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Amtsblatt Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Dienstag, den 6 Juni 18rr9. 57. Jahrg lä äs n. Vi >0ü»enlNcy vrctmur Utw zwar ^lcuEgv, L-vnnersiags uno Vonnaoenos. — Bezugspreis vlerreriayrucy r Ml. 30 Pf., ourO ole Post oezogea I Ml. 55 Pf. Erate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Eorpuszeile. chMM ft Ul Tharandt, Nahen, Siebentehn und die Amgegenden !6L 1! Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, mit Landberg. Hühndorf, Kausbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu- Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönbera mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, . Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach b. Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. GlObö > WHentucy oräs^gl. Amtshauptmannschast Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, ^as Rittergut Tanneberg betr zweiter stellvertretender Gutsvorsteher für den Rittergutsbezirk Tanne- Dresden) ist heute der Gemeindeälteste und Standesbeamte Herr Karl Heide in Alttanncberg verpflichtet worden. ^Ken, am 2. Juni 1899. Königliche Amtshauptmarinschaft. von Schroeter. W bei dem Genossenschaftsvorstande Einspruch zu erheben. Durch diesen Einspruch kann die Veranlagung nicht angefochten werben. Einsprüche der Unternehmer gegen die Veranlagung der Betriebe im Unter nehmerverzeichnisse und gegen die Höhe der Beiträge sind direkt an die Geschäftsstelle der Genossenschaft, Dresden, Wienerstraste 13, zu richten. Die Zahlung der Beiträge hat bis zum §7. Juni dieses Jahres zur Vermeidung zwangsweiser Beitreibung in hiesiger Stadtkämmerei zu erfolgen. Wilsdruff, den 5. Juni 1899. DerSta-trath. Bursian, Brgmstr. Hauptübuug der städtische« u«d freiwilligen Feuerwehr. Nächsten Sonnabend, den rv. d. M. Nachmittags 6 Uhr finde U)je 1. diesjährige ZWUmg der WMMNl! fmMigeilKMMkr statt. Sämmtliche Mitglieder der Feuerwehren, Abtheilungsführer und Mannschaften — mit alleiniger Ausnahme derjenigen Mannschaften, welche das 45. Lebensjahr vollendet haben — haben sich um die oben angegebene Zeit an de Turnhalle einzufinden. Alle Diejenigen, welche unpünktlich erscheinen oder beim Verlesen nicht zugegen sind, werden mit Ordnungsstrafen belegt. Wilsdruff, am 5. Juni 1899. Dev Bürgermeister. Bursian. > M ge Bekanntmachung, und ssrstwirthschastliche Verussgensssen- m. schuft betreffend. ' Derzeichnik der zur land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für l6r Sachsen gehörigen Betriebsunternehmer in der Stadt Wilsdruff ist bei TU und liegt vom 8. Juli ds. Js. ab zwei Wochen lang in .Mkämmcrei zur Einsicht der Betheiligten aus. Binnen einer weiteren iillä ? 4 Wochen können die Betriebsunternehmer wegen der Aufnahme oder .gv M ihrer Betriebe in das Verzeichntß, sowie gegen die Zahl der beitrags- Einheiten und das Ergcbniß der Veranlagung nach 8 38, Absatz 2 des vom 5. Mai 1886 bez. § 14 Absatz 3 des Landcsgesetzes vom 22. März '' Genossenschaftsvorstande Einspruch erheben. Unternehmer land- und forstwirthschaftlicher Betriebe haben aus das Jahr . O ^Mrag von 2,45 Pfennigen auf je eine beitragspflichtige Steuereinheit ^Gnschaft zu entrichten. hier eingegangene Heberollenauszug, aus welchem die Höhe der zu 1V > läge und diejenigen Angaben zu ersehen sind, welche die Zahlungs- ) 860^ den Stand setzen, die Richtigkeit der angestellten Beitragsberechnung zu Aoy s ebenfalls vom 8. Juni ds. Js. ab zwei Wochen in hiesiger Stadt- . Ansicht der Betheiligten aus. Den Betriebsunterneymern steht nach 8 82 >61 An " genannten Reichs- bez. 8 18 Absatz 3 des erwähnten Landesgesetzes das Unbeschadet der Verpflichtung zur vorläufigen Zahlung gegen "kg der Beiträge binnen einer weiteren Frist von zwei Wochen /re. Die Eröffnungssitzung 'viedenskonferenz im Grunze Saale -es „Huns im Busch bei Haag. oh b- 4. 5. 6. >7. 8. 9. 10. 11 lande. 2. Hoeuft von Velsen, Niederlande. 3. Baron von Staal, Rußland 4 Alexander i 5. Uang-yu, China. 6. A. Roth, Schweiz. 7. Andrew H White Vereinigte Staaten non 2«»«, «Mchml-Nd. s. Gr°! DZUschlmd. lö L-rd P°°nÄ°tt N Burgeois, Frankreich. Das „Haus im Busch" ist den Delegierten der auf dem Kongreß vertretenen 26 Mächte von der Königin Wilhelmina von Holland für die Zeit der Tagung der Konferenz zur Verfügung gestellt worden. Die Dauer der Konferenz wird auf ungefähr 2 Monate geschätzt .und nehmen 91 Delegirte an den Berathungen theil. — Die Sitzung, welche unser heutiges Bild darstellt, wurde zuerst durch den niederländischen Minister der aus wärtigen Angelegenheiten de Beaufort eröffnet, welcher im Auftrage ver Königin von Holland die Delegirten will kommen hieß. Der Kongreß ernannte ihn sogleich zum Ehrenpräsidenten. Es wurde alsdann zur Wahl des Präsidenten der Friedenskonferenz geschritten und der Delegirte Rußlands Baron von Staal zum ersten Präsidenten und le Jonkheer van Karnebeck, Delegirter Hollands, zum Vicepräsidenten gewählt. Die offizielle Sprache des Kongresses ist die franzö sische; das Sekretariat ist aus 6 Delegirten Frankreichs, Rußlands, Belgiens und Hollands zusammengesetzt. Die Mitglieder der Konferenz bilden 3 Gruppen, wovon 2 zur rechten und linken Seite des Bureaus an 18 Tischen per pendikelartig an den der Sekretaire placirt sind, während die dritte Gruppe in der Mitte des Saales an 4 Tischen ihre Plätze eingenommen hat. Die Anweisung der Plätze erfolgte in alphabetischer Reihenfolge. Die Sitzungen sind durchaus geheim und ist die Presse nur zur ersten Sitzung zugelaffen worden. Die Zahl der Delegirten zur Konferenz beträgt 108, darunter 17 Sekretäre, welche an den Diskussionen nicht theilnehmen. Die 26 Vertreter der Mächte mit ihren 65 technischen Beiräthen theilen sich in drei Kommissionen. Bemerkenswerth ist, daß die Delegirten der großen Mächte — Graf Munster, Graf von Weisenheim, Graf Nigra, Leon Bourgeois, — sich zur dritten Gruppe, der des Schiedsgerichts haben einschreiben lassen.