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Wochen- nnd Tachrichisblatt zugleich SeMs-Amer ßr H»h»brf, Lttlit, VmsSsrf, Mmf, 8t. krisle». HeiiiriDort, Rniom mH MAstv. Amtsblatt für Zes Stsdtrat z« Lichtenstein. KV. I<shLgK«g. — — — Nr. 227. Sonnabend, den 28. September 1889. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonu- Wd Festtags) abend« für den küßenden. Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis: I Mart L5 Pf. — Einzelne Nummer ö Pfennige. — BHeilungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. PostMstaltm, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Jnjserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — AMKhms der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. GekgnrttMachnng. Die Armenordnung für das Königreich Sachsen vom 22. Oktober 1840 be stimmt in 134: Schankwirte, welche wissentlich Personen, die öffentliche Unterstützung genießen, und solchen Leuten, von denen, ihrer sich äußerlich kundgebenden Persönlichkeit nach, sich vermuten läßt, daß sie dem Müßiggänge obliegen und vom Beltelgehen oder anderem unrechtmäßigen Erwerbe leben, das Aufliegen, Zechen und Spielen in ihren Schankstätten gestatten, sind mit 5 bis 20 Thalern Geld- oder verhältnismäßiger Gefängnisstrafe, und im ferneren Wiederholungsfälle zugleich, insoweit es einer blos persönlichen Konzession gilt, mit Einziehung der Schankkonzession und Schließung der Schankstätte zu bestrafen. Diese Bestimmung wird hiermit auf jedweden Verkauf von Spirituosen an die Bewohner des hiesigen Armenhauses und der hiesigen Bezirksanstalt feiten der Schankwirte sowie der Kleinhändler mit Branntwein oder Spiri tus erstreckt und der gedachte Verkauf an Insassen des Armenhauses oder der Bezirksanstalt ebenfalls bei Geldstrafe bis zu 60 M. —, bez. verhältnismäßiger Haftstrafe verboten. Lichtenstein, den 25. September 1889. Der Rat zu Lichtenstein. —Fröhlich.— Zur MrcheWorstandsmaht für Lichtenstein. Der christlichen Gemeinde ist zn vermelden, daß die Wahl von drei Kirchen vorstehern für Lichtenstein Sonntag, den 2N. Sept, nach beendigtem Vor mittags-Gottesdienst in der Schulkapelle zu Lichtenstein in der Zeit bis 1 Uhr gehalten werden soll. — An jeden der angemeldeteu wahlberechtigten Wähler ist im Laufe dieser Woche ein Wahlzettel ausgeteilt worden; sollte dabei irgend Jemand aus Versehen übergangen sein, so wolle derselbe noch vor der Wahl sich bei dem Pfarramt melden, um einen Wahlzettel zu empfangen. Die Wähler haben drei Männer aus Lichtenstein mit vollständigem Namen und Stand auf zuschreiben, und Jeder hat persönlich seinen Stimmzettel zusammengebrochen bei dem Kirchenvorstand in der Schulkapelle in Lichtenstein abzugeben. Die Kirchen vorstands-Ordnung giebt für die Wahl folgende Bestimmung: Wählbar zu Kirchen vorstehern sind alle stimmberechtigten Gemeindeglieder, welche das 30. Lebens jahr vollendet haben. Die Wähler haben ihr Augenmerk auf Männer von gutem Rufe, bewährtem christlichen Sinne und kirchlicher Einsicht und Er fahrung zu richten. — So werden denn alle Wähler aufgefordert, ihre Stimm zettel nächsten Sonntag in der Schulkapelle rechtzeitig abzugeben, daß durch diese Wahl der kirchliche Sinn in der Gemeinde auf das Beste gefördert werde; dazu gebe der Herr seinen Segen! Der Kirchenvorstand für Lichtenstein. H. Naumann, Oberpfarrer, Vorsitzender. BekanMmachUUg^M-Mtte^ Am Palmsonntag 1790, den 28. März, wurde die Kirche zu Callnberg feier- lichst geweiht und ihrem heiligen Gebrauch übergeben. Es steht also der Gemeinde Callnberg in naher Zeit ein festlicher Gedenktag ersten Ranges, ein einzigartiges Kirchenjubiläum bevor. Um dasselbe in würdigster Weife vorzubereiten, hat sich auf Vorschlag des Kirchenvorstandes ein Festausschuß gebildet, der bereits mehrfach, unter Anderem auch über eine von der Gemeinde darzu bringende Jubiläumsgabe beraten, und mit Rücksicht auf den hohen Mut, den einst unsere Väter bei Erbauung der Kirche bewährt haben, und im Vertrauen auf den opferfreudigen Sinn der Gemeinde, der sich sicherlich der Väter würdig beweisen wird, einmütig beschlossen, die Jubelfest gabe der Gemeinde solle in einem neuen Geläute bestehen. Mit diesem Beschluß hofft der Festausschuß sich in erfreulichstem Einklang mit der Gemeinde wissen zu dürfen. Ein Geläute, das als würdige« Jubilänmsopfer gelten darf, wird unter 6000 Mark — nach vorläufigem Ueberschlag — schwerlich zu beschaffen sein. Hiervon sind bereits ca. 600 Mark durch eine unter den Mitgliedern des Festausschusses veranstaltete Zeichnung gesichert. Wegen der noch aufzubringenden Summe von ca. 5400 Mark aber wendet sich der Festausschuß in freudigstem Vertrauen an die Gemeinde Callnberg mit der herzlichen Bitte, jeder wolle nun mehr das Seinige thun, bei festlichen Gelegenheiten aller Art des Jubiläums ge denken und durch Sammlungen treulich an dem Zustandekommen der ins Auge gefaßten Jubelgabe mithelfen. Ueberdies wird in den nächsten Tagen eine zu diesem Behufe gestattete Haussammlung von statten gehen. Die Herren, welche sich der Mühe des Sammelns unterziehen, werden freundlichster Annahme, die Sammlung selbst, auf die der Festausschuß große Hoffnungen setzt, reichlichster Beisteuer wärmstens empfohlen. Es ist zwar wünschenswert, daß die gezeichneten Beiträge möglichst gleichzeitig abentrichtet werden, da dieselben alsbald zinsbar angelegt und also selbst wieder zu Helfern für die ganze Sammlung werden. Aber es ist nicht not wendig. Vielmehr wird, in der Hoffnung, daß sich recht viele dadurch zu höheren Bei trägen gewinnen lassen werden, ausdrücklich freigegeben, die gezeichneten freund lichen Gaben in beliebigen Ratenzahlungen nach und nach bis O stern 1890 an den Schatzmeister des Festausschusses, Herrn Stadtrat Kreißig hier, abzuliefern. Möchte denn dem Beschluße und Vorgehen des Festausschusses ein einmütiges, begeistertes und opferfreudiges Miteinstehcn der ganzen Gemeinde ermutigend zur Seite treten. Callnberg, den 27. September 1889. Der Festausschuft zur Vorbereitung des Kirchenjubiläums. Köllner, Pf., Vors. Submission. Die zum Neubau der Kirche in Hohndorf bei Lichtenstein erforderlichen Zimmerarbeiten, sollen im Wege der öffentlichen Submission an einen Unternehmer, unter Auswahl unter den Bewerbern, vergeben werden. Die Zeichnungen und Bedingungen sind bei dem Bauführer Herrn Architekt Roft, Forbrigs Gasthof, in Hohndorf während der gewöhnlichen Geschäfts stunden einzusehen, auch können dort die Blanketts der Zimmerarbeiten gegen Zahlung von 4 Mk. in Empfang genommen werden. Dieselben sind bis zum 12. Oktober rr. c. abends 6 Uhr au den unterzeichneten Kirchenvorstands- Vorsitzenden wieder einzureichen. Hohndorf, am 26. September 1889. Der Kircheuvorstand. Diak. Riedel in Lichtenstein, Vorsitzender. BetKNNtmachMg. Der von Herrn Architekt Schramm in Dresden gearbeitete Entwurf für die im Bau begriffene Kirche zu Hvhndorf liegt von heute an bis zum 12. Oktober in den Stunden von 10—12 Uhr vormittags und von 2—4 Uhr nachmittags im Gemeindeamte zu Hohndorf für jedermann zur Ansicht aus. Hohndorf, am 26. September 1889. Der Kirchenvorstand. Diak. Riedel. Sparkassen-Expeditronstage in Lichtenstein: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. GeslHäftstage der Sparkasse zu Callnberg: Montag, Donnerstag und Sonnabend. Einlagen werden mit 3V»°» verzinst, Zinsen für Ausleihungen möglichst billig vereinbart. Tagesgeschichte. — Einer längeren Wahrnehmung zufolge wird alljährlich eine Anzahl zum Militärdienst ausgehobener Rekruten kurz vor ihrer Einstellung brotlos, indem sie keine Beschäftigung mehr erhalten. Die Militär behörde gestattet daher auf Grund der Gesetzvorschrif ten, daß brotlos gewordene Rekruten vor der unge ordneten Einstellungsfrist zum Militärdienste zugelassen werden. Die Ueberweisung solcher Rekruten erfolgt mit Genehmigung der vorgesetzten Infanterie-Brigade an einen Truppenteil derselben, nachdem dem Bezirks feldwebel der polizeiliche Nachweis der Brotlosigkeit beigebracht worden ist. — Postsendungen nach fremden Ländern gehen oft den Empfängern nicht richtig zu, weil die Auf schrift den fremden Postbeamten nicht verständlich ge wesen ist. Die Ursache liegt teils in überflüssigen Zusätzen und Titulaturen, teils in der Handschrift. In Ländern, wo die Kenntnis der deutschen Sprache und Schrift nicht verbreitet ist, werden die deutschen Adreßzusätze und Titel nicht selten irrtümlich als der Name des Adressaten angesehen. Hinsichtlich der Hand schrift wird vom Absender vielfach darin gefehlt, daß deutsche Schriftzeichen angewendet werden oder daß bei Anwendung lateinischer Schrift letztere nicht klar genng ausfallen. Es kann deshalb nicht genug empfohlen werden, bei Sendungen nach fremdsprachigen Ländern die Aufschrift so einfach und klar als irgend möglich zu halten, wenn nähere Bezeichnungen dem Namen des Adressaten hinzuzufügen sind, dieselben thunlichst in der Sprache des Bestimmungslandes oder doch in einer daselbst allgemeiner bekannten andern Sprache anzugeben, wenigstens aber klar lesbare lateinische Schrift anzuwenden. Viele nachteilige und verdrießliche Weiterungen, die aus der Unbestellbarkeit