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Hrankenberger Tageblatt Anzeiger MM für die MchW AMWimmMl Wi, üs ZSmM AMM md dm Mrit zu ImWerg r ZL -V Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in,Frankenberg i. Sa. 7- Druck und Verlag von C. G. Roßberg in Frankenberg i. Sa. Sonutag. den 28. Februar ISIS M V ekel). ur„- Die Stadträte Die Königliche Amt»hauptma««schaft. Verschiede,aee. 1. » r > a a il rm! >18. «UI» ivkau, »vior), «INI von ti». bend, mm- »de. Unter den Rinder« des Gutsbesitzer» Hngo Boigtländrr in Ebersdorf, OrtSlisten Nr. 71 ist die Maul» und Klauenseuche festgestellt worden Als Sperrbezirk gilt das Senchengehöft. Das BeobachtungSgebiet umfaßt den niedere« Teil de» Orte» Ebersdorf bi» zum Gemeindeamt mit den dazu gehörigen Fluren, ausschließlich der Ge höfte Oktal. Nr. 86, 87 und 44, die besondere Sperrbezirke bilden. ZS" t. L 0 ». l- 6 a UL r soll origen - md Por- äu« ührr frei, a. ir. te«, »tu- rot- »icht liche gen. 4S Ae RitM« ter WMssusW MrM werden geladen- sich Dieustag, den 16>. März d. I, abe«d» 8 Uhr in HKHnßl» Gasthaus zur Linde einzufinden. Tagesordnung: Beschluß über Verwendung des Betrages für das diesMige JaMter. — 2. Nerschiedepe«. Dittersbach, den 27. Februar 1918, Der JagdVorstanV. knglaM ZmSuberei Das, was man in England für einen bloßen Bluff Deutschlands ?cMrt, ist zum Schrecken der Briten zur fürchter lichen Tatsache geworden, ein Handelsschiff nach dem andern wird im englischen KrirgSseegebiet durch deutsche Unterseeboote vernichtet oder rin Opfer der zahlreichen Minen, die wohl in der Hauptsache britischen Ursprungs sind. Trotz dieser riesigen Gefahren für die Seeschiffahrt hört man kaum etwas von der Tätigkeit der britischen Marine, der Lord der Admiralität hat gar zu sehr sein Maulwerk in Bewegung zu setzen, als daß er sich um solche Kleinigkeiten kümmern könnte. Um nun aber doch einen Grgenschlag auszufü^en, der geeignet fein könnte, die deutsche Zufuhr völlig abzuschnrtden, ist man auf ein Mittel verfallen, das wir immer in krossestem Widerspruch zu den Bestimmungen des Völkerrechtes steht. Seitens der britischen Admiralität wird angekündlgt, daß alles deutsche Eigentum beschlagnahmt werden lünn«, unter welcher Flagge rS auch sei, jede für Deutschland bestimmte Ladung sei gute Prise. Wozu werden internationale Abmachungen überhaupt ge troffen, wenn sie zu einer Zeit, wo st« in Kraft treten sollen, einfach für null und nichtig erklärt werden I Allmählich sind aber nicht nur wir, sondern dir ganze Welt diese Handlungs weise AlbtonS gewöhnt worden und rS wäre rin Wunder gewesen, wenn John Bull einmal feine Zuflucht zu einem Mittel genommen hätte, das sich in den Grenzen bewegt hätte. DaS Schlimmste aber ist, daß die neueste, wahrschein lich für ungemein erfolgreich gehaltene Methode uns schwer lich weiteren Abbruch machen wird, als es bisher geschehen ist, denn schon während des ganzen Krieges hat England sich nicht gescheut, für Deutschland bestimmte Waren mit Beschlag zu belegen. Las Nachsehen haben wieder einmal die armen Neutralen, die dadurch neuen Belästigungen und Schädigungen ausgesetzt sind. Man darf, nebenbei bemerkt, begierig sein, ob hiergegen die Washingtoner Regierung Protest rinlegrn oder sich damit abfinden wird, weil dir Maßregeln von dm geliebten Briten kommen. Die Definition de» Begriffs der Konterbande scheint den Engländern ganz abhanden gekommen zu sein, st« sehen kurzerhand alle für uns §p«ll««», «enoittmebafte» uns Mgtiwleke Wenn di« soeben aufgelegt« neue Kriegsanleihe dm im vaterländischen Jnterrsse dringend erforderlichen Erfolg haben soll, so muß für sie auch rin Teil der in Sparkassen ruhen- dm gewaltigrn Barguthaben des drutschrn Volkes herangr- zogen werden. Der Verwendung von Sparguthaben für die Kriegsanleihe stehen aber die wohl bet allen Sparkassen durch die Satzungen festgesetzten Kündigungsfristen entgegen. Die Sparkassen haben in voller Würdigung ihrer großen volks wirtschaftlichen Bedeutung bei der ersten Kriegsanleihe den Einlegern gegenüber, die auf die Anleih« zeichn«» wollt«», in writhrrzigster Wrtsr darauf verzichtet, sich auf di« Kündi- gungSfristen zu beruf«». Sir werd«» sicherlich auch diesmal in gleichrr Weise verfahren. Sie können aber andererseits erwarten, daß das Publikum auch ihren Bedürfnissen Rech nung trägt und keine unbilligen Zumutungen qp sie stellt. Es sei in dieser Hinsicht aus folgend« Punkte hingewirsrn: 1. ES kann sich immer nur um den Verzicht auf dir satzungsmäßigm Kündigungsfristen handeln. Aus vertraglich, besonders bedungene Kündigungsfristen zu verzichten, kann den Sparkassen nicht zugemutrt werden. 2. Da die Sparkassen selbst als B«rmtttlirnMtrürg.Zeich nungen rntgegmurhmen, können sie in der Regel erwarte«, daß die Einleger, die die Mittel zur Bezahlung der KrisgSe anleihe aus ihrem Sparguthaben «ntnebmxn wollen, auch bei der Sparkaff, zeichnen. Einleger, die bei einer anderen Ver mittlungsstelle zeichnen und ihre Spareinlagen hierfür mst- vtlwrnden wollen, wrrdrn deshalb gut tun, wenn sie sich vor der Zeichnung bei der Sparkasse darüber vergewissern, ob und inwieweit diese auch hier auf die satzuugSuchßigrn Kün digungsfristen zu verzichten bereit ist. 3. Die Anleihe muß — von den Zeichnungen bi- zu 1000 Mk. abgesehen — nicht sofort bezahlt werd«, sondern es ist eine sich über mrhrere Monate e»streckende Ratrnzahlull- vorgesehen. Soweit Kündigungsfristen in Frag« kommen, muß es daher der Entscheidung der Sparkassen überlasst« bleiben, ob sie für ihre Einleger sofort Vollzahlung leistrn oder von der Erlaubnis zur Ratmzahlung Gebrauch machen wollen. 4. Es ist zu wünschen, daß die Zeichner in erster Linie dir in ihrem Besitz befindlichen entbchrltche» Barmittel zur Zahlung auf die Anleihe verwenden und nur soweit diese nicht zurrichen, auf ihr Sparguthaben zurückgreifen. In ähnlicher Lage wie di« Sparkassen sind auch di« Kreditgenossrnschaften, soweit Sparguthaben der Genossen für die Anleihe herangrzogen werde» sollen, so daß die vorstehm- d«n Ausführung«» im weseutlichen auch sür deren Verhält nisse zutreffen. Im Interesse einer glatten Erledigung des ZeichnungS- geschästS, nicht nur bei den Sparkassen, sondern bri sämtlichen Zeichnung-- und Vermittlungsstellen, wäre zu wünschen, daß dir Anmeldungen sich möglichst gleichmäßig über dl« ganz« ZeichnungSsrist v«rtriltrn. DaS Publikum wöge daher diele Stellen nicht in den allerersten Tagen, während sie sich noch auf das neue Geschäft einzurichtrn haben, mit Anträgen be stürme», andererseits ab«r auch sein« Zeichnungen nicht bis zum Ende der sehr ausgiebig bemessenen Zeichnungsfrist ver- stieben. Jedermann möge bedenken, daß alle diese Stellen Zur Regelung -es Nerkehrs mit Brot un- Mehl 1. Nachdem durch dir. Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschast und der Stadträte zu Frankenberg, Oederan und Zschopau vom 20. Februar 1915 über, die Ei«» führuug von Brotkarte« bestimmt worden ist, daß im gesamten amtshauptmannschast- ltchrn Bezirke vom 28. Februar 1915 an Brot jeder Art, Dreierbrötchen. Zwieback und Ge- treidemehl nur noch gegen Brotkarten, die zum Bezug« einer bestimmten Menge dieser Waren berechtige», gekauft und verkauft werden, dürfen, fiupe« Von dem gleiche« Tage a« die de« Mehlhaudel ««d die Bäckerei beschränkende« Borschrifte« 1« 8 4 Absatz 4« und L der Bekanntmachung de- BuudeSrat- über die Regelung de» Verkehrs mit Brotgetreide «ud Mehl vom 25. Januar 1915 kür de« Bezirk der Königliche« AmtShauPtmauuschast Flöha (eiufchlteßlich der Städte mit rev. Städteord«»«g) keine Antveudnng mehr. Di« gemäß 8 11 d«rs«lb«n Bekanntmachung dcS Bundesrats für den. 1., 10. und 20, j«den Monats vorgeschriebrnr BestandSanzeige ist jedoch auch fernerhin zu erstatten. 2. Mühlen und Großhändler dürfen in Zukunft-auch an Bäcker und Kteindhändler i«* nevhalb des amtshauptmannschaftlichen Bezirks Mehl nur noch gegen rin« di« BrzugS- berechtigüng des Käufers nachweisende Bescheinigung der Königlichen Amtshauptmannschast abgebrn. Gesuche um Erteilung derartiger Bescheinigungen sind von Bäcker« , und Kleinhändlern durch Vermittelung der Gemeindebehörden, die sich von der Richtigkeit drr darin gemachten Angaben durch Nachprüfung der Mehlvorräle zu überzeugen und gutachtlich auSzusprrchen haben, bei der Königlichen Amtshauptmannschast anzubringen. Wer Mehl ohne die hiernach vorgeschriebenr Bescheinigung kaust oder verlaust, macht sich einer Zuwiderhandlung nach § 44 der Bekanntmachung des BundeSratS vom 25. Januar 1915 schuldig und kann mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft werden. 3. Die Bestimmung, durch die die Ausfuhr von Mehl aus dem amtshauptmannschaftlichen Bezirk Flöha nach einem anderen Bezirke ohne ausdrückliche Genehmigung drr AmtShaupt- Mannschaft verboten ist (vgl. Ziffer 4 der Bekanntmachung der Königlichen AmtShauptmann - schäft Flöha und der Stadträte zu Frankenberg, Oederan und Zschopau vom 12. Februar 1915 über die Regelung de- Verkehrs mit Brot, Mehl und Kuchen), bleibt in Kraft. Flöha, Frankenberg, Oederan und Zschopau, den 26. Februar 1915. ErfcheU» aa jedem Wochentag abend» für den folgenden r°g: Sonnabend und Mittwoch abend» mit der Unterhaltungsbeilage .Frankenberger Erzühler". Bezugspreis viertel jährlich i so F, monatlich so Trägerlohn besonder». — Einzelnummern laufenden Monat» s früherer Monate 10 Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Voten und Au»gabcstellen, sowie ohne Erhöhung vorstehender Preise von allen Postanstalten Deutschland» und Oesterreichs, an» aenommcn. Nach dem-«Utlande, versand wöchentlich unter Kreuzband nach in der Ge schäftsstelle auslicgenden Bezugsbedingungen. s Die durch die Bekanntmachungen vom 80, Januar und 15. Februar de. Ja.»— Nr.L- und .42 des Frankenberger Tageblatte» — getroffenen Maßnahme«» gelten auch für deu-vor» liegenden Fall- Ferner wird angeordnet, daß innerhalb der Sperrbezirke «Udde» Beobacht««g»gebiete» die Hnude festzulege» bezw. a« der Leine z« führe« st«d. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, soweit nicht die Sttafiw^Wy, de» Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 Platz greifen oder sofern nicht nach anderen,,ge»„ setzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 oder mit Haft bis zu 6 Wochen geahndet. Flöha, am 25 Februar 1915. Die Kö«tgNche Mttshauptmarnschtzft. MV'' > AMtlM»^. 74,. MWM bestimmten Waren als solch« an und brmächtigrn sich ihrrr. Das ist in Wahrheit nichts anderes als Seeräuberei, und es braucht dazu nicht erst der Ausrüstung der Handels schiffe mit Geschützen, um in der gleichen Weis« zu vrrsahr«». DaS ist das „M«rgrbi«trnde Albion", das sich gezwungen steht, zu so kläglichen Mitteln s«ine Zuflucht zu nehmen! ES hieß kürzlich, England plane die Schließung der Elbmündung, aber man habe diese Absicht aus mancherlei Gründen wirder aufgtgrben. Worin diese zu suchen sind, ist unschwer zu er- ratm, die angeblich erste Seemacht drr Welt hält sich an gesichts der Tüchtigkeit der brutsch«» Marin« «iner derartigen Aufgabe nicht gewachsen. „Hochmut kommt vor den Fall!" Jahrzehntelang haben sich dir Völker gar manche« von Eng land biet«- lassen ang«stchtS der vermeintlichen Uedrrmacht seiner gewaltigrn Flottr. Dirsrr Wahn ist jetzt gründlich zu nicht« geworden, England zur S«r hat völlig vrrsagt, unser« wackeren Blaujackrn werden schon dafür sorgen, daß drr Nimbus Albions für immrr zerstört srin wird. Anzeigenpreis-Ole es mia breite, einspaltige PetltzcUe »der dckcn Nanm ls H; lm amtlichen Teil die Zeile. IS „Eingesandt", im NedaltlonSiell die Zelle SS Jär schwleZaen Und tabellarischen'Satz Aufschlag, ' fllr wltberholungtzabdrÄ Ermäsiaun g rtmh-fest-" stehendem Tarts. „ Für, Nachweis und. Vfferten-Annahme werden SS 4 SonderpsMr be rechnet, — Die Nabattsätz« und Nettopreise habe» nur Gültigkeit bet BarzahsK^finNen so Tagen. Längere» Ziel, gerichtliche Einziehung, sowie gemeinsame Anzeigen verschiedener Inserenten bedingen die Berechnung de» Brutto-Zeilenpreife». ' ' .. . , .. Iusepäteu-iUrmahm« auch durch alle »kutschen Annoucen-EkpedltViuen. Rntiindtaungen- Größere,Anzeigen stnd.bl» 9 Uhr Vorm., kleinere bi» spätesten» 11 Uhr mittags de» Ausgabetage» anfzugeben. Kür Aufnahme vo» Anzeige« an bestimmten Tagen und Plätzen kann kein« Gewähr übernommen werden. Anzelgenanfgabe durch Fernsprecher schließt jede» ReklamatlonSrccht aus. MebShr Mo «rouderbetiagen- da» Tausend « für die Post. FernsprcchcrÄ?^elegrammet Tageblatt Frankenbergsachsen- TU E Unter den Müder« Ks GutSbefitzer» Emil Gräuitz in A«er»walde vrtss liste Nr. 77 ist die- Maul« u«d Klauenseuche sestgestellt worden. Als Sperrbezirk gilt das Seuchengehöft. Da» Beybachtuygsgebiet wird auch fernerhin vom untere» Teile de». Ortest AuerSwalde bi» z« den Gehöfte« Ortsl. Rr. 35 ««d 103 — mit Auanahme de» Rittergutes nebst Vorwerk und der Gehöfte Ortsl Nr. 76, 77, 82, 86 und 91, die al» Sperrgebiete gelten — mit de« daz« gehörige« Flure« gebildet (,v vecgl. hierzu,Pie,. Bekanntmachung vom 18. Februar da. Ja. in Nr. 88 des Frankenberger Tageblattes). Die in der Bekanntmachung vom 4. Januar da. Ja. — Nr. 4 de» Frankenberger Tageblattes — aufgeführten Maßnahmen und Strafbestimmungen gelten auch für den.vor liegenden Fall. Die Vorschriften können auch an Gemeivdeamtsstelle eingesehen werden Flöhg, dt» 2S Februar 1915. ' ' Die Kö«igltche Umtsharchtmavuschaft^- Seefischverkauf unter stadträtlicher Aufficht am Dienstag, den 2. März 191S 1—2 pfündtger Kabelja« mit Kopf, da» Pfund 30 Pfennig, ' V»—1V» pfündtger TchMfifch mit Kopf, da» Pfund ßk.Pßmnlg, ungesalzener Hering, das > Pfund 18 Pfennig- Berkauf-stelle«: Grünwarenhändlerin Bauer, Klingbach. Grünwarenhändler Haubold, Chemnitzer Straße, Grünwarenhändlerin Müller, Wtnklerstraße.