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und in Une, Grünhain, Partenstein, Johanngeorgenstadt, Expedition, Druck und V«rlag von L. M. Gärtr« tu Schneeberg. Dienstag, 1. Mai 1894 sermige, die »veispaliize Zell« «nlltcher Inserate M Pfennig«. Nr. 99. Preis vterteljLhrltch 80 Pfennige. li !e» >lae von Krankheiten Md, «b«ff» dürfen Zustandes nicht ein- " in Kälte Kette Leine 15 und 54 und in 1491 Stück w. Stämme om Die Königliche Amtshauptmaunschast vr. Schnorr von Carolsfeld. 2 98 - «este, 312 -—, ch L l. IN st ß 1190 - 2075 - 239 - 1555 . 29 Rm 46 - - Klötzer - Stangenklützer - Derbstangen - Reisstangen - Brennscheite, - Ärennrnüppel, H Freitag, den 4. Mai a. e. bleibm unsere Expeditionen einschl. der Spareaffe vorzunehmender Reinigung halber geschloffen. Hartenstein, am 30. April 1894. Jeder Führer eines Hundefuhrwerkes ist verpflichtet, ein Gefäß mit sich zu führen, auS welchem di« Hunde getränkt werden können. Ferner sind die Zughunde beim Halten des Geschirres im Freien vor Nässe und durch Zudecken und eine trockene Unterlage zu schützen. in Hartmannsdorf der Ärrchforstung in Abth. Mittenstärke, Oberstärke, 3„ in lang, ' 4„ - - Unterstärke, 8 2. Zughunde dürfen nur mit einer ihren Kräften entsprechenden Last beschwert werden. 8 3. Als Führer eines Hundefuhrwerkes sind nur über 12 Jahre alte Personen zulässig. 3 4- ..... 8 b. Die Zughunde sind am vorderen Ende der Dtichßl des Hundegeschirres mittels zu befestigen. Die Deichsel selbst ist während des Fahrens vom Führer in der Hand zu halten. Ist dies bei mehrspännigen Fuhrwerken nicht möglich, so ist die Deichsel an einer zu halten. 8 6. Das Aufsitzen auf Hundefuhrwerken während des Fahrens ist verboten. Auch ist es untersagt. Hundefuhrwerke auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen ohne Aufsicht stehen zu lassen. 8 7. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, insoweit sie nicht unter 8 360,1, oder 8 366,des Reichsstrafgesetzbuchs fallen, mit Geldstrafe bis zu 50 M. oder entsprechender Haft bestraft. 8 8. Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 15. Mai laufenden Jahres in Kraft. Zwickau, den 27. April 1894. die Huudefuhrwerke betreffe«-. Die Königliche Amtshauptmannschaft hat nach Gehör d«S ihr beiaeordneten Bezirks* ausschuffeS und im Einverständnisse mit demselben beschlossen für ihren Bezirk nachstehende Vorschriften über die Hundefuhrwerke zu treffen. 8 1. Hunde dürfen zum Ziehen nur dann verwendet werden, wenn sie völlig auSge- wachsen, genügend kräftig und gesund sind. Hunde, welche in Folge von Krankheiten Amtsblatt für dl« »uizltchkn and städtische» «e-»rd« t» Lößnitz, Nenstädtel, Schneeberg, «Kvarzeuberg «nd Wildenfels von 10 bis 29 -13-36 - 7 - 12 - 8 - 15 - 3 - 7 112 Rm. w. Hdrt. ' Streureisig, Wellenreistg, Stöcke Bleyls Holz Versteigerung auf Hartmanns dorfer Staarsforstrevier. Montag, den 7 Mai 1804, von Borm. /,1«Uhr an kommen im Gasthof „Sächsischer Hof" folgende auf den Schlägen der Abth. 26 aufbereitete hitzige, hochträchtige und saugende Hündinnen für gespannt werden. Hunde, welche nur dürftig genährt sind, sowie alte Hunde dürfen zum Ziehen nicht verwendet werden. Bürgerschule Schwarzenberg Mittwoch, den L. Mai 18S4, Schulgeldeinnayme in der Schule, Zimmer Nr. 6. Schwarzenbera ttchen Wegen wird hiermit desnmmt, daß die hiesige Borstadtstraße sowie die Bergstrane wegen ihrer Steilheit mit besonder- schwe re« Geschirre (z. B. mit beladenen Möbelwagen u. deral.) nur in unumgängliche« Fälle« befahren werden dürfen, und nur, nachdem mtudesteus eine Stunde vor der beabsichtigte« Benutzung Meldung bei der unterzeichneten Polizeibehörde gemacht worden ist, damtt diese die im Interesse de« Verkehrssicherheit erforderlichen Maßregeln zu treffen in der Lage ist. Zuwiderhandlungen werde« «eit Geld bis z« »0 Mark eve«t. mit Hast bi- z« 8 Tage« bestrast. Schwarzenberg, am 26. April 1894. Der Nath der Stadt. ' Gareis, Bürgermstr. Bekanntmachung. Nachdem der Schankwirth und Handelsmann Herr Friedrich Otto Liebold hier als Fl-ischb-fchauer für di« Stadt Wildenfels in Pflicht genommen worden ist, so wird die- hiermit be kannt gemacht. , Wildenfels, am 27. April 1894. Der Bürgermeister. Morgenstern. Konkursverfahren. Neber den Nachlaß des Restaurateurs Heinrich Richard Schreiber in Zelle wird heute am 30. April 1894, Vormittags 10 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Auctionator Louis Bretschneider in Aue wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 22. Mai 1894 bei dem Gerichte anztnnelden. ES wird zur Beschlußfassung Über die Wahl eines anderen Verwalters, über die Bestellung eine» Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände, sowie zur Prüfung der angemeldeten Aordermmm auf dm 30. Mat 1894, Vormittags 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind," wird aufgegeben, nichts an den Gemein- schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Be- M der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Be- stiedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bi» zu« 18. Mat 1894 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zn Schneeberg. Veröffentlicht: Aktuar Wenzel, G.-S. unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen, meistbietend zur Versteigerung. K Forstrevierverwaltuug Hartmannsdorf «. K Forstreutamt Eibenstock, Schurigt.am 25. April 1894.Wolfframm Die Diensträume der unterzeichneten König!. AmtShauptmannschast sind wegen Reinigung derselbe« Montag und Dienstag, den 7. und 8. Mai d. I. für nicht dringliche Angelegenheiten geschlossen. Schwarzenberg, am 28. April 1894. , Königliche AmtShauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des HauptmarktorteS Zwickau im Monat März dsS. IS. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirthen mnerhalb . der unterzeichneten Amtshauptmannschaften im Monat April dsS. I». an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt 9 M. 45 Pf. für 50 Ko. Hafer, 6 - 30 - - 50 - Heu, 4 - 20 - - 50 - Stroh. Die Königliche« Amtshauptmavsschasten Schwarzenberg ««b Zwickau, am 26. April 1894. Frhr. v. Wirsings Or. Schnorr von Carolsfeld. Rr. ErMb.Nolkssreunki. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. Bekanntmachung. In Gemäßheit der in 8 46 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 enthaltenen Bestimmungen werden alle Personen, welche am hiesigen Orte ihre BeitragS- pflicht zu erfüllen haben, denen aber die erlassene Zufertigung nicht hat behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mittheilung des Einschätzung« - Ergebnisses sich bei der hiesigen OrtSsteuer-Einnahme zu melden. RitterSgrün, am 28. April 1894. Der Gemeindevorstand. Streureistg-Bersteigeruug auf Bockauer Ttaatsforstrevier. Dienstag, den 8 Mai 18S4, von Borm. S Uhr an sollen im Gasthofe „z«r So«««" in Bocka« die in den Schlägen der Abtheilungen 1 und 25 aufbereiteten 841 R«. ficht. Str-«r-tfig einzeln und partteenweise, gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Königliche F»rstrevierverwaltu«g Bocka« «. K. Forstre«tamt Gibe»stock, Richter. am 26. April 1894. Wolfframm. Holz Bersteigerung auf Jvhanngeoraen- städter StaatSforstrevier Mittwoch, be« 0. Mai 1804, vo« Vorm. ,10 Uhr a« . komme« im Hotel „de Gare" in Johanngeorgenstadt folgende