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Mopauer« Tageblatt / Da« „gschopauer Tageblatt und Anzeiger, erscheintwerktäglichNonatl.Bezugspreis l.7--RM.ZusieUaeb.LuPsg Be>tellungen werden in uns. GeschästSst.,von den Boten, sowievonallenPostanstalten angenommen «nd Anzeiger Wsehe«bl«tt Iür Aschspa« « « - A««eLe«8 Anzeigenpreise: Die 40 mm breite Millimeterzeile 7 Psg,; die SA mm breite Millimeterzeile im Textteil 2" P'g.; Aachlaß,tasiel Z Ziffer- und Nachweisgebühr Psg zuzügl. Porrr Das „Zschopau er Tageblatt und Anzeiger" ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amlshauptmannschast Flöha und des Stadlrats zu Zschopau behördlicherseits b-sumnne Bla- Md enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Finanzamtes Zschopau —Bankkonten: Erzgebirgische Handelsbank e (Ä. m. b H Zschopau Äemeindegirokonto: Zschopau Nr. 4I; Poslschecktvnto- Leipzig Nr 4^8»4 Fernsprecher Nr. 7>L Zeitung für die Orte: Krumhermersdors, Waldkirchen, Börnichen, Hohndors, Wilischthal, Weißbach, Dittersdorf, Gornau, Dittmannsdorf, Witzscydorf, Scharsenstein, Schlößchen Pvrschendorf »l n«. 283 ttelchsmlvlfter ürs VuswSrttgen Zehr, v. Neuraib MM MMerhll-swerk: 0pL«rd»rsirsodaLi kür äla ^Ilsomvlodvli 1»^ Iw vsLIonsIsorlsIIs^IsodsQ vsuIsodlLQä ssldslvsrsrüaällods «lass VoltLsssaossvQ. Iw VIvQsls älssvs Sväsoksas slod äss VIr»i»rt»I1LsvsrtL dorvorrsssack dsvüdrr. Llüs» Ikw suod Iw kowwsQäsn Vlo^sr ä«r Lrtols »I« dlsksr dosodlsävn s«Io. G O Mk' Gemeilide» im MWesM Reichsleiter Fiehler zeigt öe« Weg zur Mitarbeit In der Hauptstadt der Bewegung findet die ReichS- kagung der Politischen Leiter dcS Hauptamtes für Kommunapolitik in der Ncichslcitung der NSDAP und der GrnmmtSIcitcr für Kommunalpolitik statt, in der die kommuualpolitischen Aufgaben der Bewegung, der Stand der kommunalen Gesetz gebung, wichtige Sondergebiete der Gemcindesteuerpoli- tik, die nationalsozialistische Sparkassenpolitik und das Siedlungswcscn behandelt werden. Eröffnet wurde die Tagung durch den Münchener Oberbürgermeister Zieh- k er, der zugleich Neichsleitcr des Hauptamtes für Kom munalpolitik und Vorsitzender des Deutschen Gcmcinde- tagcs ist. Fiehler sprach über den Einsatz der Gemeinden im Nahmen der Aufgaben des Bierjahresplanes. Der Neichsleitcr wies darauf hin, daß auch die Ge meinden mit neuer Tatkraft an die Durchführung des neuen Vierjahresplancs gehen könnten, dessen Ziel die Unabhängigkeit und Freiheit des deutschen Volkes und seiner Arbeit sei. Für die Gemeinden und Gemeinde- * verbände sei cs eine selbstverständliche Pflicht, sich mit allen Mitteln unter vollständiger Hingabe in den Dienst der Sache zu stellen, alle hemmenden Schwierigkeiten zu überwinden und so zum vollen Erfolg des großen Werkes des Führers beizutragen. Hinsichtlich der Energiewirtschaft müßten die Gemein den ihre Werke aus den höchsten leistungsfähigen Stand bringen und sich mit allen Kräften bemühen, ihre Wcrk- tarife weitestgehend den Erfordernissen des Vierjahres planes anzupassen. Beim Betrieb der Gaswerke, bei der Ausnutzung der Ab wässer, bei der Beteiligung an der landwirtschaftlichen Er- Zeugung, bei der gemeindlichen Müllverwertung, bei der Erfassung von Metallabfällen, bei der Aktion „Kamps dem Verderb" usw. hätten die Gemeinden vielfach praktische Möglichkeiten im Sinne des Vierjahresplanes. Von ganz besonderer Bedeutung seien sie als Großverbraucher von Bau-, Werk- und Treibstoffen, Textilien, Fetten, Oelen, Nahrungsmitteln und Rohstoffen aller Art, sowie an Fcr- tigfavrikaten. Es sei ein selbstverständliches Gebot, nur den tatsäch lichen Bedarf zu decken und darüber hinaus in jedem Falle zu prüfen, ob der angeforderte Bedarf der Leistungsfähig keit der deutschen Rohstoffwirtschaft und der Devisenlage angepatzt sei. Beim Verbrauch der Gemeinden an Bau- uud Werkstoffen sei stets zu überlegen, ob nicht einheimi sches Material verwendet werden könne. Bei Zusammenarbeit von Wissenschaft, Technik und Wirtschaft sei es heute schon möglich, einen wesentlichen Teil des Vierjahresplanes zu verwirklichen. Sämtliche Betriebe und Dienststellen der Gemeinden müß ten gründlich daraufhin überprüft werden, ob sie eine unter dem Gesichtspunkt des Pierjahresplanes richtige Ver brauchs- und Vorratswirtschaft trieben. Auch bei der Siche rung des Arbeitseinsatzes müßten die Gemeinden in ihren eigenen Betrieben und Verwaltungen Mitwirken und dar über hinaus die Berufserzrehung nach den Volkswirt schaftsbedürfnissen lenken. Ein großes und teilweise völlig neues Arbeitsgebiet sei nunmehr in den Gemeinden zn bewältigen. Dabei sei cs selbstverständlich, daß die sonstigen Gemeindeanfgabcu nicht vernachlässigt werden dürften. Den Gemeinden sei durch den Vierjahresplan eine selten günstige Gelegenheit gegeben, den Beweis für die große Anpassungsfähigkeit einer verantwortungsbewußten Selbstverwaltung zu er- Sli Hetzer MgMMl Vermögen beschlagnahmt - Aach die Familienangehörigen ausgebürgert Auf Grund des Paragraphen 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatszugehörigkeit vom l4. Juli 1933 erklärt in einer Bekanntmachung im Reichsanzeiger der Reichs und Preußische Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Auswärtigen 39 Rcichsange- hörige der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig, weil sie durch ein Verhallen, das gegen die Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk verstößt, die deutschen Belange ge schädigt haben. Es handelt sich dabei um eine Reihe von Männern, die im marxistischen System im Vordergrund der Hetze gegen den Nationalsozialismus standen, und um einige Kommunisten, die aus Deutschland geflüchtet sind Unter den Namen ist u. a. verzeichnet Konrad Heiden, d r Ver fasser mehrerer Schmähbücher gegen den Führer, der frühere kommunistische Abgeordnete Wilhelm Koenen, Thomas Mann, "der frühere linksradikale Hetzer Rudolf Olden, der frühere sozialdemokratische Abgeordnete Wil helm Sollmann, der langjährige Drucker hetzerischer Zei tungen Gustav Steinthal, der Kommunist Siegfried Thal heimer und Hans von Zwehl. Das Vermögen dieser Personen wird beschlagnahmt. Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist gleich zeitig auf die Familienangehörigen dieser 39 Personen erstreckt, darunter auf die Frau und sämtliche Kinder von Thomas Mann, die Frau von Koenen, die Frauen von Olden, von Sollmann, von Thalheimer und von v. Zwehl. Oie Namen der Ausgebürgerten: Die Liste der Ausgestoßenen umfaßt folgende Namen: Baumann, Alfons, geb. in Gissigheim (Baden), Beyer, Georg, geb. in Breslau, Braun, Matthias (Matz), geb. in Neuß, Bräuer, Walter, geb. in Hanau, Danzebrink, Heinrich Peter, geb. in Prüm kEUcU, Erpenbeck, Fritz, geb. in Mainz, Goldschmidt. - Alfons, geb. in Gelsenkirchen, Gröhl. Karl, geb. in Ichneidemühl, G u n d e l s i n g k r, Lco, geb. in Regens burg, H a a s , Kuri, geb in Fürth, Heiden. Konrad, geb. in München, H e y in a n u, Fritz, geb. in Bocholt (LSestf.), von Hildebrand, Dietrich, geb. in Florenz tJtalien), Kiesewetter, Ernst, geb. in Kolberg, Kip. penberger. Hans Karl, geb. in Leipzig. Kirsch mann, Emil. geb. in Odei-stein (Nahe». Koenen. Wil- Helm, geb. in Hamburg. König, Heinrich, geb. in Weit ¬ mar, Kowalski, Paul, geb. in Potsdam. Künder, Paul Christian, geb. in Wandsbek, L a u r i o t I e. Auaust Heinrich, geb. in Mainz, Lehnert. Gustav, geb. in Gel senkirchen, Ludwig, Adolf, geb in Pirmasens. Machts, Hertwig, geb. in Jena, Bl ann. Thomas, geb. in Lübeck, O l d e n , Rudolf, geb. in Stettin, Otten. Karl, geb. in Oberkrüchten, Reinbold, Georg, geb. in Triberg (Badcnt. Ritzel. Heinrich, geb >b Offenbach (Main), Schnog, Karl, geb. in Köln, Schreiner, Karl. geb. in .Köln, Tollmann, Wilhelm, geb. in Ober lind, Cprey. Iakob, geb. in Düsseldorf, Steinthal, Hans Gustav, geb. in Charlotte (Bayern). Thalhei- m e r, Siegfried, geb. in Düsseldorf, Thiele. Arthur Otto, geb in Dresden, Vahsen. Arnold, geb. in Harf, Kreis Bergheim, Wronkow, Ludwig, geb. in Berlin, von Zwehl, Hans, geb. in Otterndorf. Das Vermögen der vorstehend bezeichneten Personen wird beschlagnahmt. bringen. Es sei Ehrenpflicht jedes Bürgermeisters und jedes leitenden Beamten, die ganze Kraft in den Dienst der neuen Aufgaben zu stellen. Zur Sicherung eines raschen und einheitlichen Vollzuges der vielseitigen neuen Auf gaben sei ihre Zusammenfassung in der Hand des Bürger meisters notwendig. In größeren Gemeinden sei ein be sonders geeigneter Beamter damit zu beauftragen. Der Führer der deutschen Kommunalpolitik gab ab schließend der Ueberzeugung Ausdruck, daß, wenn mit nationalsozialistischer Entschlossenheit und Hingebung an die Arbeit gegangen werde, die Gemeinden bald miteinan der wetteifern würden zum Wohle der Nation und zur Freude unseres Führers Adolf Hitler. Die Rede, mit der Neichsleitcr Fiehler weit über 50 000 deutschen Gemeinden und Gemcindeverbänden die Wege zum Dienst am Volk im Rahmen des Vicrjahresplanes gewiesen hat, wurde mit lebhaftem Beifall ausgenommen. Eine Herzensanßslegenheii -es deutschen Selkes Abschluß einer organischen Entwicklung durch das Gesetz über das Wintcrhilfswcrk Negierungsrat Dr. Peter G a st vom Neichsministe- cium für Volksaufklärung und Propaganda sprach vor Vertretern der Presse über das neue Gesetz über das Winterhilfswerk des deutschen Volkes. Er führte u. a. aus: Das Gesetz bedeutet mir den Abschluß einer organi schen Entwicklung von mehr als drei Jahren Tauer, cs bedeutet die endgültige Stabilisierung eines natürlich ge wachsenen Zustandes. Das Winterhilfswerk ist ins Leben gerufen worden durch einen Auftrag, den der Führer im Herbst i933 dem Reichsminister für Volksausklärung und Propaganda gab. Dr. Goebbels sollte dafür sorgen, daß in dem ersten Winter, den das Dritte Reich überstehen mußte, niemand hungern oder frieren sollte. Die über wältigenden Erfolge kennt jeder Deutsche. Und in den folgenden Wintern ist das Winterhilfswerk mit einem von Jahr zu Jahr steigenden Erfolg wieder durchgesührl worden und hat sich i m H e r z e n des deutschen Volkes einen Platz erobert, von dem es nicht wieder zu verdrängen ist. Das Gesetz ist kurz und einfach. Wenn es in seinem ersten Paragraphen das Winterhilfswerk für rechts fähig erklärt, so enthält es eine Anerkennung der Be deutung, die sich das Winterhilfswerk im deutschen wirt schaftlichen Leben erworben hat. Man darf nicht vergessen, daß das WHW mit seinen vielen hundert Millionen Mark Umsatz ein Wirtschaftsfaktor von allergrößter Be deutung geworden ist. Tiefe Tatsache mußte auch rechtlich an erkannt werden. Es war nicht einfach, hier eine befriedi gende Lösung zn finden, da das Winterhilfswerk etwas Einmaliges ist und und nicht ohne Schaden in das Pro krustesbett einer schon bestehenden Nechtsform gezwängt werden konnte. Deshalb begnügt sich auch das Gesetz mit der Feststellung, daß das Winterhilfswerk rechtsfähig ist und erklärt lediglich einige Vorschriften über die Stiftung des bürgerlichen Rechts für sinngemäß anwendbar. Im übrigen wird die Nechtsform durch die noch zu cr- lasseitde Satzung bestimmt, so daß den Besonderheiten des Winterhilfswerkes in jeder Weise Rechnung getragen werden kann. Tas Gesetz regelt auch die Durchführung der Sammlungen des Wintcrlülfswcrks: dieses erhält eine Sonderstellung, indem cs von den Vorschriften des Samm- lungsgcsctzcs frcigestellt wird.