. Laole, Kucevo genommen. 2n den letzten 3 Tagen sind 960 Serben gefangen genommen. Von der Armee des Generals Bojadjess liegen keine neuen Meldungen vor. Oberste Heeresleitung. Die amerikanische Blockadenote an England. Christianis. „Aftenposten" meldet aus London: Aus Washington traf hier eine Melduno über den Inhalt der amerikanischen Antwort auf die Antwortnote Englands wegen der Blockade der deu.schen Häsen und wegen der Beschlagnahme amerikanischer Warensendungen ein. Da nach betont die amerikanische Regierung, die britische Blockadeerklärung verletze da« Völkerrecht und sei außer dem willkürlich, da die skandinavischen Länder auch weiter Waren nach Deutschland verschissen könnten, während Amerika von England daran gehindert werde. Die Washingtoner Regierung bestreite energisch, daß eine ver größerte amerikanische Ausfuhr nach den neutralen Län dern den Beweis erbringe, daß die Waren nach Deutsch land weitrrgingen. Aus alle Fälle verlange die ameri kanische Regierung für sich das Recht, Nichtbannware- sendungen nach Deutschland verschiffen zu können. Die Note verlangt nachdrücklich die Freiheit der Meere und redet eine energische Sprache. Der Konflikt zwischen Griechen und Landungs truppen. Budapest. Pester Loyd meldet aus Sofia: Hier ein- geteosfene Meldungen belagen, daß der Konflikt zwischen den griechischen Lokalbehörden und den Landungs truppen der, Vierverbandsmächte unausgesetzt sich ver schärft. Plrot ringsum eingeschlossen. Sofia. Die Festung Pirot ist jetzt von allen Seiten eingeschlossen. Auch ihr Schicksal muß sich in kurzer Zeit erfüllen, da die Verteidiger weder hinreichende Nahrungs mittel, noch genügend Munition zu längerem Widerstand besitzen. Besonderen Jubel erregt in ganz Bulgarien die Nachricht von der Einnahme von Uesküb. Genauere Angaben über die hier gemachte Beute fehlen noch, doch ist sie sicherlich sehr bedeutend, da bei der Schnelligkeit des bulgarischen Angriffs den Serben keine Zeit zur Weg schaffung ihres Materials blieb. Aufruhr in einer portugiesischen Stadt. Lyon, 26. Oktober. „Nouvelltste" meldet aus Lissabon: In Almada bei Lissabon brach ein Ausruhr aus. Die Einwohner plünuerten die Lebensmittelgeschäfte, um gegen d e Lebensmittelteurung aufzutreten. Aus Lissabon abge sandte Truppen wurden mit Gewehrschüssen und Bomben empfangen. Die Stadt ist militärisch besetzt. Ls wird ge meldet, daß bei dem Aufruhr eine große Anzahl von Menschen leben vernichte) wurde. König Peter in Nöten. Die „Baseler Nachrichten" melden aus London: Die Tatsache, daß Ntsch von der Verbindung mit der Außen welt seit einigen Tagen abgeschnilten ist, ruft starke Be fürchtungen wegen des Königs hervor, der sich stark auf Nisch verlassen hat. Man rechnet '-doch mit der Möglich keit der Flucht König Peters auf dem Landwege nach Montenegro. Lokales und KSchsiftyes. Dippoldiswalde. Die diesjährige Diözesanversamm lung der Ephorie Dippoldiswalde findet Donnerstag den 11. November vormittags l/i!1 Uhr im Saale der „Reichskrone" hier statt. — Den Bortrag wird Herr Pfarrer Böhmig-Nassau über: „Unsere Aufgaben und Pflichten im Kriege nd nach dem Kriege" halten. — Großes vaterländisches Konzert. Am kommenden Sonntag veranstalten die Dresdner Künstler Fräulein Else Becker und Herr von Denninghoff im Saale des Gast hofe» zum Stern zu ermäßigten Preisen einen bunten Konzert abend, bei welchem Lieder zur Laute mit Vorträgen abwechseln. Das Programm bringt eine Fülle der herrlichsten Dichtungen